25. August 2014

Radeln mit Kinderanhänger

Es wird getan, und ist erlaubt. Wenn der Anhänger mit Kindersitz ausgestattet und beleuchtet ist, dann dürfen Eltern ihre Kinder überallhin mit dem Kinderanhänger transportieren. Nur Schranken machen dem oft ein Ende. 

Und interessant: Sie müssen dabei nicht den Radweg benutzen. Denn der ist meistens zu schmal oder es gibt Hindernisse oder er ist mit Gespann nicht erreichbar, beispielswese wegen einer so genannten Umlaufschranke. Allerdings darf man mit dem Kind im Hänger nicht stattdessen auf dem Gehweg radeln, man muss die Fahrbahn nehmen. (Allein deshalb werden Gespannfahrer/innen alles daran setzen, auf Radwegen zu bleiben. Immerhin sitzen ganz kleine Kinder in diesen Hängern.)

Schön zusammengestellt hat dies der Blog "http://pdeleuw.de/ hier: "Nicht benutzungspflichtig ist ein Radweg trotz Ausschilderung, wenn der Radweg nicht erreichbar ist. Dieses kann für Fahrrad-Anhänger-Gespanne dann der Fall sein, wenn die Absenkung nicht breit genug ist, wenn der Radweg abgepollert oder mit einer Umlaufschranke versperrt ist oder wenn der Radweg zu schmal ist. In diesen Fällen muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Die Benutzung des Gehweges ist unzulässig!

Radwege dürften eigentlich nur noch benutzungspflichtig sein, wenn sie bestimmten Mindestanforderungen genügen. Dazu gehört auch eine Mindestbreite. Diese Mindestbreite ist für einspurige Fahrräder ausgelegt. Gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung soll deshalb generell nicht beanstandet werden, wenn ein Fahrrad mit Anhänger einen an sich benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt. Die Breite eines Radweges reicht in der Regel für Anhänger nicht aus."

Ein Problem für Gespanne sind diese Schranken, die verhindern sollen, dass beispielsweise Schüler oder andere Radler aus einem Feldweg oder Radweg auf eine Fahrbahn schießen. Sie sind für Gespanne meistens viel zu eng. Und leider merkt man das oft erst am Ende des gewählten Wegs.

Das Foto oben zeigt die Schranke an der Aubrücke Richtung Max-Eyth-See auf dem für Räder freigegebenen Neckardamm, der gleichzeitig als Radroute ausgewiesen ist. Das Foto rechts zeigt eine Schranke in Wangen im Allgäu, ebenfalls auf einer Radroute.

Eltern mit Kindern im Hänger sind hier die Gelackmeierten, denn einen Ausweg gibt es nicht, nur einen Rückweg. An dieser Stelle am Neckardamm müsste man mit dem Gespann einen steilen Weg hinauf radeln und käme erst 500 Meter weiter wieder hinüber zum Max-Eyth-See. In Wangen muss man umkehren und einen völlig anderen Weg wählen.


3 Kommentare:

  1. Michael Paulmann25. August 2014 um 16:23

    Schön wirds dann wenn die Straße daneben auch noch ein Schild "Verboten für Fahrradfahrer" trägt, wie in Stuttgart an der Nordbahnhofstraße zwischen Rosensteinstraße und Friedhofstraße. An der Stelle ist der kombinierte Rad-Fussweg niemals die in der Verwaltungsvorschrift vorgeschriebenen 2,50 m breit...

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  2. Bitte auch an die anderen Minderheiten mit Rad denken, nicht nur Kinderanhänger, sondern auch andere "sperrige" Fahrad-Typen haben an diesen Stellen Probleme. Z.B. Radfahrer mit Schlepptender (und Kind drauf), Räder mit Lastenanhänger oder auch Lastenräder mit integrierter Ladefläche, vor dem Vorderrad oder auch zwischen Fahrer und Vorderrad, Dreiräder für Menschen mit Gleichgewichtsstörungen oder ähnliche Fahrzeuge, wie ist das mit Tandems?
    Wenn ich mit meinem Fat-Bike und Reiseausrüstung an so einer Konstruktion vorbeikomme brauch ich einen großen Rohrschneider, sonst muss ich das Rad über die Absperrungen wuchten.
    Diese Konstruktionen sind mies gemacht, wenn sie nicht ausgestöpselt werden können.
    Müssen sich die Städte nicht den Vorwurf wegen Nötigung, Verkehrsbehinderung oder Diskriminierung gefallen lassen wenn sie Randgruppen wissentlich ausbremsen?

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  3. Viele dieser Wechselsperren sind auch fürs Liegerad ein NoGo

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