23. September 2014

Die 2-Meter-Regel

Landespolitiker, die darauf angesprochen werden, wissen sofort, worum es geht. Und dass es in Baden-Württemberg ein Politikum ist. Die Regel besagt, dass im Wald Radler nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als zwei Meter sind. Die sind für Mountainbiker aber grottenlangweilig.

Deshalb fordern die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), der Allgemeine Deutschen Fahrradclubs(ADFC), der Badische Radsportverband (BRV)  und der Württembergische Radsportverband (WRSV) eine Änderung der Regel. Die wird es aber in dieser Legislaturperiode von Grün-Rot im Land nicht mehr geben, sagte Verkehrsminister Hermann am 20. September 2014 vor den Teilnehmern der Bürgerbeteiligung Radwegstrategie im Verkehrsministerium. Dafür aber forciere man derzeit die Ausweisung von Downhill-Strecken.


Diese Regel steht im Waldgesetz § 37. Zuständig dafür ist nicht der Verkehrsminister, sondern der Landwirtschaftsminister. Und es gibt natürlich nicht nur uns Radfahrer mit unseren Interessen, sondern auch Fußgänger und Wandervereine mit ihren Interessen. Viele Fußgänger sehnen sich nach Entspannung im Wald. Ich finde es verständlich, dass sie sich nicht immer nach schnelleren umgucken und beiseite springen wollen.

Ich weiß, dass in Stuttgart Süd (Waldgebiet unterm Fernsehturm bis Eierstraße) eine Downhill-Strecke gebaut wird. Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass eine einzige Strecke in einer Stadt wie Stuttgart für Radsportler nicht reicht. Die wird ja dann auch bald langweilig.

Egal wie ein neues Gesetz, dass eine neu gewählte Landesregierung ausarbeiten muss, aussieht, auch das wird die Interessen der Fußgänger und des Waldschutzes berücksichtigen.

Es ist zwar derzeit nicht so, dass die Polizei in den Wäldern Radler abpasst, die auf schmaleren Wegen unterwegs sind (übrigens auch Alltagsradler auf dem Heimweg oder dem Weg zur Arbeit ohne sportliche Ambitionen), aber es ist auch nicht ganz richtig, dass das Gesetz praktisch keine Anwendung findet, also nirgendwo durchgesetzt wird. Ein Facbook-Leser hat mich auf die Seite OpenTrails aufmerksam gemacht, wo sich dieses Foto einer Anzeige aus Lörrach befindet.

Es ist auch nicht so, dass nur in Baden-Württemberg das Radeln im Wald eingeschränkt wäre. Ich habe jetzt nicht alle Länder durchgeschaut, aber im Waldgesetz Sachsen steht zum Beispiel: "§ 11 Betreten des Waldes: (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen."

Ich finde, in den Gemeinden mit Hängen und Wäldern sollten schleunigst und zügig jeweils attraktive Strecken für Mountain-Biker ausgewiesen, und zwar mehr als eine!  Dann ist es völlig gleichgültig, welche Regelungen in den Waldgesetzen gelten. Doch der Ausbau solcher Strecken geht viel zu langsam.

Es taucht ja dann auch immer die Frage nach der Versicherung auf. Und bei einer immer ängstlicher werdenden Gesellschaft, scheitern Abenteuerstrecken an der Frage, wer für einen Unfall verantwortlich gemacht wird. Also nehmen die Mountainbiker den Behörden die Frage derzeit ab, in dem sie einfach auf für sie passenden Strecken downhill fahren. Da weiß man dann, sie sind selber verantwortlich, wenn sie sich verletzen.

Insofern ist die Forderung der Dowhnhiller nach Abschaffung der 2-Meter-Regel sogar ein Zugeständnis an die Behörden, die aus der Verantwortung für Unfälle genommen werden, die sich auf einer gebauten und abgesicherten Downhill-Strecke ereignen könnten. Eigentlich sehr nett von uns Radfahrern.

Die Freizeitbedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen jedoch wirklich ernst genommen werden. Und Downhillen macht das Radfahren für Jugendliche attraktiv. Sonst besteht die Gefahr, dass Radeln zu einer Fortbewegungsart für gesettelte Rentner mit Pedelecs wird und Kinder und Jugendlichen gar nicht mehr damit anfangen.

5 Kommentare:

  1. Eine (!) Downhillstrecke (!). Klasse. Downhill ist im MTB Breitensport eine absolute Minderheit mit sehr speziellen Anforderungen.

    Und was bringt die...
    ... den CC'lern?
    ... den Marathonisti?
    ... den Tourenfahrern?
    ... den Familienausfahrten?
    ... der wohl größten Gruppe, den naturverbundenen Leuten, die nach Feierabend einfach in den nächstgelegenen Wald wollen, und für ein oder zwei Stunden den Kopf freifahren, ohne erst mit dem Auto (!) zu einem vollkommen überlaufenen Spot fahren zu müssen?

    Genau, nix. 95% der Mountainbiker wird diese Strecke nicht nutzen, weil sie vollkommen an der breiten Masse vorbei geht, sowohl streckentechnisch als auch rein geographisch. Das einzige, was wirklich Besserung bringt, ist die Abschaffung der 2m-Regel.

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  2. Nicht Downhillstrecken mit dem Betretungsrecht im Waldgesetz (2m Regel) durcheinanderbringen. Um eine Downhillstrecke zu bauen, braucht man sowieso eine Genehmigung. Ob die Strecke dann 2m breit ist, ist egal. Auf so einer Strecke fahren dann die Mountainbiker mit viel Federweg immer wieder runter.
    Die Mountainbiker mit nicht so viel Federweg, mit leichteren Mountainbikes, wollen dagegen Touren im Wald fahren, auf natürlichen Wegen, ohne was zu bauen. Das verbietet die 2m Regel in Baden-Württemberg. Denn natürliche Wege werden selten breiter als 2m. Nur Forststraßen sind breiter, aber die sind langweilig, weil zu glatt.
    Wenn andere Bundesländer das Radfahren im Wald einschränken, haben sie keine Wegbreite im Gesetz. Bei manchen steht "Fußwege" sind verboten. Intuitiv denkt man dabei an schmale Wege. Aber man kann den Wortlaut auch so verstehen, dass Fußwege nur dann Fußwege sind, wenn sie als solche beschildert sind. Denn ein schmaler Weg ohne Schild kann genauso gut ein Mountainbike-Weg sein. Also kann ich in Sachsen, Rheinland-Pfalz etc. Mountainbike fahren auf allen schmalen Wegen, wo es nicht durch Schilder verboten ist.

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    1. ich weiß schon. Im Artikel wird ja auch erwähnt, dass viele andere auf schmalen Wegen radeln. Am meisten Angst haben die Fußgänger aber vor den Downhillern, die ihn vor die Füße sausen. Und ja, klar, es radeln viele gerne im Wald auch mal auf schmalen Pfaden, zum Beispiel auch die Mountainbiker bergauf. Die Regelung in Ba-Wü ist nur präziser als die in anderen Bundesländern. Aber im Prinzip ist der Wald nirgendwo reiner Freizeitbereich.

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  3. Mit dem Thema wurde jetzt ein "Aufreger" angepackt. Es gibt wie oben erwähnt viele verschiedene Interessengruppen, auch innerhalb derer die mit Stollenreifen unterwegs sind. Ich unterstelle aber, dass kaum einem Fußgänger ein Downhiller "vor die Füße" fährt, weil da wo die "Bergabfahrer" unterwegs sind, der "normale" Fußgänger in der Regel nicht geht.
    Es gab schon diverse Diskussionen zu dem Thema, als interessante These wurde auch schon behauptet "werden die Regeln umgedreht, als MTB und andere Radler nur noch auf Wegen mit weniger als 2m Breite, kommen sich Spaziergänger und Radler nicht mehr zu nahe.
    Und was auch nicht definiert ist, ist der Weg-Rand, ich kenne keine Definition die festlegt an welcher Stelle der Rand des Weges erreicht ist. Schon gar nicht auf einem "natürlichen" Weg. Wenn damit aber der Abstand der Bäume gemeint ist, habe ich kein Problem mit 2m.
    Hand aufs Herz, welcher Fußgänger (oder Spaziergänger / Wanderer) bewegt sich im Wald auf welcher Entfernung auf Wegen die weniger als 2m breit sind? Verglichen mit den Radlern wäre das Thema mit einem einfachen Streckenvergleich vermutlich nicht so eindeutig den Fußgängern zuzuschreiben.
    Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Fußgänger, auch nicht auf schmalen Wegen :-) aber die ganze Diskussion ist mir zu sehr Lobby getrieben. Die Freizeitgewohnheiten unserer Gesellschaft sind nicht mehr die von vor 50 Jahren, es darf nicht sein, dass ein begrenzter (Allgemeiner) Raum einem exklusiven Teil unserer Gesellschaft vorbehalten bleibt. Im Wald (z.B. Wege für Fußgänger) wie in der Stadt (z.B. Straßen für Autos).
    Demnächst kommen die Gelände-Inline-Fahrer, die sind per Gesetz aber wie Fußgänger zu werten, und dann? Gibt's dann wieder ein neues Waldgesetz?

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    1. Stimme dir in allem zu. Radler radeln auch gern durch den Wald und sie radeln viel auf schmalen Pfaden (geht ja manchmal gar nicht anders). Man hat den Eindruck, dass die Politik hier das tut, was sie in vielen Fällen tut. Man verbietet das Radeln auf bestimmten Strecken, drückt aber, solange man Lust hat, alle Augen zu, wenn die Radler dort trotzdem unterwegs sind. Bei den Stegen über den Neckar war das so. Hätte man sie als Radstrecken ausweisen wollen, hätte man die Geländer erhöhen müssen. Also lässt man Radler dort auf eigenes Risiko fahren. Das ist allerdings nicht gut, denn man provoziert Radler zu illegalem Verhalten. Und, falls es einem Lokalpolitiker einfällt, Radler jetzt mal der Illegalität zu überführen, dann hat er das Recht auf seiner Seite. Das kann es nicht sein. Andereseits müssen wir als Gesellschaft auch aufhören, stets die optimale Sicherung zu erwarten. (Tun wir als Radler ja sowieso nicht.) Und im Wald müssen sich halt alle miteinander arrangieren. Wie auch sonst überall in einer engen Stadt.

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