6. Oktober 2014

Pedelec statt Dienstwagen - E-Bikes leasen

Auf kurzen Strecken ist das Dienstfahrrad klar im Vorteil gegenüber einem Auto. Man steht nicht im Stau. 

Außerdem hat man  sich zwischen zwei Terminen mal bewegt. Dabei weiß man immer genau, wann man ankommt. Und man muss nie Parkplatz suchen. Das Fahrrad ist das pünktlichste Verkehrsmittel. 90 Prozent der Strecken, die wir in  Deutschland mit dem Auto zurücklegen, sind unter 7 km lang. Da ist ein Pedelec ideal, denn damit legt man auch mal Strecken zurück, die man mit dem Normalrad schon als grenzwertig lang empfindet.
Viele Ämter in Stuttgart haben bereits Dienstfahrräder und oft sind wie im Rathaus auch Pedelecs darunter. Vermutlich sind inzwischen auch einige Firmen unter denen, die die Vorteile erkannt haben. (Siehe unten.)

Firmen müssen sich übrigens Dienstfahrräder nicht kaufen. Dienstwagen kann man leasen, Dienst-E-Räder auch. Arbeitgeber können die Anschaffungskosten steuerlich absetzen. Dann geben sie so ein Pedelec ihrem Mitarbeiter oder ihrer Mitarbeiterin. Die dürfen das Fahrrad wie Dienstwagen auch privat nutzen. 1 Prozent der Anschaffungskosten werden dem Angestellten monatlich von seinem Lohn abgezogen. Besser als ich erklärt das das Bremer Leasing-Unternehmen Leasing-eBike (gesponserter Link).

Wer sich auf dieser Seite umschaut, sieht auch, dass man mit einem Pedelec ebenfalls was hermachen kann. Ein schickes Pedelec hat durchaus Status-Symbol-Qualitäten.

Bei einfacher Recherche im Internet findet man außer der Bremer Firma Leasing-eBike noch  Jobrad oder LeaseRad, beide in Freiburg, Velo-tec in Münster, e-motion Technologies, die in vielen Städten Filialen haben, nur keine in Stuttgart, oder Externum in Bad Zwischenahn. Wobei es egal ist, wo die Firma sitzt. Denn das Rad wird über einen lokalen Händler ausgeliefert und dort auch gewartet.

Die Dienstrad-Regelung als Äquivalent zur Dienstwagen-Regelung gilt in Deutschland rückwirkend ab 2012. Zitat von Reise & Müller: "Die Landesfinanzminister haben die Finanzämter bundesweit angewiesen, rückwirkend für das Jahr 2012 Fahrräder, Fahrräder und Pedelecs wie Dienstwägen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwägen: Der Arbeitsweg muss nicht versteuert werden."

Also reden Sie mal mit Ihrem Arbeitgeber.  Es soll ja, lese ich immer wieder, Firmen geben, die ihre Arbeitnehmer/innen belohnen, wenn sie mit dem Rad zur Arbeit kommen. Für eine Firma haben radelnde Mitarbeiter/innen Vorteile: Die Firma muss weniger Parkplätze bereitstellen, und die radelnden Mitarbeiter sind weniger oft krank. Der Mitarbeiter kommt frisch an seinem Arbeitsplatz an, und auf dem Rückweg den Kopf frei. Bewegung ist auch fürs seelische Wohlbefinden wichtig. Arbeitnehmer, die radeln, sind besser drauf.

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