29. März 2015

Neue Radspur mit Sturzfalle

Jetzt sind sie da, die Fahrbahnmarkierungen auf der Reinhold-Maier-Brücke. Der Grund: Der Gehweg über die Brücke ist zu schmal, um für Radfahrer freigegeben zu bleiben. Deshalb müssen sie auf die Fahrbahn. 

Auf beiden Seiten der Brücke führen Spuren für Räder hinüber, beide nicht als Radspur gekennzeichnet (kein blaues Schild), beide aber stellenweise mit dick durchgezogener Linie gegen den Autoverkehr abgegrenzt. Doch es endet in einer Sturzfalle. Und die Schilder stimmen auch nicht.

Fangen wir mit dem Guten an. Richtung Münster gibt es sogar einen Parallelstrich, der Autos auf Abstand halten soll. (Sehr schön!) Hier verengt sich die Bahn für Autos von zwei auf eine Spur. Autofahrer müssen das nur noch lernen. Auf der Münster-Seite faltet sie sich in drei Spuren auf, eine nach rechts, zwei nach links.

Radfahrer/innen werden aber nur nach rechts geleitet und zwar  - rums - gegen den Bordstein. (siehe unten). Linksabbiegen ist wieder mal nicht vorgesehen. Macht aber nichts, abbiegen kann man natürlich. Selbst wenn es sich hier um eine Radspur mit Fahrgebot handeln würde, muss kein Radfahrer eine Radspur befahren, die nicht in seine Richtung führt. Er kann also runter und sich zwischen den Autos auf der Linksabbiegespur einordnen und ins Stadtzentrum fahren.


In Gegenrichtung, zur Hofener Straße, führt die Radspur nur geradeaus. Rechtsabbiegende Autofahrer müssen sie überqueren. Das ist gut so und muss auch so sein. Radfahrer, die geradeaus wollen, dürfen nicht rechts von Rechtsabbiegern fahren müssen. Guckt man ein bisschen in die Ferne, sieht man, dass die Misch-Spur noch ein Stück die Gnesener Straße hinaufführt, dann aber versickert und der rechten Spur für Autos weicht. Na ja. Und Linksabbiegen ist auch hier für Radler nicht vorgesehen. Sie verwandeln sich hier wieder in ihre eigenen Pfadfinder.

Aber nun der Hammer

Ich wünsche mir, dass ich bei neuer Radinfrastruktur mal nicht auf den ersten Blick schon die Ungreimtheiten erkenne. Auch Blogleser Sebastian hat sich die Sache angeschaut und ist entsetzt.

Es gibt zwei Probleme, die die ganze Anlage unsinnig machen.

Foto von Blogleser Sebastian
1. Ein sturzgefährliches Ende.
Man wollte offensichtlich auf der Münster-Seite den Autos die Rechtsabbiegespur nicht wegnehmen, sie auch nicht beschränken. Also sollen  Radler sehen, wo sie bleiben. Und sie müssen es vor allem SEHEN. Viel Spaß bei Nacht und Regen!

Die fette Radspurlinie endet an einem hohen Bordstein. Plötzlich, auf abschüssiger Strecke, hinter der Kurve.
Kein Gedanke, dass man die Radspur zum Radweg fortgeführt hätte, der hinter der Abbiegung beginnt.

Wer denkt sich so was aus? Und wozu braucht der Autoverkehr zwei Spuren zum Abbiegen? Ich fahre oft dort vorbei und habe noch nie einen Stau gesehen, der bis zur Hofener Straße reicht und dort die Ampelanlage blockieren würde.

Aber, die gelbe Karte scheint bei der Stadt schon angekommen. Seit ein paar Tagen sind  nun diese gelben Kreuze auf der Linie. Das lässt hoffen.





2. Eine unklare Beschilderung.

Den Schildern nach aber darf man den Brückengehweg durchaus weiter befahren. Wir sehen schon am Eingang der Straße (Richtung Münster) ein Schild, das den Gehweg für Radler freigibt, und wir sehen an der Gabelung (vor dem Baum) noch mal das Schild mit Fußgängerzeichen und einem "Rad frei" und können nun rätseln. Auf welchen Weg bezieht es sich? Auf den Gehweg über die Brücke oder auf den Fußgweg, der zum Neckar hinunter führt?

Im Straßenverkehr gelten für Autofahrer grundsätzlich nur die Schilder und Lichtzeichen, die rechts von der Fahrbahn stehen. Links kann zur Ergänzung dann noch mal das Gleiche stehen. So wie das Schild hier für Radfahrer aufgestellt ist, ist völlig unklar, oder noch schlimmer, für Unbefangene ganz klar, was sie hier dürfen. Es sagt den Radlern: Fahrt doch überall: auf der Fahrbahn, auf dem Gehweg über die Brücke und rechts runter zum Neckar.

Wofür haben wir dann aber diese Fahrbahnmalerei gemacht?

Hier sollte man nachbessern. Zu allererst am Bordstein. Dann bei den Schildern. 

Und wenn wir schon beim Bordstein Absenken sind. Man könnte auch gleich einen Übergang mit Bordsteinabsenkung vom Radstreifen über den Gehweg zum Abgang zum Neckarweg schaffen. Dann muss kein Radler bei der Querung der Hofener Staße entscheiden, ob er auf den Gehweg hochhoppelt oder unten auf der Radspur bleibt (was er nur entscheiden kann, wenn er sich exzellent auskennt). Er bleibt dann auf der Fahrbabn.

Übrigens werden sich die Hoffnungen der Einwohner von Münster, die gegen eine Sperrung der Hofener Straße am Wochenende protestiert haben, nicht erfüllen, dass nun alle Radler den Radweg entlang der Neckartalstraße von Münster finden und auch nehmen, wenn sie zum Max-Eyth-See wollen. Schon gar nicht bei der Streckenführung an der Ampel aufseiten des Kraftwerks Münster. Es ändert sich auch nichts daran, dass die meisten, vor allem ortsunkundigen Radler, über den Neckardamm auf der anderen Seite zur Hofener Straße geleitet werden und auch fahren.



18 Kommentare:

  1. Dieses apprupte Ende in der Gnesener Straße scheint mir nur vorübergehend zu sein. Denn wenn man die Straße weiter fährt (Richtung Untertürkheim) beginnt ja bald wieder eine Radspur. In meinem puren Optimismus kann ich mir gut vorstellen, dass diese Lücke noch geschlossen wird.

    So ein Ende ist natürlich trotzdem indiskutabel, auch wenns nur vorübergehend ist.

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  2. Wenn da etwas mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist und kein Blauschild steht, dann ist das abgetrennte Konstrukt auf der Fahrbahn ein Standstreifen. Da darf man dann mit dem Rad fahren oder auch ein Fahrzeug parken. Ob da irgendwelche Fahrradpiktogramme drauf sind ist unrelevant.

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    1. Grins. Zum Glück wissen das die Autofahrer auch nicht so genau. Zumal da ja auch ein Halte-Verbotsschild steht.

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    2. Was wäre die rechtliche Grundlage das als Standstreifen interpretieren zu können?

      Das fehlende „Blauschild“ (Zeichen 237) besagt doch nur, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Die StVO bzw. VwV-StVO¹ sieht das vor. Entsprechende Untergrundmarkierung ist übrigens die einzige Möglichkeit einen nicht benutzungspflichtigen Radweg zu schaffen. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bei den Zeichen 237, 240 und 241 wurde genauso wie die Einführung eines neuen Zeichens (für Radwege ohne Benutzungspflicht) vom Verkehrsministerium (Bund) abgelehnt.

      Also bitte nicht die Stadt darauf hinweisen, ein Zeichen 237 nachzureichen.


      ¹ StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html ):

      § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
      (…)
      (4) (…) Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. [← Satz 3] (…)


      VwV-StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm ):

      Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
      (…)
      Zu Absatz 4 Satz 3 und (…)
      I. Radwege ohne Benutzungspflicht
      Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
      1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und
      2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird.

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    3. Eindeutigkeit ist aber auch eine gute Qualität im Straßenverkehr. Ich bin auch kein Fan von blauen Radwegschildern. Aber den vehementen Kampf dagegen verstehe ich auch nur begrenzt. Wo willst du hier anders radeln als auf dem Streifen? Und wenn du abbiegen willst, darfst du den Streifen ja verlassen. Das blaue Schild gilt nur dann, wenn der Radstreifen in deine Richtung führt und befahrbar ist. Ein Rechtsfahrgebot gilt außerdem für Radfahrer. Das blaue Schild würde hier die Situation nicht verändern. Es würde aber die Gehwegradler vom Gehweg runter bringen. Und das finde ich wichtig. Kein Fußgänger versteht, dass er weggebimmetl wird, wenn es doch Radstreifen (oder wie auch immer man dieses Ding hier nennen soll) gibt.

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    4. Ich mag diese blauen Gängelungen aus Prinzip nicht. Bei einem Schutzstreifen braucht man sie auch nicht, wieso also bei einem Radverkehrsstreifen ähnlichen Radweg (ähnlich, weil Radverkehrsstreifen nur mit Zeichen 237) darauf bestehen? Es betrifft außerdem nur einen sehr kurzen Bereich (Beginn der Brücke bis Kreuzung). Dafür extra zwei Schilder aufzustellen, trägt nur zum Schilderwald Deutschland bei, führt aber zu keinerlei Verbesserungen.

      Ob da ein Schild steht oder nicht interessiert die Gehwegradfahrenden doch überhaupt nicht. Zeichen 237 hebt auch nicht die Gehwegfreigabe auf.

      Wenn es darum geht Radverkehr nachhaltig von Gehwegen zu holen, muss man halt auch mal eine Radinfrastruktur bauen, die diesen Namen verdient. Oder wann wurde zuletzt von Gehwegradverkehr in den Niederlanden oder Kopenhagen berichtet?


      Leider ist dieser Radweg aber das beste was man in Stuttgart derzeit bekommt.

      Und wenn ich schon dabei bin: „In Gegenrichtung, zur Hofener Straße, führt die Radspur nur geradeaus. Rechtsabbiegende Autofahrer müssen sie überqueren. Das ist gut so und muss auch so sein. Radfahrer, die geradeaus wollen, dürfen nicht rechts von Rechtsabbiegern fahren müssen.“

      Ja, von wegen. Vor diesem roten Wahnsinn radelt man doch gerade eben rechts vom MIV. Robert-Koch-Straße Richtung Vaihinger Markt hat man genau das gleiche. Der MIV wechselt nach rechts über den Schutzstreifen (der sowieso niemand schützt, sondern faktisch nur Überholabstände abschafft, wenn auch ungewollt), dabei ist er für mich als Radfahrenden schlimmer als jeder um-die-Ecke-Rechtsabbieger, da ich keine Chance habe einen Sichtkontakt zum Fahrzeugführenden herzustellen. Wurde ich gesehen? Im Zweifelsfall nicht, wie etliche Situationen zeigen, bei denen ich fast über den Haufen gefahren wurde.


      Ja, weit weg vom eigentlichen Thema. Von meinem vorherigen Kommentar wurde auch nur ein Satz (der Wunsch nach Fernbleiben von Zeichen 237) herangezogen und der Rest (kein Standstreifen; nach StVO/VwV-StVO zulässig) ignoriert. Also hab ich mir die Freiheit genommen weiter vom Thema abzurücken.

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    5. „Radstreifen (oder wie auch immer man dieses Ding hier nennen soll)“

      Antwort: Radweg

      Radstreifen gibt es nicht. Es gibt Radfahrstreifen und es gibt Schutzstreifen.

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    6. Das sehe ich nicht so extrem mit dieser "Blutspur". In der Neckarstraße hilft sie und bringt mehr Radler auf die Fahrbahn. Stuttgarter Autofahrer müssen sich nur daran gewöhnen. Und Radler übrigens auch. Denn die neigen dazu, an dieser Kreuzung die Fußgängerampelanlagen zu nehmen. Ich bin übrigens auch ehr für Schutzstreifen oder Mischverkehrstreifen, wie diese Dinger in Österreich genannt werden. Allerdings sagen dann die Genger immer: Das ist doch bloß Fahrbahnmalerei. Nach meiner Erfahrung mit Gehwegradlern und ängstlicheren Radlern ist es aber doch so, dass sichtbare Radzeichen auf Fahrbahnen den Eindruck erhöhen, man könne in Stuttgart Rad fahren (und zwar nicht nur durch den so beliebten Schlossgarten). Eigentlich aber bin ich dafür, dass man bei vierspurigen Straßen jeweils die rechte Fahrspur zur "Radstraße" oder "Radfahrbahn" macht. Ich finde all diese Streifen viel zu schmal, sobald dort mehr als ein Radfahrer unterwegs ist. Ich finde, alle Radler sollten auf Fahrbahnen fahren. Nur es tun halt so wenige. Und ich denke immer darüber nach, wie man die Radler von den Fußwegen runter auf die Fahrbahnen kriegt. Da müssen, so sehe ich das, Übergangslösungen her, und das ist dies Fahrbahnmalerei.

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  3. Ohne Zusatzschild beziehen sich Halteverbote nur auf die Fahrbahn nicht auf eventuell vorhandene Seitenstreifen. Naja, Murks und Planlosigkeit wie vielerorts.

    Bei mir im Ort ist zum Glück alles weitestgehend ok, bei uns gibt es sogar regelmäßige Verkehrsschauen zu denen auch der ADFC eingeladen wird.

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    1. Wo ist das bei dir vor Ort? Auch in Stuttgart ist der ADFC mit dem Fahrradbeauftragten unterwegs. Aber von "weitgehend okay" kann man nicht sprechen. Und zum Glück wissen Autofahrer ja auch nicht so wirklich Bescheid. Der Streifen wird sicher respektiert werden. Nur ist das Ganze für Radler total uneindeutig und widersprüchlich. (Mal abgesehen von dem haarsträubenden Enden)

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  4. Ich komme aus Kelkheim im Taunus, hat ca 27000 Einwohner. Ist im Umland von Frankfurt a.M. Wie geschrieben, bei uns ist es recht ok was die Radverkehrsanlagen angeht, aber schon in den Nachbargemeinden wird es ziemlich haarstreubend. Es hängt halt viel von den in der Verwaltung Verantwortlichen ab. Haben die keinerlei Interesse und/oder Zeit wird gefährlicher Murks gebaut. Das ist traurigerweise oft sogar noch gut gemeint.

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    1. Hättest du nicht Lust, für mein Blog mal einen Gast-Post zu schreiben und mit ein paar Bildern zu erklären, was so okay ist in Kelkheim und was die Stadtverwaltung Besonderes gemacht hat? Würde mich echt interessieren.

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    2. Viel mit Fotos machen ist da nicht. Es gibt einfach nur sehr wenige Radverkehrsanlagen, sehr viel Tempo 30 und wenn etwas gebaut bzw umgebaut wird wird geschaut das der ADFC eingebunden ist. An den Feldwegen wurden nach und nach die Zeichen 250 durch 260 ersetzt und der Plan für die kreisweite Radverbindungsauschilderung wurden im Gegensatz zu manch anderer Gemeinde zügig umgesetzt.

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  5. Bin heute mal Probe gefahren (aus Untertürkheim kommend). Ich bleibe bei meiner Prognose: Das fehlende Stück über die Schmiedener Straße und bis zur Hofener Straße wird auch noch als Radspur ausgewiesen! Das hört so unvermittelt auf und fängt unvermittelt wieder an, das sieht nach einer vorübergehenden Lücke aus.

    Dafür ist das Ende am Kraftwerk völlig vermurxt (und durchgestrichen - es hat also jemand erkannt). Einen akzeptable Verknüpfung von der Straße auf den ab hier getrennten Radweg fehlt. Bin gespannt, was da noch korrigiert wird.

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  6. Friedhelm Waitzmann17. April 2015 um 21:30

    »Ja, von wegen. Vor diesem roten Wahnsinn radelt man doch gerade eben rechts vom MIV. Robert-Koch-Straße Richtung Vaihinger Markt hat man genau das gleiche. Der MIV wechselt nach rechts über den Schutzstreifen (der sowieso niemand schützt, sondern faktisch nur Überholabstände abschafft, wenn auch ungewollt), dabei ist er für mich als Radfahrenden schlimmer als jeder um-die-Ecke-Rechtsabbieger, da ich keine Chance habe einen Sichtkontakt zum Fahrzeugführenden herzustellen. Wurde ich gesehen? Im Zweifelsfall nicht, wie etliche Situationen zeigen, bei denen ich fast über den Haufen gefahren wurde.« (Anonym, 30. März 2015 um 15:26)

    So eine Situation wird im Vorschlag 12345, »Verkehrsführung Gnesener Straße Richtung Untertürkheim eindeutig gestalten«, im Bürgerhaushalt Stuttgart 2015 von der anderen Seite, d. h., vom über den Radfahrstreifen Abbiegenden her gesehen, beleuchtet:

    Dort wird der Radfahrstreifen von manchen Kraftfahrern illegal dazu benutzt, sich schon früher als erlaubt zum Rechtsabbiegen einzuordnen. Die verkehrsregelgerechten Kraftfahrer, die stattdessen den Radfahrstreifen an der vorgesehenen Stelle überqueren, haben dann das Problem, dass von rechts hinten die Zufrühwechsler herankommen, die sie schlecht sehen können. Darüberhinaus haben die regelgerecht Fahrenden möglicherweise auch noch die Arschkarte gezogen, sollte es zum Unfall kommen, weil Fahrstreifenwechsler Nachrang gegenüber den auf dem Zielfahrstreifen Fahrenden haben, es sei denn, die Regelwidrigkeit des Fahrens auf dem Radfahrstreifen wöge schwerer, aber das weiß ich nicht.

    Radfahrer haben dadurch allerdings den Vorteil, dass auf ihrem Radfahrstreifen endlich einmal Auto‐rität unterwegs ist, die dafür sorgt, dass es riskanter geworden ist, den Radfahrstreifen zu überqueren, ohne zu schauen.

    Friedhelm Waitzmann, Stuttgart, <publicJJJJMM.fwnsp@spamgourmet.com>

    Bitte JJJJ durch das Jahr und MM durch den Monat des Datums der Kontaktaufnahme ersetzen.

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  7. Friedhelm Waitzmann17. April 2015 um 22:23

    Zu Friedhelm Waitzmann, 17. April 2015 um 21:30: Eigentlich sollte bei jeder solchen Situation – etwa auch an der Waiblinger und Nürnberger Straße (suche im Text nach »Vorher waren zwei Fahrstreifen«) – ein Aufschrei durch die Kraftfahrerschaft gehen, aber »Das sind doch nur Radwege! Es kommt doch keiner!« (Bernd Sluka: Das Prinzip Radweg), und wenn doch mal ein Radfahrer kommt, dann verliert der, weil ihn der Kraftfahrer »übersieht«, halt – Pech! – sein Leben, und der Kraftfahrer hat einen Blechschaden (lästig, aber keine Katastrophe).

    Endlich sind auch einmal die einen Radfahrstreifen Kreuzenden von der Gestaltung einer Radverkehrsführung ernstlich betroffen und nicht nur Radfahrer gefährdet, und ich kann jedem Kraftfahrer auf dem Radfahrstreifen an der Gnesener Straße nur mit den Worten einer Campagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates zurufen: »Hallo Partner – danke schön

    Zynisch? Ja, aber weit weniger als die Doktrin von der sicheren Trennung der Verkehrsteilnehmer nach Fahrzeugart.

    Friedhelm Waitzmann, Stuttgart, <publicJJJJMM.fwnsp@spamgourmet.com>

    Bitte JJJJ durch das Jahr und MM durch den Monat des Datums der Kontaktaufnahme ersetzen.

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