21. April 2015

Parkplatz Stuttgart

Parken kann man eigentlich überall, wo es eine freie Fläche gibt, auf der keine Autos fahren. Das ist Stuttgart: ein einziger riesiger Parkplatz.

Seit kurzem haben Autofahrer entdeckt, dass man  hier trotz Parkverbots auch auf dem Gehweg parken kann. Und zwei haben jetzt gemerkt, dass direkt in der Kreisverkehrsausfahrt auch Gehwege sind.

Zur Orientierung. Wir schauen aus der Urbanstraße auf den Kernerplatz. Die Straße ist Einbahn in die Richtung wie die Autos auf dem Gehweg parken. Übrigens im Halteverbot. Für Radfahrer ist die Ausfahrt auf den Kernerplatz freigegeben. Ein rosafarbenes Pflaster markiert so etwas wie einen Radfahrstreifen.

Oder hier in der Cottastraße, bergauf Richtung Heusteigstraße: Da parken zwei Zivilfahrzeuge des Zolls. Dieser Parkplatz ist seit kurzem von einem Autofahrer entdeckt worden. Jetzt wird er immer öfter genutzt.

Es ist mir rätselhaft, wie es Autofahrern einfallen kann, so zu parken, dass ein Radfahrer keine andere Wahl hat, als dem an der Ampel startenden Autoverkehr direkt vor den Kühler zu fahren. Hier gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeit.


Abgeschleppt werden darf bei einer Blockade von Einfahrten und Feuerwehrgassen. Hier ist eine Blockade einer Radspur samt Gefährdung des Radlers eindeutig. Es gibt Radfachleute, die halten das Abschleppen hier für verhältnismäßig. Ein Radler müsste natürlich bei der Polizei anrufen. Falls das jemand von euch mal probiert hat, dann berichtet mir bitte.


Ja, ich weiß, auch Radfahrer halten sich nicht immer an die Regeln. Darüber schreibe ich oft. Aber heute ist das nicht mein Thema.

Ein kostenloser Parkplatz ist übrigens kein Menschenrecht. Wir alle zahlen rund 10.000 Euro im Jahr für diese kostenlose öffentlichen Stellplätze für Autos. Eigentlich müsste man einem Autobesitzer 27 Euro pro Tag für den Luxus berechnen, das Auto am Straßenrand abzustellen. Das sagt der Berliner Mobilitätsforscher Andreas Knie. Diese Bilder einer Stadt, wie man sie hier sieht, sind eigentlich Dinosaurer.

Derzeit entdecken Autofahrer gerade den Radstreifen Olgastraße. Steh einer (ein schwarzer Kastenwagen), stellt sich sofort der zweite dahinter. Wahrscheinlich freut sich dieser Tübinger, dass in Stuttgart die Regeln so angenehm lasch sind, was den Respekt vor Radstreifen betrifft.


Auch gern genommen: Der Radstreifen mit Drückerampel für Radfahrer in der Kolbstraße an der Hautpsträtter Straße, wenn man vom Heusteig zur Tübinger Straße hinab will.

Bei dem Laster, der da steht, musste ich nicht mal das Kennzeichen unkenntlich machen. Er hat gar keines.

















Ich finde, man muss schon Nerven haben, sich genau auf den Aufstellplatz für Radler neben die Drückerampel zu stellen, nur weil man zu faul ist, in Parkhaus zu fahren, um bei Rewe einkaufen zu gehen.

16 Kommentare:

  1. Also gerade bei Kfz, die auf dem Radstreifen „halten“ (so auch in der Olgastraße) stoppe ich gelegentlich an der Fahrertüre, damit ist dann die Behinderung auch auf den übrigen Autoverkehr übertragen und biete den Fahrern an jetzt vor meinen Augen den Weg freizumachen oder wir regeln das in ein paar Minuten mit der Polizei. Das hat bisher immer gezogen - während dessen habe ich auch schon mal zur Bekräftigung, als auch späteren Sicherheit, ein Handyfoto von Fahrer, Kennzeichen und Haltesituation gemacht.

    Bei parkenden Fahrzeugen, die wiederholt, behindernd auffallen oder extrem dreist dastehen z.B. auf dem halben Gehweg und Radampeln verdeckend bzw. den Radweg so blockieren, dass man zu den Autos einscheren muss, rufe ich bei der Polizei an, da dies ja den fließenden (Rad-)Verkehr behindert. Bei vielen Wiederholungstätern hat das schon geholfen, leider werden meist die Fahrzeughaltern die es (finanziell) kapiert haben durch Neulinge ersetzt.

    Im Grunde muss hier jeder Radler (teils ja auch Fußgänger, bei Parken auf Übergängen) der sich durch Falschparker behindert fühlt, dies bei der Polizei melden, wenn das immer mehr Meldungen werden wird es irgendwann zum Brennpunkt.
    Es geht immerhin um Behinderung in teuer (um-)gebauter Infrastruktur. Ich habe für dieses Vorgehen auch schon löbliche Kommentare von den Polizisten selber, als auch Passanten erhalten. Eventuell werden sich diese neuen „eBike-Polizei-Streifen“ auch um solche Situationen kümmern, ich hoffe mal!

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    1. Das ist interessant, was du da scheibst, Sebastian. Es ist also sinnvoll, Autofahrer sofort anzuzeigen. Hast du schon mal erlebt, dass ein Auto abgeschleppt wrude? Auf jeden Fall werde ich jetzt doch auch öfter mal die Polizei rufen, wenn einer gar zu frech parkt. Die e-Bike-Polizisten werden das auf jeden fall deutlicher mitkriegen als jetzt in Autos.

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    2. Hmm, also bisher hab ich es jeweils einmal (in 2015) mitbekommen, dass in der Wolframstraße beim Milaneo (aufm Radweg) und bei der Tübinger/Feinstraße-Radschleuse überhaupt Falschparker von Radwegen abgeschleppt wurden.

      In Bad Cannstatt waren (wie mitgeteilt durch Bekannte/Freunde) zumindest dreimal, kurz nach meiner Meldung, Polizeistreifen vor Ort. Diese haben den Sachverhalt aufgenommen, sowie den Falschparkern wohl nur Knöllchen verpasst, denn diese Kennzeichen habe dort nicht mehr so schnell wiedergesehen.

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  2. Es geht noch besser: Bei diesem schönen Wetter fahren ja mehr Autofahrer wie sonst, warum auch immer. Dies führt aber dazu das an verschiedenen Kreuzungen mit Radwegen die Autofahrer einfach dreist auch auf der Fläche stehen bleiben die eigentlich für die Querung der Fahrradfahrer gedacht ist. An der Ecke Cannstatter Straße /Wolframstraße überquert man mit dem Fahrrad einen Fussgänger/Fahrradüberweg. Nur leider sind die Autofahrer die aus der Wolframstraße kommen nicht der Meinung das man auch nur einen cm für Fahrradfahrer frei halten muss. D.h. das man wenn man nicht die Straße sperrt ewig warten kann bis man über die dort zweispurige Straße kommt. Ich habe mal 3 Ampelphasen gewartet und wäre immer noch nicht hinübergekommen hätte ich nicht dreist vor dem Fussgängergrün die eine Spur gesperrt. Eine ähnlicher Fall ist am Löwentormuseum, Ecke Ehmannstraße/Nordbahnhofstrasse, hier gibt es einen Fussgängerüberweg der auch von vielen Radfahrern genutzt wird, nur leider gibt es im Feierabdenverkehr auch dort das Problem das Autofahrer nicht einsehen wollen das auch Fahrzeuge zur Querung der Straße Platz benötigen.

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    1. Das stimmt, derzeit stehen sie Autos alle quer überall über alle Fußgängerwege und Radstreifen, übrigens auch fett auf den Kreuzungen und sich selbst im Weg. Mit dem Rad fahre ich Schlangenlinien durch dieses Chaos. Die Wolframstraße muss man in der Tat mal dokumentieren. Mal sehen, wann ich es schaffe. Danke für den Tipp.

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  3. Ich beobachte in letzter Zeit vermehrt, dass Autofahrer da parken, wo sie nicht sollen (auch auf Gehwegen, sodass sie Fußgänger massiv behindern). Aber wann genau darf man denn die Polizei rufen? Wie ist die rechtliche Situation? Ich habe mal gehört, dass für Falschparker (kleine Einschränkung: In manchen/vielen Fällen) gar nicht die Polizei zuständig ist sondern das Ordnungsamt, und das Ordnungsamt ruft man nicht als Bürger sondern sie kommen von selbst (soll heißen, wenn die rumlaufen und was sehen reagieren sie vielleicht). Wäre vielleicht auch mal ein Thema für Christine ;)

    Gibt es in Stuttgart denn nicht eine neue Offensive für Fußgänger? Ich hoffe, die Parkerei ist da ein Thema! Gut wäre m.E. eine Stelle, denen man z.B. Fotos von Falschparkern schicken kann (dann natürlich auch von Fahrradwegparkern).

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    1. Man darf die Polizei grundsätzlich immer rufen, ob sie kommen ist eine andere Frage. Spätestens wenn man das gehäuft macht, oder vorhat dies gehäuft zu machen, empfiehlt es sich, nicht über die 110, sondern über die „normale“ Telefonnummer anzurufen.

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  4. Das kommt darauf an, wo der Falschparker steht. Einfach gehalten: wenn zum Beispiel auf Behinderten / Familenparkplätzen, Überziehen oder weiteres ohne direkte Behinderung, dann ist es der "Ruhende Verkehr" und somit das Ordnungsamt zuständig. Alles was den "Fließenden Verkehr" betrifft bzw. behindert erfordert akutes Handeln, daher für die Polizeistreife.

    Da zum Beispiel ein blockierter Radweg den Radler zwingt auszuweichen oder man nicht mehr mit einem Kinderwagen nach einer Furth zwischen den Autos durchkommt und das Hindernis im weiten Umfeld umfahren/umgehen muss gefährdet man sich und andere => daher Behinderung => Polizei, diese muss die Ursache bereinigen um den "Fließenden Verkehr" zu gewährleisten.

    Hmm, in gewisser Hinsicht könnte man die Stadt mit Meldungen samt Photo via das "Gelbe Karte" System überschwemmen (vielleicht wird das dann zukunftsweisend weitergeleitet), bei gegeben Fällen evtl. auch per Mail ans Ordnungsamt.

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  5. Also wenn ich an einem Falschparker aufm Radstreifen vorbeikomme, habe ich immer so ein Verlangen auf die Fahrertüre zu spucken oder den Kaugummi zu entsorgen. Klar das ist respektlos, aber der Autofahrer ist es ja auch!
    Ich meine damit würde ja nichts beschädigt und der Regen wäscht’s ja auch wieder weg. Wäre aber - wenn das jeder vorbeikommende Radler machen würde - ein schöner Denkzettel für’s heilige Blechle ;-)

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  6. Da gab es doch mal diese Aufkleber "parke nicht auf unseren Wegen", die peppen nicht so fest, dass man sie kaum wieder abkriegt. Vielleicht sollte man es damit mal wieder vesuchen.

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    1. Die gibt es immer noch. Beispielsweise hier: https://www.vcd.org/shop/katalog/details.php?x=1&artikelnummer=4101&rubrik=13

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  7. Hier sollte mal die Wegeheld App erwähnt werden: wegeheld.org
    Die ist praktisch zum Dokumentieren und Anzeigen von Falschparkern. Auf Wunsch wird eine Email ans Amt generiert. Für jede Stadt ist die hoffentlich richtige Emailadresse hinterlegt.
    Bei akuten Fällen, ruft Ihr da die 110 an? Oder ist das unangemessen? Sollte man vielleicht die Nummern der einschlägigen Polizeireviere dabeihaben?

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  8. Die Drückerampel für Radler ist ja lustig.

    Da nichts dazu zwingt, den Mini-Radweg (Aufstellfläche) zu benutzen, kann man auch links dran vorbeifahren. Und da Radampeln in der neuesten StVO nur noch auf Radverkehrsführungen gelten, gibt es dort keine Ampel, die für einen gilt.

    Es gälte also rechts vor links, während alle anderen Zweige ampelgeregelt sind.

    Da hat eine Behörde sich keine Gedanken um die Änderungen für Radfahrer in der StVO von 2013 gemacht. Gut das die meisten Verkehrsteilnehmer diese ebenfalls nicht kennen, sonst wäre diese Stelle doch glatt gefährlich...

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    1. Ich bezweifle ja, dass die Gerichte das auch so sehen.

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  9. Da fährt man gegen die Einbahnstraße, da sind Radstreifen und Drückerampel sinnvoll. Ohne die Radampel gibt es für Radfahrer die Kolbstraße runterwärts keine Ampel.

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    1. Klar, ist die Radampel hier sinvoll, nur benutzen muss man sie nicht.

      Warum nicht einfach eine ganz normale Ampel?

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