13. August 2015

Autofahrer versetzt Radler einen Kopfstoß

Es geht eng zu in der Fahrradstraße
Die Geschichte hat mir ein radfahrender Freund erzählt. Ich halte sie für absolut glaubwürdig, weil ich ihn als friedlichen Menschen kenne. 

Er fuhr mit seiner Frau auf der Eberhardstraße, die ja bekanntlich eine Fahrradstraße ist. Sie fuhren nebeneinander, was auf Fahrradstraßen erlaubt ist. Autos haben in dieser Straße nichts zu suchen, es sei denn, ihre Fahrer/innen wollen dort etwas einkaufen oder jemanden besuchen. Sie sind dem Radverkehr nachgeordnet und müssen langsam tun.

Das wollte der Fahrer eines Boliden nicht.
Er ließ den Motor hinter beinen beiden Freunden aufjaulen und hupte. Schließlich - riskant genug - röhrte er überholend an ihnen vorbei. Aber nur, wie so oft, um am nächsten Zebrastreifen anhalten zu müssen. Er musste warten, die beiden Radler aber konnten den Zebrastreifen schon überqueren (an dem Auto vorbei), weil sie ja schmaler sind.

Darauf hin setzte der Autofahrer erneut zum überholen an, schnitt meinen Freund und bremste ihn aus. Er musste halten. Die Frau konnte der Situation entkommen. Der Fahrer stieg aus dem Auto aus, kam auf den Radler zu, der ihm erklären wollte, dass dies eine Fahrradstraße ist. Er kam jedoch nicht dazu, denn der Autofahrer packte ihm und versetzte ihm einen Kopfstoß (das heißt: Stirn aufs Nasenbein hauen).

So sieht in Stuttgart eine Fahrradstraße aus
Er traf nur deshalb das Nasenbein des Radlers nicht mit voller Wucht, weil der einen Helm trug. Die Nase tat ihm trotzdem noch eine Woche lang weh. Der folgende Dialog hörte sich etwa so an.

Der Radler: "Ich rufe die Polizei, Sie haben mir eine Kopfnuss versetzt."
Autofahrer: "Nein, Sie haben mir eine Kopfnuss verpasst."

Es stand Aussage gegen Aussage. Die Polizei kam zwar, aber ohne Zeugen, was soll sie da machen? Die Polizei wirkt in solchen Fällen übrigens beruhigend und wendet eine Taktik an, die den beiden Kontrahenten (in getrennten Befragungen) ins Plaudern bringt. Zum Autofahrer sagte der Beamte etwa: "Na ja, die Radler, die halten sich ja auch an keine Regeln." Zum Radfahrer sagte die Beamtin. "Na ja, die Autofahrer, die drängeln ja auch oft ziemlich aggressiv."

Nur zu Ermittlungen kommt es wohl in diesem Fall nicht. Es steht ja Aussage gegen Aussage.

Vor einem Monat haben mich die Facebook-Leser (und dort die Autofraktion) auf eine Szene aufmerksam gemacht, die sich in Vaihingen abgespielt und den Weg in die Stuttgarter Nachrichten gefunden hat. Ein Radfahrer hat eine Autofahrerin geschlagen, die ihn überholt hat. Dass ein Autofahrer einen Radfahrer tätlich angreift und ihm Schmerzen zufügt, hat keinen Eingang in den Polizeibericht gefunden.

13 Kommentare:

  1. Da könnte man heulen. Wo leben wir hier eigentlich? Das man mal aneinander Gerät, schön und gut, aber Gewalt muss Tabu sein, sonst haben wir bald wie dir Russen überall Dashcams dran.
    Ich hoffe, der Freund erholt sich von dem Vorfall.

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    1. Nach meiner Erfahrung werden nur Menschen richtig böse, die im Unrecht sind. Und der Fahrer war es. Außerdem gehörte offensichtlich zu den Typen, die gern mal gewalttätig werden.

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  2. Mit ein wenig Verstand hätte die Polizei die Sache schon klären können. Wie soll der Radfahrer mit seiner Nase einem Autofahrer eine Kopfnuss versetzen zumal der Helm das mit der abgedeckten Stirn kaum zulässt? Und die Frau war doch als Zeuge dabei. Normalerweise gilt sie als vollwertiger Zeuge auch wenns die Ehefrau ist. Ich würde, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, auf dem privaten Klageweg gegen den Autofahrer vorgehen. Ich hoffe der Autofahrer hatte keine gute Ausrede parat warum er in der Fahrradstraße gefahren ist. Denn dann hätte er wenigstens schonmal dafür ein Knöllchen bekommen.
    Wahnsinn.....was da abgeht. Ich warte nur noch darauf bis irgendwann mal eine Knarre zieht. Wahrscheinlich ist dann der Radler selber schuld weil er in die Kugel lief....

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    1. Eine schmerzende Nase sieht man nicht. Wenn also ein Radfahrer behauptet, seine Nase würde schmerzen, ist das genauso nicht nachprüfbar wie wenn der Autofahrer über eine schmerzende Nase klagt. Damit stehen dem Autofahrer Tür und Tor offen, dass er lügt, man kann anhand der Klage über schmerzende Nasen nicht nachweisen, wessen Nase tatsächlich schmerzt.

      Trotzdem fände ich es billig, wenn es die Polizei damit belässt. Die vorherigen Abläufe sollte man sich von den drei(!) beteiligen Personen schon schildern lassen. Daraus sollte sich mindestens rücksichtlose Fahrweise ableiten lassen.

      Aber wie immer: Wir waren alle nicht dabei...

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    2. Bitte richtig lesen: Ich habe nicht geschrieben dass die schmerzende Nase der Beweis ist, sondern dass äußerst schwierig ist mit einer Nase eine Kopfstoß auszuführen da dies der Helm fast unmöglich macht. Das hätte die Polizei besser hinterfragen können/müssen. Allein der Ablauf einer Kopfnuss, Kopf stößt nach vorne/abwärts schließt fast aus dass der Radfahrer zugestoßen hat. Vom Bewegungsablauf kommt da nur der Autofahrer in Frage. Ich finde da macht es sich die Polizei zu einfach.

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  3. Wäre doch nicht schlecht wenn die neu installierte Fahrradpolizei ihre Streife mal in ziviler Radkleidung fahren würde. Mal sehen was so ein Autofahrer dann machen würde wenn er auf einmal in einen Polizeiausweis schauen würde??????

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  4. Der Bolidenfahrer sollte jedenfalls gewisse Erklärungsnöte haben: warum hat überhaupt angehalten, nachdem er die Radler erneut überholen konnte? Warum ist er dann auch noch ausgestiegen?

    Wer übrigens derartige Ausraster hat, ist auch für die Polizei und deren Datei meist längst kein unbeschriebenes Blatt mehr.

    Und das sollte dann eigentlich reichen, um die Sache nicht einfach als "Aussage gegen Aussage" abzutun, sondern sich die Aussagen genau anzusehen. Was kann sein, was nicht? Und in einem Strafverfahren ist auch der Geschädigte selbst tauglicher Zeuge.

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    1. Das sehe ich auch so. Wer so ein Gewaltpotential an den Tag legt hat darin Routine. Der ist bestimmt nicht das erste mal auffällig geworden. Schon alleine das wäre vor Gericht ein Problem für ihn wenn der Richter seine Verfehlungen aus dem Flensburger Verkehrsregister vorliest......

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  5. Seine Frau ist doch Zeugin. Nicht des Kopfstoßes, aber zumindest der vorigen Ereignisse. Mal abgesehen davon, dass "Aussage gegen Aussage" nicht unbedingt ein Problem sein muss -- gut möglich z.B., dass der Kraftfahrer dass häufiger macht.

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  6. Ihr habt alle Recht. Die Polizei hätte sich mehr Mühe geben müssen, das aufzuklären. Allerdings kommt das Ganze dann zur Staatsanwalstschaft, und die muss auch eine Chance sehen, mit einer Anklage durchzukommen. Und dann muss ein Gericht eine solche Anklage auch annehmen, und auch das geschieht nur, wenn es eine Chance gibt, dem Täter die Tat zu beweisen. Vermutlich hätte es die gegeben. Aber welcher eigentlich friedliche Radler - und dieser ist ausgesprochen friedlich - hat schon Lust auf so einen Prozess?

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  7. Ich denke so wie Christine es schreibt ist es auch.
    Mir wurden auch noch andere Dinge direkt von Polizisten gesagt.
    1. Radfahrer sind ja keine Unschuldslämmer (mit einem Zwinkern)
    2. der bürokratische Aufwand wäre zu hoch, wenn es doch keiner gesehen hat.

    Schade, aber so wird das leider nie besser. Das Unrechtsbewußtsein hat echt schwer nachgelassen.

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    1. Hallo Jürgen,
      Ich stimme dir da voll zu. Zu deinem Punkt 1. Das ist immer die Selbe bescheuerte Aussage und ist kein Argument zu sagen Radfahrer sind keine Unschuldslämmer. Was das eine Vergehen (z.B,Kopfstoß)mit dem Fehlverhalten andere Radfahrer zu tun?

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  8. Und mal wieder typisch, dass drumherum kein Passant etwas mitbekommen hat. Die Eberhardstraße ist doch eigentlich immer recht belebt. Naja, kann vorkommen, aber wenn ich das gesehen hätte könnte man das Thema Aussage gegen Aussage vom Tisch wischen.

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