27. Januar 2016

Wer kennt die Regeln für Radler?

Der SWR hat zehn Fragen zu den Verkehrsregeln für Radfahrer*innen gestellt. Den Test kann man hier machen

Die meisten haben 8 von 10 Fragen richtig beantwortet. Das ist ja schon mal gut. Aber so richtig sicher waren sich die Leute nicht. Nur 63 Prozent kannten den richtigen Sicherheitsabstand, den ein Auto vom Fahrrad beim Überholen einhalten muss. Und nur 56 Prozent wussten, unter welchen Bedingungen ein Radler den Zebrastreifen benutzen kann. Ob man beim Radeln mit dem Handy am Ohr telefonieren darf oder nicht, war auch nur 70 Prozent der Teilnehmer klar.


86 Prozent derer, die an der Umfrage teilgenomen haben, wussten, dass man auf dem Radweg mit blauem Schild fahren muss. 80 Prozent haben die richtige Antwort gegeben, wozu die roten Schutzstreifen gut sind. Immerhin 88 Prozent wussten exakt, wie das mit der Fahrradstraße funktioniert. Und 79 Prozent konnten sagen, bis zu welchem Alter Kinder auf dem Gehweg radeln dürfen und müssen.

Wenn ihr euch in die Verkehrsregeln einlesen wollt: Hier findet ihr meine Posts dazu.

7 Kommentare:

  1. Ich glaube nicht, dass man davon ausgehen kann, dass damit tatsächlich alle Verkehrsteilnehmer 80% der Fragen richtig beantworten würde. Es würde mich nämlich wundern, wenn sich bei den Teilnehmern ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung ergeben würde.
    Mir fehlt ein ganz wesentlicher Punkt, über den Autofahrer und auch viele Fahrradfahrer nicht informiert sind: nämlich der Abstand den Radfahrer zu parkenden Autos oder allgemein zum Straßenrand halten dürfen oder eigentlich sogar müssen. Ich sehe so viele Radler, die extrem weit rechts fahren und damit riskieren von einer sich öffnenden Autotür sofort erfasst zu werden. Oder sie fahren fast im Rinnstein und hoppeln über jeden Gully-Deckel.

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    1. Stimmt, das habe ich wieder mal ungenau formuliert. Wobei solche SWR-Umfragen nicht nur von Radlern genutzt werden. Vielleicht stelle ich mal selber ein Quiz zusammmen, das mehr neuralgische Fragen stellt. Natürlich ist das hier völlig unperfekt und ziemlich zufällig.

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    2. Ich finde das eigentlich keine schlechte Idee vom SWR. Vielleicht stoßen eben doch auch Nicht-Radler auf das Quiz und lernen etwas dazu.
      Im Grunde hat mich die hohe Quote an richtigen Antworten grundsätzlich überrascht, weil ich oft selbst bei Radfahrern sehe, dass die viele Sachen eben auch nicht wissen. Wie will ich dann von NUR-Autofahrern erwarten, dass sie wissen, welche Rechte wir haben.

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    3. Ich kann mich an eine Faustregel bzgl. des Abstandes zum Straßenrand bzw. Bordstein aus der Jugendverkehrsschule (vor fast 25 Jahren) erinnern. Dort hieß es: eine Dolenbreite. Dole - auch bekannt als "Einlaufgitter" oder "Gully". Gemeint sind die quadratischen Straßenablaufgitter seitlich am Bordstein, und die dürften von den Abmessungen so geschätzt um die 40x40 cm sein, denk ich. Bei mir gerundet also Pi mal Daumen 50 cm.

      Abstand zu den Fahrzeugen... ich bin früher auch immer ziemlich dicht an parkenden Autos vorbeigefahren, aber auch nur in dem Irrglauben (zumindest meiner Ansicht nach Irrglauben) man dürfe die Autofahrer ja auf keinen Fall irgendwie behindern. Heute schaue ich, dass ich immer einen Abstand von 50 cm, besser 1 m habe (manche Autotüren können ja durchaus sehr ausladend sein), egal ob gedrängelt oder gehupt wird. Ich bin mit 25-30 km/h schon ziemlich schnell unterwegs und da riskiere ich einfach nicht mehr meine Gesundheit für das bisschen (wenn überhaupt) Zeitersparnis eines Autofahrers in der Stadt.

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  2. 9 von 10. Wobei, wo steht das, wo man auf einer freigegebenen Busspur fahren muss? Ein Bus kann einen Radfahrer doch sowieso nicht auf einer Busspur überholen, also fährt man lieber mittig.

    Und der seitliche Abstand beim Überholen ist nicht festgeschrieben. Es gibt zear mindestens ein Urteil, in dem von mindestens(!) 1,5m die Rede ist. Das ist aber für einen Fall innerorts. In einem anderen Fall außerorts urteilte das zuständige Gericht wegen der höheren Geschwindigkeiten außerorts mehr als 2m.

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    1. Mein Verhängnis war ebenfalls die Busspur (9 von 10) auf der ich auch mittig fahren würde! Gerade die Busfahrer empfinde ich als nicht gerade zimperlich, hier zählt Einhalten des Fahrplanes oft mehr als mal kurz hinterm Rad den richtigen Moment zum richtigen Überholen abzupassen. So war meine letzte Nahtoderfahrung mit just einem solchen SSB-Fahrer, der mich so dicht überholt hat, dass ich klaubte mein letztes Sekündchen hat geschlagen!

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    2. Die 1.5 m sind meines Wissens ein Mindestabstand, der abhängig von verschiedenen Faktoren auch größer sein muss. Dazu gehören Zustand der Fahrbahn, Geschwindigkeit des Autos und auch Witterungsverhältnisse, wie z.B. Wind.
      Wenn jemand auf dem Fahrrad oder in einem Anhänger Kinder dabei hat, vergrößert sich der Mindestabstand auf 2 m.
      Diese Abstände sind nicht in der StVO festgeschrieben, aber beziehen sich auf die einschlägige Rechtsprechung.
      Es gibt hier einen sehr schönen Post dazu: http://itstartedwithafight.de/2015/03/29/uberholabstand/
      Das Problem hiermit ist, dass es diesbezüglich keine Kontrollen gibt, bei denen Autofahrer auf dieses Fehlverhalten angesprochen werden und ggf. auch sanktioniert werden. Erst wenn es zu spät ist und etwas passiert, dann landet es vor Gericht.
      Mein schlimmstes Erlebnis in der Hinsicht war, als mich eine Straßenbahn überholt, als ich ohne Ausweichmöglichkeit an parkenden Autos vorbeifahre. Abstand war kleiner 40 cm!

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