23. August 2016

Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen - immer?

Um eins klarzustellen: Auf Gehwegen darf man überhaupt nicht Rad fahren, es sei denn, sie sind durch ein Zusatzschild ausdrücklich für Radfahrer freigegeben. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. 

Allerdings, wenn weit und breit kein Fußgänger in Sicht ist, dann schlingere ich doch da nicht mit zwischen 5 und 3 km/h lang. Das wäre albern.  Die Regelung in der StVO erfordert Grammatikkünstler. Je nach Interpretation steht da:Man muss nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußgänger da sin. Mann muss immer Schrittgeschwindigkeit fahren und notfalls warten. Der Satz wird denn auch unterschiedlich interpretiert, wie die Seite it startet with a fight darstellt.

In der Anlage 2, ifd 18 der StVO heißt es:




"... Der Fußgänger darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

Man kann meinen, das "wenn nötig" kennzeichnet auch den Satzteil nach dem Semikolon als unter dieser Bedingung stehend. Ein Semikolon ist eine Art stärkeres Komma. Deshalb kann man auch sagen, es trennt zwei gleichwertige Satzteile. (Man könnte auch einen Punkt machen.) Und dann heißt das, dass Schrittgeschwindigkeit genauso immer gilt, wie dass der Radler, wenn nötig, warten muss.

Klar ist, es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, wenn Fußgänger da sind, die erschrecken könnten oder ausweichen müssten. Der Fußgänger hat Vorrang. Keineswegs darf ich ihn rüde beiseite bimmeln. Wenn schon, dann sollte man sich mit dem Fußgänger verständigen, ob er uns vorbeilassen will oder nicht.

Es ist schon ein Kuriosum, wie oft wir Radfahrenden hier sitzen und uns überlegen, welche Regeln eigentlich nun genau gelten. Wie oft wir über Situationen nachdenken und uns auf unseren gesunden Menschenverstand verlassen müssen. Für Radfahrende ist sehr viel sehr uneindeutig. Kein Wunder, dass sich so viele Radfahrer situationsabhängig nach Gutdünken Wege suchen und Lücken ausnutzen.

Leider werden in Stuttgart Radler oftmals auf freigegebene Gehwege geleitet. Vielen ist gar nicht klar, dass sie nicht auf einem Radweg fahren. Das gilt zum Beispiel für den Neckardamm in Cannstatt. Das ist kein Radweg.  Allerdings ist er eine wichtige Pendler-Stecke, und wer täglich dort fährt (oder auch zu Fuß geht), kennt die Problematik und hat sich arrangiert. Wir sollten uns aber klar machen, dass wir für Fußgänger ein erheblicher Stress- und Ärgerfaktor sind. Vor allem für ältere, die nicht mehr so sicher auf den Beinen sind. Also lieber die Fahrbahn nahmen als den freigegebenen Gehweg.

23 Kommentare:

  1. Im Falle eines Falles ist es unerheblich, wer den Unfall verursacht hat. Wenn der Radler mit mehr als Schrittgeschwindigkeit auf einem freigegebenen Gehweg unterwegs ist, muss er sich dem Vorwurf der fehlenden Rücksichtnahme Schwächeren gegenüber gefallen lassen. Mit allen Konsequenzen...

    Auf diesen Gehwegen muss der Stärkere sein Verhalten an den Schwächeren ausrichten. Stellen wir uns das doch einmal kurz für den Verkehr auf Straßen vor. Einmal nur, und auch nur ganz kurz :-)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Auf Straßen gibt es das auch. Das nennt sich "Fahrradstraße". Dort müssen Kfz-Fahrer ihr Verhalten an den Radfahrern ausrichten. Oder nicht?

      Löschen
    2. Genau, und das sollte auch reichen, nicht wahr? Der Anteil von Fahrradstraßen am gesamten Straßennetz ist in Promille wohl nicht zu beziffern.

      Um es auf den Punkt zu bringen. Mit Ausnahme von Autobahnen und Kraftstraßen sind Straßen keine "Autostraßen", sondern eben Straßen, die von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen benutzt werden ($2 StVO). Und das Verhalten gegenüber Schwächeren regelt §1 der StVO. Zumindest in der Theorie.

      Schon bezeichnend, dass Autofahrer ihr Verhalten vermeintlich nur in sog. "Fahrradstraßen" anpassen müssen.

      Löschen
    3. " Wenn der Radler mit mehr als Schrittgeschwindigkeit auf einem freigegebenen Gehweg unterwegs ist, muss er sich dem Vorwurf der fehlenden Rücksichtnahme Schwächeren gegenüber gefallen lassen. Mit allen Konsequenzen..."

      Lieber Matthias und alle Diskutanten: Sehe ich es korrekt, dass diese Regel der angepassten Geschwindigkeit nicht für Autofahrer gilt, wenn sie in einer öffentlichen Straße auf Radfahrer treffen?
      Beste Grüße und Dank an alle.

      Löschen
    4. Lieber Stefan,
      selbstverständlich gilt diese Regel der angepassten Geschwindigkeit auch für Autofahrer (§1 StVO). Diese Vorgabe wird in der Praxis dann aber sehr elastisch ausgelegt. Wütendes Maßregeln wegen vermeintlichen Fehlverhaltens und zu enges Überholen sind nur zwei Symptome. Unwissenheit ein weiteres.

      Ich habe den Eindruck, dass die wenigsten meiner automobilem Freunde tatsächlich wissen, wieviel Abstand sie beim Überholen einhalten müssen. Die viel zitierten 1,50m stammen übrigens aus der Rechtsprechung und nicht aus der StVO. So wie viele andere Details nicht in der StVO, sondern nur in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt sind. Wie z.B die Breite von Radwegen, die Ausweisung von Sicherheitsräumen ...

      Es ist ein dickes Brett, dass es zu bohren gilt. Radler müssen auf die Straße, weil sie dort hin gehören. Radwege und ähnliches sind nur die Ausnahme, sie dürfen laut StVO nur in besonderen Fällen ausgewiesen werden. Und je häufiger unsere automobilen Freunde auf radelnde Zeitgenossen treffen, desto selbstverständlicher wird der Umgang.

      Radfahren auf dem Gehweg ist ein grundsätzliches No-Go. Es muss auch Raum für Fußgänger geben, in dem sie weitgehend geschützt sind.

      Löschen
  2. Interessant wird es halt, wenn die Beschilderung aus einer Richtung eben ein freigegebener Gehweg ist und aus einer anderen Richtung etwas völlig anderes - um es nun mal einfach zu halten - auf der gleichen Fläche, ohne einen trennenden Bordstein.
    Wie liest sich dann der Gesetzestext, wenn ich z.B. auf der Hälfte umdrehe bzw. meine Erledigung beendet habe?

    Solche Diskrepanzen gibt es in Stuttgart leider häufig, sei es durch eine undurchdachte Baustelleneinrichtung oder von vorhinein inkonsistente/unbedachte Schildersetzung.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Als KfZ-Fahrer, welcher nach "der Hälfte" fertig mit seinen Erledigungen ist, drehe ich auch nicht einfach um und betätige mich als Geisterfahrer.
      Eben so wenig fahre ich Rückwärts die selbe Strecke zurück zum Ausgangspunkt.
      Ich muss also die nächste Möglichkeit zum Wenden suchen. Ist dies als Radfahrer tatsächlich so schwer und/oder so mühsam, dass es eine Erwähnung wert ist?

      Löschen
    2. In der Straßenbeschilderung sieht man beim Einfahren in die Straße, dass es eine Einbahnstraße ist. Bei der Radbeschilderung nicht.

      Löschen
    3. @Steffen: Danke, also wieder mal nicht klar geregelt.

      @Hans-Herbert: Ist ja schon mal schön zu Hören, dass Sie sich an die StVO halten, aber leider habe ich schon öfter genau solche KfZ-Geisterfahrer (mit beiden Orientierungen) miterleben müssen, obwohl es mit einem Kfz in der Tat effektiver ist einen Umweg zum Wenden in Kauf zu nehmen.
      Anderes mit dem Fahrrad: da man dieses anheben und umdrehen kann, geht das natürlich schneller und überall - wobei man in dem Moment zum Fußgänger wird.

      Sie müssen mal etwas über Ihr Lenkrad hinausschauen und Ihren Horizont um die Sichtweise eine Radlers erweitern: Das Ziel ist einem Geschäft mit Radabstellbügeln direkt vor der Tür. Dorthin komme ich auch indem ich etwa die Hälfte des nur aus meiner Richtung freigegebenen, breiten Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit befahre. Wenn ich nun dort fertig bin, will ich ja wieder zurück - Fragestellung nun klarer?

      Wie @Steffen ja schon erwähnt hat, gibt es für Fahrspuren (auch Radspuren/-streifen) die Möglichkeit dies richtungsabhängig zu regeln - mir ist jedoch nichts bekannt, wie das bei den definitionsgemäß richtungslosen Gehwegen geregelt ist, wenn diese dann doch mit Fahrzeugen befahren werden dürfen.

      Löschen
    4. Der Gehweg ist nur frei in der Richtung, wo Schilder das regeln vdie stehen an jeder Gehwegecke nach einer Querstraße. Wenn man umdreht und links zurückradelt, muss man sich spätestens an der nächsten Kreuzung vergewissern.

      Löschen
    5. Bei Radwegen und freigegeben Gehwegen muss/sollte man innerorts immer eine "Einbahn"-Regelung unterstellen. Zweirichtungswege haben (innerorts fast) immer ein entspreche Zusatzzeichen (1000-31 Beide Richtingen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile bzw. 1000-33
      Radfahrer im Gegenverkehr)

      Löschen
    6. @Sebastian

      Zitat:
      "Sie müssen mal etwas über Ihr Lenkrad hinausschauen und Ihren Horizont um die Sichtweise eine Radlers erweitern: Das Ziel ist einem Geschäft mit Radabstellbügeln direkt vor der Tür.
      Dorthin komme ich auch indem ich etwa die Hälfte des ***nur***
      aus meiner Richtung freigegebenen, breiten Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit befahre.
      Wenn ich nun dort fertig bin, will ich ja wieder zurück - Fragestellung nun klarer?"
      Zitat Ende


      So hatte ich es auch verstanden. Die Antwort geben sie selbst, siehe das hervorgehobene ***nur***.


      Eines drängt sich mir hier beim Mitlesen immer wieder auf:
      es wird vehement gefordert, dass man Radfahrende als vollwertige, gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrnehmen resp. behandeln soll und deshalb ihnen u.a. den entsprechenden (Verkehrs)Raum zur Verfügung zu stellen hat.

      Hier jedoch (einmal wieder) zeigt sich, dass der Radfahrende alle zur Verfügung stehende Mittel (aus)zu nutzen versucht, gleichgültig ob legal oder illegal. Und nun ist plötzlich keine Rede mehr vom "gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer", nun darf man gleicher als die anderen Verkehrsteilnehmer sein!

      Ich sage immer: wo Rechte, da auch Pflichten ...

      Löschen
    7. "Hier jedoch (einmal wieder) zeigt sich, dass der Radfahrende alle zur Verfügung stehende Mittel (aus)zu nutzen versucht, gleichgültig ob legal oder illegal. "

      Hier werden mal wieder alle Radfahrer über einen Kamm geschert. Daß es durchaus regelbewusste Radfahrer gibt wird ausgeblendet. Übrigens gibt es beide Parteien, Regelbewusste und Bewusst-gegen-Regeln-Verstoßende auch bei Autofahrern.

      Löschen
    8. @Ano (25. August 2016 / 16:41)

      Teilzitat Ano:
      "Übrigens gibt es beide Parteien, Regelbewusste und Bewusst-gegen-Regeln-Verstoßende auch bei Autofahrern."
      Teilzitat Ende

      Was ich mit keinem_einzigen_Wort bestritten habe!

      Löschen
    9. @Hans-Herbert: Nope, dann habe Sie mich doch falsch verstanden: Das NUR war vielmehr als Abgrenzung zum üblichen Geltungsbereichs der rein formellen Ausschilderung in beiden Richtungen gedacht - ich fordere hier nicht, dass dies für Radler immer in beide Richtungen gelten soll, ich fahre ebenso auf der Straße wie ja schon geschrieben: "...Dorthin komme ich AUCH indem ich etwa die Hälfte des nur aus meiner Richtung...".
      Das Beispiel ist ehr so gemeint gewesen, dass z.B. an einer Baustelle ein Schild abgenommen wurde oder schicht nicht logisch zusammenpassende Schilder/Routen aufgestellt werden, somit ergeben sich eben Wege mit nur/alleinig/einseitig/aus einer Richtung geltenden Regeln.

      Löschen
    10. @Hans-Herbert
      "Hier jedoch (einmal wieder) zeigt sich, dass der Radfahrende alle zur Verfügung stehende Mittel (aus)zu nutzen versucht, gleichgültig ob legal oder illegal."

      Wer ist eigentlich dieser Radfahrende? Gibt es nur einen Typen, den homo bicyclicus ex legibus? Und fahren Sie eigentlich auch mit dem Rad? Und wie oft? Wie viele Kilometer im Jahr?

      Jedes Jahr werden die Unfallzahlen veröffentlicht. Der Unfallbericht für das Jahr 2014 zeigt

      2 von 3 Unfällen mit Personenschaden werden von Fahrern eines PKW verursacht

      etwas mehr als 1 von 10 Unfällen mit Personenschaden werden von Fahrradfahrern verursacht

      Woher die Gefährdung auf Deutschlands Straßen kommt, zeigen diese Zahlen eindeutig. Aber zeigen sie ruhig weiter auf "die Radfahrer", die sich (vorsätzlich) über geltendes Recht hinwegsetzen.

      Besuchen Sie doch einmal die YouTube.com und geben die Begriffe "Radfahren" und "Stuttgart" ein. Dort finden Sie unter anderem ein beschauliches Video aus dem letzten Jahr. Schauplatz ist die Tübinger Straße/Ecke Feinstraße.

      Bei den gezeigten Autofahrern ist das Unrechtsbewusstsein wie stark ausgeprägt?

      Löschen
  3. Die "gewöhnliche" Interpretation, die ich ständig lese, besteht auf Schrittgeschwindigkeit - immer. Die Zitate, die Du erwähnt hast, könnten allerdings anders interpretiert werden, das ist richtig. Ich habe jedoch keine Lust, z. B. bei einem Alleinunfall auf einem freigegebenen Gehweg von Versicherungen oder wem auch immer vorgehalten zu bekommen, ich wäre zu schnell gefahren. Darum meide ich solche Gehwege und freigeg. Fußgängerzonen.

    Ist Schrittgeschwindigkeit übrigens nicht eher 5-7 kmh?

    AntwortenLöschen
  4. Derart beschilderte Wege benutze ich aus Prinzip nicht. Fußgänger sollen auch einmal irgendwo ihre Ruhe haben. Hier in München wird diese Schilderkombination zum Glück auch nur sehr selten benutzt. Andere Städte führen manchmal sogar Radrouten über solche Wege bzw. nutzen diese Beschilderung, um sich aus der Verantwortung für eine sichere Infrastruktur zu stehlen.

    AntwortenLöschen
  5. "Es ist schon ein Kuriosum, wie oft wir Radfahrenden hier sitzen und uns überlegen, welche Regeln eigentlich nun genau gelten."

    Ja, und manchmal finde ich das auch etwas übertrieben. Ich mache mir ehrlich gesagt gar keinen so großen Kopf da drüber. In der Regel halte ich mich an die Vorschriften, ignoriere aber hier und da schon mal den ein oder anderen Radweg, wenn er mir als unnötig erscheint bzw. als zu gefährlich. Meistens handelt es sich dabei um diese kombinierten Rad-/Gehwege. Schon aus Rücksicht vor den Fußgängern will ich da nicht mit 30, 35 km/h entlang fahren, also bleibe ich lieber auf der Straße. Für mich kommt es eher darauf an, dass man auf den anderen achtet, und nicht darauf, sich pedantisch an alle Regeln zu halten. Dann passiert im Allgemeinen auch nichts. Verständlich, dass man als Radfahrer alles richtig machen will, vor allem, um sich nicht angreifbar zu machen und gleich wieder in eine Schublade gesteckt zu werden. Aber, wie gesagt, man kann es mit der Regeltreue auch übertreiben.

    AntwortenLöschen
  6. Die Frage ist ja bereits 2014 geklärt gewesen, in den Kommentaren des verlinkten "It started with a fight" - Post. Vonseiten des Gesetzgebers ist klar gemacht worden, dass die Schrittgeschwindigkeit stets einzuhalten ist, unabhängig von Fußgängeraufkommen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Klar, nur wer liest sich eigentlich durch alle Blogs und Kommentare, um das so genau zu wissen? Alle Radfahrenden erleben an sich selbst, dass sie auf einem leeren Gehweg deutlich schneller fahren als Fußgänger gehen würden. Und so mancher glaubt sogar, wenn en Radfrei-Schild unter dem Fußgängerschild hängt, dass er die Fußgänger anbimmeln darf, damit sie ihm Platz machen. Die schönen Verkehrsregeln, die wir haben, sind das eine, ob sie bekannt sind und wenn, ob sie einleuchten, ist das andere. Und so manche Regelung für Radfahrende leuchtet nicht recht ein. Schrittgeschwindigkeit auf leeren Gehwegen leuchtet nicht ein, ist aber, wenn der Gehweg an Hauseingängen entlang führt, dringend nötig, sonst fährt man mal jemanden über den Haufen, der aus der Haustür tritt. Entlang der Hofener Straße am Neckar aber nicht, wenn dort keiner geht. Deshalb diskutiere ich hier solche Themen, damit sich Radfahrende dessen bewusst werden, dass es Regeln gibt.

      Löschen
  7. Es ist wieder mal typisch: Der Radfahrer ist der Schlimme, auf ihm hackt man rum sobald er nur den kleinsten Verstoß begeht.
    Doch wie oft verstoßen Autofahrer gegen Verkehrsregeln??? Manchmal hat man das Gefühl "pausenlos". Allein wenn ich an eine 30er Zone denke.
    Verhalte ich mich als Radfahrer nicht korrekt, dann hupt es sofort und ich muss mir die schlimmsten Beleidigungen anhören.
    Wollte ich mich über Autofahrer beschweren die sich nicht an Regeln halten wäre ich den ganzen Tag am Brüllen und Winken.
    Der Radfahrer bleibt halt der "Dumme"

    AntwortenLöschen
  8. in Leipzig ist die Schrittgeschwindigkeit übrigens 15km/h.
    --> http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/verkehrsrecht-kuriose-urteile-a-872797-3.html

    AntwortenLöschen