13. Oktober 2016

Für S-Pedelecs ist gar nichts passend

Die Zeit hat die Diskussion eröffnet. Sollten S-Pedelecs nicht die normale Radinfrastruktur benutzen dürfen, wenigstens aber die echten Radwege?

Schnelle E-Räder, die erst ab 45 km/h keine Elektromotorkraft mehr bekommen, sind nämlich gut geeignet für Pendler, die aus der Peripherie nach Stuttgart hinein fahren und streckenweise mit E-Kraft schneller als 25 km/h fahren können. Etwa auf landstraßenbegleitenden Radwegen.
Dort dürfen sie aber nicht radeln. Sie müssen auf die Autofahrbahn. Wo sie für Autofahrer zu langsam sind und mehr oder minder knapp überholt werden. Andererseits sind ihnen aber viele Straßen gar nicht erlaubt, etwa, wenn sie als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind.


In Stuttgart gibt es für S-Pedelcs deshalb beispielsweise keine Verbindung zwischen Stuttgart und Cannstatt. Denn auf der Cannstatter Straße und durch den Schwanenplatz-Tunnel dürfen sie nicht fahren, auch nicht auf der König-Karls-Brücke. (Da sind auch Mopeds verboten, denn auf Kraftfahrstraßen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können). Auf dem Radweg am Leuze vorbei dürfen sie aber auch nicht fahren, denn das sind Radwege. Wer mit dem S-Pedelec von Cannstatt nach Stuttgart oder umgekehrt radeln will, muss also über Stuttgart Ost fahren oder übers Löwentor. Auf der Löwentorstraße aber bitte nicht auf dem Radfahrstreifen! Was Autofahrer überhaupt nicht verstehen: Ein Fahrrad, das auf der Fahrbahn neben dem Radweg fährt. Das gibt Hupkonzerte, wenn der Radler nicht mit aller Kraft sein Pedelec auf 50  km/h hält.

Charlottenplatz - bei einer Critical-Mass-Fahrt
Auch über den Charlottenplatz kommt ein S-Radler nur geradeaus. Nach links abbiegen darf er nicht.   Da stehen Rad-Verbotssschilder. Wobei die interessante Frage auftaucht, ob solche Radverbotsschilder für ein S-Pedelec überhaupt noch gelten, gilt es doch andererseits als Kraftfahrzeug, wenn es um Radwege geht. Die Fußgänger-Radampel darf der S-Pedelec-Fahrer aber auch nicht benutzen, um nach links zu kommen. Da ist bislang wieder mal überhaupt nichts geregelt.

Die meisten S-Pedlec-Radler dürften übrigens im Alltag mit einer Geschwindigkeit von um die 30 bis 35 km/h unterwegs sein. Also so schnell wie Rennradfahrer. Die aber dürfen auf Radwegen fahren. Es steht zu vermuten, dass auch S-Pedelec-Radler auf Radwegen genauso schnell oder langsam unterwegs sind wir Rennradfahrer, nämlich dem dortigen Radverkehr angepasst. Auf den wenigen Stuttgarter Radwegen, die ja auch kurvig und teils etwas uneben sind, kann man gar nicht schneller radeln als im üblichen Pedelec-Tempo von knapp über 20 km/h.

Ich vermute mal, dass in gar keiner deutschen Stadt die Radinfrastruktur - genauso wenig wie die Kfz-Fahrbahnen - für Radfahrende unterschiedlicher Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Natürlich müssen sich Radfahrende (genauso wie Autofahrer) grundsätzlich immer dem Verkehrsfluss anpassen. Aber mal überholen können, ist auch jetzt schon wichtig, wenn Pendler-Radler (egal mit welchem Fahrrad) auf radelnde Familien treffen oder auf gemütlich dahin rollende Zeitgenossen. Radwege sind schon jetzt dort grundsätzlich zu schmal, wo viele Radler unterwegs sind. Werden Hauptrouten oder viel befahrene Routen dann auch noch über freigegebene Fußgängerbereiche gelenkt (etwa auf dem Neckardamm Richtung Hofen), dann ist bereits jetzt schon alles zu schmal und zu eng.

Für S-Pedelecs muss Stuttgart zunächst einmal das Problem einer kurzen Verbindung zwischen Stuttgart und Cannstatt lösen. Denn wir wollen ja, dass vor allem im Winter, wenn Feinstaubalarm droht, die Pendler aus den Orten rund um Stuttgart nach Stuttgart hineinradeln können. Die leichteste Möglichkeit wäre eine Freigabe des Leuze-Radwegs über die König-Karls-Brücke für S-Pedelecs per Zusatzschild.

Leider hilft das Bundesverkehrsministerium ja gar nicht bei irgendeiner Art von Modernisierung der Verkehrsregelungen für den steigenden E-Rad-Verkehr. Das große Problem bei uns: Viele Verkehrsminister/innen kennen sich mit Pedelecs gar nicht aus, weder mit den normalen (die immer wieder unter E-Bikes laufen, obgleich sie das nicht sind), noch mit den schnelleren. Vor allem überschätzen sie die Geschwindigkeiten von Radfahrenden. Bis 45 km/h Kraft zugesetzt zu bekommen heißt ja nicht, dass alle S-Pedelcs überall 45 km/h schnell fahren. Ein Porsche fährt ja auch nicht mit 200 km/h durch die Stadt. Auch Radfahrende fahren der Situation und dem Verkehrsfluss angemessen, egal, wie schnell sie von ihrer persönlichen Kraft und dem Kraftzusatz her fahren könnten.

Hier noch mal der Link zum Zeit-Artikel.


24 Kommentare:

  1. Fährt ein S-Pedelec nicht im gleichen Rechtsstand wie ein Kleinkraftrad? Dann ist Cannstatt zwar ungeschickt aber möglich. Die König Karl Brücke ist für Fahrräder gesperrt und die B14 ist im Leuzetunnel nicht Kraftfahrstraße. Also von Cannstatt kommend im Tunnel auf die linke Spur wechseln (starke Nerven vorausgesetzt) und zum SWR abbiegen. Dann entlang der Stadtbahn und ab dem ADAC ist die B14 bis zum Heslacher Tunnel wieder keine Kraftfahrstrasse. Viel Glück, weil mit Spaß hat das sicher nichts zu tun.

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    1. Da hat Dirk Recht, nicht spaßig aber es geht. Was für S-Pedelecs und auch Mofas tatsächlich nicht geht, ist z.b. von Vaihingen nach Botnang. Dort gibt es entweder Kraftfahrstraße oder Waldweg, sonst nichts.
      Ein S-Pedelec darf über den Charlottenplatz, weil es eben ein Kleinkraftrad und kein Fahrrad ist.

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    2. und Waldweg ist lt. Waldgesetz schon zweimal nicht erlaubt ;)

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  2. Wenn die Regel unbequem,
    hier die Lösung zum Problem,

    von Volkswagen man lernen kann:
    wir halten uns einfach nicht dran.

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    1. Also echte e-bikes bitte NICHT auf die Radwege. Sorry, das geht überhaupt nicht. Da sind langsam fahrende Kinder und "echte" Fahrradfahrer und auch pedelecs.
      Wir haben genug Gesetze und mittlerweile mehr Ausnahmen für Gesetze als vonnöten ist.
      Grüße Manfred

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    2. So von vorn herein ausschließen möchte ich das gerade nicht. Es gibt ja auch schnelle Rennradler, die auf Radwegen fahren und für Familien mit Kindern dann halt bremsen müssen. Wir sollten uns vielleicht an den Gedanken gewöhnen, dass auch Radfahrer nicht immer so schnell radeln, wie es ihre Motoren oder ihre Körperkraft zu lassen, sondern so schnell, wie es der Verkehrssituation angemessen ist. (Schließlich haben sich Autofahrer ja auch daran gewöhnt, dass sie ihre Motoren nicht überall ausreizen dürfen.)

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  3. Ich bin gegen die schnellen Pedelecs auf Radwegen. Mir ist so ein illegal fahrendes Schnell-Pedelec schon beim abbiegen fast im Auto gelandet. Ich hab ihn gesehen, aber natürlich nicht mit 45 km/h gerechnet. Wenn die jetzt auch noch auf Radwegen legal ankommen, dann hat man ja gar keine Chance mehr als Autofahrer.
    Als Radfahrer muss ich sie auch ablehnen. Es braucht nicht noch Raser auf dem Radweg. Und ob das Pedelec dann schnell kann und langsam fährt ist egal. In die Fahrradstraße dürfen auch Autos rein, wenn sie 30 fahren. Hält sich nur keiner dran und so wird es auch auf dem Radweg dann sein.

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    1. "natürlich nicht mit 45 km/h gerechnet", hätte mich schon mehrmals in einen Unfall verwickelt. Falls der S-Fahrer nicht auf dem richtigen Weg war, ist es klar seine Schuld, aber oft ist das nicht der Fall.

      Da Autofahrer nicht die Geschwindigkeiten von 2-rädrigen Objekten einschätzen können. Das passiert beim Abbiegen oder beim noch schnell überholen wollen, und dann wieder ausbremsen. Meine Hoffnung ist, das die Autofahrer immer mehr Nummerschilder am Fahrrad richtig deuten und verstehen und dann auch damit "rechnen"

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  4. Ich fahre immer über den Pragsattel aus Feuerbach kommend, da gucken die Autos etwas blöd wenn man auf der B295 fahren muss. Naja :D.

    Toller Artikel, man ist zwischen den Welten. Egal was man macht es ist für eine Partei nicht richtig...

    Hand aufs Herz, welcher S-Pedelac Fahrer fährt nur auf der Straße?

    PS: Meine Durchschnittsgeschwindigkeit ist selten über 30km/h, (Bosch performance S-Pedelac 2013)

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  5. Vielleicht müssen wir von einer allgemeinen Benutzungspflicht  abkommen. Wir haben mittlerweile zu viele Regeln. Selbst sogenannte Experten sind sich nicht einig,  ob zum Beispiel Schutzstreifen benutzt werden müssen oder eben nicht.

    Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht. Warum soll denn ein "Sowohl als auch" nicht möglich sein. Also keine Pflicht, sondern ein Recht.

    Konfliktpotential im Straßenverkehr wird unter anderem  durch Geschwindigkeitsunterschiede auf engem Raum hervorgerufen. Fußgänger (5 km/h) und Radfahrer (-45 km/h) auf gemeinsamen  Wegen (evtl. als Zwei-Richtungsweg) mit einer Breite von 2,50m - dass hier Probleme auftreten können,  wundert nicht.

    Zum Vergleich der Zwei-Richtungsweg "Straße" mit 7m Breite.

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  6. Ich persönlich bin gegen eine Benutzungspflicht für Radwege. Sie dient ja nur dazu, die Räder vor dem Autoverkehr zu verstecken. Aber das ist jetzt ein anderes Thema.

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  7. Liebe Christine, vielen Dank, das Du den schnellen Pedelecs einen Blog-Eintrag zugestanden hast. Auf meinem Arbeitsweg geht mit dem S-Pedelec nur die Route für lebensmüde, oder die sinnvolle die verboten ist. Ich plane, in den nächsten Jahren eines anzuschaffen, und werde wohl die verbotene nehmen. Es handelt sich um die Römerstraße von Rohr nach Böblingen, auf der auch Autos unterwegs sind aber Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist.

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  8. in den Niederlanden fahren Mopeds auch auf Radwegen, es gibt zwar Diskussionen ob das gut oder schlecht ist, aber es ist so und ich finde, wenn wir alle vernünftig und dem Verkehr angepasst fahren, werden wir doch miteinander auskommen, S-Pedelec, Pedelec, Fahrrad - nicht der Stärkere und Schnellere hat Recht sondern die Vernunft und Rücksichtnahme!!! und bitte bei Dämmerung und Nachts mit LICHT fahren :-)

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  9. S-Pedelecs dürfen derzeit nicht einmal mit ausgeschaltetem Motor Radwege nutzen und selbst wenn sie es tun oder aber mit absolut angepasster Geschwindigkeit fahren,sind und bleiben sie bereits am Haftpflichtkennzeichen erkennbar.

    Manche sollen es ja angeblich abdecken oder einklappen. Aber natürlich ist das keinerlei Lösung und leider geht auch die aktuelle Änderung der StVO geht ins Leere.

    Erforderlich wäre eine Regelung, die S-Pedelecs die Nutzung der Radwege gestattet, sofern dies mit angemessener Geschwindigkeit bis max. 25 km/h geschieht.

    Die Chance auf eine absehbare, zeitnahe Umsetzung besteht aber wohl leider nicht. So wie sie einst gegen Pedelecs gezickt haben, zicken die Fahrradverbände heute gegen S-Pedelecs und auch vielen Radlern sind sie irgendwie unheimlich. Das wird ja auch hier in der Diskussion deutlich. Dabei haben sie, was manche Radfahrer leider mitunter immer noch nicht haben - eine Haftpflichversicherung (nebst Erkennungskennzeichen).



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    1. Das ist irgendwie kurios. Da bedauert ein Schreiberling, dass "manche Radfahrer" kein Erkennungszeichen haben. Was der Schreiberling auch immer damit gemeint hast, er möge sich an die eigene Nase fassen. Er verschweigt sein persönliches Erkennungszeichen - seinen Namen. 😎

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  10. Ich persönlich finde im Grundsatz S-Pedelecs auch OK. Mir mangelt es aber noch am Wissen. Deshalb zwei kurze Fragen: Haben S-Pedelecs auch einen ergänzenden Tretkurbelantrieb oder handelt es sich um reine Motorräder? Sind S-Pedelecs führerscheinpflichtig? Kennt sich jemand aus?

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    1. S-Pedelec erreichen ihre Hochgeschwindigkeit durch tretunterstützung. Sie dürfen zwar rechtlich auch 20 km/h ohne treten fahren, die meisten Hersteller setzen jedoch nur eine Schiebehilfe mit 6 km/h um. Sie dürfen im Gegensatz zu normalen Pedelec nicht nur schneller fahren, sondern auch mehr als 250 Watt unterstützen. Es gibt sie von 350W bis 1000W, letzte nur mit Motor im Hinterrad aus Rücksicht auf die arme Kette. Ein Autoführerschein genügt um sie fahren zu dürfen. Das Versicherungskennzeichen kostet weniger als 100 Euro im Jahr.

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  11. Offenbar gibt es unter den motorisierten Fahrrädern Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Was sind denn die Unterschiede? Mir hat mal jemand vor ein paar Jahren ein E-Bike vorgeführt, das hatte keine Tretkurbel, sondern war nur schlicht ein Atomkraft-statt-Erdöl-Moped. Ist das heute auch noch so?

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    1. Lieber Stefan, ich habe mal versucht, es in einem Post zu erklären. (http://dasfahrradblog.blogspot.de/2016/09/die-e-bike-verwirrung-neuerungen-in-der.html). Aber es ist eigentlich ganz einfach. Pedelec ist ein Rad mit Pedal-unterstützender-Elektrik, daher der Name. Manchmal nennt man die auch N-Pedelec, also normal, die ab ca 25 bis 27 km/h keine elektrische Kraft mehr auf die Pedale bekommen. Man kann mit ihnen aber natürlich auch schneller als 25 km/h fahren, halt ohne Kraftzugabe. S-Pedelecs sind die "schnellen Pedelecs", die erst bei 45 km/h gedrosselt werden. Weil die Medien auch bei denen ständig von E-Bikes reden (auch Firmen, die Pedelecs verkaufen, tun das), schreibe ich jetzt auch oft E-Räder statt Pedelecs. E-Bikes sind tatsächlich ursprünglich das, was früher Mofas waren: Sie sind bei 25 km/h gedrosselt (gibt aber auch schnellere E-Bikes, also E-Mopeds) . Manche haben noch Pedale, aber man gibt "Gas" mit dem Lenkergriff. Es gibt auch Pedelecs mit sogenannter Starthilfe, da hat man auch einen Drehgriff, mit dem man beim Starten bis auf 6 km/h beschleunigen kann. Diese Starthilfe kann man auch im Dauerbetrieb etwa am steilen Berg unter das Treppeln legen, das bei diesen Pedelecs ebenfalls mit Kraftzusatz auf die Pedale funktioniert. E-Bikes sind also eigentlich keine Fahrräder sondern E-Mopeds.
      Alles klar?

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    2. Danke für die Auskunft, Carsten und Christine. Wenn das so ist, bin ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand dafür, dass alles, was einen Tretkurbelantrieb hat, die Radinfrastruktur auch nutzen dürfen sollte. Ob die motorische Unterstützung nun mehr oder weniger stark ist, erscheint mir als zweitrangig. Auch ausschließlich muskulär Radfahrende sind mit sehr unterschiedlichem Tempo unterwegs.

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    3. Auf die Benutzungspflicht der Radwege verzichte ich in vielen Fällen gerne, schon mit dem normalen Pedelec bin ich zumindest innerorts auf der Fahrbahn besser aufgehoben (knapp 30er Schnitt). Aber Nebenstraßen bei denen Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist, da wäre es vielfach schön mit dem S-Pedelec durchzufahren. Da diese auch von Autos mit Anliegen befahren werden dürfen, sollte das Befahren mit einem schnellen Rad kein Problem sein.

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  12. Als E-Rad Fahrer fände ich es nicht schlecht, wenn wir als normale Fahrräder eingestuft werden könnten. Ich habe mir ein wunderschönes E-Bike von https://www.scooter-kickboard.de gekauft und fahre sehr gerne damit. Jedoch habe ich manchmal wirklich Angst mich in den Verkehr zu begeben, wenn ich neben Autos fahren muss.

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