28. November 2016

Hauptradroute 1 im Schlossgarten plötzlich gesperrt

Diesen Ausdruck habe ich Freitagabend fotografiert. Er informiert darüber, dass hier Bäume gepflanzt werden sollen. 

Deshalb solle die Hauptradroute 1 auf vom Ferdinand-Leitner-Steg in den Schlossgarten für zwei Tage gesperrt werden. Man solle den Fußgängerweg als Schiebestrecke benutzen. Allerdings steht dort kein Datum. Und ein Autor auch nicht. Anonyme Anordnungen oder Bitten finde ich persönlich ziemlich irritierend.

Die Sperrung war dann am Wochenende. Das mit dem Schieben hat aber nicht so geklappt, wie mir gestern Abend ein Blogleser berichtete.
Welcher Radler bleibt schon stehen und liest einen kleinen Computerausdruck? Die meisten schlagen sich dann halt irgendwie durch. Auf dem Fußgängerpart des Stegs wurde es dann eng. Er  (der Blogleser) habe die Radfahrenden aufgefordert, abzusteigen, was dann zu Brüllereien führte. Schließlich habe er die Polizei geholt, die von der Sperrung überhaupt nichts gewusst habe.

Am Freitag gab es an anderer Stelle im Schlossgarten ein ähnliches Problem. Da war neben dem Radweg zwischen Neckartor und Brücke über die Cannstatter Straße die Fußgängerstrecke gesperrt. Einfach so. Die Fußänger, so weit gekommen, sahen keine Alternative, als den Radweg zu nehmen. Was für die Radler, die vom Neckartor kamen und davor nicht gewarnt worden waren, ziemlich überraschend kam. Sie rasselten in Trupps von Kinderwägen hinein.

So geht das nicht! 

Nebenbei bemerkt: Es ist für Fußgänger nicht erlaubt, auf Radwegen zu gehen. Und es ist für Radler nicht erlaubt, in Fußgängerzonen zu fahren. Fußgänger gehen aber nicht gerne auf dem Weg zurück, den sie gekommen sind, um eine Umwegstrecke zu nehmen. Und Radfahrende steigen nicht gern ab, schon gar nicht auf ihrer Hauptradroute. Was am Ende hängen bleibt: Ist doch alles egal, ich gehe/fahre jetzt halt da. Die regeln das für mich ja eh nie so, dass es praktikabel ist.
Das ist das, was mich an solchen Akten ärgert: Sie fördern das regelwidrige Verhalten und mindern den Respekt vor Schildern.

3 Kommentare:

  1. Es stimmt, es ist Fußgängern nicht erlaubt, Radwege zu benutzen. Genauso wenig wie sie Autobahnen oder Kraftfahrstraßen benutzen dürfen. Aber offensichtlich ist es Menschen, die in Behörden arbeiten, erlaubt, so etwas anzuordnen.

    Man kann aber auch sehr schön eine Dienststubendenke erkennen - "Mir doch egal, sollen die Bürger doch schauen, wie sie klarkommen."

    Ein leider weit verbreitetes Phänomen.

    AntwortenLöschen
  2. Jetzt hat man sich doch Mühe gegeben und ein freundliches Schildchen aufgehängt, um Verständnis gebeten und eigentlich ist das zwar ein bisschen unangenehm aber der Stuttgarter Radler ist doch eigentlich auch nur ein Fußgänger, oder? Und Leute, einmal absteigen und schieben, das kann man doch mal machen!
    Nein, ihr lieben Verwalter und Entscheidungsträger! Ich bin nicht auf Sonntagsausflug und ich fahre nicht spazieren. Ich pendle zur Arbeit! Und ich habe es langsam satt, das man von mir immer die Umwege verlangt, oder das Absteigen oder was auch immer. Um mir dann im gleichen Atemzug immer vorhält, das ich mich doch nie an Regeln halte. Wenn ihr so weiter macht, höre ich wirklich einmal auf mich an die Regeln zu halten!
    Ich höre jetzt auf mich zu ärgern, dazu fahre ich zu gerne Rad!
    Sandy

    AntwortenLöschen
  3. Zudem vergiften solche Aktionen das Verhältnis zwischen Radlern und Fußgängern!

    AntwortenLöschen