25. November 2016

Unsere Zwei-Meter-Regel erlangt traurigen Ruhm


Am Montagabend um 21 Uhr schossen die Zugriffszahlen auf mein Blog plötzlich in gigantische Höhen. 

Der Grund, bei "Wer wird Millionär" stellte Jauch die Frage, für wen die Zwei-Meter-Regel im Schwarzwald gilt. Offenbar informierten sich viele TV-Zuschauer auch auf meinem Blog in einem alten Artikel. Die Antwort war eine halbe Million Euro wert.

Eine traurige Berühmtheit also für eine Regelung, die leider vorerst bleibt. Das hat CDU-Forstminister Hauk nach Verhandlungen mit dem ADFC und dreißig anderen Verbänden, die zwei Jahre gedauert haben, einfach mal so festgestellt. Die Regel habe sich bewährt.




Quelle: Facebook
Damit sind nach Einschätzung des ADFC die Verhandlungen darüber, wie der Wald gemeinsam friedlich von allen, die ihn mögen, genutzt werden kann, gescheitert.Das Projekt hieß "Erholung und Sport im Wald". Der Diskussionprozess kam vor zwei Jahren in Gang, nachdem rund 58.000 Menschen eine Petition gegen die Zwei-Meter-Regel unterzeichnet hatten, die in unserem Landeswaldgesetz steht und das Radfahren auf Waldwegen verbietet, die schmaler sind als zwei Meter. Ein Gesetz, das in allen anderen Bundesländern abgeschafft wurde. Tatsächlich sind Konflikte zwischen Radfahrenden und Spaziergängern im Wald auf breiten Wegen häufiger als auf den ganz schmalen. Kein Wunder, da sind mehr Fußgänger unterwegs.

In Stuttgart gibt es einige Wege, die vor allem im Sommer häufig von Radlern genutzt werden, die entweder sichtbar schmaler sind oder womöglich schmaler als zwei Meter. Radfahrende sollten ja sowieso immer ein Maßband mit sich führen, damit sie auf den Zentimeter ausmessen können, ob sie noch legal unterwegs sind oder bereits regelwidrig.

Jedenfalls, die zwei-Meter-Regel muss weg, weil sie Alltagsradler kriminalisiert, denen oft genug noch keine echten Alternativrouten angeboten werden. Weil Waldwege keine exakten Rädnder haben und man die Breite nicht genau ausmessen kann. Weil des dem Tourismus schadet (nicht unbedingt in Stuttgart aber in vielen ländlicheren Gebieten).

Der ADFC, die Radverbände und die Wanderverbände waren ganz dicht davor, eine praktikables Arrangement zu finden, das hat der Landwirtschaftsminister nun zunichte gemacht.


12 Kommentare:

  1. Hat denn jemand mal nachgefragt, warum es die 2-Meter Regel nur für den Wald gilt, aber nicht in der Stadt? Gerade auf den gemeinsamen Rad- und Fußwegen (Vz 240) und Hochbordradwegen (Vz 241) sollte doch mindestens das gelten, was jetzt im Wald gilt.
    Dort würde es bei wesentlich höheren Radfahrer- und Fußgängeraufkommen auch Sinn machen.

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    1. ich wünsche mir, dass die Verantwortlichen für Verkehrswege in Stuttgart und auch in BA-Wü mal einen Radurlaub in den Niederlanden machen...... oder in Kopenhagen.....

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    2. Hm, es würde wohl schon reichen, wenn sie selber mal in ihrem Betätigungsfeld regelmäßig mit dem Rad fahren würden.
      Ich sag ja immer, Verkehrsplaner sollten nachweisen müssen, dass sie zu gleichen Teilen per KFZ, ÖPNV, Fahrrad und zu Fuß am Verkehr teilnehmen...

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    3. In diesem Fall sind es nicht die Verkehrsplaner, sonsern das Amt für Forst und Landwirtschaft.

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    4. Das ist ein guter Ansatz! Wie viele Bäume müssen am Straßenrand stehen, damit man das als Wald werten darf und auf 2 m Radwegbreite bestehen kann?

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  2. Wie viele Waldwege beginnen als prächtige Allee und verjüngen sich dann langsam, aber sicher zu einem schmalen Pfad?! Es ist leider wahr, dass Radler im Ländle keine wirksame Lobby haben, da sie zu wenig Ressourcen verbrauchen um wichtig zu sein: in der Herstellung eines Fahrrad steckt nunmal kaum Arbeit oder Material und mit der Wartung lässt sich auch kaum was verdienen... Selbst der Betrieb ist nahezu kostenlos - wieso soll der Staat in ein Produkt investieren, an dem sich so wenig verdienen lässt?

    Unterstützt den ADFC und beteiligt euch massiv an Petitionen und anderen Rad politischen Aktionen wie der Critical Mass um der arroganten Automafia klarzumachen, dass die Rechte der Radler nicht weniger wert sind, als die der bewegungsfaulen Umweltzerstörer!

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  3. Es mag ja sein, dass manche Zeitgenossen meinen, Radfahrer gehörten nicht in den Wald. Manche gehen aber eindeutig zu weit. Wer will:

    http://m.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.heimtueckische-falle-groebenzell-radlhasser-versteckt-nagelbrett-in-pfuetze.431ed297-aed5-49c0-865b-cee955eea776.php

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  4. Wie bei fast allem gibt es auch hier 2 Seiten (der Medaille).

    Ich persönlich halte das BW-Gesetz für das einzig richtige resp.
    greifbare in Bezug auf die Regelung des Verkehr in Waldgebieten.
    Andere Bundesländer verwenden schwammige Formulieren wie:
    "ungeeignet", "ausreichende Breite" oder "nicht auszuschließen".
    Und in Sachsen gibt es u.a. folgende Formulierung:
    "Fußwege sind unbefestigte oder nur teilweise befestigte Wege von
    geringer Breite, die sich auch wegen ihrer Streckenführung und
    Gestalt nicht für den normalen Fahrradverkehr einschließlich
    Begegnungsverkehr eignen und daher ausschließlich für die Erholungs-
    nutzung durch Fußgänger in Frage kommen."

    Das ist in BW mit der klaren Aussage deutlich besser geregelt.

    Und das man eine Breite von 2 Metern nicht ohne Hilfsmittel feststellen können soll verwundert doch sehr. Überholt man einen Fahrradfahrer auf der Straße mit 1.40 Metern Abstand anstatt der geforderten 1.50, merkt er dies sofort und quittiert dies mit aufgeregten Gesten oder gar mit dem Mittelfinger.

    Im Wald soll dieser "Sinn" (ermitteln des Abstandes, der Wegbreite)
    dann plötzlich nicht mehr vorhanden sein?
    Eigenartig.

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    1. Wenn Sie meinen, dass bei einem seitlichen Abstand von 1,40 m bereits der "Stinkefinger" gezeigt würde, dann würden alle Radfahrer immer mit erhobenen Mittelfinger ununterbrochen fahren.

      Schon allein den Unterschied zwischen 1,40 und 1,50 genau zu berechnen ist schon eine Superleistung. Meine Bewunderung!

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    2. Also ich kann nicht unterscheiden, ob mich ein Auto mit 1,40 oder 1,50 Metern Abstand überholt. Stimmt schon, unser Augenmaß ist gemeinhin ganz gut, aber so exakt dann eben doch auch nicht. Und die Erfahrung zeigt auch, dass breite Wege von wesentlich mehr Fußgängern begangen werden als schmale. Zuweilen kommen Radfahrende auf dem aspahltierten Hauptweg zum Bärenschlössle kaum durch, weil dort so viele zu Fuß unterwegs sind, während der parallele Waldpfad kein Problem darstellt, weder für Fußgänger (weil dort keine sind), noch für Radfahrende. Die Zweimeter-Regel passt nicht zur Wirklichkeit des Freizeitverhaltens von Fußängern und Radfahrenden. Sie zwingt sie zusammen auf breite, populäre Wege, statt bei einer Entzerrung zu helfen. Und es ist auch nicht einzusehen, warum zu Fuß Gehende die Waldpfade zertrampeln dürfen, Radfahrende dort aber keine Reifenspuren hinterlassen dürfen. Ob jede Ecke des Waldes von Menschen begangen oder befahren werden muss, ist dabei eine ganz andere Frage.

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    3. @ Frau Lehmann

      Diese Argumentation hört und liest man sehr häufig, richtig wird sie deshalb trotzdem nicht.
      Zwar wird auf schmalen Wegen langsamer Rad gefahren und es sind auch z.T. weniger Fußgänger/Wanderer als auf breiten Wegen unterwegs, dafür jedoch sind die Ausweichmöglichkeiten für die Fußgänger/Wanderer kaum oder gar nicht vorhanden ! Oftmals hilft nur noch der Sprung ins Unterholz. Wir sind mit unserer Wandergruppe zum Großteil auf Wegen unterwegs, welche deutlich schmaler als 2 Meter sind. Meist sind wir 3-6 Personen, und jeder von uns (!!) hat bereits seine Erfahrung mit Fahrradfahrern (ganz wenige davon waren übrigens Mountainbiker) im Wald gemacht.
      Die Wege auf welchen wir hauptsächlich unterwegs sind, sind für "Standardfahrräder" absolut ungeeignet (bezügl. Baumwurzeln & Co.), und doch vergeht kaum eine Wanderung ohne Begegnungen mit deren Fahrern. Solange diese von vorne kommen und man sie rechtzeitig entdeckt, kann man ja noch
      schnell zur Seite springen, kommen sie jedoch von hinten wird es oft gefährlich. Dann reichen bereits Geschwindigkeiten von 10-15 km/h aus um brenzlige Situationen heraufzubeschwören.
      Natürlich geben wir als "Schwächere" nach, einzusehen jedoch ist das nicht. Ob einem eine Vorschrift nun gefällt oder nicht, kann nicht das Maß zur Einhaltung dieser sein. Dann könnte ich genauso mein KfZ künftig auf Radwegen parken, da mich das Verbot nicht interessiert.
      Einhalten von Vorschriften scheint allgemein aus der Mode gekommen zu sein, Stichworte:
      überfahren von roten Ampeln, Fahren ohne Beleuchtung, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Fahren in Fußgängerzonen resp. auf Fußgängerwegen ohne "Fahrrad frei" etc. etc.

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    4. Einhalten von Vorschriften scheint allgemein aus der Mode gekommen zu sein, Stichworte:
      überfahren von roten Ampeln, Fahren ohne Beleuchtung, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Fahren in Fußgängerzonen resp. auf Fußgängerwegen ohne "Fahrrad frei" etc. etc.

      Stimmt. In Stuttgart halten sich Autofahrer wie auch Fahrradfahrer nicht an diese Regeln. Die Frage ist wer gefährdet mehr?

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