9. November 2016

Wann darf ein Radler einen Radweg verlassen?

 Tübingen 
Die Frage taucht immer wieder auf angesichts der Benutzungspflicht für Radfahrstreifen oder Radwege. 

Wenn jetzt ein Auto darauf steht? Darf ich dann den Radstreifen verlassen und auf der Fahrbahn für Autos fahren?

Umfassende Antworten auf diese Fragen haben Bernd Sluka und Peter de Leuw auf der Basis von Gerichtsurteilen zusammengetragen, die ich hier mal zusammenfasse.


Ob ein Radweg oder Radstreifen die Mindestvoraussetzungen erfüllt, also breit genug ist oder richtig bemalt, ist unerheblich für uns Radfahrenden, wenn dort das blaue Schild steht.

Radweg Böblingen
 Dann müssen wir da lang. Nicht jedoch, wenn er zugeparkt ist oder nicht befahrbar. Dann dürfen wir auf die Fahrbahn. Eine Frage beantwortet Sluka aber auch nicht: Darf ich auf einer Kraftfahrstraße (für Fahrräder verboten) radeln, wenn mein straßenbegleitender Radweg blockiert ist?



Runter vom Radweg oder vom Radfahrstreifen darf ich: 

Konstanz: Muss man diesen Unsinn radeln? Ja.
1. Wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist. Es ist beispielsweise nicht erkennbar, ob er dorthin führt, wo ich hinwill. Straßenbegleitend ist er auch nicht mehr, wenn er mehr als fünf Meter von der Autofahrbahn entfernt verläuft, was man auch daran erkennt, dass für ihn an Querstraßen nicht dieselben Kreuzungsregeln gelten wie für den Autoverkehr. (Was übrigens bereits an jedem Radweg der Fall ist, der über eine Fußgängerampel geführt wird, die nicht parallel zum Autoverkehr grün bekommt.)

Radweg Göttingen, nicht straßenbegleitend,
aber schön und praktikabel
2. Wenn er nicht benutzbar ist. Etwa, wenn Autos, Mülltonnen, Parkscheinautomaten oder Müllsäcke darauf liegen, wenn Fußgänger auf ihm gehen, wenn Schnee auf ihm liegt, während die Fahrbahn geräumt wurde. Nicht benutzbar ist er übrigens auch, wenn en Radler an einer Kreuzung links abbiegen will, der Radstreifen oder Radweg jedoch nur geradeaus führt. Dann darf der Radler ihn verlassen und sich links einordnen. Diesen Punkt kann man auch Punkt 1 zuordnen: Der Radweg führt ja dann auch erkennbar nicht mehr in seine Richtung.

Ist der Radweg/Radstreifen blockiert, beispielsweise zugekparkt, und das an mehreren Stellen, dann muss der Radler auch nicht Schlangenlinien fahren (oder bei einem straßenbegleitenden Radweg immer wieder Bordstein rauf und runter), sondern darf sich ein für ihn gefahrlose Stelle (eine Lücke im Autoverkehr) aussuchen, um auf die Autofahrbahn zu fahren. Und dort bleibt er, bis er an den Hindernissen vorbei ist und einen guten Übergang auf den Radweg findet.

Über den Gehweg ausweichen dürfen Radfahrende nicht. Die letzte Lösung wäre dann nur noch: Schieben auf dem Gehweg.

3. Wenn er unzumutbar ist. Das ist natürlich immer wieder auch Ansichtssache. Schließlich muss ein Radler den Wegen angepasst fahren, also auch mal langsam tun, wenn es notwendig ist. Etwa bei Wurzeln, Wellen, Schlaglöchern, Blättern auf dem Weg etc. Unzumutbar sind eindeutig zum Beispiel Glasscherben auf dem Radweg oder Radstreifen, weil die die Reifen zerstören und das Fahrrad fahruntüchtig machen.

Schwanenplatztunnel
Große Frage: Was ist, wenn beispielsweise der Radweg am Leuze und über die König-Karls-Brücke nicht befahrbar ist, wegen Schnee und Eis oder weil ein Baufahrzeug dort steht? Vorausgesetzt man wüsste es, bevor man dort ist, dürfte man dann durch den Schwanenplatztunnel radeln? An allen Zufahrten zu ihm (über die Cannstatter Straße) stehen ja Fahrrad-Verboten-Schilder. Antwort: Nein: Radfahren auf verbotenen Straßen ist nicht erlaubt. Es gibt zwar keine durchgehende Alternativroute durch den Rosensteinpark für Radler, aber man kann das Fahrrad den Zahntweg zur Wilhelma hinunter ja immerhin schieben. Blockiert ein Hindernis den Radweg und den Fußgweg auf der König-Karls-Brücke, werden auch die wenigsten Radler ihr Rad über den Spritzschutz auf die Fahrbahn heben. Müsste man tatsächlich einmal doch dort radeln, dann würde man aber sicherlich Verständnis von den Autofahrern ernten, die ja auch sehen, dass ein Ungetüm auf dem Radweg steht.

Möhringen, Gehwegradweg von linksseitig nach
rechtsseitig. Er fängt für Radler jeweils linksseitig an. 
Übrigens sollte man sich auch gut überlegen, ob man als Radler einem Radweg folgt, der immer wieder über die Fahrbahn auf die jeweils andere Seite schwenkt, womöglich noch ohne Ampelübergang für Radler. Jedes Queren einer Autostraße stellt eine gewisse Gefahr für Radler dar. Da ist es erheblich sicherer, gleich auf der Fahrbahn zur radeln. Könnte unter die Kategorie unzumutbar fallen. Aber das sind wir in einer Grauzone.

Ein großes Manko von Radwegen und Radfahrstreifen ist jedenfalls fast überall in Deutschland, dass Autofahrende nicht so recht wissen, wie mit ihnen umzugehen ist, und dass viele meinen, sie seien bequeme Halte- und Kurzpark-Angebote.



12 Kommentare:

  1. Was ist mit Linksseitigen Radwegen? Meiner Meinung nach sollten diese komplett verboten werden, schließlich herrscht in Deutschland Rechtsfahrgebot...

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    1. Wenn da ein blaues Schild steht, dann muss man den linksseitigen nehmen, es se seinn (aber ob die Polizei das überzeugt, ist fraglich), er liegt fünf Meter entfernt von der Linie, die ich radle, was bei normalbreien Fahrbahnen der Fall ist. Außerdem sehe ich nicht, ob der linksseitige dorthin führt, wo ich hinwill. Will ich eine Kreuzung später rechts abbiegen, dann muss ich den linksseitigen Radweg nicht nehmen, vor allem dann nicht, wenn er dieses Abbiegen aus baulichen Gründen gar nicht ermöglicht. Ist es zu riskant oder schwierig, von der rechten Fahrbhahn auf einen lnksseitigen Radweg zu gelangen, dann muss ich das auch nicht quer durch den Autoverkehr versuchen. Gibt es eine Fußgängerampel, die dorthin führt, würde ich auch immer argumentieren, dass ich als Radlerin keine Fußgängerin bin.

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    2. Die Sache mit den linkseitigen Radwegen ist glaub ich bei den meisten Radfahrern nicht so recht bekannt. Also, die Sache das ich schauen muss ob ich den Weg auch falsch, also auch links befahren darf. Das Problem: in Stuttgart darf ich meistens immer in beide Richtungen (auf meinen Strecken habe ich noch nichts Gegenteiliges gesehen, lasse mich aber gerne belehren). Ein schönes Bsp. ist die Inselstraße zw. Wangen und Untertürkheim (die Brücke). Dort gibt es auf beiden Seiten einen Geh-/ Radweg, der auch jeweils in beide Richtungen befahren werden darf. Anders aber in Fellbach (um mal ein bisschen über den Tellerrand zu blicken). Dort gibt es z.B. entlang der Stuttgarter Str. jeweils auf jeder Seite einen Radweg, der auch nur in eine Richtung befahren werden darf. Ich behaupte mal das die Meisten das nicht kapieren, jedenfalls sehe ich da gerne mal Leute in die falsche Richtung radeln.
      Sandy

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    3. Gegenbeispiel für Stuttgart: Die Radwege (genauer: benutzungspflichtigen Gewege) entlang der Straße/Gleise zwischen den Haltestellen Wangener Landhausstraße und Schlachthof (U9) sind geweils nur in eine Richtung. Mehr Beispiele fallen mir auf die Schnelle nicht ein.

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    4. Mir kommen oft Geisterradler auf der falschen Seite auf dem Radstreifen oder dem RAdweg entgegen. Liegt übrigens auch daran, dass das Linksabbiegen vom Radweg oder Radstreifen erschwert wird oder nur mit Umwegen möglich ist. Da holt der Radler dann seine Fußgängerseele hervor und nimmt den für ihn kürzesten Weg.

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  2. Ich halte überhaupt nichts von den linksseitigen Radwegen. Und soweit es irgend möglich ist, fahre ich da nicht.
    Hier bei uns gibt es auch keine Systematik, dass man sich orientieren könnte. Es gibt Straßen mit Straßenbahn in der Mitte, da darf man durchgängig auf beiden Seiten fahren, auf anderen nur partiell, manchmal gar nicht, dann wieder beidseitig in beide Richtungen an normalen zweispurigen Straßen entlang und dann auch noch direkt neben Parkreihen, also keinerlei Systematik.
    Aber hier geht es jetzt schon soweit, dass sich die illegal fahrenden beschweren, dass verschiedene Verkehrssituationen (Kreuzungsüberquerungen) saugefährlich sind, weil mal ja im Autogegenverkehr fährt. Wenn man so einem Geisterfahrer dann sagt, dass sein Verhalten lebensgefährlich ist, wird man nur blöd angemacht. Meldungen an die Stadt mit Bitte um zusätzliche Schilder, Markierungen oder Kontrolle haben bislang keine städtische Reaktion gebracht.
    Lieber Radprojekte fördern, wie "mein liebstes Fahrradphoto" o.ä.
    Aber ich kann Sandy beipflichten, dass die meisten Leute es mit den Radwegen nicht kapieren. Was ich aber nicht verstehe, ist die Resistenz mit der sie bei Ansprache reagieren.
    Viele Grüße
    Karin

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  3. Was die Stadtverwaltung über unzumutbare Radwege denkt hat sie auf Twitter bekannt gegeben. Bei einer Diskussion darüber, wieso benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt werden, weder von Laub noch Eis oder Schnee. https://twitter.com/stuttgart_stadt/status/795991586605830144

    Der wichtige Punkt, wieso dann eine Benutzungspflicht angeordnet wird, wenn die Gefahr auf der Fahrbahn nicht so groß ist, daß der Weg ganzjährig befahrbar ist, blieb offen. Ob wegen der 140 Zeichen-Grenze oder nicht mag sich jeder selbst denken.

    Martin

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    1. Der Tweed ist so richtig mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Letztlich sagt er aber auch nichts anderes als dass Radler für sie gefährliche Radwege verlassen dürfen. Auch wenn sie nicht von Schnee geräumt werden. Damit muss die Autofahrerstadt dann halt leben, dass die Radler auf der Fahrbahn radeln. Wobei übrigens ein anderer Teil der Verwaltung diesen Winter entschlossen ist, die Radwege zu räumen. Mal sehen, ob die damit beauftragten Räumdienste das dann auch machen. Da bitte ich dann um Meldungen an mich.

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  4. Ich persönlich verlasse oder ignoriere einen Radweg immer dann, sobald er mich nervt. Ob ich das dann darf oder nicht, ist mir völlig schnuppe.

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  5. Ich habe was aus dem Artikel gelernt, vielen Dank dafür!

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  6. Was ist wenn auf beiden Seiten neben der Fahrbahn Blauschilder hängen? Muss ich dann auf beiden Seiten gleichzeitig fahren? Nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde soll ich sicherlich ein Wahlrecht haben.

    Muss auf Radwegen zwingend auf Gegenverkehr hingewiesen werden, wenn der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist? Das fehlt mir nämlich oft und ich weiß nicht, ob der Gegenverkehr sich illegal verhält oder es legal darf. Oft sind nämlich auch nur kurze Teilstücke freigegeben.

    Christoph

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  7. Guten Morgen Christoph,

    die auferlegte Pflicht, auf beiden Seiten gleichzeitig zu fahren, muss natürlich unsinnig sein. Weil unmöglich.

    Ein Wahlrecht würde ich hier aber nicht ableiten. Links ist es deutlich gefährlicher als rechts. Darauf weist sogar unser Gesetzgeber hin. In der VwV zur StVO steht :

    "II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
    33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

    Viele Grüße und allzeit gute Fahrt
    Matthias

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