19. Dezember 2016

Pedelecs dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren?

Äh? Wie bitte? Die Seite E-BikeNews bezieht sich auf die Gesetzesnovelle zum Radfahren, die das Schild "E-Bike frei" für Radwege vorsieht. 

Sie erklärt, damit seien die normalen Pedelecs gemeint (bis 25 km/h Motorunterstützung). S-Pedelcs dürften jedoch auch mit diesem Zusatzschild nicht auf Radwegen fahren.

Da dieses Schild noch nirgendwo steht, würde das bedeuten, dass alle Pedelecfahrer/innen ab jetzt auf der Fahrbahn neben dem Radweg her fahren müssten. Das kann aber nicht sein. Und es ist auch nicht so.
Die Verwirrung entsteht durch den unscharfen Begriff E-Bike. Pedelecs sind keine E-Bikes, auch wenn die Medien und viele Verkäufer sie oft so nennen. E-Bikes sind eigentlich E-Mopeds, also Geräte, die mit dem Lenkergriff beschleunigt werden. Es gibt auch Pedelecs mit einer so genannten Anfahrhilfe, die über den Lenkergriff die Räder auf 6 km/h beschleunigt.

Der ADFC kommentiert auf dieser Seite die Neuregelung, die ab 14. Dezember gilt, deshalb so: "Sonderzeichen E-Bikes frei: Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder und Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, fahren. Ab sofort sollen geeignete Radwege auch für „E-Bikes“ freigegeben werden können. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint. Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren."

Aber es bleibt kurios und zunächst unserer Interpretation überlassen. Auch der Focus behauptet, Pedelecs dürften künftig auf Radwegen fahren, falls es das Zusatzschild gibt. Schock! Aber auch hier hängt dann alles am Begriff E-Bike und der Definition, was das eigentlich ist. Und es läuft darauf hinaus, dass die Neuregelung des Bundesverkehrsministeriums irgendwie total überflüssig ist. Denn das Schild "Mofa frei" gibt es jetzt schon für Radwege, meist neben Landstraßen. Ein Schild also, das niemand braucht. Und das aus der gänzlichen Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse entstanden ist.



6 Kommentare:

  1. Wozu dann ein neues Schild? Es gibt das Schild "Mofas frei", welches für die bis 25km/h-Gefährte gedacht ist. Da es innerstädtisch kaum Mofas gibt (die sieht man nur bei der Landbevölkerung), macht es IMHO keinen Sinn, hier zu differenzieren.

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  2. Ich verstehe nicht was an der E-Bike News Seite zu beanstanden ist?
    "Mit dem Pedelec darf man weiterhin den Radweg benutzen, wenn dieser mit dem Schild „E-Bike frei“ gekennzeichnet ist. Damit sind allerdings nur Pedelecs mit 25 km/h Tretunterstützung gemeint, oder andere E-Gefährte die bis max. 25 km/h anschieben. S-Pedelecs mit Motorassistenz bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und dürfen generell nur auf der Straße fahren. Die Benutzung von Rad- und Gehwegen ist den schnellen Elektrorädern verboten."
    Da steht nicht, das Pedelec auf Radwegen ohne Schild nicht fahren dürfen (sie müssen es ja sogar).

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  3. Na, der Satz enthält eine Bedingung: "Mit dem Pedelec darf man weiterhin den Radweg benutzen, wenn dieser mit dem Schild „E-Bike frei“ gekennzeichnet ist." Ich kann das nur so lesen: Man darf zwar weiterhin auf dem Radweg fahren, aber eben künftig nur, wenn dort dieses Schild "E-Bike frei" steht. Und das ist ja nun Kokolores.

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  4. Ich lese aus der ADFC-Seite, dass mit E-Bikes nicht die Pedelecs gemeint sind. Dort steht:

    "Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren."

    Für Pedelecs gibt es somit keine Veränderungen.

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    1. Sag ich doch. 😊 Die Medien müssen nur etwas exakter werden.

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  5. Die ziemliche sinnlose, weil wenig relevante Lockerungsmöglichkeit für e-Bikes schafft offenbar viel Verwirrung.

    Nur am Rande, in Stuttgart gibt es schon ewig lange zumindest ein Zusatzschild "e-bike frei": auf der Gehwegfläche vor dem Bürgerbüro West. ;-)

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