13. Februar 2017

Verständnis eines Staatsanwalts für Autofahrer

Zum Beispiel hier in Möhringen
Ein Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen Nötigung gegen einen Autofahrer ein, mit dem erstaunlichen Argument, der Ärger des Autofahrers über die Radler sei nachvollziehbar. Und wozu Radwege da sind, scheint ihm auch nicht ganz klar zu sein. 

Eines vorweg: fast immer verlaufen kleinere und größere Konflikte unter Verkehrsteilnehmern friedlich. Wir alle gleichen die Fehler aus, die andere Verkersteilnehmer machen, egal ob Fußgänger, die smartphone-blind über die Straße gehen, Autofahrer, die rückwärts fahren und einen Radler übersehen oder Radfahrer, die überraschend irgendwo auftauchen, wo sie nicht hätten auftauchen dürfen.

Die Polizei kann aber auch ein Lied davon singen, wie Streitereien und Rechthabereien eskalieren. Dann muss die Polizei, was sie gut kann, erst einmal deeskalieren, sich die Aufgeregtheiten beider Seiten anhören, schlichten, Anzeigen aufnehmen. Zuweilen ist auch ein Polizist mal nicht ganz so souverän. Vermutlich fühlen sich dann in solchen Situationen mal die Radfahrenden, mal die Autofahrenden ungerecht behandelt.

Leider haben wir - zumindest manche von uns - zuweilen auch die Neigung, einen Verkehrsteilnehmer zu erziehen. Das kann leicht in Nötigung ausarten. Nötigung ist im Straßenverkehr, wenn ich einen anderen daran hindere weiterzufahren, also nötige, stehen zu bleiben und sich beispielsweise meine Belehrung anzuhören. "Sie dürfen da nicht verkehrtherum die Einbahnstraße fahren!" Darf er zwar nicht, aber ich darf ihn auch nicht aufhalten, wenn er es doch tut. Das darf nur die Polizei.

Mir werden immer wieder Konflikte berichtet, meistens von Radfahrenden. Schließlich ist das ein Radfahrblog. Und ich greife hier eine Geschichte auf, die ich so gut es geht entpersonalisiere. (Die Belege für den Sachverhalt liegen mir aber vor.)

Für Radler, die sich irgendwo nicht auskennen, ist es manchmal nicht leicht, den Weg zu finden. Da hält man sich am besten an die Fahrbahn. Und dann haben wir dann die Auffahrt auf einen Radweg übersehen, weil das Schild nicht in Blickrichtung stand und wir ohnehin gerade nach dem nächsten Abzweig Ausschau hielten. Später sehen wir ihn, aber da verläuft er bereits hinter Gebüsch oder ist aus anderen Gründen nicht mehr erreichbar. Also bleiben wir auf der Fahrbahn und treten in die Pedale, damit wir da schnell runter kommen und die Autos nicht aufhalten. Ein Autofahrer ärgert sich über uns leider so, dass er uns überholt und brüsk ausbremst. Rums. Hilfe! "Was macht der denn?" Dann Geschrei! "Fahren Sie gefälligst auf dem Radweg!"

Ja. Okay. Aber ausbremsen? Sowas nennt sich Nötigung. Man stelle sich vor, wir wären dem mit den Rädern auch noch ins Heck gekracht. Das Geschrei dann? Oder wir hätten den Lenker verrissen und einer von uns wäre gestürzt und hätte sich den Arm gebrochen. Schreck lass nach! Darf ein Autofahrer sowas machen?

Nach Ansicht eines Stuttgarter Staatsanwalts darf er es. Zumindest ist seine Schuld gering. Die Begründung: "... durch dieses Fehlverhalten (der Radfahrenden) sah sich der Beschuldigte, was durchaus nachvollziehbar ist, beeinträchtigt." Das Ausbremsen sei zwar Nötigung, die Schuld sei wegen des Fehlverhaltens der Radler jedoch gering. Es ist ja auch nix passiert, heißt es dort mit gesetzteren Worten, also gefährlich war's auch nicht so.

Interessantes Argument. Aber mal davon abgesehen, dass so was wie ein bisschen Selbstjustiz (Geschrei und Nötigung) nicht von einem Staatsanwalt gerechtfertigt werden sollte, irrt er hier auch in einem anderen Punkt.

Radwege sind nicht dazu da, die Autostraße frei von Radlern zu halten. (Dazu waren sie in der Nazizeit mal da, und deshalb haben die auch die Benutzungspflicht erfunden.) Tatsächlich sind sie heute einzig und allein dazu da, Radfahrende vor einem zu schnellen und dichten Autoverkehr zu schützen. Sie dürfen nicht angelegt und als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, damit Autos ungehindert rollen können. Nach §45 Abs. 9. Satz 2 der StVO muss eine konkrete Gefahrenlage vorliegen, die das normale Maß der Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Mit anderen Worten: Die Behörden müssen die Frage beantworten können, warum es gerade an der Stelle so gefährlich ist für Radler, wenn sie eine Benutzungspflicht anordnen, also das blaue Radwegschild aufstellen.

Ein Autofahrer kann sich zwar ärgern, dass er ein paar hundert Meter hinter einem Radler hängt, aber wenn er ihn gesehen hat und hinter ihm bleibt, ist der Radler auch nicht mehr in Gefahr übersehen und umgefahren zu werden. Keinesfalls darf der Autofahrer einen Radler absichtlich in Gefahr bringen. Radfahrende haben kein Blech um sich. Bei denen knautschen sich gleich die Knochen!

Also noch einmal, lieber Staatsanwalt:
Radwege sind keine Maßnahme zur Verflüssigung des Autoverkehrs, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Radfahrenden vor dem Autoverkehr. Ansonsten fahren Radfahrende auf der Fahrbahn. Und eine Gefährdung von Radlern durch Überholmanöver und abruptes Ausbremsen ist nicht harmlos. 






10 Kommentare:

  1. Die Argumentation des Staatsanwaltes verstehe ich nicht ganz. Der Radfahrer hat das Schild übersehen und radelt auf der Fahrbahn. Darf er nicht, gehört laut Bußgeldkatalog sanktioniert. Der Autofahrer hat den Radfahrer genötigt. Darf er nicht, gehört nach §240 StGB sanktioniert.
    Ich kann nirgends in §240StGB erkennen, das Nötigung im Falle eines Fehlverhaltens eines anderen gebilligt wird. Hier wird nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt.

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    1. Die meisten Anzeigen wegen Nötigung werden übrigens bei solchen Konflikten wegen geringer Schuld eingestellt, auch die gegen Radfahrer. Allerdings ist mir bei dieser Geschichte die Begründung eben aufgefallen. So eine Begründung geht gar nicht, finde ich. So wie du auch. Das ist der Punkt.

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    2. Auch Staatsanwälten wird im Fall der Fälle eine punktuelle oder gegebenenfalls umfassendere Weiterbildung vom Dienstherren nicht verwehrt, jedenfalls so weit mir bekannt ist.

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    3. Diese staatsanwaltliche Begründung ist offenbar kein Einzelfall. Ich hatte ebenfalls Anzeige wegen Nötigung gestellt, nachdem mich ein Autofahrer auf einer Landstraße zum Stillstand gezwungen hatte. Seiner Meinung hatte ich einen parallelen Weg (durch einen Grünatreifen getrennt, kein blaues Radwege-Schild) benutzen müssen.

      Das Verfahren wurde eingestellt. Kein öffentliches Interesse, der Fahrer war bisher noch nicht aufgefallen und ein Fehlverhalten meinerseits könne nicht ausgeschlossen werden.

      Und weiter sinngemäß: Der Fahrer sei schon genug gemaßregelt durch die Anklage und das gegen ihn erhobene Verfahren.

      Heißt im Klartext für den Fahrer: Ich bin im Recht, habe alles richtig gemacht.

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  2. Dieses Verhalten erlebe ich jeden Tag, aus beiden Sichten. Leider sind im Straßenverkehr auf einmal sehr viele 'Lehrer' und fühlen sich gerne genötigt, benachteiligt und im Recht.

    Vielleicht sollte man hier mehr psychologische Erziehung angedeihen lassen. Und auch dem Staatsanwalt auferlegen ein halbes Jahr das Rad zu nutzen.

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    1. Tja. Wobei ich für Tipps dankbar sind, wie wir uns alle dazu bringen, den Straßenverkehr gelassener zu sehen und uns nicht über die Regelverstöße anderer aufzuregen. Ich kenne bei mir zum Beispiel das Bedürfnis, einem Autofahrer zu sagen, wenn er mich in Bedrängnis gebracht hat. :-)

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    2. Ich erlebe diese Verhalten in Deutschland auch beinahe täglich, nicht nur von beiden, sondern von allen Seiten. Die nötigenden, rechtsversessenen, aggressiven und rechthaberischen Neigungenn lassen sich in diesem Land über Kriege und Jahrhunderte hinweg nicht überwinden. War so, ist so, bleibt so.

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    3. Richtig, liebe Christine, die Gegenmittel sind Ruhe, Gelassenheit, Nonchalance, .... und das Denken in historischen Zeiträumen.

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  3. Verkehrserzieherische Maßnahmen und Nötigung sind definitiv zwei Paar Schuhe und ich kenne das Problem nur zu gut, zumal ich selbst entscheide, wann ein Radweg mich schützt oder wann er das Gegenteil bewirkt; schließlich ist es meine Gesundheit, die ich riskiere, nicht die des Autofahrers oder des Schilderwaldbeauftragten. Früher war es einfach. Es hab überhaupt keine solcher Schilder. Das breite ist zum Fahren und das schmale daneben zum laufen und stehen. ;)

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  4. Sehr geehrte Frau Lehmann,

    "Radwege sind nicht dazu da, die Autostraße frei von Radlern zu halten...Tatsächlich sind sie heute einzig und allein dazu da, Radfahrende vor einem zu schnellen und dichten Autoverkehr zu schützen."
    Schön dass Sie dem Menschen vertrauen und es nicht mehr für möglich halten, die ursprüngliche Nazi-Absicht, den Radverkehr von der Fahrbahn zu bekommen, als gültig ansehen. Leider ist es etwas verträumt von Ihnen - immer da wo ich Radwege sehe erinnern sie mich an die Nazi-Vergangenheit (die kenne ich allerdings nur aus den Geschichtsbüchern). So unterschiedlich können die Wahrnehmungen sein.

    Da sie so gerne den Begriff "Autostraße" verwenden - was meinen Sie eigentlich damit? "Autostraße" findet man nirgendswo in der StVO - sind damit Autobahnen gemeint? Oder sind Sie der Überzeugung, dass die Fahrbahn einer Straße den Autos gehört, wenn Sie den Begriff Autostraße verwenden? Dabei gehört die Fahrbahn allen Fahrzeugen, zumindest sieht es der Gesetzgeber so... man kann natürlich anderer Auffassung sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl

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