tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post2849899262686875990..comments2024-03-29T10:34:25.926+01:00Comments on Radfahren in Stuttgart: Gut gemeint, aber eine Falle!Dr. Christine Lehmannhttp://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-91345289447441185802016-10-20T21:24:34.330+02:002016-10-20T21:24:34.330+02:00Zum 2. Foto:
Nur ein Schutzstreifen, allerdings d...Zum 2. Foto:<br /><br />Nur ein Schutzstreifen, allerdings dem Bußgeldkatalog nach ebenfalls benutzungspflichtig.<br /><br />Rechtsabbiegende Autofahrer kommen von links den Radfahrern in die Quere, weil sie sie übersehen. Die vorgezogene Aufstellfläche nützt dem Radfahrer gar nichts, der sie erst erreicht, wenn die rechtssabbiegenden Autos schon Grün haben. Wenn schon Schutzstreifen, dann wenigstens so breit (die Verwaltungsvorschrift kennt keine Maximalbreite), dass Autofahrer ihn mitbenutzen müssen (und auch dürfen, weil dann Bedarf besteht). Die nötige Breite wäre übrigens Abstand der Radfahrer zum Gehweg plus Radfahrerbreite plus Überholseitenabstand 0,8 m + 0,6 m + 1,5 m = 2,9 m, fast so breit wie ein Fahrstreifen. Dann wäre klar, dass Auto und Fahrrad nicht nebeneinander passten. So verleitet er Autofahrer dazu, ohne ausreichenden Seitenabstand neben Radfahrern zu fahren.<br /><br />Friedhelm Waitzmann, Stuttgart, <publicJJJJMM.fwnsp@spamgourmet.com><br /><br />Bitte JJJJ durch das Jahr und MM durch den Monat des Datums der Kontaktaufnahme ersetzen.<br />Friedhelm Waitzmannhttps://www.blogger.com/profile/08764111226447825818noreply@blogger.com