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27. März 2017

Schilderkonflikt

Auf Wirtschaftswegen müssen Radfahrende mit Dreck rechnen, also mit Erdklumpen, die aus Traktorenreifen fallen. Sie dürfen dort aber u. U. durchaus radeln, auch wenn ein es ein Einfahrtverbotsschild verbietet. 

Das hat das Oberlandesgericht Hessen vor fast zwanzig Jahren entschieden (OLG Frankfurt 24 U 21/99). Geklagt hatte ein Radler, der auf Dreck gestürzt war. Das OLG stellte fest: Die Stadt hatte keine Sicherungspflicht. Die Stadt muss nur vor unerwarteten Gefahren schützen. Auf einem Feldweg aber sind Verschmutzungen und Unebenheiten zu erwarten.

Nebenbei fiel dabei noch eine für uns höchst interessante Entscheidung. Manche Feldwege sind, wie der hier in Wangen im Allgäu, für alles, was fährt (außer Handkarren) gesperrt. Das weiße Schild mit rotem Kreis sagt: Hier darf niemand fahren. Auch Fahrräder nicht. Allerdings hängt da auch ein Schild, dass die Strecke als Radroute ausweist.

Das OLG hat in dem Urteil ausgeführt, dass der Radler dort fahren durfte, weil die Gemeinde die Benutzung der Strecke als Radweg duldete. Diese Duldung habe nichts anderes bedeutet, als die Erföffnung des Verkehrs für diese Nutzer. Das finde ich auch deshalb interessant, weil uns auf ausgewiesenen (beschilderten) Radrouten zuweilen wegen einer Baustelle Durchfahrtverbote begegnen. Die Frage wäre: Ist eine Strecke im Radwegplan einer Stadt als Radroute  ausgewiesen, dürfen dann Radfahrer dort auch fahren, selbst, wenn es ein Schild verbietet?

Dabei wird aber noch eine andere Frage interessant. Viele Anwohner/innen rund um Stuttgart beschweren sich zunehmend darüber, dass Feldwege von immer mehr Autofahrenden als Schleichwege genutzt werden, obgleich die Ein- und Durchfahrt mit entsprechenden Schildern verboten ist. Die Forderungen werden immer lauter, dass die Stadt diesen Verkehr entschlossen unterbindet. Tut sie es nicht, so frage ich mich jetzt, wäre das dann eine Duldung, die den Autoverkehr dort im Sinne des obigen Gerichtsurteils legalisiert? Und am Ende kriegt ein Autofahrer vor Gericht Recht, der auf so einem Feldweg einen frei herumspringenden Hund überfährt oder Fußgänger beiseite hupt. Oder der über einen Stein fährt, der ihm den Unterboden zerstört.

Das wäre fatal.


13 Kommentare:

  1. "Viele Anwohner/innen rund um Stuttgart beschweren sich zunehmend darüber, dass Feldwege von immer mehr Autofahrenden als Schleichwege genutzt werden, obgleich die Ein- und Durchfahrt mit entsprechenden Schildern verboten ist."
    Dies trifft z.B. auf den Herdweg zu; dort kontrolliert die Polizei lediglich manchmal die Geschwindigkeit, da sich dort aufgrund des starken Gefälles fast niemand an die Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h hält.

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    1. Der Herdweg ist doch Einbahnstraße aufwärts, oder täusche ich mich da? Interessant, dass dort Autos runter fahren. Übrigens beobachte ich, dass sowohl Radler als auch Autofahrer besonders schnell fahren, wenn sie verboten fahren. Wobei, wenn man das mal ganz genau betrachtet, vor allem Autofahrer bergab eher auf die Bremse treten und im Bereich 30 km(h bleiben als bergauf. Da geben sie eher Gas und sind zu schnell. Die Bergaufraserei ist meist viel eklatanter. (Nur bei Radlern natürlich nicht.)

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    2. nö, der Herdweg ist Einbahn abwärts. Allerdings ist am Beginn oben am Kräherwald ein Einfahrtsverbot (bzw. nur für Anwohner) in den Herdweg, was allerdings mehr als ignoriert wird, da die Autofahrer den Weg als Abkürzung für die eigentlich zu fahrende Lenzhalde nutzen

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    3. Zunehmend beschweren sich Verkehrsteilnehmer das Landwirschaftliche Fahrzeuge auf der Straße fahren obwohl dieser für Landwirtschaftlicher Fahrzeuge nicht freigegeben ist und neben der Straße ein Wirtschaftsweg verläuft!Landwirtschaftliche Fahrzeuge kann man dadurch erkennen an dem grünen Nummerschid dies bedeutet die Fahrzeuge sind Kfzsteuer befreit.Es kann auch sein das manche Betreibe erhalten zusätzlich Steuerfreien Diesel.Ist das fahren von diesen schweren Landwirtschaftliche Fahrzeuge überhaupt auf nicht aus gewiesen Straßen erlaubt dies sollte man Gerichtlich überprüft werden.

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    4. Zum Herdweg: Die Trennung an der Lenzhalde wurde eingerichtet, um den Berufsverkehr einzudämmen, nachdem kurz hintereinander 2 Grundschüler auf dem Schulweg verletzt wurden. Zu Beginn wurde das Verbot sehr streng kontrolliert und gehndet, was die Zahl der Durchfahrer dauerhaft reduziert hat. Wenn heute nur noch gelegentlich kontrolliert wird, liegt das sicher auch daran, dass die Situation im Großen und Ganzen in Ordnung ist.

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  2. Um Feld- und Waldwege müssen sich Gemeinden hauptsächlich aus zwei Gründen kümmern. Sie dienen der Erschließung der anliegenden Flächen für den Forst- und Landwirtschaftlichen Verkehr und zur Naherholung der Bürger. Sie als Durchgangsweg für den Kraftverkehr bereitzuhalten würde dem entgegenlaufen, kann also nicht im Interesse der Gemeinde sein. Sie z.B. für Radverkehr mit Zeichen 250 komplett zu sperren allerdings auch, dies kann also eigentlich nur ein Versehen sein. Was die Verkehrssicherrungspflicht der Gemeinde auf diesen Wegen angeht, so ist die etwas eingeschränkt. Das dort Schlaglöcher und Verschmutzungen vorhanden sind, damit muss man auf diesen Wegen rechnen und sich entsprechend verhalten und die Gemeinde muss da auch nicht unmittelbar eingreifen.

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    1. Die Situation ist ja auch nicht schlechter als auf Radwegen - eher besser, da in Stuttgart kaum ein Radweg so breit ist, wie es den aktuellen Vorschriften entspricht. Ein Recht auf gereinigte Radwege hat man auch nicht.

      Mein Wunsch an die StVO wäre allerdings, dass auf ALLEN Verkehrsflächen, die nicht ausschließlich Fußgängern vorbehalten sind, einheitlich ein Mindestmaß an Regeln gilt: Rechtsfahr-/Geh-Gebot, Aufmerksamkeitsgebot (und damit Handyverbot auch für Fußgänger) und einheitliche Geschwindigkeitsgrenzen. Warum dürfen beispielsweise Inlineskater und rennende Fußgänger schneller sein als Radfahrer und warum darf ein Autofahrer Radfahrer und Fußgänger mit einer Differenz von 70 km/h überholen, ein Radfahrer aber nur 15 km/h schneller sein als das Auto, das er überholt.

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    2. Hallo Holger, das mit den Geschwindigkeitsunterschieden ist neu für mich. Woher hast du die Infos? Vielen Dank.

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    3. Öieber Holger, man kann auch überregulieren suf solchen Feldwegen. Dienetrachten Fußgänger als ihr Spazierrevier. Und das ist auch gut so.

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    4. Der einzige Verkehrsteilnehmer, der überreguliert wird, ist der Radler. Wieviele Arten von Ampeln für Radler gibt es? Ich hab es vergessen. Unterschiedliche Radwege.

      Stell dir vor, das gäbe es für Autos. Benutzungspflichtige Fahrspuren; nicht benutzungspflichtige Fahrspuren, die durch das Fehlen von Schildern ausgewiesen werden; für Autos freigegebene Fußgänger-Bereiche, in denen die Schrittgeschwindigkeit tatsächlich eingehalten wird....

      Der ADAC würde Zeter und Mordio schreien wegen Überregulierung und Bevormundung der Autofahrer.

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    5. Lieber Matthias, ich beziehe mich auf das vorgeschriebene Verhalten auf den Angebotsstreifen. Siehe http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

      Liebe Christine, "solche Feldwege" sind längere Strecken der Hauptverkehrsrouten in Stuttgart (Neckartalradweg) und anschließend im Bereich von Fellbach bzw. Ludwigsburg. Da fahren reichlich Fahrrad-Pendler aus den Bereichen Ludwigsburg, Marbach, Backnang, Winnenden in die Innenstadt oder nach Zuffenhausen, Schillerhöhe usw. Teilweise sogar deutlich weiter, manchmal habe ich mich schon mit Radfahrern aus Heilbronn unterhalten. Da erwarte ich eben eine Infrastruktur, die dem entspricht, was die Bundesstraßen für die Autofahrer sind. Also mit Tempo 30 bis 40 sicher befahrbar.

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  3. Das Schild im Bild hängt auf der linken seite und gehört somit eher zum Weg links, wird das Schild auf der korrekten Seite rechts wiederholt? Sonst ist die Zuordnung zum Radweg rechts unklar und damit unwirksam.

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  4. Es gibt auch noch eine weitere "nette" Beschilderung solcher Wirtschaftswege ( vor allem wenn sie direkt neben Landstrassen verlaufen) : Z. 241 + landw. Verkehr frei.

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