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17. August 2017

Radbügel statt Polizei

Wenn man einen Gehweg vor Aufparkern schützen will, fallen dann auch mal Radabstellbügel für uns ab. 

So wie hier in der Epplestraße in Degerloch vor dem Metzger. Das ist schön, dass wir hier Fahrräder anbinden können. Dei Bügel stehen längs des Bordsteins, und zwar so, dass Autofahrer auch nicht mit einem halben Reifen hoch kommen.

Doch, es ist gut, dass wir mehr Radabstellanlagen bekommen. Zumal in einer Einkaufsstraße, die vor Parkplätzen nur so strotzt (übrigens alle mit Bäckertaste).
Und in die man nur von unten (also in meine Blickrichtung) hineinradeln kann, nicht von oben, weil sei Einbahnstraße ist und die Gehwege für Radler verboten sind. Was so manchen nicht davon abhält, genau diese Gehwege herunter zu radeln. Denn alles andere wäre ein ziemlich großer Umweg. Die Fußgänger hassen es allerdings. Sie hassen es wirklich, wenn Radler solche Gehwege benutzen.

In der Seitenstraße um die Ecke stehen schon länger solche Radbügel, damit dort keine Autos mehr parken. Macht man gern in Degerloch. An dem Mercedes ganz hinten sieht man, dass  in  gern jede noch so kleine Ecke genutzt wird, um ein Auto abzustellen. (Und das, obgleich es jede Menge Straßenrandparkplätze gibt, bei denen man die erste halbe Stunde nicht einmal etwas bezahlen muss.)

Ich frage mich nur ganz leise und insgeheim, ob es eigentlich den Unmut gegen uns Radfahrer mindert, wenn man die Infrastruktur, die uns nützt, dazu benützt, um Autofahrer zu disziplinieren, die dem Gehweg parken wollen. (Die stellen sich dann halt auf die Busspur, das wird in Degerloch schon lange exzessiv betrieben). Radbügel statt Polizei? Aber gut. Radbügel werden auch nicht so leicht umgefahren und verbogen wie einfache Poller. Die ursprünglich Idee war übrigens, hier lustige kleine Steinwürfel aufzustellen als Sitzwürfel. Allerdings, wär hätte sich hier schon gern mal so hingesetzt, so direkt vor der Bushaltestelle? Und wieviel Blechschäden hätte es an diesen niedrigen kleinen Sitzwürfeln dann gegeben? Also doch gut so.


20 Kommentare:

  1. Diese Bügel braucht kein Mensch. Sie sind teuer und stehen im Weg rum. Es gibt stabile Ständer fürs Fahrrad, die auch unter Last sicheren Stand gewährleisten.

    Automobilisten, die auf Gehwegen parken, sind auf die Regeln hinzuweisen. Genauso wie Radfahrer, die auf Gehwegen radeln. Und Geisterradler sollten vielleicht mal ihr Hirn einschalten.

    Menschen, die Rechte für sich einfordern und gleichzeitig (mit Vorsatz?) Regeln brechen, wirken weder glaubwürdig noch sympathisch.

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    1. Ich widerspreche. Radbügel, welche die richtige Höhe haben, sind die beste Fahrradabstellanlage, die es gibt, sie passen auch gut zu einspurigen Lastenrädern und Gespannen. Wo Platz genug ist, sollten Sie schräg oder quer aufgestellt werden.

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    2. Diese Bügel sind deutlich sicherer gegen Fahrraddiebstahl als die meisten anderen Ständer - und auch nicht wesentlich teurer, erfüllen aber eben noch den Zusatznutzen, das unberechtigte Abstellen von Kraftfahrzeugen zu verhindern.

      Abgesehen davon: das regelmäßige falsch Parken der Automobilisten kann nicht durch das "Geisterfahren" einzelner Radler legitimiert werden.

      Ich bin tatsächlich nie auf nicht freigegebenen Gehwegen unterwegs und fahre auch auf nutzungspflichtigen Radwegen immer nur in der richtigen Richtung. Ist es also für Sie in Ordnung, wenn ich meine Rechte als Radfahrer und Fußgänger gegenüber Falschparkern einfordere?

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    3. Ich spreche niemanden das Recht ab, für seine Interessen und Rechte eintreten.

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  2. Hallo Matthias,
    sollen eindeutige Regeln eingehalten werden, dann braucht es in Deutschland mittlerweile bauliche Veränderungen. Wieviel Polizisten bräuchte man sonst und noch nicht mal die Hauptaufgaben kann die Polizei noch ableisten.
    Deutschland wird immer mehr zur Multi-Kulti-jeder Darf Alles-Gesellschaft. Das macht auch im Straßenverkehr seine Probleme und jeder fährt wie er will.
    Als Radfahrer bist Du wie Freiwild unter den Autofahrern, da nützt nur viel Mut und Selbstbewusstsein.
    Viele Grüße Manfred

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    1. Die Polizei kann zum Beispiel auf Radwegen die Geschwindigkeit von Radlern überwachen. Das war hier vor ein paar Tagen das Thema. Ich habe nicht schlecht gestaunt. Dafür ist also Zeit und Personal da. Für den Schutz von Fußgängern offensichtlich nicht.

      Wenn der Staat bei Durchsetzung von Recht und Gesetz kapituliert, wird es zappenduster.

      Dein Statement "Freiwild" unterschreibe ich. Mut, Selbstbewusstsein und regelkonformes Verhalten schließen sich nicht gegenseitig aus.

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    2. @Matthias: Geschwindigkeitsmessungen bei Fahrrädern auf dem Radweg? Das kann ja nur zu Forschungszwecken gewesen sein oder von Dir frei erfunden! Denn für Fahrräder gibt es auf Fahrbahnen und Radwegen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen - die STVO bezieht sich hier eindeutig und nur auf Kraftfahrzeuge. Wäre dem anders, müsste ja auch jedes Fahrrad ab Werk mit einem geeichten Tachometer ausgestattet sein - ist aber keines. Auf freigegebenen Gehwegen gilt deswegen auch "Schrittgeschwindigkeit" und nicht 9 km/h ;)

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    3. @Bernd: Ist nicht frei erfunden. Du findest den Post von "Holger 12. August 2017 um 09:22 unter "Radler hassen geht immer".

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    4. Matthias, leider hat Holger nicht angegeben in welchem Bereich des Schlossgartens er 'ertappt' wurde! Wenn es im gemeinsamen/gemischten Bereich (Fußgänger & Fahrradfahrer) war, dann ist das ok - es wäre eben nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wenn es vor dem Landtag der Radweg war, dann war es Quatsch was da passiert ist - oder von Holger frei erfunden.

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    5. @Bernd B.:
      Explizite generelle Geschwindigkeitsbegrenzen gelten fuer alle Fahzeuge, das beinhaltet auch Fahrraeder, Blick in die StVO hilft. Der Gesetzgeber traut dem Fahrradfahrer zu, das Einhalten im Rahmen der notwendigen Genauigkeit selbstverantwortlich hinzubekommen. Entweder durch Schaetzen oder nach Lust, Laune oder Not durch einen Tacho.

      Lediglich die impliziten 50km/h innerorts wie auch die maximalen Hoechstgeschwindigkeiten ausserorts sind zZt explizit fuer Kfz, das sollte innerorts bereits geaendert werden.

      Die "Schrittgeschwindigkeit" ist ebenfalls nicht fahrradspezifisch, hier wird explizit keine feste Geschwindigkeit sondern die sofortige Bremsbereitschaft/Stillstandsbereitschaft gefordert, um Gefaehrdung zu minimieren. Das ist fuer ein Auto idR langsamer als fuer ein Fahrrad: andere Bremswege, anderes Gefaehrdungspotential, andere Fahrstabilitaet.

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    6. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    7. @Bernd: Holger schreibt "...nach Runterbremsen 24 km/h schnell war. Kein Fußgänger sichtbar, benutzungspflichtiger Radweg, ..." Er war wohl auf einem Radweg unterwegs. Vielleicht solltest Du einfach mal lesen, bevor Du andere als Geschichten-Erfinder diffamierst. Oder den fragen, der es am besten schildern kann. 

      Und ich hoffe mal, dass Landesbeamte in BaWü keinen Quatsch machen 😎

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    8. @Bernd: Ich habe keinen Hinweis gefunden, dass auf gemeinsamen Geh-Radwegen Schrittgeschwindigkeit gilt. Der Radfahrer muss seine Geschwindigkeit nur den Fußgängern anpassen. Er hat keinen Vorrang, und bei Unfällen unterliegt er vor Gericht meist den Sicherheitsinteressen der Fußgänger. Fährt er einen Fußgänger an und stürzt, bekommt er nicht Recht. Es ist also ziemliche Ermessensache, ob die Polizei die Geschwindigkeit eines Radlers als angepasst bewertet oder nicht. Klar ist aber auch, dass der Schlossgarten konfliktträchtig ist, weil Fußgänger sich durch Radler erheblich verunsichert fühlen. Die meisten Radler, die im Schlossgarten unterwegs sind, sind aber langsamer als 25 km/h. Und Fußgänger empfinden Rennradfahrer als Raser, auch wenn sie tatsächlich nicht schneller sind als ein aufrechter Trekkingradler.

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    9. @Christine: Natürlich hast Du Recht, ich war gedanklich bei "Rad Freigabe" und nicht bei gemeinsamen Geh-Radwegen. Mein Fehler.
      Somit macht aber eine Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich noch viel weniger Sinn und wäre, wenn so stattgefunden, völliger Unsinn seitens der Polizei.

      @Matthias: Ich habe meine Meinung kund getan, dass ich es mir eben partout nicht vorstellen kann, dass die Polizei eine derart sinnlose Aktion durchführt - selbst wenn sie das bei anderen Gelegenheiten sicher auch mal macht. Wenn Du das diffamieren nennst ist das Deine Sache und trifft mich nicht.

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    10. Jahre später noch ein Nachtrag. Ich hatte leider nicht mitbekommen, wie ihr noch über den Ort der Messung gegrübelt habt.

      Es war im Unteren Schlossgarten zwischen Spielhaus und Verkehrsübungsplatz. D.h., auf der HRR1 als Hauptradroute oberste Kategorie (was im Kfz-Verkehr eine Vorbehaltsstraße wäre), dennoch von den Behörden in Stuttgart als gemeinsamer Rad- und Gehweg ausgeschildert wurde trotz der vorgeschriebenen Auslegung auf 40km/h Fahrgeschwindigkeit.

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  3. Radbügel sind wirklich prima zum Anschliessen.
    Aber was ist eine Bäckertaste?

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    1. Das ist eine Taste amParkacheinautomaten, wo man einen Schein gür eine halbe Stunde gratis bekommt.

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    2. Das war verwirrend. Ich habe es so interpretiert, dass es das obligatorische Warnblinklicht sei, wenn man auf der Straße/dem Bürgersteig/dem Radweg steht und "nur mal schnell zum Bäcker muss".

      KaivK

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  4. Wenn die Autos statt auf dem Radweg auf der Busspur stehen, dann wird die Polizei ziemlich zügig aktiv werden, andernfalls eher nicht. Von daher finde ich die Bügel mit dem Zusatznutzen eine wirkliche Hilfe

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    1. kann man so nicht sagen. Da stehen recht oft Autos auf der Busspur. Meistens Postautos und Lieferwagen.

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