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26. Oktober 2017

An diesen Ampeln dürfen Radler bei Rot fahren

Sie müssen sogar. Es ist ein Gesetzespanne, die eine gefährliche Sicherheitslücke lässt. Seit Anfang des Jahres gelten Fußgängerampeln nicht mehr für Radfahrer.

Aber auf vielen Radrouten sind die Fußgänger in den Streuscheiben nicht durch die Kombi mit dem Radsymbol ersetzt worden. Das bedeutet: An diesen Ampeln müssen Radfahrer nicht halten und warten. Sie dürfen fahren. Sie müssen sogar, denn die gesetzliche Regelung lautet, dass sie fahren müssen, wenn der parallele Autoverkehr Grün bekommt. Denn, ist keine Radampel vorhanden (kein Radzeichen in der Streuscheibe), dann gelten die Lichtzeichenanlagen für den Autoverkehr.

Das ist etwa an der Radlerquerung (hier sind extra Radspuren angelegt) Rotebühlplatz vom Treffpunkt Richtung Tagblatturm der Fall. Und es ist zugleich ziemlich gefährlich für Radfahrende.

Wenn der Autoverkehr Grün bekommt, haben Fußgänger Rot, weil der Autoverkehr ziemlich schnell nach rechts in die Rotebühstraße einbiegt. Da die Fußgängerampel für Radfahrende hier nicht gilt, müssen sie entscheiden, bei welcher Grün-Phase für Autos sie selber losfahren müssen. Sehen können sie die Autoampeln vom Aufstellplatz für Radler nicht. Sie müssen fahren, wenn die Autos starten. Und sie müssen wissen, ob die Rechtsabbieger gleichzeitig mit den Geradeausfahrern starten. (Ich empfehle hier dringend allen Radfahrenden, sich nach der Fußgängerampel zu richten.)

Auf dem Foto rechts sieht man, dass die Rechtsabbieger Richtung Finanzamt Grün haben, während die Fußgänger und damit auch die Radler Rot haben. Wie das ausgehen würde, wenn Radler fahren würden, sieht man auch. Die Autos rollen und ihre Fahrer sind sich absolut sicher, dass kein Fußgänger quert, also auch kein Radler. Sie sehen ja die rote Fußgängerampel. Und die Autofahrer sollen auch sicher sein, dass sie hier ohne Notbremsungen fahren dürfen.


Der gesamte Rotebühlplatz ist - bis auf eine reine Radlerampel Richtung Fritz-Elsas-Straße - so organisiert. Alle Radfstreifen führen über Fußgängerfurten mit Radmarkierungen, die aber alle noch mit reinen Fußgängerampeln ausgestattet sind. Zuweilen haben Rechtsabbieger zusammen mit den Fußgängern Grün, zuweilen nicht. Die parallelen Autoampeln sieht ein Radfahrer in keinem Fall.

Also noch mal: Ich rate jedem Radfahrer dringend, sich streng nach den Fußgängerampeln zu richten, zur eigenen Sicherheit. Es radelt sich stressfreier, wenn man hier aus "alte Schule" macht. Auch wäre ich mir nicht sicher, ob die Polizei einer Argmumentation mit der neuen gesetzlichen Regelung zugänglich wäre. Den Prozess allerdings müssten Radler gewinnen, falls hier ein Polizist einen Rotlichtverstoß feststellt und ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg verhängt.

Die Collage zeigt ein paar weitere prominente Kreuzungen mit Radspurquerungen, die immer noch mit Fußgängerampeln bestückt sind. Links oben der erwähnte Übergang am Rotebühplatz, rechts oben ein Übergang über die Theo, die Fußgänger/Radlerquerung am Marienplatz, dann vier Fotos von der Kreuzung Badstraße am Rosensteinbunker, wo es zwar eine Radlerampel gibt, alle anderen Übergänge aber mit Fußgängerampeln bestückt sind. Und unten rechts den Übergang an der Heilbronner Straße beim Pragfriedhof auf dem verpflichtenden Radweg (der eigentlich nur ein Hoppelgehweg ist). Hier müssen Radler eigentlich fahren, wenn die Autos geradeaus Grün haben, was sie fast immer haben, wobei sie eben auch nach rechts herein schießen.
Hauptbahnhof
Es gibt weit mehr solcher Ampeln in Stuttgart, die noch nicht umgebaut wurden, vornehmlich auf alten Radwegen und Radspuren. Etwa bei der alten Querung am Hauptbahnhof in der Verlängerung der Lautenschlager Straße.






Auch am Marienplatz ist die Ampelanlage oben am Heslacher Tunnel, zu der die grünen Pfeile der Radroutenbeschilderung weisen, nicht radlergrecht ausgesgtattet. Eigentlich müsste ein Radfahrer dann losfahren, wenn die parallele Ampel auf der Böheimstraße Richtung Filderstraße auf Grün springt. Dann biegen die Autos aber auch auf die Hauptstätter Straße ein, und die aus der Hauptstätter Straße fahren los und biegen in die Böheimstraße ein. Ein Selbstmordunternehmen, würden sich Radler hier an die gesetzliche Regelung halten. Auf der Collage sieht man links unten außerdem die Ampel mit Radstreifen, wie sie sein müsste. Radler richten sich hier nach de Autoampel. Radler, die von Rewe auf dem Gehweg hochkommen stellen sich allerdings an der Fußgängerampel auf. Sie bekommen Grün, wenn der Autoverkehr geradeaus auch Grün bekommt. Autofahrer wissen, dass sie hier Fußgänger abwarten müssen.

Man kann jetzt ausführlich darüber lächeln oder spotten, dass ich mich hier mit einer solchen Kleinigkeit beschäftige. Ampeln sind aber nie eine Kleinigkeit. Sind sie in unserem Straßenverkehr noch nie gewesen. Und die Kenntnis der gesetzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung ist eigentlich eine gute Sache. Hier aber wird sie zur Falle: Ich kann die Regel nicht einhalten ohne mich selbst zu gefährden. Ich muss zu meiner eigenen Sicherheit die gesetzliche Regel verletzen.

Rosensteinbunker. Eine Radampel, die viele
Radler gern über die parallele Fußgängerampel
umgehen, weil sie so lange rot ist. 
Jetzt könnte man achselzuckend einwenden: Radfahrer müssen an solchen Ampeln dann halt zu Fußgängern werden, absteigen und das Rad hinüber schieben. Danke für den Tipp. Aber das widerspricht einer extra gekennzeichneten Radwegführung per Radspur. Die Querung muss als Fortsetzung der Radspur hinüber auf die andere Seite verstanden werden. Auf der sind Radfahrer Radfahrer. Und für die gelten Fußgängerampeln nicht mehr.

Daraus folgt: Die Stadt muss schleunigst Radampeln aufstellen und an frequentierten Fußgängerfurten, die auch ausgewiesene Radlerfurten sind die Streuscheiben ersetzen. Ganz ganz schnell! Der jetzige Zustand ist nicht nur ungesetzlich, er ist auch gefährlich, übrigens nicht nur für Radfahrende, sondern auch für Autofahrer, die keine Ahnung von Regeln für den Radverkehr haben, und denen plötzlich ein Radler vor den Kühler fährt, obgleich die Fußgängerampel auf Rot steht. Für Radler, die sich hier ans Gesetz halten wollen, ist es sowieso gefährlich.

Das einzige Glück für die Stadt (genauso wie für andere Städte in Deutschland) ist, dass sich Radfahrer ja grundsätzlich sowieso nicht an die Regeln halten. Sie fahren so, wie für es sie nach Abwägung der Situation am ungefährlichsten ist. Da sie jede Situation extra abwägen müssen, fördert es die Suche nach den bequemsten Wegen, die oft nicht regelkonform sind.

Ich finde, hier zeigt sich, wie unrealistisch und kleinkariert die Bundesgesetzgebung zum Radverkehr immer noch ist. Sie bringt die Städte in Schwierigkeiten, die ihr Geld nicht unbedingt für Ampeln ausgeben wollen, die klar sind und funktionieren, sie bringt die Radfahrer in Schwierigkeiten, die sich für die Straßenverkehrsordnung interessieren und sich daran halten möchten, und sie fördert das intuitive Fahren von Radlern im Pfadfindermodus, die sich jeweils raussuchen und raussuchen müssen, was für sie an dieser Stelle wirklich gilt und für sie am ungefährlichsten ist. Es ärgert mich, dass ich als Radlerin hier in einen Konflikt zwischen Vernunft und Gesetz gebracht werde, und zwar vom Bundesgesetzgeber und von der Stadt, die die Regel nicht umsetzt, gleichermaßen. Deshalb sollte der Zustand jetzt wirklich beendet werden. Es hilft nichts, die Streuscheiben müssen ausgetauscht werden. Es mag ja mal einen Radler geben, der klagt, weil er den Konflikt zwischen Vernunft und Gesetz so gelöst hat, dass er zu Schaden kam. Wer haftet dann?


38 Kommentare:

  1. Du hast vollkommen recht, das ist keine Kleingkeit. Ich habe das Problem für mich so gelöst.

    Führt ein Radweg an eine Kreuzung, an der die Furt nur mit einer Fußgängerampel geregelt ist, wechsle ich - wenn mäglich - vorher auf die Fahrbahn.

    Begründung: Der Radweg ist an der Stelle unterbrochen. Die aktuelle Rechtsprechung fordert eine stetige Führung von Radwegen.

    Die Benutzung der Furt ist nicht sicher, da andere Verkehrsteilnehmer mein Vorfahrtsrecht nicht unbedingt erkennen können.

    Mein persönliches Risiko, zu Schaden zu kommen, steigt somit beträchtlich, wenn ich diese Furt nutze. Und das ist nicht zumutbar.

    Lieber lasse ich mich anhupen ("da drüben ist ein Radweg, du A...") als dass ich eine Vollbremsung eines Autofahrers provoziere (plus Hupkonzert und Gebrülle "du hast rot, du A....").

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    1. "Die aktuelle Rechtsprechung fordert eine stetige Führung von Radwegen." ==> Hast Du dazu hähere Infos? Ich lese das zum ersten mal. Auf die Schnelle fallen mir noch andere Stellen ein, wo Radwege kurz unterbrochen sind.

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    2. Das mit dem Stetig steht leider nur in der VwV-StVO, richtet sich also an die Verwaltung.
      http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
      Zu §2 StVO Punkte 16, 25.

      Martin

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    3. "Stetig" habe ich auch nur in der VwV gefunden. Allerdings findet sich bei Sluka der Hinweis auf der Begriff "zumutbar" (s. dort). Und hier finden sich Erklärungen, dass Radwege, die nicht "stetig" geführt werden, unzumutbar sind.

      Zur Radwegebenutzungspflicht aus findet sich in der VwV zur StVO (§2).

      "15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß …

      16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn ….

      25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind."

      Eine kurze knappe Übersicht gibt

      http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

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    4. Vielen Dank, sehr interessant!!! (auch die anderen Punkte!)

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  2. Das stellt für mich mal wieder den Sinn und Zweck dieses Gesetzes in Frage. Ich sage spaßeshalber immer: Das Gesetz wurde von den Lobbyisten der Streuscheiben-Industrie vorangetrieben...

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    1. Und der Absatz von Druckerzeugnissen gewisser Verlage wird gefördert. Da wird dann wieder über rasende Radler gehetzt, die noch nicht einmal rote Ampeln beachten.

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    2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  3. Hast Du der Stadt dies denn schon mitgeteilt? Ich meine, ist ihnen bewusst welche Probleme für Fahrradfahrer hier entstehen? Ich fände es gut, wenn Du der Stadt das mitteilen könntest und sie nach einem Termin fragen könntest bis wann sie das Problem gelöst haben - 2019 wäre zu spät, aber im Laufe des Jahres 2018 wäre gut.

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    1. Aber ja, lieber Anonymus! Ich habe schon im Frühjahr einen offiziellen Gemeinderatsantrag geschrieben, in dem ich die Stadt auffordere, das schnell zu ändern, und ich habe auch die Zusicherung, dass man daran arbeite. Allerdings sehe ich halt keinerlei Erneuerungen auf meinen Strecken und an den zentralen Kreuzungen.

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  4. Musst du alles verraten! ;-)

    Spaß beiseite, es gibt Ampeln, da freue ich mich darüber, dass die Streuscheibe nicht ausgetauscht wurde. Z.B. die über die Theo bei der Volksbank, die du beschrieben hast. Übrigens ohne parallel laufende Fahrbahn, also ignorier ich die meist. Oder an der König-Karl-Brücke über die Mercedesstraße. Aber es gibt auch die von dir ebenfalls beschriebene über den Rotebühlplatz.

    Ja, es ist ein Risiko. Und man ist natürlich der böse Rotlicht-Radler, weil die Regel kaum ein Fußgänger oder Autofahrer kennt. Und ein schlechtes Beispiel für Kinder, die sie weder kennen noch verstehen würden.

    Und es ist wieder ein Punkt auf der Liste, dass der Stadt Stuttgart, also der Verwaltung, Radfahrer im Grunde scheißegal sind. Die Verstöße gegen die VwV-StVO sind einfach zu flächendeckend. Ab und zu trifft es auch die Autofahrer, aber eben meist Radfahrer und Fußgänger. Das kann und darf nicht sein.

    Martin

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    1. Ich ignoriere mit größtem Vergnügen die rote Fußgängerampel an der Villastraße, wenn man aus dem Park runter kommt und auf der Reitzensteinstraße weiterradeln will (die offizielle Radroute). Da hat der parallele Autoverkehr ja praktisch immer Grün. Und ja, es ist etwas knifflich, wenn es reine Querungsfurten sind, ohne parallele Autoampeln, was dann eigentlich gilt. Aber das Fußgängerampeln ja überhaupt nicht mehr gelten für Radler, kann ich das nur so verstehen, dass man so eine Furt nach eigenem Ermessen überquert.

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    2. Hat man nicht einfach generell abgeschafft, dass reine Fußgängerampeln für Radfahrer gelten? Bei reinen Querungsfurten ohne parallele Autoampel müsst dann doch einfach gelten: "Hier ist keine Ampel". Also so, wie wenn man eine Landstraße irgendwo mitten im Wald überquert. Warten bis kein Auto kommt und dann los.

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    3. Die Ampel am Ende der Kaltentaler Abfahrt (abwärts) bei der Seilbahn ist auch eine Ampel, die man zu ausreichend späten Zeiten jetzt super (rechtlich akkurat) ignorieren kann. Die beim Erwin-Schöttle Platz weiter hinten geht aber nur wirklich in der Nacht zu ignorieren, nicht aber zu Hauptverkehrszeiten.

      Leider gilt das nicht für die saulahme Ampel am Waldeck (Kaltental/Elsental) in Richtung Vaihingen.

      KaivK

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    4. Ja, genau, aber nur abwärts, denn aufwärts hat die Stadt ja eine Radlerampel hingestellt, mit einem Drücker übrigens, den man nur auf dem Rad erreichen kann, wenn man ein Kunstbalancierer ist, ansonsten muss man mit den Füßen auf den Boden und drücken. Und dann steht man so dicht unter der Ampel, dass man den Kopf nach oben verrenken muss. Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

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    5. Nicht zu vergessen, dass dies immer mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß einher geht, da es quasi unmöglich ist, sich so weit nach vorne zu strecken. Und überfahren der Linie ist schon ein Rotlichverstoß. Das ist aber ganz oft bei diesen Bettelampeln der Fall.

      KaivK

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  5. Christine, gilt diese neue Regelung für alle Fußgängerüberwege mit Ampeln oder nur für diese Übergänge die auch einen Radweg daneben haben?

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    1. Das können wir uns jetzt alle miteinander gemeinsam fragen und ausdenken. Und das ist ja auch das Problem, wenn gesetzliche Regelungen nicht umgesetzt werden. Die Nutzer, wir, stehen mit Fragezeichen an solchen Stellen. Was gilt jetzt? Das Problem sind in der Tat die Furten wie etwa an der Theo, wo kein Autoverkehr kreuzt. Da Fußgängerampeln aber nun nicht mehr für Radfahrer gelten (es gelten nur Fahrradampeln oder Autoampeln), kann es auch hier nur so sein, dass der RAdfahrer zu einem Autofahrer wird, der beispielsweise aus einer Ausfahrt über den Gehweg in den Verkehr fährt und sich dabei ja auch nicht nach einer Fußgängerampel richtet, sondern guckt, wann er frei hat. Wir sind für den Gesetzgeber, was Ampeln betrifft, Autos (nur dann nicht, wenn ein Radlerampel da steht).

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    2. Ach so ja, Radweg. Ja, das gilt auch für Radwege (getrennt von der Fahrbahn). Stoßen die auf eine Querstraße, wo es nur Fußgängerampeln gibt, dann gilt die Regelung, dass der Radverkehr sich nach den parallelen Autoampeln richten muss (auch wenn er sie nicht sieht). Eigentlich wollte der Gestzgeber ja mal damit erreichen, dass die Städte Radlerampeln aufstellen, nicht dass Fahrräder nach wie vor im Fußgängerverkehr über die Straßen geschleust werden. Das hat aber nicht geklappt, wie man sieht. Schon das Ersetzen der Streuscheiben überfordert die Städte personell.

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    3. Das gilt auch für Radwege, die links der Straße sind, oder? Beispielsweise an der Talstraße am Gaskessel vorbei Richtung Schleyerhalle. Da wird die Regel ja richtig absurd: An solchen Kreuzungen aben i.d.R. alle Geradeausfahrer und Rechtsabbieger gleichzeitig grün und es kommt sich kein Auto ins Gehege. Als Radfahrer links der Fahrspur fährt man aber voll in den Abbiegeverkehr rein.

      Unglaublich, was fpr Gesetze zum Schutz der Radfahrer gemacht werden... :-((

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    4. Ich bin keine Juristin und keine Verkehrsrechtsexpertin: Ich bin nur eine Radfahrerin, die sich fragt, was eigentlich gilt, wenn Fußgängerampeln per Gesetz nicht mehr für Radfahrende gelten. Sehr oft verlaufen Radwege linksseitig der Autofahrbahn, und auch dort gelten Fußgängerampeln nicht mehr für den Radverkehr. Wobei man sich ja an sie halten kann und sicherheitshalb daran halten sollte, auch wenn man eigentlich mit dem parallelen Autoverkehr losfahren müsste. Dafür wird einen die Polizei niemals zur Rechenschaft ziehen.

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    5. Dass es sicherer ist, sich weiterhin an Fußgängerampeln zu halten, ist klar. Dennoch, nach den neuen Verkehrsregeln begeht man einen Rotlichtverstoß, da Fußgängerampeln eben oft nicht gleichzeitig wie die parallelen Autoampeln, an die man sich halten müsste.

      Solche Regeln entwöhnen einen, sich an Regeln zu halten...

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  6. Also die Gesetzgebung sehe ich in diesem Fall nicht als Problem, sondern viel mehr die praktische Umsetzung der Stadt. Soweit ich weiß hatten die Kommunen mehrere Jahre Zeit und haben die Umsetzung schlicht verweigert oder "positiv" formuliert verpennt.

    Ich persönlich mache es wie von dir beschrieben und halte mich weiter schlicht an die alte Regel. Denn erstens begegnen mir morgens sehr viele Schüler und die sollen lieber auch stehen bleiben, sprich versuche ich ein "Vorbild" zu sein. Zweitens kennen gefühlte 99% die neue Gesetzeslage überhaupt nicht. Nach persönlicher Erfahrung auch die örtliche Polizei nicht, was ich übrigens sehr traurig finde.

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    1. Ich finde das Gesetz selbst nicht besonders glücklich oder gar weitsichtig oder praktikabel. Sicher ist es schön, wenn der Gesetzgeber für Radfahrer eigene Ampelanlagen fordert. Es reduziert die Varianten von Ampeln, die es bisher für Radler gibt (drei Systeme mit jeweils zwei bis drei Varianten) auf zwei Systeme: Radampel und Autoampel. Tatsache ist aber, dass es nicht funktioniert, weil die Städte aus personellen Gründen nicht hinterher kommen, die Streuscheiben alle auszutauschen, auch wenn sie dazu jetzt etliche Jahre Zeit hatten. Für Radler gibt es sogar jetzt einen Nachteil. Etwa an der Kolbstraße müssen sie mit den Autofahrern auf Grün warten, während die parallelen Fußgänger schon sieben Sekunden früher Grün bekommen haben. Früher konnte man mit den Fußgängern starten, heute ist das verboten, und Radler müssen sich auf der Querung von Autofahrern überholen lassen, die Panik haben, auf der Kolbstraße bergauf hinter einem Radler zu hängen. Hier gehört natürlich eine Radampel hin.

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  7. Wann zählen Bordsteinreihen?
    Als ich meinen Führerschein gemacht habe, habe ich gelernt, dass ich keine Vorfahrt habe wenn ich eine Bordsteinreihe quere.
    An Zebrastreifen gelten sie aber offensichtlich nicht. Wie sieht es damit in den Situationen aus die du hier beschreibst?
    Gelten Bordsteinreihen nur wenn dort weder vorfahrt-regelnde Schilder noch Ampeln stehen?

    Philipp Krstic

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    1. Abgesenkte Bordsteine zählen bei Grundstückseinfahrten oder Nebenstraßen, nicht aber an Kreuzungen. Hier ist davon auszugehen, dass der Parallelverkehr Vorfahrt hat.

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    2. Verstanden. Danke!

      Philipp Krstic

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  8. Wenn Radfahrer Fußgängerampeln nicht nutzen dürfen, dürfen sie dann überhaupt an dieser Stelle die Straße kreuzen?
    Oder können sie dort nur auf die Straße abbiegen und später wenden?
    Ein Autofahrer müsste ja auch diesen Umweg fahren.

    Philipp Krstic

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    1. Philipp, ich bin keine Verkehrsjuristin und keine Expertin in solchen Fragen. Genau wie du kann ich mir nur Fragen stellen und überlegen, was für uns Radfahrer nun eigentlich gilt. Grundsätzlich gilt ja, dass Radfahrer Zebrastreifen befahren dürfen (wenn die Gehwege drum herum freigegeben sind), dort aber keinen Vorrang vor Autos haben. Den haben sie nur, wenn sie schieben. Also könnte man daraus schließen, dass sie Fußgängerfurten (allemal mit Radstreifen) befahren dürfen. Vorrang haben sie vor dem Autoverkehr natürlich nicht, wenn sie sie bei Fußgängerrot benutzen. Meine Behauptung, Radler würden an Fußgängerampeln behandelt wie Autos haben dich zu diesen Fragen veranlasst, vermute ich. Aber wir wissen ja als Radfahrende, dass wir alle paar Meter als was anderes behandelt werden, mal wie ein Auto, mal wie ein Fußgänger mal wie ein Fahrrad. Wobei wir an so mancher Stelle rätseln, wie der Übergang vom einen zum anderen Aggregatzustand für uns regelkonform geht.

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    2. Die Verwaltungsvorschriften einschließlich ERA 2010 enthalten schön illustrierte Vorlagen, wie die Übergänge zu gestalten sind. Da braucht es kein Rätselraten. Wenn die Verwaltung nicht regelkonform arbeitet, dann kommt es zu den skurrilen und unverständlichen Situationen.

      Die "Luxuslösung" ist natürlich nicht immer machbar. Sinnvolle Kompromisse (und nicht so ein Murks wie alle paar Meter in Stuttgart) hat Herr Gwiasda, einer der Autoren der ERA 2010, in einem Foliensatz beschrieben ("Radverkehrsanlagen in engen Städten", https://www.vcd.org/vorort/fileadmin/user_upload/rheinhessen/redaktion/VCDRheinhessen_Gwiasda_2015.pdf).

      Eigentlich sollte man sich mit so was gar nicht auseinandersetzen müssen. Als Autofahrer kann man sich darauf verlassen, dass die Straße breit genug ist, Kreuzungen verständlich gestaltet sind, und dass es ungefährlich ist, wenn man sich an die Regeln hält, weil sich die Behörden an "ihre" Regelwerke halten. Als Radfahrer muss man es wohl erst Meter für Meter einklagen. Bestürzend.

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  9. Ojeeeh, mal wieder ein grundsätzlich wichtiger und richtiger Beitrag von Christine. Und dann die klassisch kleinkarierte Diskussion über die Paragraphen in unendlichen und völlig unerheblichen Details. Arbeitet ihr alle auf dem Amt? Ich lach mich tot. Prioritär ist die Realisierung des Hauptroutennetzes. Hat jemand mal die Fraktionen im Gemeinderat gefragt, ob sie einer Umsetzung des Netzes zustimmen und wenn ja, bis wann? Und in welcher Qualität? Oder ob sie eine Umsetzung nicht wünschen und aus welchen Gründen.

    So langsam sollten wir mal öffentlich machen, was die Fraktionen so wollen oder nicht wollen. Das sag ich jetzt nur mal so als laienhafter Nicht-Parlamentarier. Warum geht es nicht voran in der Umsetzung eines fahrbaren Netzes in den Hauptrouten? Christine hat vorbildlich und tausendmal die Situationen und Umsetzungskonflikte beschrieben. Das Kleinkarierte, das faktisch von unserem Hauptthema ablenkt, interessiert mich nicht.

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  10. Dazu fällt mir nur ein: Deutschland - einst das Land der Dichter und Denker, heute nur noch das der Lobbyisten und Bürokraten, die sich solche idiotischen Regelungen ausdenken. Frei nach dem Motto: Warum denn einfach, wenn's auch kompliziert geht?

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    1. Täusch dich nicht, auch in Zeiten, als Deutschland das Land der Dichter und Denker war, war es ein Land der Bürokraten, zudem der Duodezfürsten (Fürsten kleiner Reiche), autoritärer Willkür und der Spaltung der Gesellschaft in Reiche, Gebildete auf der einen und Arbeiter und Tagelöhner, Bauern und Armen auf der anderen Seite.

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  11. Für die Kleinkarierten (@ Stefan, nicht reinschauen, da bekommst Du die Krise) bzw. diejenigen, die sich wegen eines Unfalls mit den juristischen Feinheiten beschäftigen müssen: Die Regel ist vereinfacht worden, was uns doch eigentlich freuen kann. Seit 2017 nur noch zwei Sätze in §37 Absatz 6 der StVO:

    "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."

    Unter www.verkehrslexikon.de findet ihr viele Gerichtsurteile. Und in https://www.juraforum.de/forum/t/welche-ampel-gilt-fuer-radfahrer-37-stvo.483784/ werden die haarsträubenden Situationen aus der Praxis auseinandergenommen.

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    1. Es liegt wohl in der Natur des Radelnden, dass er/sie sich um das Kleinkarierte kümmern (muss). Das Großspurige bleibt dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten.

      Mir kommt es manchmal so vor, als wenn das Ganze System hätte. Die These "Radfahren ist lebensgefährlich" muss bestätigt werden. Hierzu geben die Amtsschimmel und Behördenrappen, die Bürohengste und die Amtsstubenstuten tagtäglich ihr Bestes. Mit tatkräftiger Unterstützung durch die Politik.

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    2. Es ist das System Gesellschaft, so kommt es mir vor. Eine Perspektive auf Fußgänger und Radfahrer, die davon geprägt ist, dass der Autoverkehr dominiert. Der muss fließen .Heute stand ein Artikel in der StZ, der anmahnt, dass sich Kinder mit Warnwesten und Glitzemützen ausstatten sollen, wenn sie zur Schule gehen. Die Fragte taucht gar nicht auf, wie eine Gesellschaft eigentlich tickt, die es zulässt, dass Autos für Schulkinder zu einer Gefahr werden. Wir überlegen nicht, wie wir den autoverkehr zähmen, sondern was die anderen tun müssen, Radler und Fußgänger, damit der Autoverkehr nicht gezähmt werden muss. Dazu gehört dann halt auch, dass man Radfahrer dort zu den Gefährlichen erklärt, wo sie auf Fußgänger treffen, so werden Gefahren des Verkehr benannt, ohne dass das Auto dabei in den Fokus geräht. Es ist eine Ablenkungsstrategie, die den Blick wegnimmt von der eigentlichen Gefahr für uns in Städten und auf weniger gefährliche Vekehrsmittel richtet, die aber zu Gefahren erklärt. (Sind sie ja auch für den Autoverkehr, denn die Autogesellschaft fürchtet sich ja davor, dass ihr das Auto weggenommen wird.)

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  12. Was meint eigentlich Claudia Rohde, Chefin der Stuttgarter Verkehrspolizei dazu. Ich zitiere aus der Verwaltungsvorschrift: „Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen." Wenn man sich über die Bildzeitung über die Radfahrer auslässt die sich nicht an Regeln halten würden wegen zu geringem Verfolgungsdruck, sollte man nicht vergessen auch die eigenen Hausaufgaben zu machen. Also Frau Rohde, wie halten Sie es mit den Ampeln?
    Auch die Leiterin der Stuttgarter Straßenverkehrsbehörde ist sehr ruhig bei dem Thema. Frau Koller, wie stehen Sie zu dem Ampeldurcheinander?
    Zugespitzt, zugegeben, aber was soll ich meinen Kindern sagen? Halt dich an die StVO und lass dich überfahren oder ignorier die StVO und beachte Fußgängerampeln? Die StVO nur noch als unverbindliche Empfehlung in Stuttgart?

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