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27. September 2018

Wenn Verkehrszeichen unlesbar werden

Mit dem Schild verblasst eine verkorkste Regelung für Radfahrende. 

Es steht auf der Ecke der Böblinger Straße zur Schickhardtstaße. Erkennen kann man mittlerweile nicht mehr, was es genau sagt. Ahnen kann man, dass ein geteilter Rad-/Gehweg ist. Nur dass er nie geteilt war. Es ist einfach nur eine Gehwegecke mit Ampelanlagen.

Der Gehweg rechts hoch ist nicht für Radler freigegeben. Also sollen sie wirklich nur rüber.
Allerdings sind die Streuscheiben rechtswidrig  immer noch nicht mit Fahrradzeichen ausgestattet, also müssten sich die Radler nach der Autoampel richten, die sie nicht sehen können, und dürfen, wenn frei ist, bei Fußgängerrot über die Straße fahren. Alles gaaaaanz schlecht!

Die Situation: Radfahrende können die Böblinger Straße stadtauswärts im Prinzip auf der Fahrbahn bis zur Autoampel vorfahren. Da aber schon diese Fußgängerampel (auf dem Bild links) Autos stoppen soll und stoppt, weichen schon hier die meisten Radler auf den Gehweg aus, der aber erst ein paar Meter weiter dahinter frei gegeben ist.

Bleibt doch einer auf der Fahrbahn und ist im Autostau vorgerückt, wird er mit diesem blauen Schild auf die Gehwegecke gezwungen, denn er muss ja den Radweg nehmen. Die Ecke ist irre eng für alle, weil sich hier viele Fußgänger aufstellen. Und der Radweg führt nirgendwo hin außer über die Straße. Dahinter ist der Gehweg für Radler freigegeben. Diese kuriose Konstruktion erlaubt es also Radfahrenden, geradeaus auf der Böblinger Straße weiterzuradeln, was Autofahrenden verboten ist. Vom freigegeben Gehweg (an dem der Radweg ja endet, ohne dass es ein Radweg-Ende-Schild gibt), kann man sofort auf die Fahrbahn hinunter fahren zwischen den Straßenbahnschienen radeln.

Würde der Radler auf der Fahrbahn bleiben, dürfte er den Schildern an der Ampel zufolge nicht geradeaus, sondern muss links oder rechts abbiegen. Ein kleines Schild, das Radlern die Geradeausfahrt erlaubt, könnte man leicht anbringen. Dann müssten Radler nicht über die Gehwegecke alle Fußgänger stören. Wobei übrigens die Ampel gar keine Radlerampel ist, also für Radfahrende nicht die geringste Gültigkeit hat, und das auf einem ausgeschilderten Radweg.

Wie gut, dass man das blöde blaue Schild nun nicht mehr lesen kann! 
Wobei, so blöd ist es natürlich nicht, wenn man es als Vorteil nutzt: Hier darf ich nicht nur die rote Ampel auf der Fahrbahn über den Gehweg umfahren, ich muss es sogar tun. Aber ich könnte auch  auch annehmen, die Stadt habe die Geradeausfreigabe für mich als Fahrbahnradlerin nur vergessen, so wie dieses Radwegschild an der Ecke, das vollständig verblasst ist. Weiß man's denn immer so genau, ob bei der Radwegbeschilderung in Stuttgart schon Vergesslichkeit herrscht oder noch Absicht?

Nachtrag, 5. Oktober: Das verblasste Schild ist weg. Es war also doch nur ein vergessenes Schild. Die Verwaltung hat es abgenommen. Vermutlich, nachdem sie meinen Post gelesen hatte. Vielen Dank dafür.

Jetzt muss da eine anständige Radführung her, die die Radler rechts an den Autos entlang nach vorn zur Ampel führt, damit sie nicht im Autostau stehen, samt Radlerampel, die das Geradeausfahren  auf der Böblinger Straße erlaubt.








2 Kommentare:

  1. An dieses Stelle fahre ich auf der Fahrbahn- und zwar gerade aus. Das Schild an der Ampel erlaubt zwar nur links und rechts, aber das nächste Schild gegenüber erlaubt die Einfahrt für Radfahrende. Das ist typisch für Stuttgart. Nur ein Viertel von der Hälfte Zuende gedacht.

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  2. @Michael Schenker: Sie scheinen die Kreuzung zu kennen. Wenn sie geradeaus fahren, können sie dann mit anderen Fahrzeugen oder Fußgängern kollidieren? Das fehlende Radfahrer-frei unter dem hier-nur-abbiegen-erlaubt-Schild fehlt vielleicht aus guten Grund. Genauso gut ist es möglich, dass das Schild nur vergessen wurde.

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