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3. Oktober 2018

Autofahrerin fährt beim Abbiegen Radler an

Mitte September ist hier eine 22-jährige Autofahrerin mit einem Radfahrer zusammengestoßen, als sie aus der Nürnberger Straße in die Obere Waiblinger Straße abbiegen wollte. Der 53-jährige Radler erlitt schwere Verletzungen. 

Mal sehen, wann die Polizei aufhört, verniedlichend von "offensichtlich übersah* sie beim Abbiegen ... den Radfahrer" zu sprechen und statt dessen eine Formulierung verwendet, die in etwa bedeutet, dass die Autofahrerin nicht auf den Radfahrer achtete oder dem geradeaus fahrenden Radler die Vorfahrt nahm. Denn so wars.


Blogleser 'Tadek hat mir von der Unfallstelle ein Foto geschickt. Die Markierungen auf dem Radweg sind immer noch zu sehen. Radfahrende müssen sich auf solchen Radstreifen darauf verlassen können, dass Autofahrende die Spur halten und sich umschauen, bevor sie abbiegen. Sie haben kaum eine Chance vorherzusehen, dass der eine Autofahrer neben ihnen just der ist, der es nicht tut. Bei LkW testet man jetzt Abbiegeassistenten. Bei PkW wird man das auch noch einführen müssen, wenn sich Autofahrende nicht auf ihre Sorgfaltspflicht besinnen und bremsen und gucken, bevor sie an solchen Stellen abbiegen. Um so eine Stelle sicherer für Radler zu machen, kann man die Kurve für Autofahrer rechtwinklig gestalten, sodass sie nicht in Versuchung kommen, mit nahezu unverminderter Geschwindigkeit aus der Fahrbahn heraus in die Nebenstraße reinzuschießen.



*Stuttgart-Bad Cannstatt (ots) - Eine 22-jährige Honda-Fahrerin ist am Montagmorgen (17.09.2018) in der Nürnberger Straße mit einem 53 Jahre alten Fahrradfahrer kollidiert. Der Radler erlitt bei dem Zusammenstoß trotz eines Fahrradhelms schwere Verletzungen. Rettungskräfte kümmerten sich um ihn und brachten ihn in ein Krankenhaus. Die 22-jährige Pkw-Lenkerin befuhr gegen 07.20 Uhr die Nürnberger Straße in Richtung Augsburger Platz. Offensichtlich übersah sie beim Abbiegen in die Obere Waiblinger Straße den Radfahrer, der auf dem Radweg in gleicher Richtung fuhr. Hierbei kollidierte sie mit dem Radler. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei unter der Rufnummer +4971189904100 zu melden.

24 Kommentare:

  1. Immerhin fehlt in diesem Fall die unterschwellige Unterstellung, das der Radfahrer seine Verletzungen selbst mit verschuldet weil er keinen Helm trug. Die ist nämlich in den Meldungen der Polizei immer dabei, wenn jemand ohne Helm unterwegs war. In einer Meldung über einen Autounfall mit Kopfverletzung habe ich noch nie gelesen, ob der Autofahrer einen Helm trug obwohl ein Motorradhelm sicher die Unfallfolgen im PKW mindern würde. Aber im Auto gilt ja auch keine Helmpflicht?!?
    An dieser Stelle haben meiner Ansicht nach die Verkehrsplaner mal alles richtig gemacht: hier ist es übersichtlich, parkende Autos verdecken die Sicht auf den Radververkehr nicht. Der Schutzstreifen ist klar markiert und führt nicht durch eine dooring Zone. Da Frage ich mich wie man hier einen Radfahrer übersehen kann. Da auch regelmäßig riesige knallgelbe Stadtbahnen übersehen werden, muss die Frage nach dem Grund der Ablenkung gestellt werden. Hatte die Autofahrerin ein Mobiltelefon dabei? Hat die Polizei mögliche Aktivitäten auf den Telefon geprüft? Das tut sie, wenn kein konkreter Verdacht auf Nutzung des Telefons vorliegt nicht. Meines Erachtens sollte sie das aber, denn dann würden viele Fälle von "übersehen" schnell einer anderen Ursache zugeschrieben.

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    1. Hallo Carsten, die Polizei in NRW hat auch immer gern im Jahr 2017 unterstellt, die Verletzungen wären weniger groß gewesen, wenn der Radler einen Helm getragen hätte. Nie war von der Sorgfaltspflicht der Kraftfahrer die Rede (STVO §1). In diesem Jahr hat das wenigstens, jedenfalls, was ich bisher gelesen habe, auf gehört.

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  2. Ich habe eine andere Vermutung. Die Strecke ist abschüssig. Man fährt mit dem Rad ca. 40 km/h, ebenso wie die Autos. Auf der Höhe der Ampel sieht die Autofahrerin, dass es sich auf dem Augsburger Platz staut und entscheidet sich "spontan" ins Wohngebiet auszuweichen in der Hoffnung, 1-2 Minuten einzusparen. Da bleibt keine Zeit mehr für den Schulterblick. Ich fahre diese Strecke täglich. In der Zeit ist Stau recht häufig. Pro Grünphase biegen 4-6 Autos ins Wohngebiet ab. Die Stadt wollte deswegen die Obere Waiblinger für Durchgangsverkehr sperren, um Schleichverkehr zu unterbinden. Es scheiterte an Protesten der Anwohner, die bequem von beiden Seiten einfahren möchten, wie auch von einem Getränkehändler, der um seinen Umsatz fürchtete. Statt der Sperre wurde eine Pförtnerampel bei der Beskidenstraße aufgestellt, um den Stau aus Cannstatt nach Fellbach zu verschieben. Wie zu erwarten war, hat es für die Bewohner nichts gebracht.
    Fazit für Radfahrende:
    misstraue jedem Auto, das parallel zu dir fährt. Ein Großteil biegt spontan ab, ohne Schulterblick und ohne Blinker.

    Ein Rückspiegel hilft bei solchen Situationen: ich behalte im Blick, was sich von hinten nähert und bin bereit zum Bremsen. Keine Garantie, aber gefühlt habe ich schon mehrmals dadurch Kollisionen vermeiden können.

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    1. Rückspiegel hilft. Vor allem beim PKW. Ich bin schon zweimal von Rechtsabbiegern vom Rad geholt worden (immer nur leichte Blessuren). Beide Male: Teilauto (Carsharing). Fahrer, die "vergessen" hatten, den rechten Ausßenspiegel einzustellen.

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  3. Die Formulierung "Offensichtlich übersah ..." ist vollkommen korrekt.
    Selbst wenn man Zeuge eines Mordes wird steht erst einmal geschrieben:
    "mutmaßlicher Täter", den Rest klären die Gerichte!

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    1. Hier ist aber nicht von mutmaßlicher Ablenkung die Rede, und meist klärt auch kein Gericht. Es gibt schlicht ein Bußgeld von 20 Euro wegen verursachen eines Verkehrsunfalls, dazu zählt die kfz Versicherung den Schaden. Das war's. Kein Sehtest, kein Check ob Nutzung eines Mobiltelefons dabei war, hat nichts.

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    2. Die Pressestelle der Polizei (gilt für alle anderen Verbreitenden ebenfalls) darf NICHT schreiben: "der KfZ-Fahrer hat den Radfahrer übersehen". Sie muss schreiben: "der KfZ-Fahrer hat offensichtlich den Radfahrer übersehen"

      Es kann in diesem Fall nämlich durchaus noch vor Gericht gehen! In Deutschland gibt es nun mal die Gewaltenteilung und das heißt der "mutmaßlicher Täter" (hier der mutmaßliche "Überseher") muss erst von einem ordentlichen Gericht verurteilt werden um als Täter bezeichnet werden zu können! Und dies ist keinesfalls verniedlichend.

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    3. Das "offensichtlich" ist hier nicht das, was ich beanstande, sondern das verniedlichende "übersehen". Es klingt nach "kann mal passieren, was regt ihr euch auf", nach "ich habe eigentlich keine Schuld, ich habe den Radler halt nicht gesehen". Tatsächlich aber hat die Autofahrerin halt nicht geschaut, sie hat sich nicht umgeblickt, was sie muss, bevor sie abbiegt. Sie hat die Pflicht aktiv verletzt, beim Führen eines so gefährlichen Fahrzeugs die Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer walten zu lassen.

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    4. Deshalb wird auch immer nach Zeugen gesucht. Es könnte ja sein,
      dass der Radfahrende entgegen der Darstellung als Geisterfahrer
      unterwegs war. Oder dass der Autofahrer gerade entführt wurde
      und von seinem Entführer quasi "gezwungen" wurde ungebremst in
      die Seitestrasse zu fahren. Und, und, und.
      Deshalb kommen "mutmaßlich", "offensichtlich", "Wahrscheinlich"
      "offenbar", "vermeintlich" usw. zur Anwendung in solchen Berichten. Offensichtlich ist dabei der Begriff, welcher einer Täterschaft am nähesten kommt, aber eben nicht zu 100%!
      Und "übersehen" kann ja durchaus richtig sein, siehe oben.

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    5. Die Polizei könnte ja neutral von Unfall schreiben. Oder von mutmaßlicher Vorfahrtsverletzung. Tut die aber nicht, sondern entschuldet den Kraftfahrer, bevor Ermittlungen aufgenommen.

      Bei einem mutmaßlichen Totschlag mit einem Messer könnte es ja auch sein, dass das Opfer nach Harakiri-Art such selbst ins Messer stürzte. Oder aus Versehen hineinfiel.

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    6. Hans-Peter schreibt:
      "Es kann in diesem Fall nämlich durchaus noch vor Gericht gehen! In Deutschland gibt es nun mal die Gewaltenteilung und das heißt der "mutmaßlicher Täter" (hier der mutmaßliche "Überseher") muss erst von einem ordentlichen Gericht verurteilt werden um als Täter bezeichnet werden zu können! Und dies ist keinesfalls verniedlichend."
      Unabhängig davon, ob dieser Fall wie die meisten einfachen Verkehrsunfälle außergerichtlich geregelt wird, ist es Aufgabe der Polizei den Tathergang zu ermitteln. Bezüglich der möglichen Nutzung des Mobiltelefons als Ursache für Unachtsamkeit tut sie das in der Regel nicht.

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    7. @Matthias
      "Bei einem mutmaßlichen Totschlag mit einem Messer könnte es ja auch sein, dass das Opfer nach Harakiri-Art such selbst ins Messer stürzte. Oder aus Versehen hineinfiel."

      Absolut richtig! Genau darum geht es.

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    8. @Hans-Peter Wenn der Täter als Waffe ein Messer führt, spricht die Polizei von mutmaßlichen Tätern. Wenn der Täter als Waffe ein KFZ führt, dann spricht sie vom Fahrer, der mutmaßlich übersehen hat.

      Gleiche Straftaten (Totschlag oder Körperverletzung), aber unterschiedliche Formulierungen. Warum? Und warum wird beim Opfer Radler eine entschuldende Formulierung gewählt?

      Das ist es, worum es geht. Nicht um mögliche Vorverurteilungen.

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    9. @Matthias

      Der Autofahrer hat mutmaßlich übersehen, das ist zuerst einmal Fakt! Kann man ihm jedoch via Zeugen (auch vor Gericht) das Gegenteil beweisen, wird aus einem Tatverdächtigen ein Täter oder aus dem mutmaßlichen Täter ein Täter. Es reicht zuerst einmal nicht aus, dass ein Radfahrender oder ein Fußgänger auf der Strasse liegt. Die Formulierungen sind immer ein wenig unterschiedlich, mal so mal anders. Ein Auto als Waffe zu bezeichnen ist allerdings sehr kühn, heißt dies doch, dass alle Autofahrer bewaffnet unterwegs sind. Weshalb nur sollten sie es sein? Ist dann ein Pedelec, ein e-Bike oder ein Fahrrad ebenfalls eine Waffe nur etwas kleiner? Mit welche Art Bewaffnung ist demnach ein Busfahrer unterwegs? Das gewählte "offensichtlich übersehen" ist meines Erachtens NICHT entschuldigend gemeint sondern entspricht den bis dato bekannten Fakten. Deshalb auch der Aufruf in der Pressemitteilung der Polizei: "... Zeugen gesucht ..."!

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    10. @Carsten Otte

      So es denn stimmt dass der Radfahrer "schwere Verletzungen" erlitten hat geht das ganz sicher vor Gericht. Stichwort: Personenschaden mit damit verbundenem Schmerzensgeld. Und selbstredend muss und wird die Polizei Ermittlungen durchführen. Deshalb auch der Aufruf: "... Zeugen gesucht ...".
      Solange der Tathergang jedoch nicht eindeutig geklärt ist gilt die Unschuldsvermutung und das ist bei uns Gott sei Dank geltendes und angewandtes Recht.

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    11. Kleine Klarstellung: die Polizei spricht von einem Tatverdächtigen oder Beschuldigten, die Presse schwelgt in "mutmaßlicher Täter", was eigentlich "vermutlicher Täter" heißt oder eben Tatverdächtiger. Aber hier geht es nicht um die Mutmaßung, sondern um das Wort "übersehen", das ich als verniedlichend beanstande. Der Polizeibericht hätte auch lauten können: "Die Autofahrerin missachtete offensichtlich (oder vermutlich) die Vorfahrt des Radfahrers." Demnächst kommt hier auch ein Artikel, der versucht deutlich zu machen, dass auch das Wort "Unfall" bei Zusammenstößen von Autos mit Radfahrern den Autofahrer implizit entschuldigt.

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    12. @Christine Lehmann

      "Aber hier geht es nicht um die Mutmaßung, sondern um das Wort "übersehen", das ich als verniedlichend beanstande."

      U.U. bin ich nicht ganz so empfindlich. Im Ausdruck "übersehen" kann ich nichts verniedlichendes entdecken. Übersehen heißt "nicht gesehen" oder "nicht bemerken", wenn man neutral an die Sache heran geht. Und genau dies würde ich der Autofahrerin unterstellen, mehr nicht! Will man jedoch etwas negatives in die Begrifflichkeit hineininterpretieren, dann kann man es als "ignorieren" oder "missachten" bezeichnen. Dann hätte die Autofahrerin quasi absichtlich den Radfahrer umgefahren resp. in Gefahr gebracht. Dies kann ich mir nicht vorstellen.

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    13. @Hans-Peter Ein Messer ist bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Werkzeug. Ich selber besitze mehrere Exemplare. Ein Messer ist per se keine Waffe. Es kann aber als Waffe mißbräuchlich verwendet werden.

      Dieselbe Argumentation gilt eben auch für ein KFZ.

      Die Frage ist dann nur, ob (grobe) Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt.

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    14. Und weiter: der Autofahrer missachtet die Vorfahrt. Natürlich mutmaßlich. Bei dieser Formulierung wird kein Vorsatz unterstellt. Die Möglichkeit des fahrlässigen Handelns besteht hier auch. "Übersehen " heißt automatisch Fahrlässigkeit. Andere Optionen sind erst einmal ausgeschlossen. Der Täter wird vor den Ermittlungen teilweise entlastet und entschuldet.

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    15. @Matthias

      Das sehe ich nicht so krass und eindeutig.
      Man darf zu aller erst keinen Vorsatz unterstellen. Sollte sich jedoch im Laufe der Ermittlungen und nachfolgend vor Gericht beweisen lassen dass es Vorsatz war, dann wird und dann darf auch entsprechend gehandelt werden. Ich habe dahingehend höchstes Vertrauen.

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    16. @Hans-Peter ich nicht. Das Leben eines Radfahrers ist in Deutschland einige hundert Euro wert - höchstrichterlich entschieden. Siehe auch https://www.google.com/amp/s/www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/lkw-unfall-radfahrer-strafe-900-euro.htm/alt=amp.html

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    17. Hans-Peter schreibt:
      "So es denn stimmt dass der Radfahrer "schwere Verletzungen" erlitten hat geht das ganz sicher vor Gericht. Stichwort: Personenschaden mit damit verbundenem Schmerzensgeld. Und selbstredend muss und wird die Polizei Ermittlungen durchführen. Deshalb auch der Aufruf: "... Zeugen gesucht ...".
      Solange der Tathergang jedoch nicht eindeutig geklärt ist gilt die Unschuldsvermutung und das ist bei uns Gott sei Dank geltendes und angewandtes Recht."

      Wenn ein Zeuge sich meldet, und sagt das die Autofahrerin mit dem Telefon beschäftigt war, wird die Polizei in die Richtung ermitteln. Ohne diesen weiteren Verdacht tut sie es nicht, und das ist ein Fehler, wie diese Studie zeigt: https://www.allianz.com/v_1480518196000/media/press/photo/Allianz_Ablenkungsstudie_2016.pdf

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  4. "Nettes Fundstück aus Twitter.
    Due Polizei München findet das Tragen von Fahrradhelmen auf Demonstrationen aggressiv, Stichwort "Schutzbewaffnung", und beruft sich auf geltende Gesetze. Also CM immer ohne Helm?
    https://twitter.com/PolizeiMuenchen/status/1047784568034676736?s=19

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  5. Sprachlich gesehen fällt mir auch kein neutraleres Wort als "übersehen" ein. Für mich bedeutet es "nicht gesehen" oder "nicht bemerkt". Wenn man sagt "missachtete die Vorfahrt" dann unterstellt das für mich, dass sie den Radfahrer tatsächlich gesehen hat und sich dennoch (absichtlich) entschied, ihn zu gefährden. Das wäre eine schwere Straftat und widerspricht jeder Lebenserfahrung.

    Aber wenn jemand umkommt erscheinen die von Matthias zitierten drei Monate als Strafe schon recht niedrig.

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