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27. März 2021

Gefährliche Falle auf dem Schutzstreifen


Hier ist fast eine Radlerin zu Fall gekommen. Sie drehte sich nach einem Lkw um, der zu dicht überholen wollte, und geriet an der Kante des Asphalts ins Schlingern. 

In der Olgastraße, wurde der Gehweg an die Fahrbahn vorgezogen. Der Asphalt musste aufgefräst werden. Es liegt hier aber auch ein Schutzstreifen, und das Radeln auf einer zwei-Zentimeter-Kante ist eben nicht so ohne. Es herrscht Sturzgefahr. Nun müssen Radfahrende nicht auf einem Schutzstreifen radeln, genau hier sollten sie sich auch unbedingt den Platz nehmen, der auch kleine Lenkerschwenker verzeiht. Das allerdings verstehen viele Autofahrende es nicht, wenn Radfahrende am linken Rand oder neben dem Schutzstreifen radeln. Die Stadt sollte so schnell wie möglich hier den Asphalt wieder einebnen und die Gefahrenstelle entschärfen. 

Übrigens, ein Lastenfahrradfahrer ist gestern auch dabei beobachtet worden, wie er gegen die Kante knallte und mächtig fluchte, weil er auf der Asphalststufe abrutschte. 


10 Kommentare:

  1. Baustellen-Schild?
    Warnbake?
    Gelbe Fahrbahnmarkierungen für einen seitlich versetzen Radfahrstreifen?
    Warnschild "Spurrillen"?

    Auf den Fotos erkenne ich all so etwas nicht und im Text hast Du so etwas auch nicht erwähnt. Demnach hat die Stadtverwaltung (genauer: das Ordnungsamt als zuständige Verkehrsbehörde) beschlossen, die Baustelle ohne die üblichen Sicherungsmaßnahmen einrichten zu lassen, wie sie in den einschlägigen Regelwerken beschrieben sind.

    Für Autofahrer wird all so etwas wie selbstverständlich gemacht. Warum denn nicht für Radfahrende? Autofahrer sind über 18 Jahre (oder 17 mit einem erfahrenen Begleiter) und sind staatlich geprüft. Radfahrer müssen keinen Führerschein haben und müssen ab 10 Jahren auf der Fahrbahn fahren. Zudem führt ein hängenbleibendes Vorderrad beim Zweirad nahezu unvermeidlich zum Sturz. Beim vierrädrigen Auto macht es etwas dagegen unmittelbar nichts aus, wenn es aus der Spur gebracht wird.

    Dem Verkehrsausschuss des Bundestags hat kürzlich erst glasklar formuliert, dass an Radfahrer weniger Anforderungen an Regelkenntnis, an Umsicht und an Verständnis für Situationen und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gestellt werden können.

    Dennoch wird von Radfahrenden erwartet, dass sie sich nicht nur in alle anderen Verkehrsteilnehmer hereinversetzen müssen (z.B. soll schon ein 10-Jähriger wissen, welche Bereiche um sein Fahrzeug herum ein LKW-Fahrer einsehen kann) und entsprechend auf ihr Vorfahrtsrecht und Vorbeifahrrecht verzichten.

    Weiterhin werden Autofahrer in jedem Einzelfall per Radiodurchsage z.B. vor verlorengegangener Ladung auf Schnellstraßen gewarnt, obwohl ihr Wissen geprüft wurde, dass sie auf Sicht fahren und Hindernissen ausweichen können müssen. Radfahrer jeden Alters müssen ungeeignete und ungepflegte Untergründe selbst erkennen und irgendwie damit klarkommen.

    Die Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers scheint Radfahrenden gegenüber ausgesetzt grundsätzlich ausgesetzt zu sein, auch von den Gerichten. Ausrutschen auf Laub? Fahrfehler. Sturz wegen Schlagloch (selbst wenn das durch mangelnde Straßenreinigung im Herbst versteckt gewesen ist)? Fahrfehler.

    Vor diesem Hintergrund die Frage: Warum denken die Verkehrs-Spezialisten im Rathaus nicht wesentlich gründlicher für Radfahrer mit als für Autofahrer?

    Ich mag mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn die Radfahrerin neben dem zu eng überholenden LKW zu Fall gekommen wäre. In dieser Situation wäre das Fahrrad nach links gekippt, also zum LKW hin.

    Ich rege an, dass die Stadtverwaltung beginnt, einen Beitrag zur "Vision Zero" zu leisten. Stuttgart hat eine auffallend überdurchschnittlich hohe Rate an Unfällen (insbesondere diejenigen ohne Fremdbeteiligung), die Radfahrende verschuldet haben.

    Das zeigt, dass die Verantwortlichen in Stuttgart noch viel Nachholbedarf haben bei Planung, Bau und Unterhalt der Radverkehrsanlagen (und der Radrouten und Kreuzungen ohne spezielle Radverkehrsanlagen). Neben den Behörden sind das auch die politischen Gremien, insbesondere der Gemeinderat, weil diese der Verwaltung die Prioritäten und Budgets vorgeben.

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  2. In einem Punkt muss ich Dich übrigens korrigieren. Auf dem ersten Foto handelt sich nicht um einen Schutzstreifen, sondern um einen (benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen. Dass es sich um einen Radfahrstreifen handelt, erkennst Du daran, dass die Markierung in Breitstrich ausgeführt ist. Die kurzen Lücken als Furtmarkierung sind angebracht, wenn sich in diesem Bereich eine Ein-/Ausfahrt befindet. Ein Schutzstreifen hätte Schmalstrich-Markierung mit Strich- und Lückenlänge von jeweils 1 Meter. Als Fun fact mit Hinweis auf Deinen letzten Blog-Beitrag: Der gepflasterte Bereich ist demnach nicht einfach Gehweg, sondern für KFZ-Verkehr vorgesehen.

    Auf dem zweiten Foto erkenne ich Schmalstrich, d.h. ab hier geht der Radfahrstreifen wohl in einen Schutzstreifen über. Zweiter Fun fact: Die Radfahrende auf Deinem zweiten Bild beging die paar Meter vorher also vermutlich eine Ordnungswidrigkeit und hat den KFZ-Verkehr gefährdet, da sie mit dem Lenker über die Fahrbahnmarkierung geragt haben dürfte.

    Natürlich stellt sich die Frage, ob die Radverkehrsanlagen korrekt ausgeführt wurden. Ein wenig Zweifel möchte ich anbringen.

    1. Häufiger Wechsel der Führungsform des Radverkehrs ist nicht zulässig, weil das ablenkt und unübersichtlich und nicht so leicht zu erfassen ist

    2. Der Randbereich (Kandel, da wo die Gullis sind) ist in der Regel Sicherheitstrennstreifen, der bekanntlich nicht markiert sein muss, dennoch aber seine "eigene" Breite hat. Die randseitigen 20-30 cm können sowieso nicht gefahrfrei befahren werden. Nicht zu vergessen den Mindestabstand von 80 cm, den Radfahrer zu Gehwegen einhalten müssen, bzw. den Mindestabständen, den Radfahrer zu längs parkenden Autos einhalten müssen (je nach Türbreite 1 m bis 1,5 m).

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  3. Noch ein Fun fact (den ich allerdings gar nicht witzig finde):

    "Zu dicht" kann ein LKW die Radfahrerin rein rechtlich gar nicht überholt haben. Die 1,5m bzw. 2m Mindestabstand beim Überholen müssen Autofahrer bekanntlich bei Radfahrstreifen nicht einhalten.

    Das Verkehrsministerium hat in der StVO-Novelle schließlich nur das "Überholen" geregelt und ausdrücklich nicht das "Vorbeifahren". Es hat das bekanntlich zusammen mit weiteren Ausnahmen eingebaut, die den KFZ-Verkehr zu Lasten der Sicherheit und Flüssigkeit des Radverkehrs bevorzugt und die Bedeutung von Radverkehrsanlagen degradiert, z.B. dass ein nach vorne fahrender Radfahrer beim Ampelrückstau anschließend mit weniger als dem Mindestabstand überholt werden darf.

    Zur Erläuterung, was die Spezialisten auseinanderdividieren: Radfahrstreifen sind ein Sonderweg. Ein Fahrzeugführer auf der Fahrbahn überholt Fahrzeuge auf dem Sonderweg nicht, sondern fährt an ihnen vorbei. Warten wir ab, ob Gerichte sich über den Gesetzestext hinwegsetzen und sinngemäß im Interesse der Radfahrer urteilen werden.

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    1. Anderer Meinung ist dieses Rechtsgutachten (ab S.12):
      https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt/rechtsgutachten-zu-markierten-radverkehrsfuehrungen

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    2. Das kannte ich, hatte es aber bisher für eine Minderheiten-Interpretation gehalten. Glücklicherweise schreiben aber alle Fundstellen, die ich jetzt geprüft habe, einhellig und ausdrücklich, dass der Mindestabstand von 1,5m/2,0m auch bei Radfahrstreifen einzuhalten ist. ADFC sowieso, ADAC auch, bussgeldkatalog.de auch und diverse Presseartikel.

      Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hatte zwar noch empfohlen, auch den Begriff "vorbeifahren" in die Novelle von StVO §5 aufzunehmen. Das Verkehrsministerium war dem aber nicht gefolgt. Ich war demnach von der engen Auslegung ausgegangen.

      Sehr erfreulich, dass ich mich geirrt habe und hoffen wir, dass auch die Gerichte nicht nur den Wortlaut der StVO lesen sondern auch das Rechtsgutachten berücksichtigen!

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  4. Und hier wieder, zum hundertsten Mal: Straße, Straße, Straße!!!
    (bzw. hier "Auto"fahrbahn!)

    Im Zweifel, nein, halt, in der Regel (!) gefährdet Radinfrastruktur den Benutzer! Es geht aktuell einfach nicht anders, die tagtägliche Erfahrung wie die tausenden Beispiele auf disem Blog zeigen es: Fasst euch ein Herz (ich weiß es ist schwer), fahrt beim auch nur geringsten Zweifel selbstbewusst auf der Fahrbahn, wenn nötig absolut mittig! Zu eurem eigenen Schutz.

    Und tut dies dann auch, wenn Radinfrstruktur auch einfach "nur" gängelt, unbequem ist, auf Umwege zwingt, die Orientierung erschwert.

    Man wird uns nichts geben, nie, was wir uns nicht zuerst genommen haben!

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    1. Ja, schon gut. Da werden wir uns eben nicht einig.

      Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass es auch bei selbstbewusster Fahrweise auf der Straße eben auch nicht sicher ist. Dabei lasse ich den Unfall außer Acht, wo ich am Rosensteinbunker auf der Furtmarkierung der freilaufenden Rechtsabbiegerspur überfahren wurde - nach meiner Meinung ist das ein Unfall auf einer fahrlässig gefährlich gestalteten Kreuzung und nicht "auf dem Radweg":

      - In Remseck "tangentialer" Zusammenstoß mit einem rechts haltenden Transporter, der plötzlich gewendet hat, während ich an ihm vorbeigefahren wurde (ohne Sturz).

      - In Schwaikheim im Kreisverkehr überholt worden und vom ausfahrenden Auto abgedrängt, obwohl ich "mittig" gefahren bin.

      - Bei Hohenacker im Kreisverkehr von einem einfahrenden Auto, das mir die Vorfahrt genommen hat, nach innen abgedrängt (ohne Sturz, sanfte Berührung, nach "Ehrenrunde" im Kreisverkehr konnte ich meine Fahrt fortsetzen).

      - In Remseck auf abknickender Vorfahrtstraße von einer einfahrenden Autofahrerin, die mir die Vorfahrt genommen hat, abgedrängt. (keine Verletzung, nur abgerubbeltes Lenkerband).

      - In Esslingen Dooring-Unfall

      - In Stuttgart Reinsburgstraße/Paulinenstraße von Autofahrerin, die die Kurve geschnitten hat, abgedrängt und zu Fall gebracht. Monatelang Rückenschmerzen.

      - In Mühlhausen Zusammenstoß mit einem Rennradfahrer (nur Sachschaden, sein Vorderrad kaputt, mein Rahmen kaputt. Hier war ich Schuld, rechts-vor-links-Verstoß im verkehrsberuhigten Bereich).

      - In Hohenacker Sturz auf glatter Fahrbahn. Bremsfehler wegen einer über die Straße gespannten ausziehbaren Hundeleine, die ich spät erkannt habe.

      - In Winnenden linksabbiegender Gegenverkehr, der mir die Vorfahrt genommen hat (sachte Berührung)

      - In Remseck abgedrängt von illegal rechtsabbiegendem Transporter (sanfte Berührung, ich bin zwangsweise mit abgebogen).

      Ein paar Unfälle/Stürze auf Radverkehrsführung im Seitenbeeich hatte ich auch - teils das Problem mit den unsichtbaren dünnen Auszieh-Hundeleinen, teils Zusammenstoß mit entgegenkommenden Radfahrern, die die Kurve geschnitten haben, teils "selbstverschuldete" Stürze wegen Rillen/Fungen/Schlaglöchern, die unter der monatealten Laubschicht nicht zu erkennen waren.

      Anzahl und Gefährlichkeit der Unfälle auf der Fahrbahn waren insgesamt höher. Das Fahren auf der Fahrbahn ist alles andere als entspannt. Und schauen wir doch, was Christine macht: Gelegentlich Wasser predigen, Wein trinken. Als ich ihr das letzte Mal im Verkehr begegnet bin, fuhr ich auf der Fahrbahn und sie auf dem (für Radfahrer freigegebenen) Radweg, obwohl da kaum KFZ-Verkehr herrschte (die Strecke zwischen Bad Cannstatt und Hofen/Mühlhausen unterhalb vom Zuckerberg, die am Wochenende für KFZ gesperrt ist).

      Deshalb mein Fazit, dass alles gefährlich ist, was auf der Fahrbahn stattfindet (reiner Mischverkehr, Radfahrstreifen, Schutzstreifen), wenn es nicht als protected bike lane abgetrennt ist. Baulich getrennte Radwege (natürlich nur in regelkonformer(!) Ausführung und Pflege) bieten das höchste Sicherheitsniveau und vermeiden tödliche Unfälle wie den auf der Weinsteige.

      Kreuzende und konfliktträchtige Verkehrsströme an Knotenpunkten (d.h. Kreuzungen, Kreisverkehre, Einmündungen etc.) müssen entflochten werden. Brücken oder Unterführungen oder wenigstens geeignete Ampelschaltungen mit vorgezogenen Aufstellbereichen usw. Wie gesagt, die Knotenpunkt-Problematik ist unabhängig davon, wie die Radverkehrsführung "auf der freien Strecke" ist. Siehe auch Peofessorin Heimels Unfall auf einer Kreuzung ohne Radverkehrsanlage.

      Darüber, dass regelwidrig angelegte Radinfrastruktur für sich das Gefahrenpotential ums x-fache hochtreibt, sind wir uns einig. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Deshalb kritisiere ich auch Christine vehement, wenn sie kompromissbereit ist und unterdimensionierter Radinfrastruktur zustimmt.

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  5. Wäre in diesem Fall nicht eine Strafanzeige nach §315b abgebracht ?

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  6. Ralph Gutschmidt28. März 2021 um 09:00

    Was ist denn das Problem? Im Zirkus fahren Radfahrer auf einem dünnen Seil, da können doch die 30 cm kein Problem sein. Wenn man Gewichte in die linke Fahrradtasche hängt, dann kann man das Fahrrad selbst leicht nach rechts neigen, damit der Lenker nicht über die Markierung hinaus ragt und vorbeifahrende Lkw gefährdet.

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    1. Auf dem Seil ist in der Regel aber auch kein Bordstein in der Nähe, an dem man mit dem Pedal hängen bleiben kann...

      Die Anregung sollte in den Lehrplan der Schüler-Radverkehrs-Schnellbleiche und die Praxisprüfung des "Fahrrad-Führerscheins" sowie in die Fortbildungsverantaltungen für Rentner aufgenommen werden, die sich auf ihrem neuen Pedelec unsicher fühlen. ;-)

      Im Ernst, wollen wir uns zusammenraufen und eine Broschüre mit Empfehlungen entwerfen für Radfahr-Neulinge in Stuttgart, die auf die hiesigen Besonderheiten und Anforderungen an Radfahrer eingeht? Kann gerne mit etwas Augenzwinkern gemacht werden, damit es auch jemand liest...

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