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3. April 2021

Abbiegeunfall in Degerloch

Geh- und Radwege sind gefährlich, vor allem, wenn man sie linksseitig befährt. Linksabbiegende Autofahrer achten nämlich nicht auf Radler. 

Am vergangenen Donnerstag war hier ein Radfahrer linksseitig auf dem Geh- und Radweg auf der Jahnstraße Richtung B27 unterwegs. Ein Skoda-Fahrer ist in gleicher Richtung unterwegs und biegt nach links in den Hans-Neuffer-Weg ab. 

Er beachtet den Radfaher nicht und führt ihn in der Einmündung über den Haufen. Der Radfahrer wird schwer verletzt und muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Für Polizei und Presse, die den Pressemeldung der Polizei einfach so abschreibt, ist erwähnenswert, dass der Radfahrer keinen Helm trug. Wir erfahren aber nicht, ob das für den Schweregrad der Verletzung entscheidend ist. Wieder ein Versuch, dem Radler irgendwie "selber Schuld" zu sagen.

Solche Infrastrukturen, die Radfahrende auf die linke Seite verdammen, sind das größte Risiko für Radfahrende überhaupt. Die Fahrräder fahren nicht im Sichtbereich des Autofahrers. Auch der Radfahrer dürfte hier gar nicht bemerkt haben, dass ein Auto gleich in die Seitenstraße einbiegen wird, denn auch das Auto fuhr nicht in seinem Sichtbereich. 

Und leider legt man genau solche Geh- und Radwege gerne dort an, wo Jugendliche unterwegs sind, bei Schulen und wie hier in Richtung und aus Richtung der Sportplätze an der Waldau. Radfahrende fühlen sich sicher auf solchen Geh-Radwegen, sind es aber überhaupt nicht. Autofahrende haben zwar meistens ein Auge für Fußgänger:innen, aber Radfahre:innen kommen eben viel schneller und sind aus Sicht der Autofahrenden plötzlich da, obgleich eben noch niemand zu sehen war. Natürlich haben Autofahrende in ihren schweren und potenziell tödlichen Fahrzeugen die Pflicht, sich zu vergewissern, dass auf so einem Gehweg (und hier ist es auch noch eine Gehwegüberfahrt) niemand kommt, dem sie den Vorrang nehmen. Aber leider stehen Autofahrende beim Linksabbiegen oft auch unter Stress. Sie beachten den Gegenverkehr, sie wollen den Verkehr hinter sich nicht aufhalten, und biegen deshalb hastiger ab, als sie sollten. 


15 Kommentare:

  1. Wenn Autofahrer und Radfahrer wie hier beschrieben in die gleiche Richtung fahren, kann der Radler nicht plötzlich auftauchen. Er ist immer links vor dem Auto.

    Warum hat der Autofahrer Stress beim Linksabbiegen? Das ist eine ganz normale Situation, wie sie jeder Fahrschüler lernen muss. Von Führerscheininhabern darf ich erwarten, dass sie diese einfache Situation auch beherrschen.

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    1. Ralph Gutschmidt5. April 2021 um 10:13

      @Markus: Deine Frage "Warum hat der Autofahrer Stress beim Linksabbiegen?" wird im Artikel beantwortet: "Aber leider stehen Autofahrende beim Linksabbiegen oft auch unter Stress. Sie beachten den Gegenverkehr, sie wollen den Verkehr hinter sich nicht aufhalten"

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    2. Wenn es beim Abbiegen - egal ob links oder rechts - zum Unfall kommt, sind meist die Autofahrer schuld. Und meist sind sie nicht gestresst, sondern schlicht und ergreifend unaufmerksam.

      Nicht den Täter zum Opfer machen.

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    3. Selbstverständlich sind die Autofahrenden bei so einen Unfall Schuld, sie haben nicht alles gesehen, was sie hätten sehen sollen. Es lohnt sich aber trotzdem, finde ich, sich zu überlegen, dass offensichtlich viele Autofahrende von genau solchen Situationen überfordert sind, sie schaffen es nicht, auf alles zu achten, worauf sie achten sollten, und genau deshalb sind solche Radverkehrsführungen nicht gut, nicht geeignet, die Radfahrenden zu schützen, sie sollten nicht angelegt werden.

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    4. "Sie sollten nicht angelegt werden."

      Vielleicht kennst Du die Beamten, die für diesen Radweg verantwortlich sind. Falls ja, frag sie doch mal, wie sie zu der Entscheidung gelangt sind. Und warum sie gegen die VwV verstoßen haben.

      Zitat: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

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    5. "Sie sollten nicht angelegt werden."

      So schreibt es auch der Gesetzgeber ("grundsätzlich nicht") in der Verwaltungsvorschrift zur StVO:

      "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

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    6. Wenn der Autofahrer oder die Autofahrerin bereits von einer solchen Situation überforder ist, gehört der oder diejenige einfach nciht hinters Lenkrad. Klar, die Infrastruktur muss besserer werden aber gleichzeitig gehören solchen Leuten einfach der Führerschein entzogen!
      Überforderung darf keine ntschuldigung sein, sondern ist einfach das Eingeständniss von Unfähigkeit.

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    7. Wenn der Autofahrer oder die Autofahrerin bereits von einer solchen Situation überforder ist, gehört der oder diejenige einfach nciht hinters Lenkrad. Klar, die Infrastruktur muss besserer werden aber gleichzeitig gehören solchen Leuten einfach der Führerschein entzogen!
      Überforderung darf keine ntschuldigung sein, sondern ist einfach das Eingeständniss von Unfähigkeit.

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  2. Jörg
    Der die das Kollege Autofahry überfährt eine Bordsteinkante und räumt auf dem Gehweg Personen ab. Dabei eine Ursache in der Bewgungsrichtung der abgeräumten Personen zu suchen, finde ich so hilfreich wie den Hinweis das die Personen keinen Helm trugen. Hier müssen wir Ursachen klar beim Autoverkehr suchen. Warum fährt man nicht italienischer (amerikanischer)? Wenn man auf der Straße nach links abbiegen will hält der Gegenverkehr an und läßt einen durch. Hier in Deutschland bzw. Stuttgart wird sogar im Kolonnenverkehr Streß gemacht mit dem Ergebnis, das mit Schwung Bordsteinkanten und Passten überfahren werden.
    Alternativ muss die Einfahrt in diese Straße geschlossen werden. Es hätte dort ein Kind spielen dürfen. Hier muss die Stadt reagieren, wenn sie zeigen will dass ihre Unfallanalyse kein Feigenblatt ist.

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  3. Jörg
    Wenn ich mal Autofahre genieße ich das Linksabbiegen in eine solche Straße. Ich habe 2 to Masse um mich herum. Dadurch bin ich so breit, keiner (außer einspurigen) kommt vorbei. Dort stehe ich, der Blinker klickert, das Radio spielt leise und irgendwann kann ich gemütlich abbiegen. Nur Autos behindern Autos. Ohne soviel Gegenverkehr oder wenn mich jemanden durch gelassenn hätte, wäre ich schon gefahren. Dafür kann ich nichts.

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  4. Warum weisen Sie die Straßenverkehrsbehörde nicht an, diesen linksseitigen "Radweg" sofort zu entfernen, bevor es noch einen derartigen Abbiegeunfall gibt? Als Stadträtin sind Sie doch deren Vorgesetzte?

    S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    1. Keineswegs ist das gewählte Gremium des Stadtragts der Vorgesetzte der Verwaltung (eine einzelne Stadträtin schon gar nicht), das ist der Oberbürgermeister. Das Ordnungsamt (zu dem auch die Verkehrsbehörde gehört) kann sogar Beschlüsse des Gemeinderats als Gremium kippen, wenn sie nicht mit der gültigen Rechtslage vereinbar sind. Der Gemeinderat besteht auch aus verschiedenen politischen Parteien, die sehr unterschiedliche Ansichten darüber haben, was beispielsweise auf einer Straße gesehehen und welcher Verkehr da fahren soll. Schon deshalb könnte ein einzelner Stadtrag die Verwlatung nicht "anweisen", ein anderer könnte ja anderer Meinung sein. Allerdings, wenn der Gemeinderat für ein Thema eine Mehrheit zustandebringt, dann kann er bestimmen, was die Verwaltung tun soll, sofern es möglich ist und rechtlich erlaubt. Und nicht einmal der Gemeinderat und die Stadtverwaltiung mit ihrem Oberbürgermeister und ihren Bürgermeister:innen kann schalten und walten wie sie will, das Regierungspräsidium passt immer auf, dass beispielsweise der Etat nicht rechtswidrig ist, keine zu große Verschuldung beschlossen wurde, oder eben auch, dass auf bestimmten Vorrangstraßen der Autoverkehr rollt.

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    2. Vielen Dank für die Antwort. Aber hier geht es ja nicht um eine "gewöhnliche" Mehrheitsentscheidung? Wie schon weiter oben gesagt wurde, ist das "nur" ein offensichtlicher Verstoß gegen die VwV. Sozusagen ein Verwaltungsfehler, der auf Zuruf korrigiert werden kann? Auch eine Kommunalverwaltung kann sich ja nicht per Mehrheitsbeschluss über das geltende Recht hinwegsetzen? Oder etwa doch?

      Welche Mittel hätten Sie als Stadträtin denn, wenn die Verwaltung "sehenden Auges", trotz Korrekturaufforderung und mit voller Kenntnis gegen die VwV verstößt? Ich hoffe doch mehr als ich. Ich bin ja noch nicht mal klagebefugt.

      Grüße, S. Schwager, Fürstenfeldbruck

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    3. Leider ist es so, dass es nach der StVO erlaubt ist, einen gemeinsamen Geh- und Radweg so zu führen, wie es hier der Fall ist. Den schweren Fehler hat der Autofahrer bemacht, er ist allein schuldig und verantwortlich für den Unfall. Beim Abbiegen müssen Autofahrende gucken und aufpassen, so ist da nun mal. Natürlich gehen die Bestrebungen der Radfahrenden und der mit Radfahrpoliti befassten Gemeinderatsfraktionen dahin, Radfahrende vom Gehweg runter auf die Fahrbahnen zu bringen, aber das muss per Mehrheitsentscheidungen vom Gemeinderat im jeweiligen Einzelfall beschlossen werden. Die Straße, an der sich dieser Unfall ereignet hat, ist eben nur zweispurig und für Radstreifen gibt es eigentlich keinen Platz, und auch das ist ein typisches Dilemma in Stuttgart.

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    4. Die StVO schreibt zunächst einmal vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Nur bei besonderer Gefährdungslage sollen Radwege angeordnet werden. Auf Fahrbahnen ist immer genug Platz für ein Fahrrad. Sonst wäre für ein Auto erst recht kein Platz.

      Und die Verwaltungsvorschrift zur StVO verbietet Radwege wie diesen hier, Zitat (Wiederholung von oben):

      "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

      Innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht anordnen!

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