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21. April 2021

Radfahrende leben in einer verkehrten Welt

Etwas schräg ist das schon. Wer von Vaihingen bergab nach Heslach radelt, sieht sich an der Engelboldstaße  und am Waldeck neuen Fahrbahnmarkierungen gegenüber. 

Man soll langsam machen, weil offenbar zu viele Autofahrende nicht bemerken, dass rechts hinter ihnen auf dem Radfahrstreifen ein Radfahrer oder eine Radlerin angesaust kommt, und unbekümmert rechts abbiegen und dabei den Menschen auf dem Fahrrad umnieten. Es dient dem Schutz der Radfahrenden, und jeder Unfall wengier an der Stelle, bei dem Radfahrende verletzt werden, ist ja auch gut. Aber es befremdet eben doch, dass Radfahrende  aufgefordert werden, die schweren Fehler nicht umsichtiger Autofahrer:innen vorsorglich auszugleichen. Der Rotstreifen soll laut Aussagen der Stadt allerdings auch Autofahrende warnen und ihnen zeigen, dass sie einen Radstreifen überqueren. 

Engelboldstraße HRR1
Das ist schon ein bisschen verkehrte Welt. Warum stellt man nicht für Autofahrende Schilder, "Vorsicht beim Rechtsabbiegen! - Radfahrende haben Vorrang", auf? Warum suggeriert man hier allen - den Autofahrenden und den Radfahrenden -, dass die Schwächern, nämlich die Radler:innen, aufpassen und vorsorglich bremsen müssen, wiel Autofahrende grundlegende Fehler begehen, deren Opfer Radfahrende werden? 


Waldeck HRR 1

Natürlich ist es gut, auf eine Gefahr aufmerksam zu machen und Unfälle zu verhindern, und ich fahre in solchen Situationen sowieso schon selber langsam, weil ich weiß, dass viele Autofahrende nicht mit mir rechnen, aber die Verantwortung wird hier sozusagen offiziell per Straßenmalerei und Verkehrszeichen an uns delegiert, wie so oft, und das mit
viel Aufwand mit Verkehrszeichen, Befehlen und Straßenmalerei!

 

Aber das Verkehrszeichen für Autofahrende, "Achtung Radfahrer" mit Rechtspfeil darunter, das es ja gibt, fehlt. Auch wenn es sehr weit am rechten Rand auf dem Gehweg stünde und vermutlich von manchen Autofahrenden auch nicht gesehen oder beachtet würde. Also können sich Radfahrende nur schützen, indem sie die blinkerlos Rechtsabbiegenden vorhersehen und durchfahren lassen. 

Das ist schon beschämend für unser gesamtes Verkehrssystem.

32 Kommentare:

  1. Solch eine Beschilderung ist eine bodenlose Frechheit. Da wird jetzt schon direkt mit der Beschilderung Verantwortungsumkehr betrieben.
    Der Verantwortliche dafür sollte seinen Posten räumen. Deutlicher kann man wohl die eigene Unfähigkeit nicht dokumentieren.
    Karin

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  2. Radler*innen kommen nicht plötzlich von hinten angesaust. Die kurz vor dem Abbiegen des KFZ von dem blinden und unaufmerksamen Autofahrer überholt. Sonst kommen dort in aller Regel nicht gleichzeitig an der Kreuzung an.

    Warum schreibst du hier an dem Märchen vom rasenden Radler mit? Radler*innen sind typischerweise mit weniger als 30km/h unterwegs. Und selbst wenn ich 50 fahre, komme ich nicht plötzlich angesaust.

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    1. Entschuldige, aber ich denke, du weißt, wie ich das meine. Wenn ein Autofahrer an einer eben noch roten Ampel startet und nach dreißig Metern rechts abbiegen will, ein Radler oder eine Radlerin mit zwischen 30 und 40 km/h die abschüssige Strecke runterkommt und nicht bremsen muss, weil die Ampel gerade grün wird, dann muss sich ein Autofahrer richtig nach hinten umdrehen, um ihn oder sie zu sehen. Das muss er natürlich machen. Und ich denke, ich habe klar gestellt, was ich von dieser Regelung hier halte. Tatsächlich aber erzählen mir manche Radfahrenden immer wieder gern, wie schnell sie eine abschüssige Strecke runter rollen (was ich persönlich mich nicht traue), daher kann es hier schon vorkommen, dass Fahrräder schneller als die üblichen zwischen 25 und 30 km/h unterwegs sind. Was sie auch dürfen. Ich finde ein Verkehrssystem, das solche Situationen provoziert, ganz schlimm. Autofahrende müssten hier auf andere Art und Weise davor gewarnt werden, ohne richtig zu gucken, rechts abzubiegen.

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    2. Entschuldigung Christine, aber "richtig nach hinten umdrehen" ist etwas, was es beim Autofahren nicht gibt. Spiegel richtig einstellen und Schulterblick und so lernt man es auch in der Fahrschule. Wer sich "richtig nach hinten umdreht", hat keine Ahnung vom Autofahren und sollte es dann besser lassen.
      Karin

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    3. Entschuldigung Christine, Autofahrende (ich bin selber einer mit einigen 10.000km im Jahr) müssen nicht gewarnt werden. Die haben Sorgfalt walten zu lassen.

      Und wenn es zum (Beinahe-)Unfall kommt, sind journalistische und polizeiliche Weichzeichner wie "plötzlich aufgetaucht", "übersehen", "Radler mit hoher Geschwindigkeit",... ein klassischer Fall von victim blaming.

      Ich verkneife mir jetzt den Hinweis auf Frauen und kurze Röcke. Ich glaube, du weißt auch so, was ich meine.

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  3. Zumal Schilder ren gar nichts bewirken. Wenn man Radfahrer vor blinden Rechtsabbiegern schützen will, muss man das blinde Rechtsabbiegen erschweren. Physische Tempobremse, scharfer Abbiegeradius, klare Sichtverhältnisse helfen da schon eher.

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  4. Viel sinnvoller wäre es Kameras zu installieren, damit man jedem Autofahrer, der durch falsches Abbiegen Radfahrer behindert oder gefährdet auch ein Knöllchen (TBNR 109136) verpassen kann. Das könnte vielleicht zu einem Lerneffekt führen.

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  5. Jörg
    Es ist schon eine Art Schildbürgerstreich. An der Stelle darf man mit Auto und Fahrrad 50 km/h fahren. Die Bemalung "Langsam Fahren" wird vom Radetat bezahlt und als Maßnahme für den Radverkehr verkauft. Natürlich ist geringe Geschwindigkeit ein Mittel zur Unfallvermeidung, es hilft wenn es für alle gilt und es eine konkrete Zahl gibt z.B. 30 km/h. Dann würde der psychologische Druck vom Nachfolgendem Autofahrer für den Rechtsabbieger geringer und er biegt nicht mehr so "zügig" ab.
    Es ist ein Schachzug gewesen hier die Radfahrende zu bremsen und indirekt Schuld zu zu weisen. Entweder kommt bald eine Tempo 30 für alle oder der Verwaltung wird diese Situation jahrelang vorgehalten. In der Folge des Schachzugs wird die Reputation der Verwaltung beschädigt, dass macht die Zusammenarbeit nicht leichter.
    War das das Ziel des Schachzugs? Wer steckt dahinter?

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    1. Joachim
      ... wobei die 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaten nur für KfZ gelten (s. StVO § 3 Geschwindigkeit, Absatz 3, Punkt 1.)!

      Natürlich gelten noch andere Regeln zur Geschwindigkeit. Aber ich finde, dass es eben die Feinheiten sind, die den Unterschied machen.
      -> Autofahrer: Radfahrer MÜSSEN beim queren des Zebrastreifens absteigen! Das ist eben nur die halbe Wahrheit.

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    2. Wenn man hier Tempo 30 einführt, müssen sich bergab auch Radfahrende daran halten, denn Tempo-Schilder gelten für Radfahrende (anders als das generelle Tempo 50 innerorts), und da müssten sich jetzt diejenigen, die hier jeden Tag radeln, fragen, ob sie bereit sind, auch nur 30 km/h zu fahren. (Ich wäre dazu bereit, aber hier geht es halt bergab, und da wollen manche eben einfahc rollen). Und die Frage ist, ob Tempo 30 etwas nützen würde, denn ein Autofahrer, der gerade startet und rechts abbiegen will, hat eh schon eine langsame Geschwindigkeit, während ein:e Radler:in, die angerollt kommt und Grün sieht, eben deutlich schneller ist, aber eben in einem Winkel rechts hinter dem Autofahrer ankommt, den er oder sie nicht im Auge hat, was er ode sie natürlich im Auge haben muss.

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    3. Vor kurzem habe ich mich mit dem Tandem von oben kommend der Kreuzung genähert - Geschwindigkeit sicher > 25 km/h. Von weitem zu sehen war, dass die Ampel auf rot stand und ca. 6 Autos vor der Ampel standen. Etwa 30 Meter vor der Ampel sprang die Ampel auf Grün - die Autos fuhren an. Das zweite Auto blinkte nach rechts, sodass ich meine Geschwindigkeit reduzierte. Ob mich die Autofahrerin bei unverminderter Geschwindigkeit meinerseits noch wahrgenommen hätte, wag ich zu bezweifeln. Ein Tempolimit für alle hätte in der Situation absolut nichts genützt. Ein Verkehrszeichen "Achtung Radfahrer" mit Rechtspfeil ist absolut sinnvoll - auch wenn die Örtlichkeit es schwierig macht, ein solches Schild sinnvoll zu platzieren. Ein Umbau der Kreuzung hat die Stadt durchaus in Planung. Bis dahin halte ich den jetzigen "Eingriff" für den Radverkehr relativ niederschwellig. Es ist ein Hinweis nach mehreren Unfällen an dieser Stelle. Nachdenklich macht mich nur die Rechtsfrage im Falle eines Unfalles...

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    4. Jörg
      Wenn Radfahrer von Autofahrer Tempo 30 fordern, ist es nur Recht und Billig selber Tempo 30 zu akzeptieren. Wollen wir uns wirklich von Tempo 30 zugunsten von Tempo 50 verabschieden? Nur weil dort eben mal Gefälle ist, ist auf einmal die Temporeduktion nicht mehr hilfreich. Trägt Tempo 30 nicht zu mehr Sicherheit in der Stadt bei? Und alle Argumente an dieser Stelle (nach dem Ampelstopp hätte T30 nicht geholfen), gelten auch an der Heilbronner Straße, Rotebühlstraße, Schillerstraße, Neckarstraße und so weiter.

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    5. Ganau diese Situation habe ich versucht zu beschcreiben, Cornelius, ein Tempolimit für wen auch immer, würde genau diese Situation nicht entschärfen. Aber Warnschilder für Autofahrende würden die Verantwortung den Autofahrenden geben, nicht nur den Radfahenden

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    6. Nicht "geben", sondern die eigentlich vorhandene Verantwortung "verdeutlichen" und "untermauern". Ansonsten hast Du das sehr gut und treffend dargestellt - wie auch andere Themen mit dem gleichen Hintergrund, immer wieder den Radfahrenden die Schuld unterschieben zu wollen: Bist Du verletzt worden beim Unfall, dann wird nicht nach der Ursache geschaut, sondern ob Du die die Verletzungen evtl. mit Helm hättest verringern können.

      Erst vorgestern musste ich wieder einmal den Anspruch der Autofahrerinnen erleben, dass der Radfahrer die Verantwortung zur Unfallvermeidung haben soll: Mir wurde von einer Autofahrerin, die aus einem Parkplatz auf die schmale und gerade Straße/Wirtschaftsweg eingebogen ist, die Vorfahrt genommen. Ich konnte (bei ca. 25 km/h) durch bremsen und ausweichen den Zusammenstoß verhindern. Ich war gewarnt, da ich erkennen konnte, dass sie sich nicht nach fließendem Verkehr geschaut hat. Auf meinen Hinweis, dass sie mir gerade stockvoll die Vorfahrt genommen hat, kam die Antwort, "aber auch Sie als Radfahrer müssen aufpassen". (Dennoch war das letztlich ein gutes Gespräch, bei dem sie sich am Schluss entschuldigt hat)

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  6. Ich habe kein Problem mit Tempo 30 - wesentlich schneller war ich garantiert nicht unterwegs - nur löst dies das Problem nur sehr unzureichend. Es mag eine Genugtuung sein, dass der Autoverkehr auch gemaßregelt wird, mehr aber auch nicht. Grundsätzlich ändert sich an der kritischen Situation dadurch relativ wenig.

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  7. Wie lässt sich hier als Radfahrer die Gefahr ganz einfach entschärfen, und zwar ohne dass man bei diesem Mindfuck der autohörigen Verwaltung mitmacht?

    Indem man, tadaaa, auf der Straße fährt!

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    1. Naja die Frage sollte erlaubt sein, warum man nicht in aller Vorsicht und im Vertrauen auf Blinken vor Abbiegen rechts vorbei fahren kann, wenn es eine Radspur gibt...

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    2. "im Vertrauen auf Blinken vor Abbiegen"
      Der war gut!

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    3. Spannend ist die Frage nach der Geschwindigkeit, die Radfahrende auf Schnell- und Hauptrouten haben können (und haben dürfen sollten). Wenn der Radverkehr auch für mittellange Pendlerstrecken (oder im ländlichen Bereich für Wege zwischen benachbarten Dörfern) eine ernsthafte Alternative zum Auto sein soll, muss auch die Infrastruktur ein hohes Tempo ermöglichen, genauso wie für mittellange und längere Strecken der Autoverkehr eine Infrastuktur bekommen hat für höheres Tempo (Kraftfahrstraßen, Autobahnen, ...). Die ERA spricht dabei folgerichtig ganz selbstverständlich von 40km/h und darüber als Planungsgrundlage (siehe z.B. Tabelle 6 auf Seite 17).

      Auf nachrangigen Routen des Radverkehrs und auf Routen, die beim Schülerverkehr keine Rolle spielen, halte ich es für zumutbar, neben dem KFZ-Verkehr auch den Autoverkehr auszubremsen. Hauptrouten müssen ein hohes Durchschnittstempo ermöglichen, und zwar auch durch bauliche Maßnahmen sicher gestaltet, insbesondere an Knotenpunkten.

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  8. ich finde Tempo 30 hilft - geringere Geschwindigkeit der Autos ist immer gut, Bremsweg wird kürzer (wenn auch nur wenig), Assistenzsysteme wirken besser, die Aufpallenergie
    ist geringer, usw.... : Die Engländer wussten vor 120 Jahren schon warum vor jedem
    Auto ein fahnenschwingender Sicherheitsmann laufen musste. Autofahren, insbesondere
    in der Stadt ist sehr gefährlich - eben nur für alle andern!!!

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  9. Im Anhang mit Zusatzzeichen habe ich das verwendete Schild jetzt nicht gefunden (ich wollte wissen, was "langsam" meint). Damit weiß ich nicht welche Bindungskraft dieses Zeichen hier hat -- bei der Signalwirkung an die KFZ-Fahrer bleibt es ja leider.

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    1. Die Fahrbahnmarkierung direkt vor der Ampel sieht auch irgendwie mehr nach Sperrfläche aus ;)

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    2. Jörg
      Langsam fahren ist nicht in der StVO verankert. Genauso wenig wie Radfahrer austeigen und sonstige sinngemäße Schöpfungen. Mehrfach Beschilderungen soll es auch nicht geben. Also Fußweg und gesperrt für Fahrräder ist z.B. nicht regelkonform.
      Mißverständlich wird es wenn ein Pfosten 50 cm vom Bordstein entfernt auf dem Gehweg steht. Was sagen uns dann die Schilder Fußweg und Fahrrad gesperrt an diesem Pfosten? Fußweg doppelt verboten, oder Fußweg und die Straße sind verboten?

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  10. Ich hatte eine gelbe Karte wegen dem Rechtsabbieger Unfall Heilbronnerstr/Krailenshaldenstr. geschrieben und mit Hinweis auf den GR Beschluß zu Unfällen und um das Ergebnis der Unfallanalyse gebeten. In der Antwort wurde tatsächlich über "nicht angepasste Geschwindigkeit" des Radfahrers spekuliert. Das Opfer zum möglichen Täter aufgebaut. Das gleiche System wie in dem hier beschriebenem Beispiel Kaltental. Ich bin ratlos wie man mit dieser Einstellung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Radverkehr umgehen soll?

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    1. Fahrrad-Hauptrouten müssen nach den Verwaltungsvorschriften auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit (incl. Ampelhalten usw.) von 20-30km/h ermöglichen. Dabei sind Wartezeiten von 15-35 Sekunden pro km zulässig. Ein Radfahrer mit 40km/h auf einer Radhauptroute ist also aus Behördensicht grundsätzlich erst einmal nicht zu schnell.

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  11. "I fah Doimler, mr ghörrd Weld!", sprich Rechtsblinken vor dem Rechtsabbiegen ist seltener zu beobachten in der Stadt als ein lebendiges Wollmammut. Der Radler ist angeschmiert: wenn man den Rechtsabbiegeunfall überlebt, war man entweder zu schnell unterwegs oder der Autofahrer hat nur etwas "übersehen", wenn man es nicht überlebt, dann wäre man klageberechtigt, aber es ist halt zu spät.

    Eine ganz ähnliche Situation wie in Kaltental ist am Vogelsang: nur dort sind Markierungen oder Poller etc. nicht möglich, denn das würde ja den Ersatzverkehr der SSB behindern. Als es dort knallte, meinten die zufällig anwesenden Polizisten nur: "Sie wüssten gar nicht, dass ein Peugeot so stabil ist" (weil der Peugeot keinen sichtbaren Schaden hatte), dass hier ein Radler und ein Fußgänger fast getötet wurden, war egal.

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  12. Ich muss gestehen, dass ich das Vorgehen zwar für den Radverkehr benachteiligend, aber in Konsequenz durchaus schlüssig finde. Wenn Rechtsabbiegende links von Geradeausfahrenden geführt werden resultiert nunmal ein SEHR erheblich höheres Unfallrisiko.
    Ich selbst bin bei solchen i.d.R. benutzungspflichtigen Konstrukten sehr vorsichtig und praktiziere nahezu immer, jedenfalls wenn das Ohr keine zuverlässigen informationen liefert, den Schulterblick.
    Älteren und Bewegungseingeschränkten Radfahrenden ist dies leider oft nicht möglich, was sich ja auch in der Altersstruktur der Unfallopfer abbildet.

    Bei separaten Radwegen (auch bei Sschutzstreifen, Radstreifen etc.) besteht dieses strukturell erhöhte Risiko ja stets sobald Rechtsabbieger ins Spiel kommen, wobei noch das Problem des trügerischen "subjektiven Sicherheitsgefühls" hinzukommt.
    Mit der zunehmend dogmatischen Totalseparation des Radverkehrs wird sich das Problem weiter verschärfen. Ebenso ist damit zu rechnen, dass der Strassenverkehr insgesamt (Rad und Auto) weiter zunimmt; nicht zuletzt wegen der autogerechten Radverkehrsseparation, wie sie seit einigen Jahren wieder forciert betrieben wird (Rad braucht Radweg - Auto hat 'freie Fahrt').
    Das ist halt eine der 'Kehrseiten' der 'Fahrradförderung' ala CSU-Scheuer und CDU-Strössenreuther.
    Btw. der grüne Kretschmann und andere Grosskopferten bei den Grünen sind da leider oft keinen Deut besser.
    -> "Deutschland muss Autoland bleiben" (MP - BW)
    Alfons Krückmann

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    1. Auch der Radentscheid Stuttgart und der Zweirat fordern vehement baulich getrennte Radwege. Ich weiß, dass es bei der Frage: Fahrbahnradeln oder Radwegradeln einen tiefen Dissenz gibt zwischen der einen und der anderen Gruppe. Ich finde zwar Radwege auch schon, aber an jeder Einmündung habe ich Angst und gucke mich drei mal um, ob einer einbiegt. Will man aber, dass alle auf der Fahrbahn radeln, zwischen den Autos, nicht rechts von ihnen, dann trauen sich halt viele nicht, und man kriegt keinen wachsenden Radverkehr. Erst wenn wirklich viele in Ermangelung einer Radinfrastruktur auf der Fahrbahn radeln - und das sehe ich in Stuttgart im letzten und in diesem Jahr bei sommerlichem Wetter - fühlen sich die Ängstlichen dabei auch wohler. Aber eine Radförderung ist das halt eben nicht. Sehr kompliziert. Einfache Lösungen gibt es nicht.

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    2. Alfons, das von Dir geschilderte erheblich höhere Unfallrisiko ist einer der Gründe, weshalb ich (korrekt und vorschriftsgemäß geplante und betriebene) getrennte und (insbesondere an Knotenpunkten) KFZ-ferne Führung des Radverkehrs auf Hauptrouten bevorzuge.

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  13. Die Stelle in Waldeck sieht aber eher aus als ginge es um den Schutz der Fußgänger*innen. Die Christian-Belser-Straße ist da ja noch ein gutes Stück weg.

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    1. Nein, nicht wirklich. Die Fußgänger:innen stehen an ihrer Fußgängerampel und warten, bis sie Grün haben. Solange haben die Radfahrenden Grün. Eigentlich ein normaler Vorgang, bei dem der Autoverkehr auch nicht mit Vorsicht und "langsam fahren" ausgebremst wird.

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    2. Es sieht trotzdem so aus. Die Stadt sagt in ihrer Meldung selbst, dass es um PKW vs. Fahrrad geht, ist dann aber nicht in der Lage die Stelle des Abbiegevorgangs korrekt zu erkennen.

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