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2. Juli 2021

Fußgänger:innen mit Kinderwagen sind uns ja sowas von egal

Damit das klar ist, hier darf nicht durchgeradelt werden. Allerdings dürfen Fahrzeuge  in diesen kleinen sehr steilen Verbindungsweg zwischen Filderstraße und Alter Weinsteige bis bis zum Straßenbahndepot hineinfahren. 

Deshalb radle ich da auch hoch, wenn ich ins Theater Rampe will und hinten im Hof mein Fahrrad abstelle. (Vorne gibt es ja keine Radbügel). 

Derzeit ist da schon länger Baustelle. Wie man sieht, schafft sie für Autos rede Menge Platz. Wer keinen Platz mehr hat, sind die Fußgänger:innen. Die Schleuse ist so eng und die Ständer der Beschrankung sind vielfach so gedreht, dass jemand mit einem Kinderwagen nur schwer durchkommt.

Ein Begegnungsverkehr zweier Kinderwagen ist völlig ausgeschlossen. Und da die Strecke lang ist, merkt man auch nicht, dass unten schon jemand mit Kinderwagen reinläuft, wenn man oben die Schleuse betritt. Tatsächlich aber ist das ein wichtiger Verbindungsweg für Menschen mit und ohne Kinderwagen, zwischen dem Gebiet Alte Weinsteige und den Läden am Marienplatz. 

Das gleiche gilt übrigens für ein Fahrrad, dass hier durchgeschoben wird, man muss es immer wieder über die Ständer hinwegheben. Begegnet man einer Fußgängerin, wird es extrem eng. Aber Hauptsache die Autos, die da herumstehen und reingefahren werden, haben Platz. Die Fußgänger:innen sind uns ja so was von egal. Rollstuhlfahrende sowieso. 

Das ist hier übrigens nicht die einzige Stelle, wo Fußgänger:innen wegen Baustellen erhebliche Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen müssen. Oft müssen sie Autostraßen queren, und das zwei Mal, weil ihr Gehweg unterbrochen ist. Manchmal gibt es eine Querungshilfe (Zebrastreifen oder Ampel), oft aber auch nicht. Während wir mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn an solchen Baustellen vorbei kommen, dürfen Fußgänger:innen die Fahrbahnen ja nicht nutzen, um eine Baustelle zu umlaufen. Es freut mich immer, wenn ich sehe, dass sie es trotzdem tun und der Autoverkehr dann mal langsam machen muss. 

9 Kommentare:

  1. Auf dem Foto mit niedriger Auflösung ist es nicht zu erkennen: Was steht auf dem (offensichtlich dauerhaft angebrachten) Zusatzschild unter der Verkehrszeichen "Fußgängerzone"?

    "Fußgängerzone" heißt nach meinem Verständnis doch, dass die gesamte Verkehrsfläche in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann und soll. Zusatzschilder regeln dann, ob andere Verkehrsmittel "als Gast" nachrangig auch noch erlaubt sein sollen. (Also fast identisch zum verkehrsberuhigten Bereich, in dem Fußgänger aber keinen vergleichbaren Vorrang haben wie in Fußgängerzonen und deshlat z.B. 5 Euro Bußgeld fällig sind, wenn ein Fußgänger einen Autofahrer behindert.)

    Die Erlaubnis gilt demnach auch für den breiteren Teil links der Absperrung. Am Beginn der Absperrung erkenne ich kein provisorisch aufgestelltes Verkehrszeichen, das den Fußverkehr in den schmalen Bereich rechts der Absperrung zwingt. Ist die Absperrung vielleicht einfach dafür da, damit ungefährdet durch Verkehr am Grünstreifen gearbeitet werden kann?

    Sind wir schon dermaßen absurd konditioniert, dass wir grundsätzlich unterstellen: "Ist es zu eng, nachlässig gemacht, schadhaft asphaltiert, unzureichend gereinigt und insgesamt für nichts recht zu gebrauchen, dann muss es sich um Fahrradinfrastruktur und/oder Gehwege handeln!"?

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    1. Holger, hier ist kein Radverkehr erlaubt, auch wenn Radler hier gerne mal runterbrausen. Die Zufahrt zum Hinterhof des Theaters ist für alle Fahrzeuge erlaubt, also auch für Räder. Aber das ist hier ja gar nicht das Thema. Das ist eine Baustelleneinrichtung, die es Personen mit Kinderwagen oder Leuten, die ihr Rad schieben, extrem schwer macht.

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  2. "Zufahrt zum Zahnradbahndepot frei" ... bin ja keineswegs ortskundig, aber auf dem Foto sieht es so aus, als sei die Verbindung zur Alten Weinsteige hinten abgesperrt und nur über diesen schmalen Gang zu erreichen - ganz unabhängig von der Be-/Ausdeutung der Fußgängerzone.

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  3. Die Gesamtsituation ist mir aus Text und Bildern offensichtlich nicht klar geworden.

    Für Fahrzeuge ist nur die Zufahrt zum Depot freigegeben, aber keine Weiterfahrt, auch nicht für Fahrräder - *das* habe ich schon (ohne die nachträgliche Erläuterung) verstanden.

    Mein Kommentar bezog sich denn auch auf die Situation für Fußgänger.

    Ist da im Hintergrund nicht ein "Durchschlupf" vom breiten Teil zu erkennen?

    Der breite Teil ist gemäß Beschilderung nach wie vor Fußgängerzone (und "nur nebenbei" Zufahrt zum Hinterhof freigegeben). Wenn das so ist, müssen Fußgänger gar nicht rechts von der Baustellenabsperrung laufen, weil die gesamte Zufahrt primär Fußgängerzone ist. Radfahrer können wegen der Zufahrt-Freigabe bis da hinten hin fahren und und erst ab dort, wo kein Zusatzschild mehr am Fußweg-Lolli prangt, auf dem Fußweg schieben. Oder stehen auch auf der Fußweg-Fortsetzung Absperrungen, die die Fußgänger behindern?

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    1. Dieses Schild ist scheißegal, denn die Fußgänger:innen haben wegen der Baustelle nur diese schmale Gasse. Oben geht es für sie normal weiter. Durch den breiten Bereich kommen sie nicht durch, es sei denn, sie stellen die Absperrungen beiseite, was manche natürlich auch machen.

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  4. Ralph Gutschmidt2. Juli 2021 um 19:28

    Ich verstehe das Problem nicht. Es ist eine Fußgängerzone. Reichlich Platz mit und ohne Kinderwagen.
    Warum sollte jemand den schmalen Streifen rechts benutzen? Wie kommst du, Christine, darauf, dass der Streifen für Fußgänger gedacht ist?

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  5. Ich glaube, das Problem ist folgendes: Wenn man zu Fuß entgegen der Blickrichtung im ersten Bild die Straße herunterkommt, kommt man geradeaus gar nicht weiter, sondern wird durch die Absperrung in den schmalen Bereich gepfercht. Und wer in Blickrichtung bergauf geht, kommt auf dem breiten Straßenteil gar nicht geradeaus weiter, ohne über die Absperrung zu steigen. Gelbe Karte?

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    1. Ralph Gutschmidt3. Juli 2021 um 08:58

      Dann würde ich als Fußgänger als erstes die Absperrung weg stellen. Das ist ja so gar nicht zulässig.

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    2. Vermutlich steckt da sogar gute Absicht dahinter. Vielleicht wollte man wenigstens einen Bereich für Fußgänger von parkenden Fahrzeugen freihalten. Von der Platzverteilung gilt dann: Hier ist das Auto zu Gast, und der Gast ist König.

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