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9. August 2021

Ist Weghupen von Radfahrenden erlaubt?

In Stuttgart offenbar schon. Radlerin Petra hat mir eine unschöne Geschichte erzählt. Ein Autofahrer fährt hupend dicht auf, weil er will, dass sie ihm Platz macht. 

Es war am vergangenen Freitag gegen halb zwei, als sie aus dem Kreisverkehr Kernerplatz in die Urbanstraße einbiegt. Sie fährt ein schönes Longtail Tern. Die Urbanstraße ist Einbahnstraße Richtung Stadtmitte, überall parken Autos, überholen kann man mit dem Auto eine Radfahrerin nicht. Pedelec-Radler:innen sind aber auch nicht langsam unterwegs. Und schneller als 30 darf man hier nicht fahren.  

Sie schildert mir den Vorfall so: "Direkt hinter mir biegt ein schwarzer Mercedes vom Kreisverkehr in die Urbanstraße, fährt dicht auf und hupt. Ich erschrecke mich sehr und bemühe mich, konzentriert auf der Straße weiterzufahren." Der Autofahrer fährt nun etwa dreihundert Meter wild hupend hinter ihr her. "Das ist eine sehr belastende Situation für mich", erzählt Petra. "Ich muss mich sehr konzentrieren, weiterzufahren. Auf Höhe des Wagenburgtunnels stelle ich das Fahrrad auf der Fahrbahn ab, ich gehe auf den Fahrer zu und frage ihn, was er für ein Problem habe." 

Und nun wird es für sie bedrohlich.

Fahrer und Beifahrer steigen aus. Der Fahrer beschwert sich, dass sie mit dem Fahrrad auf der Straße geradelt sei und ihn nicht vorbeigelassen habe, er fordert seinen Beifahrer auf, das Handy zu nehmen und alles zu filmen, was der auch macht. Sogleich eilt ein Passant zu Hilfe und sagt dem Fahrer, dass er genau beobachtet habe, wie er die Radlerin die ganze Strecke angehupt habe. Das sei Nötigung. Er bietet sich der Radlerin als Zeuge an. Fahrer und Zeuge schreien sich an. Der Fahrer versucht die anderen Autofahrer, die sich hinter ihm stauen, auf seine Seite zu ziehen und gegen die Radlerin aufzuwiegeln. Der Beifahrer macht von all dem ein Video. Die Radlerin macht ein Foto von dem Wagen mit Kennzeichen. Dieses Foto hat sie mir überlassen, wobei ich Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht habe. 

Die Radlerin stellt schließlich auf Anraten des Zeugen ihr Fahrrad beiseite, der Zeuge tröstet sie und sagt, er sei Schöffe, ihn rege sowas auf, sie solle eine Anzeige machen, er sei Zeuge. Petra ist zur Polizei gegangen. Und ihr ist es dort ergangen, wie es uns oft ergeht. Hupen sei keine Nötigung, wurde ihr erklärt, sie hätte jederzeit zur Seite fahren können, um den Autofahrer vorbeizulassen. Auf dem Foto sei zu sehen, dass ihr Fahrrad vor dem Auto steht, sie solle froh sein, wenn sie keine Anzeige bekommt, weil sie den Autofahrer zum Anhalten genötigt habe. Das würde auch die Staatsanwaltschaft so sehen. 

Also habe ich mal nachgeschaut: Hupen, so die gängige Meinung im Verkehrsrecht, ist noch keine Nötigung. Die StVO (§ 16) schreibt aber vor, dass Hupen innerorts nur eingesetzt werden dürfen, um auf eine Gefahr hinzuweisen. Benutzt man die Hupe missbräuchlich (also für was anderes), kann ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro verhängt werden, bei Belästigung (wäre hier vielleicht der Fall) 10 Euro. Drängeln aber erfüllt den Tatbestand der Nötigung, wenn dabei der Sicherheitsabstand unterschritten und dadurch der/die Vorausfahrende gefährdet wird. So was aber lässt sich im Nachhinein nicht nachweisen. Gegen Autofahrer, die versuchen, sich den Weg freizuhupen und Radfahrende unter erheblichen Stress zu setzen, ist also in der StVO und ihrer Auslegung vor Gericht wohl kein Kraut gewachsen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Die Begünstigung eines aggressiven Autofahrers, der sich den Weg freihupen will, ist nicht mehr zeitgemäß. Ich radle in solchen Situationen auch so, dass Autofahrende nicht in Versuchung kommen, sich zwischen mir und den geparkten Autos vorbeizuquetschen, wobei sie den Überholabstand nicht einhalten können, denn das bringt mich in Gefahr. Ich gerate, wenn ich zu weit rechts fahre, außerdem in die Dooringzone der geparkten Autos und gefährde mich dadurch selber. Der Autofahrer war hier nicht im Recht. Und die polizeiliche Empfehlung, mit dem Fahrrad an den Rand zu fahren (das bedeutet in so einer zugeparkten Straße anhalten, damit man nicht durch die Dooringzone fährt), damit der Autofahrer mit 30 statt mit 25 km/h fahren kann, ist doch sehr befremdlich. 

Eine Belehrung des Autofahrers scheint mir hier auch angeraten. Es scheint ihm nicht bekannt zu sein, dass man mit Fahrrädern auf Fahrbahnen fahren darf, ja sogar muss, wenn es keine Radwege gibt. Es ist ihm auch zuzumuten, in einer 30er Zone mal 25 km/h zu fahren, bevor er überholen kann. An anderer Stelle, nämlich auf der Böblinger Straße mit den Schutzstreifen, wo Autofahrende nicht überholen können, weil sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können, habe ich die Polizei den Autofahrenden mit eigenen Ohren erklären gehört, sie müssten geduldig hinter dem Radfahrer bleiben. Vielleicht fahre der ja beiseite und lasse sie vorbei, aber wenn er es nicht tue, dann müssten sie eben hinter ihm bleiben, bis wieder genügend Platz ist.

Mit Nötigung ist die Polizei schnell dabei, wenn ein Radfahrer einen Autofahrer anhält. Ich kenne einen Fall, da wurde ein Radler von einer Autofahrerin geschnitten und musste eine Vollbremsung machen. Er fuhr mit dem Rad ans Fenster der Autofahrerin, um ihr zu erklären, dass er sie ihn in Gefahr gebracht hatte, oder anders gesagt, zu einer Vollbremsung genötigt hatte. Ein Polizist sah das und zeigte ihn, den Radler, wegen Nötigung an. Er habe die Autofahrerin zum Anhalten gezwungen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. In der Tat sind wir nicht gut beraten, wenn wir mit unserem Fahrrad willkürlich ein Auto stoppen. Selbst wenn man mit dem Auto illegal unterwegs ist, also beispielsweise in der Fahrradstraße Eberhardstraße, dürfen wir es nicht mit unserem Fahrrad und Körper am Weiterfahren hindern. Nach meiner Einschätzung sieht es aber anders aus, wenn ich einen Autofahrenden nur mit Handzeichen bitte, anzuhalten und das Fenster runterzukurbeln. Dann kann er sich entscheiden, es zu tun oder zu lassen. 


17 Kommentare:

  1. Ich war auch schon in so einer Situation, auch 30er Zone, auch parkende Autos rechts, illegal haltende links und ein Ungeduligter mit Hupen hinter mir. Zuerst hat er nur einmal gehupt, dann nochmal und dann anhaltend. Die Strecke ist nach Google etwa 400m lang. Ich habe dann signalisiert, dass ich bei nächster Gelegenheit (Einmündung und anschließende Bushaltestelle ausweiche. Dann wurde ich allerdings vom Autofahrer genötigt anzuhalten. Er hat was in seinem Auto rumgebäbbert und weil ich durch die Lücke zwischen ihm und dem nächsten parkenden Auto durchgepasst habe, bin ich gleich weiter gefahren, wieder vor ihm. Ich bin dann in eine für Kraftfahrzeuge durchfahrgesperrte Straße gefahren und dachte ich bin ihm los. Er ist dann aber auch dort durch. Schilder interessieren schließlich nicht.
    Anschließend habe ich ihn bei der Polizei schriftlich angezeigt. Die Polizei hat sich noch gemeldet, dass sie sich drum kümmern. Was dann daraus geworden ist, keine Ahnung.
    Ich werde trotzdem weiter solche Aktionen anzeigen.
    Übrigens, wenn man sich beschweren will, weil man abgewimmelt worden ist. An den/die Polizeipräsidenten/-in schreiben. Die Post wird dann intern an die Abteilung weitergeleitet, die solche Beschwerden bearbeitet. Man bekommt eine Eingangsbestätigung und nach ein paar Wochen (dauert halt) eine Rückmeldung. Das ist nicht einfach nur ein Abwimmelschreiben. Das kann für den entsprechenden Polizisten richtig unangenehm werden, wenn bei ihm ein Fehler festgestellt wurde.
    Ausprobieren und hartnäckig bleiben.
    Karin

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  2. Meine Tochter (damals zehn) und ich, wurden auch Mal sehr ausdauernd aus dem Weg gehupt. Der Autofahrer hat dann verboten über den Gehweg überholt. Wir haben das ganze aber nicht angezeigt, obwohl sich eine Zeugin bereit erklärt hätte. Ich war viel zu sehr damit beschäftigt das weinende und verzweifelte Kind zu beruhigen...

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    1. Das ist das Schlimme, finde ich, dass die Kinder miterleben, wie Autofahrende sie jagen und bedrängen. Das macht ja eben Angst, und Angst machen mit dem Auto als Waffe, sollte wirklich unsere Umgangsform auf er Straße sein. Und wir haben wirklich nicht die Zeit, dann auch noch zur Polizei zu gehen und Anzeigen aufzugeben in der vagen Hoffnung, Recht zu bekommen oder eben auch nicht.

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  3. Wenn einzelne Verkehrsteilnehmer so aggressiv auftreten, dass sie einem sogar Prügel androhen, nachdem sie einen gefährdet haben, weil sie der Meinung sind, als Autofahrer hätten sie das Recht, grundsätzlich die schnellsten zu sein, ist das eine Sache. Auch meine Erfahrung aus so einem Fall ist, dass ich so aufgewühlt und durch den Wind war, dass ich mir keine Details für eine Anzeige merken konnte.

    Richtig übel ist es, wenn Polizisten das Recht des Stärkeren unterstützen. Ich finde es auch befremdlich, dass es einige Gerichtsurteile gibt (also offensichtlich auch Anzeigen, die nicht abgewimmelt wurden), wo es nicht mal um Nötigung ging, sondern nur, dass ein Autofahrer zum Langsamfahren gezwungen war hinter einem anderen Fahrzeug, dass einfach nicht schneller fahren konnte (also nicht absichtlich langsam gemacht hat). Autofahrer-Geschwindigkeit hat in unserer Gesellschaft eben noch höchste Priorität.

    Aber danke, Karin, für die Hinweise über den Beschwerdeweg. Und danke, Christine, für die Hinweise, dass man sich im Stress nicht zu eigenem illegalen Verhalten hinreißen lassen darf wie Nötigung zum Anhalten (wobei auch da fraglich ist, ob es schon Nötigung ist - so wenig wie das Freihalten eines Parkplatzes durch einen Fußgänger Nötigung ist). Die Bandbreite der Bewertung ist aber groß. Das Anhalten kann der Autofahrer schließlich seinerseits als so bedrohlich empfinden, dass er sich bei Überreaktion auf Notwehr berufen kann.

    Toleranz und Gelassenheit haben leider wenig Platz im deutschen Straßenverkehr.

    Die missbräuchliche und belästigende Verwendung der Hupe bezieht sich z.B. auf die Begrüßung von Bekannten.

    Hupen kann aber im Einzelfall durchaus als Nötigung gelten, und zwar dann, wenn es wiederholt eingesetzt wird und dein Verhalten beeinflussen soll, aber nur dann, wenn es als Drohung wirkt und dich in Bedrängnis bringt. Das schließe ich jedenfalls als Analogie zu
    "Ständiges Hupen und Zeichengeben zur Räumung der linken Fahrbahn auf einer Autobahn kann eine Nötigung im Straßenverkehr darstellen, wenn dieses über eine längere Strecke durchgeführt wird und der Vordermann dadurch in Bedrängnis kommt.", https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/verkehrsstrafrecht/noetigung-im-strassenverkehr/

    "Eine weitere Konsequenz kann außerdem eine Anzeige wegen Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen sein. Eine derartige Anzeige, die von den Geschädigten gestellt wird, ist jedoch nur im Einzelfall aussichtsreich.", https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/hupen/

    Natürlich sind die Hürden relativ hoch bei der Bewertung, was eine Nötigung ist, denn Nötigung ist eine Straftat und nicht "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

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  4. Klar Nötigung Polizei hat keine Ahnung, dafür gibt es Richter. Ob sich eine Klage lohnt ist fraglich. Polizisten sind Befehlsempfänger und sollen akute gefahren abwehren, nicht Recht und Gesetz herstellen. Brechen ja oft genug selbst das Gesetz.

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  5. Wir haben bei uns eine Verbindungsstraße zwischen zwei Ortsteilen über die auch viel überregionaler Verkehr führt. Auf der einen Seite wurde ein Radweg angelegt der aber ausdrücklich nur in einer Richtung befahren werden darf. In die andere Richtung müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Alternative Routen sind nicht besonders attraktiv, entweder ein großer Umweg oder Feldwege die man im Dunkeln oder bei Regen lieber nicht fährt. Hier werden andauernd Radfahrer bedrängt, aber man ist da ziemlich hilflos. Es ist eine Landesstraße also kann die Gemeinde schon einmal nichts machen. Anzeigen von Betroffenen laufen gesichert ins Leere. Kontrollen durch die Polizei wären zu aufwendig. Die Gemeinde hat jetzt drei Plakate an den Straßenrand aufgestellt um den Autofahrern nahezubringen das Radfahrer hier fahren müssen und das auch dürfen. Wir werden sehen ob das etwas bringt.

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  6. Auch ich hatte schon so Exemplare hinter mir. Christine, du schreibst es ja selbst: "Die StVO (§ 16) schreibt aber vor, dass Hupen innerorts nur eingesetzt werden dürfen, um auf eine Gefahr hinzuweisen."

    Wenn jemand hupt, dann weil er irgendwie eine Gefahr erkannt hat!
    Dann reduziere ich grundsätzlich langsam die Geschwindigkeit und zwar unabhängig davon, ob ich jetzt im Auto oder auf dem Fahrrad sitze - und zwar bis zum Stillstand.
    Da wäre es unverantwortlich, einfach weiter zu fahren. Also halte ich an, schaue mich um und versuche, die vermeintliche Gefahr zu identifizieren.
    Da wäre ich sehr gespannt, wie man mir das als Nötigung des Autofahrers auslegen möchte, wo ich doch nur maximal umsichtig bin.

    Jedoch mein Rad auf die Fahrbahn zu stellen/zu legen, abzusteigen und mit dem Autofahrer zu reden, das würde ich nach dem Lesen des Artikels nicht mehr machen.
    Aber stehen bleiben und den Autofahrer "ausbremsen" - jederzeit.

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    1. Lieber Alexander, was du beschreibst, ist eine schöne Methode, die Irritation durch Hupen hinter einem zu zeigen, langsam werden, vielleicht anhalten (am Straßenrand), den Fahrer anlächeln und ihm mit Zeihen zu verstehen geben, dass man mit ihm reden, ihn fragen will, was am Fahrrad nicht in Ordnung ist. Ich denke, die meisten werden anhalten.

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  7. Oh, welch schöner Artikel über einen in Stuttgart wohlbekannten Sachverhalt.

    Eigenmobiler Radverkehr ist gegenüber parasitärer Fremdmobilität a priori verwundbarer aufgestellt. Ein Gleichgewicht der Kräfte, bei dem die Schwächeren geschützt, und die Stärkeren in die Schranken gewiesen werden, wäre in einem freiheitlichen Rechtsstaat geboten und zunächst selbstverständlich.
    Ich denke das sollte weiter untersucht und nach eingehender Analyse in Ruhe und ohne Hast betrachtet werden.

    So wie etwa bei den Superblocks im Stuttgarter Westen:
    "Die Stadtverwaltung soll ...eine Machbarkeitsstudie incl. Verkehrsgutachten in Auftrag geben, die untersuchen soll, wie der gesamte Stuttgarter Westen in eine „Superblock“-Struktur transformiert werden kann. Die Stadtverwaltung soll für diese Machbarkeitsstudie die notwendigen Mittel im DHH 2022/23 einstellen...Um einen so großen, dichtbesiedelten Stadtteil wie unseren Stuttgarter Westen in eine „Superblock“-Struktur transformieren zu können, ist eine Machbarkeitsstudie inkl. Verkehrsgutachten notwendig."

    (aus www.cdu-stuttgart.de/homepages/stuttgart-west/aktuelles/superblocks-stuttgart-west/)


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  8. Es muss sich dringend was ändern, in der StVO, aber vor allem in den Köpfen von Polizei und Staatsanwaltschaft!

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  9. Nachtrag:
    Im von Christine im letzten Absatz beschrieben Fall (Radfahrer weißt Autofahrer darauf hin, dass er ihn in Gefahr gebracht hat) hat der Radfahrer eine Anzeige wegen Nötigung bekommen (er hätte den Autofahrer genötigt, anzuhalten).
    Auch wenn dieses Verfahren eingestellt wurde:

    Man vergegenwärtige sich die Situation: ein Fußgänger oder Radfahrer stellt sich einem 1,5-2 Tonnen Vehikel in den Weg und ebendieses muss dann anhalten. Wie pervers ist es, in so einer Situation eine Nötigung zu sehen?
    Sollten die Vorschriften/die StVO so etwas beinhalten, so gehört es so schnell wie möglich rausgestrichen!
    Wenn eine Nötigung vorliegt, dann kann die grundsätzlich nur vom Autofahrer ausgehen und nicht anders herum.

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    1. Nötigung ist in §240 StGB definiert, nicht in der StVO. Ist halt eine allgemeine Vorschrift. Normalerweise gilt das Verhalten aus dem Text nicht als Nötigung.

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    2. Ich finde auch, dass dem Fahrer des jeweils größeren und gefährlicheren Fahrzeugs in einem Konflikt, bei dem beide anhalten müssen, eher Nötigung unterstellt werden sollte. Andererseits ist es durchaus nötigend, wenn du dich als Person vor ein Auto stellst und es zum Anhalten bringst, auch und gerade, wenn du dafür dein Leben aufs Spiel setzt. Der Autofahrer hat ja auch gar keine andere Wahl, er will dich ja nicht tot fahren. Vielleicht sollte der Gesetzgeber sich sagen, dass solche Nötigungs-Paragrafen im Straßenverkehr nicht hilfreich sind. Letztlich steckt dahinter ja, dass der Autofahrer nicht aufgehalten werden darf, dass Autofahrende das Recht haben, dass ihr Fahrzeug immer in dem Tempo rollt, in dem sie es rollen haben wollen (von Geschwindigkeitsbegrenzungen abgesehen). Und das ist eben doch ein sehr veralteter, auto-zentrierter Ansatz.

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  10. Noch ein paar Worte zur Nötigung:
    Das kurze (!) Anhalten eines Autofahrers zum Zweck der Beweissicherung ist normalerweise keine Nötigung. Natürlich nur, wenn das gesittet und ohne irgendwelche wilden Manöver und Drohungen passiert.
    Mache ich ständig bei Rechtsabbiegern, die mich übersehen: ich halte kurz vor dem Auto und mache meine Fotos. Gab schon diverse Anzeigen wegen Nötigung. Natürlich alles eingestellt.

    Die Aussage des Polizisten ist eine Frechheit. Der Typ wollte Dir einfach nur Angst machen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte hier Abhilfe schaffen.

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    1. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist natürlich immer drin, aber will man als Radfahrerin eigentlich Dienstaufsichtbeschwerden schreiben? Das kann's doch nicht sein. Das einzige, was mich als Radlerin interssiert ist, dass der Autofahrer von der Polizei erklärt kriegt, dass er sich so nicht verhalten darf. Und das erreiche ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht. Aber klar, wer Zeit und Nerven für so was hat, der/die soll es tun, es kann sein, dass es auf die Dauer uns Radfahrenden hilft.

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  11. Ich hatte auch einmal so eine Situation: Ich auf dem Rennrad unterwegs , innerorts so 30-40 km/h... Als dann hinter mir das Dauerhupkonzert begann. Je länger das dauert, desto unwilliger werde ich Platz zu machen. Der Fahrer hatte ich richtig schön aufgeregt. Aber als der mich dann überholte, sah ich von hinten, dass er wohl gerade den Einlauf seines Lebens bekam: Von der Dame auf dem Beifahrersitz, die sein Verhalten wohl als nicht gerade intelligent, der Gestik nach zu urteilen, betrachtete....

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  12. Oh - dieser anonyme Kommentar wird veröffentlicht! Meiner natürlich nicht. Drnn6ich bin ja nur ein unberechenbar handelnder Fussgänger der tröge vor sich hintaumelnd über verbotene Fahrradwege latscht.
    Willkommen in der eigenen Blase.

    Gruss Maria

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