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2. Juli 2022

Muss das da stehen oder kann das weg?

Muss dieses Schild mit dem Fahrradzeichen und einer durchgestrichenen Ergänzung eigentlich mitten auf dem Weg stehen, den Radfahrende  fahren sollen? 

Und was soll es uns überhaupt sagen, das Zusatzschild ohne das Verkehrszeichen, für das es ein Zusatz wäre. Seit Jahren radeln Radfahrende über diesen Überweg. Das sinnfreie Schild versperrt jetzt die Sicht auf die Ampel. Wobei auch diese Ampel vollständig sinnlos geworden ist, seitdem die Wilhelmsbrücke für den Autoverkehr gesperrt ist. Man steht an der roten Ampel: Von rechts von der Brücke kommt nichts - oder der Radfahrer steht auch, weil er seinerseits ebenfalls Rot hat - und wartet auf irgendwas. Was, ist unklar, denn Autos können hier nicht mehr einbiegen oder rauskommen. Bestenfalls Radfahrende, die jetzt auf der Badstraße die Rechtsabbiegespur für sich haben. Mit Ampel natürlich. An der sie warten. Worauf auch immer. 

Aber auch wenn sich hier Radfahrende und Fußgänger:innen begegnen und sich ihre Wege kreuzen (was sie vor allem schon lange auf den Gehwegen tun, so brauchen Fußgänger:innen und Radfahrende hier keine Ampeln, die brauchen nur Autofahrer:innen. Es dürfte leicht möglich sein, den Radverkehr und den Fußverkehr hier ohne sinnlose Ampelhalts abzuwickeln, und zwar so, dass es zu keinerlei Unfällen kommt. 

Also weg mit dieser Ampelanlage (man kann sie verhängen so wie vorn an der gesperrten Rosensteinbrücke) und weg mit diesem Schild! 

10 Kommentare:

  1. Ursprünglich hing obendran noch ein blaues Fussgängerschild und es stand mit dem "Rücken" zur Brücke an der Metallabgrenzung.
    Dann lag das Fussgängerschild irgendwann unten am Neckar und seither "wandert" dieses Ratschläge munter herum. Gruß Maria

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  2. Radschild statt Ratschläge

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  3. Ohne die Radampel würde nach StVO die Fahrampel auch für die Radfahrenden auf dem Gehweg bzw. der Radfurt gelten. Die steht aber weiter hinten und ist nicht sichtbar. Also ist die Radampel notwendig, so lange die Fahrampel nicht auch stillgelegt wird. Kreuzungen mit uneinheitlicher und unklarer Ampelregel sind illegal. Details stehen in der Verwaltungsvorschrift VwV-StVO und dem technischen Regelwerk "RiLSA", die die Details von Ampelsteuerungen regeln so wie die ERA die Details von Radverkehrsanlagen regeln.

    An anderen Stellen der Hauptradrouten hat die Stadt die gesamte Kreuzung zu "Fußgänger-Radfahrer frei" gemacht, z.B. zwischen Planetarium und Ferdinand-Leitner-Steg. Warum hier also nicht Fußgänger-Autos und Radfahrer frei. Das würde den gesamten Fahrverkehr entschleunigen (und Wartezeiten vermeiden) und nicht nur den Radverkehr ausbremsen.

    Nun wird sich die Stadt Stuttgart als Verkehrsbehörde darauf berufen, dass sie keine illegalen Knotenpunkt-Regelungen etablieren darf. Das wiederum wäre scheinheilig, denn genau das war und ist die Situation an der Rosensteinbunker-Kreuzung. Zu Lasten des Radverkehrs bekommt die Stadt das nämlich offensichtlich ohne Hemmungen hin, nur zu Lasten des Kfz-Verkehrs weigert sie sich regelmäßig.

    Holger

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    1. Autos dürfen hier nicht rechts abbiegen. Also kann die Rechtsabbiegespur für Radfahrende auf der Fahrbahn ohne Ampel auskommen. Für die Querung aus dem Neckardamm heraus, braucht es gar keine Ampeln, denn Fußgänger:innen und Radfahrende kreuzen sich vor allem auf den Gehwegen vor und nach dem Überweg. Und für die Radfahrenden, die über die Brücke kommen, gilt ohnehin Vorfahrt-achten. Damit auch die Fußgänger:innen vor ihnen Vorrang haben, wäre ein Zebrastreifen die richtige Wahl. Könnte man auch provisorisch gelb aufmalen. Macht man ja woanders auch.

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  4. Welche Beschilderung hat die Stadt (Verkehrsbehörde) eigentlich angeordnet und warum geht sie nicht mit den empfindlichen Bußgeldern gegen illegal aufgestellte oder verschobene Verkehrsschilder vor? An anderer Stelle ist sie doch auch nicht so zurückhaltend, z.B. bei der Markierung von nicht angeordneten Radfahrstreifen oder Radfahr-Überholverbots-Schildern.

    Gruß, Holger

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    1. Nachts kaufen Lustige besoffene Mitmenschen dran vorbei und nehmen Schilder und sonstiges Material mit und stellen es irgendwo wieder ab.
      Welchem Unbekanntenden willst jetzt nen Bußgeld verpassen?

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  5. Ich würde so ein Schild zur Seite ziehen. Genauso wie ich einen Ast oder Stein oder E-Scooter von der Straße schaffe, wenn es zur Gefährdung wird.
    Sollte dann ein Bauarbeiter oder die Rennleitung ums Eck kommen, und mich wegen fremdem Eigentum etc. anmachen, dann würde mir schon eine angemessene Antwort einfallen. :)
    Grundsätzlich ist das Ganze aber ein Thema von angelaschten Bauarbeitern, die die Beschilderung (zumal für Fahrräder) nicht als Top-Priorität ansehen.
    Bleibt nur für uns, Gelbe Karten zu erstellen, damit die Stadt einen Grund hat, Druck zu machen.

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    1. Das Schild wurde inzwischen weggeräumt. Es geht mir eigentlich, wenn ich sowas schreibe gar nicht so sehr um das konkrete Schild (das man beiseitestellen kann), sondern um das System, das dahinter deutlich wird, nämlich, wie du sagst: Sind ja nur Radler. Denen kann man irgendwelche Schilder auf oder neben die Wege stehen, die nichts bedeuten, oder irgendwas, worauf man nicht kommt, oder grottenfalsch sind. Dazu morgen ein weiteres Beispiel.

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    2. "damit die Stadt einen Grund hat, Druck zu machen."
      Die Stadt will doch gar keinen Druck machen, das ist ja gerade das Problem!
      Der Fisch stinkt doch vom Kopf...

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