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23. März 2023

Warum Fußgänger:innen den Radweg benutzen

Vom Botnanger Sattel geht es für Radfahrende auf dem Gehweg nach Bontang hinunter. Er ist als geteilter Geh-und Radweg ausgeschildert. 

Das Ganze ist ein Zweirichtungsradweg, man radelt auch hier rauf. Dabei gibt es ein Problem. Er liegt nämlich auf der Geländeseite, die Fußgänger:innen sollen zwischen Radweg und Fahrbahn gehen. Fußgänger:innen gehen aber gar nicht gern so dicht neben dem brausenden Autoverkehr. Eltern mit Kindern schon gar nicht, da muss man ein kleines Kind ja immer an der Hand halten. Zudem befinden sich die Kinder noch viel näher an den Auspüffen der Autos. 

Fußgänger:innen, die hier - zugegeben - nicht zahlreich unterwegs sind, gehen eigentlich immer auf dem Radweg. Ohnehin sehen sie weder Radwegschilder noch Markierungen und die Außenseite des Gehwegs ist ihr natürlicher Schutzraum. Radfahrende müssen dann über die Fußwegseite ausweichen, ganz abgesehen davon, dass die Kurve unten nicht auf Entfernung einsehbar ist. Geht alles irgendwie, und das schon seit Jahren, ist aber nicht gut. Es ist eine Anordnung, die beide Verkehrsarten zu regelwidrigem Verhalten verführt beziehungsweise zwingt. Auf Radwegen darf man nicht gehen, und Radfahrende dürfen von ihrem Radweg nicht auf die Fußwegseite abweichen, das gilt dann als Gehwegfahrt. 

Es scheint auf der Hand zu liegen, dass man die Seiten hier tauschen und den weißen Trennstreifen etwas weiter Richtung Böschung verlegen muss. Eigentlich ganz einfach. 

Aber dann steht ein Verkehrszeichen den Radfahrenden im Weg herum, das man auf dem Foto oben und ganz unten sehen kann. Auf diesem alten Foto (rechts) von 2020 fehlt das Verkehrszeichen neben der Fahrbahn noch. Jetzt steht es dort und bildet ein Hindernis, natürlich auch für Fußgänger:innen, aber die sind langsamer unterwegs als Radfahrende (außerdem gehen sie ja eh dort nicht). Schildermasten dürfen nicht auf Radwegen stehen. Ein Schildergalgen ginge zwar auch, aber der müsste auf dem Fußwegteil gegründet werden und wäre teurer. 

Dennoch führt eigentlich kein Weg daran vorbei, dass man hier etwas ändert. Besser als ein Seitentausch, wäre es nach meiner Erfahrung, wenn man den Gehweg als gemischten Geh- und Radweg ausweist. Ich vermute, das ist deshalb noch nicht geschehen, weil man auch dafür den Trennstreifen entfernen müsste. Es wäre aber eine nicht sonderlich aufwändige Lösung. Eine Gefährdung für Fußgänger:innen kann ich dabei nicht erkennen, denn die laufen ja jetzt schon auf dem Radweg und werden auf ihm auch nicht täglich angefahren. 

Oder man sucht nach einer zukunftsträchtigen Lösung, macht den Gehweg schmaler und verlegt den Radweg als Radfahrstreifen auf die Fahrbahn. Das wiederum geht nur, wenn man gleichzeitig auch bergauf auf der anderen Fahrbahnseite einen Radfahrstreifen anlegt. Dafür müssten die Fahrbahnen für die Autos in beide Richtungen schmaler gemacht werden. Sie ist derzeit an den engsten Stellen rund 7 Meter breit. Schlägt man die jetztige Breite des Radwegeils dazu, käme man auf eine Breite von ungefähr 9,50 Meter. Da Radfahrstreifen mindestens je zwei Meter breit sein müssen, blieben dem Autoverkehr dann an den schmalen Stellen nur 5,50 Meter. Das würde gerade eben so noch für die Mindestbreite für Hautpverkehrstraßen reichen. Allerdings kann ich nur ungenau messen. Entscheidend dabei ist, dass der Bergaufradstreifen für Radfahrende leicht und schnell zu erreichen ist, sonst gibt es Geisterradler bergauf. Die Radfahrenden im Bezirk Botnang fordern schon lange eine Lösung, die nicht nur jetzt, sondern auch für den künftigen Radverkehr taugt. Wenn man nicht auf Waldwegen radeln möchte, ist dies die einzige Radverbindung zwischen Botnang und Stuttgart-West/Stadtmitte. Und da sollte schon eine zukunftstaugliche Infrastruktur geschaffen werden. 



9 Kommentare:

  1. Alles sehr nachvollziehbar. Bei der Ausweisung als gemischter Geh- Radweg wünschte ich mir, dass eine solche Ausweisung nicht nur am Anfang und am Ende einer solchen Strecke per Schilder erfolgen würde, sondern mittels entsprechendem Piktogramm zwischendurch auf der Fläche wiederholt würde, dann müsste man, sich als Radfahrender, nicht immer wieder Vorhaltungen von Fußgängern, die die Berechtigung zum Radfahren in Frage stellen, anhören.

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  2. Liebe Christine,

    eine Frage ist, ob es den kurzen Radweg bergab überhaupt braucht. Als Radler ist man (fast) gleich schnell wie die KFZ und notfalls verliert das KFZ 2 Sekunden, weil es hinter einem Rad fahren muss. Aktuell ist der Radweg bergab nicht einsehbar (wegen der Rechtskurve) und man kann eigentlich immer davon ausgehen, dass ein "Swombie" auf dem Weg läuft, irgendwelche Plakate im Weg stehen und jemand seinen E-Roller abgestellt hat. Eigentlich müsste ich dann gleich vorsorglich in Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Dazu kommt die unsägliche Bastellösung oben an der Ampel: aus dem benutzungspflichtigen Radstreifen wird eine Busspur (nicht in Gegenverkehr), dann ein gemischter Radweg (in Gegenverkehr) und nach wenigen Metern der getrennte Fuß-Radweg (in Gegenverkehr). Wenn man über die Bettelampel fährt, wird auf einen gemischten Radweg hingewiesen, aber das Zeichen zeigt den getrennten Fuß-Radweg (nur gerade falsch herum) (...).

    Bergauf fahren fast alle Radler Richtung Stadt irgendwie kamikazeartig illegal (weil der Vorschlag, auf mehrere Ampelphasen zu warten, offensichtlich Käse ist -- die Entwicklung dieses schlechten Radangebotes hat immerhin mehr als 10 Jahre gedauert).

    Es ist eine klassische Laubsägelösung, die komplett eine "Förderung des Radverkehrs" konterkariert.

    Dein exzellenter Vorschlag mit dem Radweg bergauf auf der rechten Seite würde auch endlich die unsägliche Lösung oben auf der Kuppe durch eine fahrbare Lösung ersetzen. Wegen 300 m Radweg zweimal mit einer (Bettel)Fußgängerampel die Straße queren zu müssen, ist ja nicht toll.

    Zu den Waldwegen: die sind sehr schön zu fahren, aber für die Straßenkreuzungen (Geißeichstr.) gibt es leider auch noch keine halbwegs sichere Lösung. Mut und Schutzengel müssen immer dabei sein.

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    1. Fahrbahnradeln ist halt verboten, weil dies ein Radweg ist.

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  3. Ich bevorzuge bergab eher die Straße, weil ich meist links abbiege

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  4. ..mit Kindern würde ich das aber nicht machen.
    Die Fußgänger würde ich auch eher Richtung Grün einordnen. Ist doch echt unangenehm zwisch schnellen Autos und Fahrrad .Abgesehen davon gibt es an der Stelle Hunde, die es Richtung Büsche zieht.

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  5. der radweg ist nicht nutzbar. linksabbieger haben einen riesen umweg und die unklare nutzung durch fußgänger tut auch nicht.
    also: straße erlaubt.

    wie wärs mit: einfach mal was richtig machen?

    karl g. fahr

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  6. So eine Konstellation Fußgänger an der Fahrbahn, Radweg daneben zwischen zwei Grünstreifen hatten wir hier in der Nähe auch mal. Weil es in 99% aller Fälle andersrum ist und Fußgänger auch lieber zwischen den beiden Grünstreifen liefen, weil halt dort auch schattig ist, wurde es schlussendlich anders herum beschildert. Da hat sich die Verkehrsbehörde wohl einfach der Masse (vielleicht auch der Logik) gebeugt.
    Karin

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  7. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  8. Man könnte einfach das VZ ändern (gemeinsamer Weg) und das Problem wäre gelöst. Das viel größere Problem befindet sich davor und dahinter.

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