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5. Januar 2024

Neues Waldgesetz betrifft auch uns Radler:innen

Derzeit wird im Bundeslandwirtschafts-Ministerium ein neues Waldgesetz erarbeitetet. Es liegt ein sogeannter Referentenentwurf vor, der Mitte November in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde. 

Ein Referentenentwurf ist kein Gesetzentwurf, sondern eine Diskussionsgrundlage auch für Verbände, und es kommt nie genau so, wie es da drin steht. Im Wesentlichen geht es in dem Gesetzesvorhaben um den Wald, um Forstwirtschaft und beispielsweise Wildabschuss. Zwei Paragrafen sind für uns Radfahrende, aber auch für Fußgänger:innen, jedoch von Bedeutung. 

Der Paragraf 29 regelt, wer sich im Wals wie aufhalten darf. Das Betreten des Waldes auf eine natur- und gemeinverträgliche Weise ist grundsätzlich erlaubt, wenn man zu Fuß geht oder mit einem Rollstuhl unterwegs ist. Dies geschieht übrigens auf eigene Gefahr. Die Waldwege müssen nicht stolperfrei hergestellt werden.

Für Radfahrende dürfen Länder eigene Bestimmungen erlassen.

Sie dürfen bestimmen, ob sie Radfahren (und Reiten oder mit der Kutsche fahren) nur auf bestimmten Waldwegen erlauben. Wir kennen das schon, in Baden-Württemberg gilt die 2-m-Regel. Auf schmaleren Wegen darf nicht Rad gefahren werden. Verboten sind für Reiter:innen und Radfahrende sowieso grundsätzlich Wildwechsel, Pirschpfade und Rückegassen. Für uns in Baden-Württemberg wird sich vermutlich nichts ändern, für Radfahrende in anderen Ländern könnte sich was ändern, muss aber nicht. Die Deutsche Initiative Montainbike (dinb) prüft noch, ob "massive Einschränkungen" für den Radverkehr drohen.

Gravierender ist der sogenannte Komoot-Paragraf 33. Grundsätzlich ist es so, dass Wandervereine im Wald Wanderwege ausweisen können, sofern der Waldbesitzer zustimmt. Wenn Waldwege als Wander-, Radwege oder Reitwege markiert werden sollen, muss die zuständige Behörde zustimmen. Inzwischen hat sich aber die Routenempfehlung ins Internet verlegt. Über Komoot oder andere Apps kann jede:r einen schönen Trail online stellen und andere können den dann abwandern oder abradeln. Das aber hat dazu geführt, dass sich plötzlich auf absonderlichen Wegen Publikum häuft, was dem privaten Waldbesitzer gar nicht gefällt. Deshalb sieht der Referentenentwurf vor, dass das "erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden" vom Waldbesitzer und der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. 

Also die neue entdeckte Abkürzung, den neuen Trail darf man mit Kommot zwar aufnehmen, aber nicht ins Netz stellen und anderen empfehlen. Die Internetseite "Rennradnews" sieht darin bereits das Aus für Strava oder Kommot auf Waldfahrten. Ich meine zwar dass das "digitale Anzeigen" nicht identisch ist mit dem "digitalen Aufzeichnen", aber Rennradnews meinen, das Aufzeichnen sei damit auch verboten, nicht nur das Teilen solcher Routen. 

Bei aller Neigung, sich über Änderunge erst einmal aufzuregen, scheint mir, dass wir alle, auch wir Radfahrende uns gut überlegen müssen, wie wir mit unseren Wäldern und Naturräumen umgehen. Bei stadtnahen Wäldern, die von vielen Menschen besucht werden und nicht unbedingt Rückzugsgebiete für seltene Tierarten sind, scheint mir für die Naherholung auch mit dem Fahrrad wichtig zu sein. Allerdings leben auch in Stuttgarter Wäldern Tiere, die man nicht aufscheuchen muss. Und es gehen Menschen spazieren, die nicht ständig beiseite springen müssen sollten, nur weil wir mit dem Fahrrad nicht bremsen wollen. Andere, abgelegene und zivilisationsfernere Wälder scheinen mir noch sehr viel schutzwürdiger. Dort sollten Menschen zu Fuß und auf Rädern oder auf Skiern oder mit Schneeschuhen sich wirklich nur auf den Wegen aufhalten, nicht abseits davon. Die Natur ist ja kein Freizeitpark, sondern ein Ökosystem, von dessen Funktionieren wir extrem abhängig sind.


21 Kommentare:

  1. Hallo, kurze Korrektur: der Dienst heißt Komoot (nicht Kommot)

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  2. Also ist das Problem nicht so sehr das Radfahren, sondern wieder mal die Digitalisierung... Die gehört also zuvörderst geregelt.

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    1. Nein, der Mensch ist das Problem. Der wild gewordene Affe! Man muss auch nicht mit einem eMountainbike die Alpen hoch - wenn man es sonst ohne eAntrieb nicht schafft. 🤮

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  3. Ich hielte eine Regelung, wonach auf allen Wegen im Wald mit Rad gefahren werden darf die mit Fahrzeugen befahren werden kann für einfach und sinnvoll. Zumal viele dieser Wege zum Großteil mit Öffentlichen Geldern (Förderungen) errichtet werden und wurden. Alle anderen Wege sind erst nach Abklärung mit den Errichtern oder Besitzern für die Radnutzung freizugeben. Dass es keinerlei Haftung für die Benutzungssicherheit und damit Unfallfolgen geben darf ist eine grundlegende Bedingung.
    Und über eine konsequente Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzer.innen sollte nicht diskutiert werden müssen.
    (Sicht aus Österreich)

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    1. "Ich hielte eine Regelung, wonach auf allen Wegen im Wald mit Rad gefahren werden darf die mit Fahrzeugen befahren werden kann für einfach und sinnvoll"
      Da auch das Fahrrad ein Fahrzeug ist diese Formulierung so nicht möglich.
      " mit mehrspurigen KFZ befahren werden können" wäre wohl passender.

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    2. Du meinst wahrscheinlich "mit vierrädrigen oder zweispurigen motorisieren Fahrzeugen".

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    3. Da würden wieder motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder über einen Kamm geschoren, obwohl es grundlegend verschiedene Fahrzeuge sind (sind auch da die leider nicht immer positiven Auswirkungen der Pedelecs zu erkennen?)

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  4. "erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden" vom Waldbesitzer und der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. "
    Das analoge Equivalent wäre: Es wird in einer Zeitung/Zeitschrift ein Kartenausschnitt mit einer Route veröffentlicht mit Abschnitten auf denen es "querfeldein" ( d.h. ohne schon vorher existierenden Weg) geht. Oder durch gesperrte Gebiete führt.

    Wobei man auch in Naherholungsgebieten im Interesse der Natur auf den existierenden Wegen bleiben sollte. Auch ohne die Absicht die Route zu Veröffentlichen.




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  5. Ich hoffe, dass Özdemir damit eine Bruchlandung hinlegt.

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    1. Naja, hauptsächlich geht es im neuen Waldgesetz darum, die 50 Jahre alten Regelungen klimawandelgerecht zu erneuern.
      Die Betretung und die Navi-Regelung sind da kleine Nebenschauplätze.

      Grundsätzlich finde ich die Reform notwendig und auch sinnvoll. Und es gilt im Übrigen immer noch die bewährte Regel, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt.

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    2. Rainer, wieso kannst du es nicht lassen, hier Leute namentlich anzugreifen? Muss das wirklich sein? Ist das wo wichtig? Es geht doch in diesem Waldgesetz vor allem darum, dass der Wald unseren Klimawandel übersteht und Fehler korrigiert werden, die man seit Jahrzehnten macht. So ein Gesetz soll doch keine Buchlandung erleiden. Warum denn? In Baden-Württemberg haben wir bereits ein Gesetz, dass das Radfahren im Wald beschränkt, also auf schmalen Pfaden verbietet. Um die MTBler zu befriedigen hat man eine Dowhnhillstrecke angelegt und ausgewiesen und redet derzeit (begleitet von einem großen Aufschrei der Menschen zu Fuß!!!!!) über weitere Downhill-Strecken rund um Stuttgart. Und Verständnis für die Menschen zu Fuß, die nicht auf schmalen Pfaden beiseite springen wollen und müssen sollen, können doch auch wir Radfahrende aufbringen. Wir müssen ja nicht überall hin (so wie Autofahrende meinen, sie müssten überallhin mit ihren vier Rädern).

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    3. Du meinst, Cem stellt sich in meinem Wahlkreis namentlich (nicht nur Liste) auf, fordert mich auf ihn persönlich zu wählen, ich darf ihn aber nicht namentlich kritisieren? Ein Politiker erhält das Vertrauen und eine Übergabe der Macht durch die Wahl von dem Wähler. Selbstverständlich ist damit auch eine persönliche Verantwortung verbunden. Tipp, leg die Parteibrille ab, hier gehts ums Rad fahren. Das letzte Mal, dass wir da aneinandergeraten sind hast du mich zensiert und meinen Post gelöscht, weil ich die Bürgerbeauftragte für S21 namentlich benannt und auf die öffentlichen Seiten der Stadt Stuttgart verlinkt habe. Du wolltest verhindern, dass wir Radfahrer uns an der Stelle beschweren, die seitens der Stadt verantworlich benannt wurde. Es ging damals um den Schotterpfad wegen S21. Was möchtest du eigentlich? Akademische Diskussionen, Stellvertreterpolitik oder dass die Leute auch selbst aktiv werden? Die Diskussion um den Referententwurf läuft ja schon seit einigen Wochen und ist kein neues Thema. Die Kritik daran ebenso. Baden Württemberg hat bereits für uns Radfahrer die restriktivsten Regeln in der Bundesrepublik. Nirgendwo gibt es einen vergleichbaren Unsinn wie die 2m Regel. Mit diesem Entwurf wird Tür und Tor geöffnet, Radfahren noch mehr einzuschränken. Und dass eine grüne Regierung kein Garant ist für eine radfreundliche Politik haben wir Stuttgarter schmerzlich bei der HRR1 an der Oper erfahren dürfen. Biersause war den verantwortlich grünen Politikern (ich nenne keine Namen ;-) ) wichtiger als Radfahrer. In Stuttgart läuft es schlecht für die MTBler. Schau mal in den Rems Murr Kreis welche Regeln die politisch Verantwortlichen dort getroffen haben. Nicht so restriktiv wie in Stuttgart wo die Polizei auch schon mal hinter Bäumen lauert um Radler vom Rad zu zerren. Ja, die Downhillstrecke ist gut, aber ist das alles was die Stadt erlaubt? Du bist nicht auf Höhe der Diskussion. Setz dich mal mit den Stuttgarter MTBlern an einen Tisch und hör dir an, was sie zu sagen haben. Ein letztes Wort zum Wald. Wir haben hier in Stuttgart keinen "Natur- oder Urwald". Der Stuttgarter Wald ist ist eine von Menschenhand geschaffene Kulturlandschaft die wirtschaftlichen Zwecken dient. Böse Zungen reden auch von Kieferplantagen. Die Waldbesitzer werden schon aus eigenem ökonomischen Interesse wärmeresilientere Baumarten anpflanzen (müssen). Aber es ist eine schöne romantische Vorstellung, der Wald in Stuttgart wäre "Natur". Das traf auf Teile des Hambacher Forst zu, du erinnerst dich an den Abholzungsbeschluß der Rot-Grünen Landesregierung? Die Naturschutzverbände haben übrigens auch einen Vorschlag veröffentlicht. Dort bleiben die Zugangsbeschränkungen so wie sie sind und werden nicht verschärft. Der DIMB vermutet, dass es deshalb um Eigentümerinteressen geht, die uns Radfahrer aus dem Wald haben wollen. Also lass den Naturschutz aussen vor, um den gehts (höchstwahrscheinlich) nicht. Zu guter letzt, was hast du für komische Vorstellungen von Radfahrern? Wir heizen alle die Waldwege runter und jagen die Spaziergänger schutzsuchend in die Büsche? Fahr mal öfters im Wald, die Realität ist eine andere. Wenn du und deine Partei doch nur genauso für Naturschutz kämpfen würdet beim Ausbau der A81 wie hier beim Radfahren im Wald. Nicht wir Radfahrer sind das Problem im Wald. Hier der Link zum erwähnten Interview des DIMB https://www.mtb-news.de/news/dimb-interview-bundeswaldgesetz-entwurf/

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    4. Mist, der anonyme Kommentar oben war von mir, Rainer

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    5. Ich kenne ja auch Radfahrerinnen, nicht nur Radfahrer. Und ja, lieber Rainer, ich möchte hier akademische Diskussionen. Emotionalisierungen wogen schon genug durchs Netz. Wut ist kein guter Radgeber. Da Politik immer ein Gemeinschafts- und Kompromissgeschäft ist, hat es aus meiner Perspektive auch keinen Sinn, Personen anzugreifen. Wohin die Personalisierung der Wut führt, haben wir ja gerade heute gesehen, und dass sie sich gegen den Falschen richtet, auch noch. Je älter ich werde, desto destruktiver erscheinen mir emotionsgeladene Argumentationen.

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  6. Jörg
    In der jetzigen Version gibt es keine Rechtssichereit wo man Radfahren darf. Das wird in Stuttgart auch Pendler treffen. Nicht nur die bösen MTB'ler, die die Natur zerstören.

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  7. Jörg
    Der Komoot Paragraph birgt das Potential normale Bürger in Telegramm Gruppen zum Austausch von coolen MTB Strecken zu treiben. Natürlich gibt es da noch andere Plattformen die, die Kommunikation vor einem über griffigen Staat schützen. Ist dieser Nebeneffekt gewollt? oder überhaupt bedacht?

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    1. Weiß ich natürlich nicht. Könnte aber sein, dass das noch bedacht wird. Ist ja nur ein Entwurf. Ist aber ein interessanter Gedanke.

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    2. Schon möglich, aber ich fände das nicht schlimm. Komoot und andere bringen zu viele Leute auf solche Wege, die da normalerweise nicht fahren würden und sich oft auch nicht entsprechend verhalten, z.B. Trails unnötig ausfahren oder verbreitern. Die Gruppen wären eher was für Nerds, die auch den Aufwand in den Erhalt solcher Strecken stecken.
      Natürlich wäre es toll wenn Stuttgart da mehr als die jetzigen drei Trails ausweist und zulässt.

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    3. Kluges Schlusswort (?) von Michael ...

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  8. Das ist wie mit Gehwegen: Wenn es dem Autoverkehr dient, hat der Radfahrer gefälligst darauf zu fahren. Hat der Autoverkehr kein Nutzen dadurch, ist Radfahren auf dem Gehweg plötzlich gefährlich, rücksichtslos und deshalb verboten.
    Und mit Waldwegen ist es genauso: Die schick asphaltierte Landstraßen, die durch den Wald geschlagen wurde und rund um die Uhr vom Autoverkehr die Waldbewohner mit Lärm, Abgasen und Dreck nervt, gefährdet und oft tötet- für den Radverkehr oft tabu, als Alternative wird der matschige Waldweg angeboten- außer es geht gar nicht um den Autoverkehr, dann hat man plötzlich ein Herz für Tier und muss dringend Menschen mit Regularien überziehen, die es wagen, sich zur Fortbewegung außerhalb eines KFZ zu befinden. Ich sag nur: Ignorieren. Pflichte und Rechte funktionieren nur parallel.

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