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12. Dezember 2025

Die zwei Prinzipien im Straßenverkehr

Kein Mensch würde auf die Idee kommen, sein Auto für längere Zeit quer zu Autofahrspuren abzustellen und wegzugehen.  

Kürzlich stand in der Augustenstraße dieser Lieferwagen genau dort, wo Radfahrende zwischen den Pollern durchfahren, um ihre Fahrt geradeaus fortzusetzen. Damit Autofahrende das nicht ebenfalls verbotenerweise tun, hat man schon Blumenkübel hinstellen müssen. Um die müssen die Radfahrenden nun auch noch herumkurven. Ob von vorn ein Auto kommt, das abbiegt und dem sie Vorrang gewähren müssen, können sie so nicht sehen. Es steht ja der Lieferwagen in der Kurve. 

Und alle Fußgänger:innen kennen zugeparkte Gehwegecken. Man kommt zwischen Kühler und Heck kaum durch, mit Kinderwagen gar nicht, mit dem Rollstuhl auch nicht. Und wenn wir Radfahrende oder Fußgänger:innen uns beschweren, werden wir angeschrien. "Was willst du, du kommst doch durch!" Von Falschparkern auf Rad- und Gehwegen gibt es Tausende von Bildern, es passiert unendlich oft. 

Das ist aber, als würde man das Auto genau dort parken, wo Autofahrende weiterfahren dürfen und wollen. Von so einem Verhalten gibt es so gut wie keine Fotos, denn es kommt so gut wie nie vor. Autofahrende blockieren nicht den Autoverkehr. Für Feuerwehrzufahrten interessieren sie sich bereits nicht mehr, dort stellen sie ihre Autos durchaus ab. Sie stellen ihre Autos auch lieber auf Radwegen oder Gehwegen ab, als auf einer Fahrspur. wo sie andere Autofahrende behindern und zwingen würden, drum herum zu fahren. Autofahrende denken an andere Autofahrende, die wollen sie nicht behindern, aber nicht an Fußgänger:innen und Radfahrende. Die sollen anhalten, umkehren, drum herum gehen, Umwege machen. 

Für zu viele Autofahrende gibt es anscheinend zwei Kategorien im Straßenverkehr: Mein Auto darf überall fahren und parken, ganz egal, ob es verboten ist oder nicht und ob Radfahrende oder Fußgänger:innen dadurch behindert werden. Aber wer nicht Auto fährt, darf mich nicht stören und muss sich gefälligst an Verkehrsregeln halten, insbesondere Radfahrende. 

11 Kommentare:

  1. Leider können Halter keine Teilschuld für einen Unfall bekommen.
    Wenn dort was passiert, das nur passiert ist weil Fußgänger oder Radfahrer einem Hindernis ausweichen mussten, dass noch dazu jede Sichtbeziehung verhindert, wird die Schuld trotzdem zwischen den unmittelbar Unfallbeteiligten ausgemacht.
    DIe hätten ja die Möglichkeit gehabt notfalls an anderer Stelle um das Hindernis zu laufen oder sonst wie einen Unfall zu vermeiden.
    Ich habe auch noch nie davon gehört dass so krass regelwidrig stehende Fahrzeuge als gefährlicher Eingriff gewertet wurden, dabei gibt es wirklich Situationen wo man auf der einen Seite nicht vorbei kommt und wenn man auf der anderen Seite vorbei will keine Chance hat zu sehen ob ein Fahrzeug kommt. und das ist eben mehr als Behinderung, da man keine Chance hat gefahrlos seinen Weg fortzusetzen.

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    1. Immerhin wird das Eckenparken an Schulwegen immer wieder thematisiert, weil Kinder dann nicht sehen können. Zum Abschleppen hat es in Stuttgart noch nicht gereicht. Fahrzeuge, die so stehen, also in Kurven, könnten ja abgeschleppt werden. Aber es gibt halt diese zwei Maßstäbe: Autoverkehr nicht blockieren, bei Rad- und Fußverkehr ist es egal.

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  2. Das ist da leider der Normalzustand, die Lieferdienste parken da jeden morgen so....

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    1. Wenn ich das jeden Morgen so sehen würde (ich komme aber nicht jeden Morgen da vorbei), würde ich mal eine Reihe von Fotos machen, die ich dann in meinem Blog zeigen würde. Wenn du sie machen würdest, würde ich sie auch zeigen. Wenn das die Regel ist, sollte man das veröffentlichen. Danke für den Hinweis.

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    2. Das Problem hier ist doch das gleiche wie bei Intensivstraftäter: Die Verantwortlichen in der Verwaltung (Ordnungsamt, Polizei) greifen nicht ein, selbst wenn man sie aktiv dazu auffordert. Bei uns hier in Tübingen im Wohngebiet Alte Weberei versuchen wir seit Jahren, dass Fahrzeuge die sogar die Zufahrten für die Feuerwehr zuparken sanktionieren zu lassen.
      Außer Bla Bla von den Verantwortlichen (tausend teils hirnrissige Gründe, wieso eine Sanktionierung nicht geht) haben wir keine Reaktion bekommen.
      Wenn ich gerade sehe wie sich CDU und Grüne darum streiten (siehe Rede von Söder auf dem CDU-Landesparteitag in Reutlingen) wer die wahre "Autofahrerpartei" ist, dann weiß ich wieso....

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    3. Ich lange mir immer noch an den Kopf, wie ich damals denken, oder zumindest hoffen, konnte, mit den Grünen an der Regierung in BW würde sich irgendwas ändern.

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    4. Das sind Entscheidungen der Stadt Stuttgart, nicht des Landes.

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    5. Hier muss ich Ihnen leider widersprechen, es handelt sich sogar um Straftaten, das sind gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr. Damit ist, obwohl "ruhender Verkehr", die Polizei zuständig und müsste mit der Staatsanwaltschaft ermitteln und Gefahrenabwehr betreiben. Weisungsberechtigt gegenüber Staatsanwalt und Polizei ist die Grün geführte Landesregierung mittelbar über die jeweiligen Landesminister. Hier hat Grün-BW nichts getan, im Gegenteil, BW ist unter Kretschmer Hochburg der "Autozei" und "Autojustiz" Phänomene geblieben. Der anstehende Verlust der Regierungsgewalt ist hochverdient. Alleine einen der Hauptverantwotlichen für die "Fahrradmordor" Zustände nach natenoms Tod auch noch zu befördern...

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  3. Das Problem ist, dass die Lieferdienste keine separate Park- / Stellplätze haben, ebenso die Pflegedienste. Also die können ja gar nicht legal parken, wenn sie ihren Job machen wollen. D.h. wir brauchen extra Plätze für Kurzparker, die dann von den Liefer- und Pflegedienste benutzt werden können. Es ist ja klar das der Kurier vom Lieferdienst nicht Hunderte Meter zu Fuss gehen kann um die schweren Pakete abzuliefern.

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    1. Für die schweren Pakete hat der liebe Gott die Sackkarre erfunden.

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