Seiten

▼

22. September 2026

Auch ein Unfall auf dem Arbeitweg mit dem Fahrrad ist ein Dienstunfall

Ein Beamter radelt 20 km zur Arbeit. Eines Morgens sticht ihn eine Biene, der Stich entzündet sich. Es entstehen Behandlungskosten. Sein Dienstherr lehnt die Unfallfürsorge ab, will nicht zahlen. 

Die Behörde argumentiert: Wer 20 km radelt, tue das aus Eigennutz, um sportlich fit zu bleiben. Das sei Privatsache. Außerdem seien Bienenstiche allgemeines Lebensrisiko. Insbesondere, wenn man durch Felder und Wiesen radelt. Dort sei man auf eigenes Risiko unterwegs. Es ging um Kosten von 2.120 Euro. 

Das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen hat klar entschieden: Die Argumente des Dienstherrn gelten nicht. Auch ein Beamter hat die freie Wahl, mit welchem Verkehrsmittel er (oder sie) zur Arbeit fährt, mit dem Auto, dem Bus, der Bahn oder eben mit dem Fahrrad. Und auch dann, wenn der Weg durch die freie Natur führt (Autofahrende können schließlich im Wald auch einen Wildunfall haben). Der Dienstherr hat die mit jedem Verkehrsmittel verbundenen Risiken grundsätzlich hinzunehmen. 

Das Argument, bei einer so weiten Strecke, sei sportliches Training das Hauptmotiv der Radfahrt, verwarf das OLG: Schließlich könne jemand, der mit dem Bus fährt, dabei Zeitung lesen und sich privat bilden. Trotzdem ist diese Fahrt als Arbeitsweg versichert. Letztlich ist das Hauptziel der Fahrt entscheidend, und das ist der Arbeitsbeginn. 

Auch das Argument, der Stich einer Biene gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wies das Gericht ausgeklügelt zurück: Radfahren erhöhe das Risiko, weil man schneller als zu Fuß unterwegs sei. Dass eine Biene sich in der Kleidung verfängt und zusticht, sei eine verkehrstypische Gefahr des Radfahrens im Sommer. 

Dieser Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar. Er schafft damit für immer Klarheit. Radpendelnde dürfen vom öffentlichen Dienstherrn nicht anders behandelt werden als Autofahrende oder Bahnfahrende. In Zeiten, wo Behörden nachhaltige Mobilität fördern und Fahrrad-Leasing anbieten, war die Argumentation gegen den Radler, der sich fit hält - was letztlich seinem Dienstherrn auch noch nützt, weil er weniger oft krank geschrieben werden muss und im Alter wahrscheinlich auch gesünder ist - absurd. 


6 Kommentare:

  1. Danke für den Bericht über das Urteil. Was ich aber erschreckend finde ist, dass der Arbeitgeber (hier die Behörde) versucht Radfahren auf längeren Pendlerstrecken zum Privatvergnügen zu machen.
    Damit wäre das Risiko wegen eines Unfalls eine Diskussion mit der Berufsgenossenschaft zu haben riesig. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann so eine Definition einen echten finanziellen Unterschied machen. Nach 6 Wochen gibt es nach einem Wegeunfall ein "Verletztengeld" das in der Regel höher ist als das Krankentagegeld der Krankenkasse.
    Mir ist bisher gar nicht in den Sinn gekommen, dass meine 25 km Arbeitsweg als etwas anderes angesehen werden könnten als eben der Weg zur Arbeit.
    Dieser Vorgang zeugt mal wieder davon, dass Radfahren für viele immer noch nur was mit Freizeit zu tun hat.

    AntwortenLöschen
  2. Das ist hier auch ein spezieller "Beamtenfall" hier bezahlt nach Arbeits- oder Wegeunfall der Dienstherr, bei Angestellten die Unfallkasse der Länder (im öffentlichen Dienst) oder die jeweilige Berufsgenossenschaft. Bei Angestellten entscheidet der Versicherungsträger ob ein Unfall anerkannt wird. Und das Thema Fahrrad ist da schon lange keine Diskussion mehr.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. ich denke das Thema Rad auf ungewöhnlich langen Wegen wäre sehr schnell wieder ein Thema , wenn die Berufsgenossenschaften Geld sparen können.
      Und das wäre halt bei schwereren Verletzungen ein echtes Problem. Daher bin ich dankbar, dass ein Gericht hier klar gesagt hat, dass auch eine Pendlerstrecke von 20km der Weg in die Arbeit ist und nicht Training bei dem man zufälligerweise am Arbeitsplatz ankommt.
      Oder andersherumg ich bin dankbar, dass das Gericht die Tür für solche Gedankenspielchen zu Lasten der Arbeitnehmer zugeschlagen und verriegelt hat.

      Löschen
    2. Mein erster Gedanke dazu war, ob die auch lange Arbeitswege mit dem KFZ als "Liebhaberei" sehen würden. Der zweite war, dass da am Verhältnis zwischen Dienstherren und Beamten schon vorher was nicht gepasst hat. Wer kommt auf den Gedanken für so etwas nicht aufzukommen?

      Löschen
  3. Auch die Bezeichnung "Dienstherr" ist mindestens fragwürdig, wenn nicht sogar ein völlig veraltetes Wording, das dringend überarbeitet gehört.

    AntwortenLöschen