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18. September 2026

Wenn der E-Scooter mit dem Fahrrad gleichgestellt wird

Ab 1. März 2027 werden Verkehrsregeln für den E-Scooter an die von Fahrrädern anngeglichen. Das heißt, sie dürfen dann auch auf Gehwegen gefahren werden, die für den Radverkehr freigegeben sind. 

Auf Waldwegen allerdings dürfen sie auch künftig nicht fahren. Entgegen einer Einbahnstraße, die für den Radverkehr freigegeben ist, dürfen E-Scooter-Fahrende wiederum heute schon fahren. Der Grund, warum die Gleichstellung bei der Gehwegfreigabe noch dauert, ist der, dass die Städte und Gemeinden Zeit haben sollen, ihre freigegeben Gehwege daraufhin anzuschauen, ob deren Breite ausreicht für Fahrräder, E-Scooter und Fußgänger:innen im Mischverkehr. Gegebenenfalls sollten sie eine Gehwegfreigabe für den Radverkehr (und damit E-Scooter-Verkehr) aufheben, oder ein Extra-Schild aufhängen, das nur den E-Scooter-Verkehr verbietet. E-Scooter müssen auf solchen freigegebenen Gehwegen strikt Schrittgeschwindigkeit fahren, so wie Fahrräder auch, was aber praktisch nicht geht. Was auf zwei Rädern rollt, muss ausblanaciert werden, und 3 bis 4 km/h sind dafür zu langsam. Daran hält sich also niemand, weil es nicht geht. Selbstverständlich fahren auch schon heute E-Scooter-Fahrende auf freigebenen Gehwegen, beispielsweise auf dem Neckardamm, und das so schnell wie sie können, nämlich mit 20 km/h. Sie fahren auch durch die Fußgängerzonen, und zwar wesentlich öfter als Radfahrende. 

Es ist ein grundsätzlicher Fehler, Gehwege als Teil der Fahrzeug-Infrastruktur (Radinfrastruktur) zu planen und auszuweisen.

Und das zeigt sich einmal mehr bei der Frage, ob E-Scooter (die nicht mit Muskelkraft gefahren werden, sondern mit einem Gashebel) dort auch fahren dürfen sollen. Und zwar, weil die Fahrbahn als zu gefährlich für Zweiradfahrer erachtet wird (allemal für Kinder und Jugendliche), um sie dorthin zu zwingen. Etwa, weil da Tempo 50 oder gar auch mal 100 gefahren werden darf. 

Alle, die meinen Blog lesen, wissen, dass ich diese Gehwege, die für den Radverkehr freigeben sind, für eine absolute Fehlentwicklung halte. In Stuttgart sind es 140 km, die sogar als Radrouten ausgeschildert sind und sich so anfühlen, als seien sie Radwege. Auch wenn ich sie selbst nutze, weil es keine parallele Fahrbahn gibt oder weil auf der der Autoverkehr zu schnell und zu aggressiv ist, lehne ich sie ab, weil sie zu regelwidrigem Verhalten zwingen. Niemand kann auf ihnen über Kilometer Schrittgeschwindigkeit fahren. Wir bewegen uns auf ihnen also immer in der Illegalität. 

Eigentlich müssen E-Scooterfahrende - anders als wir Radfahrenden -  derzeit überall die Fahrbahn nehmen, wo kein Radweg ist. Das aber sieht aus der Perspektive der Beifahrerin in einem Auto sehr verletzlich aus (siehe Foto). Und ist es auch. Mit ihren kleinen Rädern müssen E-Scooter-Fahrende noch mehr auf Unebenheiten auf der Fahrbahn achten. Sie balancieren stehen auf den Geräten und haben nur einen schmalen Lenker für Ausgleichsbewegungen. Entsprechend oft verunglücken sie auch. 

Die Stadt sucht  durchaus nach Auswegen bei den fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen und beschildert derzeit um. Sie hängt Rad-frei-Schilder auf, ohne dass darüber das blauen Fußwegschild hängt. Damit wird aus dem Weg eine nicht verpflichtender Radweg, der ab kommenden März dann auch für E-Scooter nutzbar ist. Das Schrittgeschwindigkeitsgebot entfällt dann immerhin. Aber für Fußgänger:innen bleibt es unangenehm. Und für mich als Radfahrerin auch, die ich eigentlich Fußgänger:innen nicht stressen will. 

Für den Fuß e.V. ist das nicht lustig, denn Fußgänger:innen fühlen sich vom rollenden Verkehr auf zwei Rädern ohnehin schon viel zu sehr bedrängt und gefährdet. Und immer wieder erzählt man mir, dass ein Radfahrer einen Hund angefahren oder einen Fußgänger gestreift hat. Und dass sie ohnehin viel zu schnell und eng an Fußgänger:innen vorbei führen. Leider bekommt der Radverkehr an den meisten Straßen in Stuttgart keine Radinfrastruktur und wird aus Verlegenheit im Mischverkehr mit Fußgänger:innen geführt. Oder in den Tempo-30-Zonen aus Verlegenheit im Mischverkehr mit dem Autoverkehr. Mischerverkehr mit  dem Fußverkehr ist lästig für Fußgänger:innen und Radfahrende, Mischverkehr mit dem Autoverkehr ist nichts für radelnde Kinder. Es wäre also schön, wenn die Fußverbände ebenso wie die Radverbände Radwege einfordern würden, die getrennt vom Fußverkehr verlaufen. 

Dass Zweiradfahrende ständig unter die Fußgänger:innen geschickt werden, ist zudem eine etwas perfide Strategie, die sich gegen uns Radfahrende kehren kann: Denn das kann dazu führen, dass eines Tages Radfahrende den E-Scootern gleichgestellt werden und man Versicherungkennzeichen verlangt, weil es zu viele Konflikte mit Fußgänger:innen gibt, in die man uns hineindrängt. Im Kontrast zum Gehtempo der Fußgänger:innen erscheint das Fahrrad ja immer zu schnell und wirkt auf viele auch gefährlich. 

Wir Radfahrende wollen nicht auf denselben Wegen fahren, auf denen Menschen zu Fuß unterwegs sind. Wir wollen eine eigene Infrastruktur, so wie Autofahrende und zu Fuß Gehende eine eigene durchgängige Infrastruktur haben. Wir wollen weder Fußgänger:innen noch Autofahrende stören, stressen oder aufhalten. Ich nehme an, auch E-Scooter-Fahrende wollen nicht überall als Störenfriede behandelt werden. Wie mal einer zu mir sagte: "Auf den Fahrbahnen werden wir angehupt, auf den Gehwegen angeschrien." Nicht alle haben die Nerven, sich im aggressiven Autoverkehr zu behaupten, und Kindern und Jugendlichen will man das sowieso nicht zumuten. Und "dann lasst das Radfahren oder E-Scooter Fahren halt sein", ist keine Alternative. Wir brauchen die sogenannte Mikromobilität in unseren Städten. Sie wären sonst von Autos total verstopft. 

14 Kommentare:

  1. Die meisten (privaten) E-Scooter fahren ganz legal sogar 22-23km/h da seit 2026(?) der Tacho 10% Toleranz haben darf. Der Hersteller Nui hat meinen Scooter dann per Firmwareupdate von 20 auf 23kmh beschleunigt.

    Mit war nicht bewusst das man freigegebene Fußwege nicht nutzen darf. War immer der Meinung die Regeln sind die gleichen wie fürs Fahrrad. Danke fürs Aufklären!

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  2. Ich habe einmal gelesen, dass der Gesetzgeber die Kombination Gehweg-Rad frei eigentlich als Notlösung gedacht hat, die man nutzt, wenn es garnicht anders geht. Also der schmale, nicht verbreiterbare Verbindungsweg am Ende einer Sackgasse zur nächsten Strasse, oder auch eine schmale Unterführung. In dem Artikle stand dann so schön "diese Lösung wurde dann aber von den Städten inflationär genutzt". Also, die Krücke wurde zum "Standard". Ich nutze diese Krücken prinzipiell nicht, ich halte das, genauso wie Du, für eine Unverschämtheit den Fußgängern gegenüber. Für mich sieht das so aus, wie die Lösung "ich hab was für Radfahrer gemacht, wenn die sich dann nicht an die Regeln halten, ist es denen ihr Problem". In meinen Augen Verantwortungsverschiebung, das mache ich nicht mit, da bin ich schon etwas stur.
    Karin

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  3. Es wäre alles viel einfacher, würden sich Autofahrende an die Verkehrsregeln halten. Aber das ist für viele zu schwer zu verstehen.
    Thomas

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    1. Das ist ein schwieriges Thema, denn Radfahrende halten sich ja auch nicht an Regeln (in ähnlichen Proportionen wie Autofahrer, das stellt auch C. Lehmann immer wieder fest). Selbst wenn es natürlich stimmt, dass es die StVO nur gibt, weil es Autos gibt, und dass ein Regelverstoß von Autofahrern im Zweifelsfall hundertmal schlimmere Folgen hat als der eines Radllers.
      Vor allem aber zäumt es das Pferd von hinten auf, denn gäbe es keinen Autoverkehr, bzw. wäre dieser auf ein absolut notwendiges Mindestmaß reduziert gâbe es die allermeisten Probleme nicht. Die StVO könnte ebenfalls ganz anders aussehen. Es wird im Artikel ja klar benannt, woran es krankt, es darf dem Autoverkehr ja kein Platz weggenommen werden und anderen Verkehrsarten gegeben werden. Auch will man die Gefährlichkeit der E-scooter nicht erkennen und diese viel stärker reglementieren. Nein, wie immer sollen die Schwachen sich auf Rad- und Gehwegen um die Brotkrümel streiten.

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  4. Bedeutet das, dass E-Scooter auch auf Waldwegen fahren dürfen, also Wege die durch diese typischen schwarz-weissen Schranken von dem Rest des Strassennetzes abgetrennt sind. E-Bikes dürfen ja auf Waldewegen fahren, S-Pedelecs allerdings nicht.

    Grüsse,

    A

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    1. Nein ,sie dürfen auch künftig nicht auf Waldwegen fahren, weil sie mit Gashebel betrieben werden und nicht mit Pedalen, also als Kleinstfahrzeuge gelten.

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    2. Das ist so nicht ganz richtig. Es ist keine Frage, ob das Fahrzeug mit Pedalen oder einem Gashebel betrieben wird, sondern welcher Fahrzeugkategorie es rechtlich zugeordnet ist. Andernfalls müssten ja auch S-Pedelecs auf solchen Wegen fahren dürfen, weil sie Pedale haben.

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  5. Der Gesetzgeber strebt nach meinem Verständnis keine Gleichstellung von Fahrrad und E-Scooter an, sondern eine Angleichung der verhaltensrechtlichen Regelungen. Leider wird das in diversen Veröffentlichungen – teils auch in Veröffentlichungen des Gesetzgebers selbst – nicht immer mit konsistenter Terminologie wiedergegeben. Eine Angleichung bestimmter Verkehrsregeln ist keine Gleichstellung der Fahrzeuge. E-Scooter bleiben eine eigene Fahrzeugklasse und unterliegen weiterhin auch Regelungen, die sich von denen für Fahrräder unterscheiden, unter anderem hinsichtlich Versicherungspflicht, Mindestalter und technischer Anforderungen.

    Die Aussage, E-Scooter-Fahrende würden „wesentlich öfter“ als Radfahrende durch Fußgängerzonen fahren, kann ich aus meiner eigenen Wahrnehmung nicht bestätigen. Mein subjektiver Eindruck ist eher umgekehrt. Das ist natürlich kein Beleg für das Gegenteil – aber ebenso wenig lässt sich eine solche allgemeingültige Aussage ohne entsprechende Belege treffen. Dafür bräuchte es entsprechende Daten oder eine Untersuchung, auf die im Artikel allerdings nicht verwiesen wird.

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    1. Wahrscheinlich ist es, bezogen auf alle Fußgängerzonen nicht so leicht zu erkennen, aber bezogen auf die Fußgängerzonen in der Stuttgarter City rund um die Königstraße (nicht die Königstraße selber) fallen mir deutlich mehr E-Scooter auf, als Fahrräder.

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    2. Stimmt, es ist natürlich eine Angleichung der Verkehrsregeln. Das nächste Mal formuliere ich das exakter. Auf Waldwegen, wo Räder fahren dürfen, dürfen E-Scooter auch künftig nicht fahren.

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    3. Ja, das ist dann deine konkrete Beobachtung in den Fußgängerzonen rund um die Königstraße. Ich stelle gar nicht infrage, dass dir dort deutlich mehr E-Scooter als Fahrräder auffallen.
      Damit bleibt es aber eine subjektive Beobachtung an einem bestimmten Ort. Die ursprüngliche Aussage, E-Scooter-Fahrende würden „wesentlich öfter“ als Radfahrende durch Fußgängerzonen fahren, ist dagegen allgemein formuliert. Deine Antwort grenzt sie jetzt lediglich auf einen konkreten Bereich und deine persönliche Wahrnehmung ein – liefert dafür aber keinen Beleg.
      Und „mir fallen deutlich mehr E-Scooter auf“ ist ja nicht unbedingt dasselbe wie „E-Scooter-Fahrende fahren wesentlich öfter“. Gerade an anderer Stelle in deinem Blog beschreibst du selbst, dass wir Verkehrsverstöße je nach eigener Perspektive unterschiedlich wahrnehmen. Überspitzt gesagt: Als Radfahrender fallen einem möglicherweise eher die Fehler von E-Scooter- oder Autofahrenden auf, während Autofahrenden eher die Fehler von Radfahrenden auffallen. Die persönliche Wahrnehmung ist deshalb kein verlässlicher Maßstab für die tatsächliche Häufigkeit.
      Mir geht es dabei ausdrücklich nicht darum, E-Scooter-Fahrende zu verteidigen oder deren Verhalten zu verharmlosen. Mir geht es lediglich um die Frage, ob die allgemeine Aussage „E-Scooter-Fahrende fahren wesentlich öfter als Radfahrende durch Fußgängerzonen“ tatsächlich durch entsprechende Daten belegt ist. In deinem Artikel wird eine solche Datenquelle oder Untersuchung jedenfalls nicht genannt.

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  6. E-Scooter werden meinem Eindruck nach in Stuttgart mehrheitlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefahren, des öfteren gerne zu zweit. Ich sehe sie tatsächlich nicht als Hilfsmittel der Mikromobilität, sondern als Spaßfahrzeuge und überflüssig an. Stuttgart hat ein sehr gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem stehen sie immer noch kreuz und quer und werden an Radarstellanlagen abgestellt.
    Der öffentliche Raum für Fußgänger und Radfahrende wird ohne Not noch mehr gefüllt.
    Der einzig sinnvolle Weg ist die Fahrspuren für den MIV zu beschränken, etwas was Stuttgart scheut wie der Teufel das Weihwasser.

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  7. Ich denke manchmal, die könnten doch auch einfach Rad fahren. Leider hat das E-Scooter-Angebot das Leih-Fahrrad-Angebot gekillt. Es kann nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und verkümmert.

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  8. Die Leihfahrräder in Stuttgart wurden hauptsächlich von der absolut untauglichen Technik und App gekillt. Jedes Mal wenn ich ein Rad ausleihen wollte war das eine Katastrophe. An einen Scooter geht man hin, hat die richtige App, zahlt mit Kreditkarte und fährt los.

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