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18. Oktober 2026

Spielstraße mit parkenden Autos

Im Februar habe ich über die Gestaltung der Spielstraße in der Steinhausenstraße geschrieben. Damals waren zwar die Straßenmöbel und die Markierungen schon da, aber es fehlte die Beschilderung. 

Die ist inzwischen da. Der Bereich im Stuttgarter Westen ist als verkehrsberuhigte Straße ausgeschildert, den Straßenraum müssen sich Autofahrende mit Menschen zu Fuß und spielenden Kindern teilen. Es handelt sich um eine Ecke an einem Spielplatz, wo nur Wohnhäuser stehen. Die Stadt hat auf der Fahrbahn einige Parkplätze markiert.  Ich war da an einem Donnerstagvormittag, weshalb auf der Straße niemand unterwegs war, allerdings stand das übliche Stadtgerümpel herum: E-Scooter und Autos, von denen zwei nicht auf der markierten Parkfläche standen, obgleich markierte Stellflächen frei waren. 

Die Anwohner:innen selber haben hier den Wunsch geäußert, eine verkehrsberuhigte Straße mit Spiel- oder Sitzelementen zu bekommen. Die Stadt Stuttgart richtet solche Bereiche im Rahmen des Projekts "Mehr Platz zum Spielen" auf Antrag und wenn es verkehrsrechtlich geht, ein. Dort gilt für alles, was fährt, Schrittgeschwindigkeit, also um die 7 - 8 km/h. Kinder dürfen auf der Straße spielen, müssen allerdings Fahrzeugen auch Platz machen. Wie gut diese Straßenabschnitt im Sommer bespielt wurde, kann ich nicht beurteilen. Aber das wird schon gut gewesen sein. Übrigens haben die steinernen Sitzelemente an den Ecken auch noch rotweiße Reflektoren bekommen. 


6 Kommentare:

  1. Gilt da, wer in einer Spielstraße parkt, tut das auf eigenes Risiko?

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    1. Wenn Kinder beim Spielen auf der Straße ein dort abgestelltes Auto beschädigen, haften die Eltern nur wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. D.h bei blöd abgestellten Fahrzeugen gehen die die das dort abgestellt haben ein gewisses Risiko ein.
      Das Risiko ist höher als bei anderen Straßen, da unbeaufsichtigtes Spielen in Verkehrsberuhigten Bereichen ja Sinn und Zweck der Bereiche ist.
      Ich persönlich habe eine Familienhaftpflicht die wahrscheinlich auch zahlen würde wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Konjunktiv weil wir das in den letzten 19 Jahren seit wir Kinder haben nicht in Anspruch nehmen mussten.

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  2. Wer im Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb markierter Stellplätze parkt, parkt falsch.
    Leider keine Grund zum Abschleppen, also bei moderatem Kontrolldruck lediglich eine, im statistischen Mittel, geringe Parkgebühr.

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  3. Hier geht es um einen verkehrsberuhigten Bereich, nicht um eine Spielstraße. Eine Spielstraße ist etwas komplett Anderes und sehr selten. Ich kannte eine und die gibt es mittlerweile nicht mehr. Diese wird mit Verkehrszeichen 250 plus Zusatzzeichen 1010-10 ausgeschildert und dort dürfen gar keine Fahrzeuge fahren, selbst Fahrräder nicht.

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    1. Wie im Text ja auch gesagt. Im üblichen Sprachgebrauch halt Spielstraße. Echte Spielstraßen haben das Durchfahrt-Verboten-Schild mit einem weißen Zusatzschild mit Kind mit Ball, das es aber gar nicht bräuchte, denn Durchfahrt verboten ist Durchfahrt verboten. Sind aber extrem selten in Deutschland, höchstens mal temporär.

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