tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post4637194032691352097..comments2024-03-28T09:41:17.289+01:00Comments on Radfahren in Stuttgart: Wo will der Hund mit dem Fahrrad hin? Dr. Christine Lehmannhttp://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-85214148979860589812019-05-31T19:52:15.610+02:002019-05-31T19:52:15.610+02:00Ja, völlig richtig, sehr ich genauso. Das Schild i...Ja, völlig richtig, sehr ich genauso. Das Schild ist eine Meinungsäußerung, mehr nicht. Es ist für Radfahrer völlig unverbindlich.Ralph Gutschmidtnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-23897055573972445432019-05-31T10:54:18.057+02:002019-05-31T10:54:18.057+02:00Ich denke, wir sollten die Begrifflichkeit entspre...Ich denke, wir sollten die Begrifflichkeit entsprechend der aktuellen Gepflogenheiten anpassen:<br /><br />- Enteignung<br />- Fahrverbot<br />- Freiheitsberaubung<br /><br />So benennt man jedenfalls die Dinge, mit denen ich als Radfahrer schon seit Jahrzehnten unverblümt konfrontiert bin.<br /><br />Und manchmal ist ein erzürnter Metzger auch schon mit gezücktem Messer auf mich los gegangen (in der Stuttgarter Elisabethenanlage, wo eigetnlich gar kein Markt sein durfte...) <br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-20444187688195661882019-05-31T09:47:51.493+02:002019-05-31T09:47:51.493+02:00Bin auch autoloser Radfahrer. Aber ich finde Hunde...Bin auch autoloser Radfahrer. Aber ich finde Hunde auf dem Markt ziemlich eklig, wenn die an den Auslagen des Gemüsehändlers herumschnüffeln oder gegen einen Stand pissen. Alles schon gesehen. Nicht alle Menschen mögen Hunde. <br />Auch muss man nicht mit dem Fahrrad am Samstag über einen gut besuchten Markt laufen. Na klar gibt es Kinderwagen und Rollatoren, aber muss man sich deswegen auch mit dem Rad dazu gesellen?<br />Nur mal so.<br />Viele Grüße <br />AtzeAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-55000868842397253052019-05-31T08:44:04.394+02:002019-05-31T08:44:04.394+02:00Ravensburger Landrecht. Mit dem Bollerwagen und de...Ravensburger Landrecht. Mit dem Bollerwagen und dem Pferd darf man da ja auch durch. ;) Das Zusatzzeichen kommt weder in der StVO, noch im Verkehrszeichenkatalog vor. Also ist es nichtig. Daher dürfen Radfahrer dort weiterhin ihre Räder schieben. Man muss sich dann aber halt drauf gefasst machen, mit schlecht ausgebildeten Ordnungshütern diskutieren und hinterher Widersprüche schreiben zu müssen...<br /><br />Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass es Blödsinn ist, Radfahrer grade wenn es eng ist, zum Schieben aufzufordern - denn Schiebende brauchen wesentlich mehr Platz - und irgendwer läuft dann doch mit dem Schienbein gegen die abstehenden Pedale oder bleibt am Lenker hängen...<br /><br />Hunde hingegen fallen unter die Zuständigkeiten des Ortsrechts; da könnte eine Einschränkung durchaus rechtmäßig sein. Allerdings nicht in Verbindung mit einem Z 250 (eindeutig Straßenverkehrsrecht).DS-pektivenhttp://dschneble.tssd.de/blog/noreply@blogger.com