tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post7960697037979169509..comments2024-03-28T09:41:17.289+01:00Comments on Radfahren in Stuttgart: Immer schön radeln auf der Gulli-LinieDr. Christine Lehmannhttp://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comBlogger11125tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-36152958099563885212021-11-06T17:24:03.908+01:002021-11-06T17:24:03.908+01:00Jörg
Momentan ist das ganze noch gemeiner. Im Dunk...Jörg<br />Momentan ist das ganze noch gemeiner. Im Dunklen blendet z.B. ein LED-Licht Auto von vorne. Man sieht die Unebenheiten nicht mehr. Die Blendung kann so stark werden, dass der rechte nicht mehr wahrnehmbar ist. <br />Bei Nässe wird noch grausiger, der Stahl ist so was von klitschig. Da wird das Rad mal hierhin bal dahin versetzt. Jörghttps://www.blogger.com/profile/06635848793764707770noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-62076084937076953232021-11-05T08:09:10.475+01:002021-11-05T08:09:10.475+01:00Im Bereich von Kreuzungen und Abzweigungen liegen ...Im Bereich von Kreuzungen und Abzweigungen liegen die "quergerillten" Gullideckel dann doch wieder in Längsrichtung und lauern auf Radfahrer, die mehr auf das Verkehrsgeschehen achten, um Zusammenstöße zu vermeiden, als auf die Fahrbahn.<br /><br />Spontan fallen mir ein:<br />a) Rotebühlplatz (seitdem die Auffahrt vor die Litfaßsäule und Motorradabstellfläche verlegt wurde)<br />b) Mühlsteg (dort von der Stadt besonders perfide angelegt, denn sie versteckt den Gulli dort gerne monatelang unter einer Laubschicht).<br />c) Christophstraße Richtung Kinderhaus Seewasen (in Winnenden) <br /><br />Ach ja, der nicht nutzbare Bereich von Kandel und Gulllideckeln darf laut Regelwerken nicht bei der (Mindest-)Breiten-Berechnung von Radverkehrsanlagen mitgezählt werden. Das "übersehen" die Behörden nahezu konsequent.Holgerhttps://www.blogger.com/profile/08796160459282863900noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-62667818095944089352021-11-05T07:55:54.566+01:002021-11-05T07:55:54.566+01:00Indirekt gibt es Kriterien, und zwar über die VwV-...Indirekt gibt es Kriterien, und zwar über die VwV-StVO, RASt und ERA. Da steht drin, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Radverkehrsanlage benutzungspflichtig machen zu dürfen. Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt: hält der Baulastträger den Radweg nicht in einem benutzbaren Pflegezustand (z.B. indem er keinen Winterdienst praktiziert), muss die Benutzungspflicht aufgehoben werden.<br /><br />siehe z.B. http://adfc-regensburg.de/docs/RV-Tagung_2011.pdf<br />und https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html<br /><br />Das hilft uns in der Praxis leider doch nicht. Einen Antrag auf Aufheben der Benutzungspflicht darf man nur unter engen Einschränkungen stellen. Und wenn man einen stellt, wird er von der Stadt Stuttgart ignoriert oder schleppend behandelt: mein Antrag liegt seit 3 Jahren unbearbeitet rum.<br /><br />Wie Polizei und Gerichte beurteilen, ob ein Radfahrer besser als die Behörden bewertet hat ob die Gefahr auf dem Radweg größer ist als auf der Fahrbahn, d.h., ob ein Radweg/Radfahrstreifen unzumutbar ist, ist Glückssache (oder Pechsache?). Da wird dann gerne von "angepasster Fahrweise" geschwurbelt, ohne genauer darauf einzugehen, wie man denn durch Fahrweise nassem Laub und Eis das Glitschig-sein abgewöhnen könnte.<br /><br />Im Detail ist nämlich alles Wischiwaschi, denn die Behörden dürfen/sollen jede Stelle einzeln bewerten. Die Bewertung muss zwar theoretisch auf Antrag offengelegt werden, wozu Stuttgart aber in der Regel nicht fähig ist. Das Ordnungsamt findet seine Unterlagen nicht wieder. Vielleicht gab es auch nie etwas Schriftliches. Ich habe da keinen Einblick, wie das Ordnungsamt organisiert ist.<br /><br />Die technischen Regelwerke sind bekanntlich sauteuer und nicht jeder hat sie zur Hand. Hier sind aber frei verfügbare (etwas veraltete und nicht in allen Details korrekte) Zusammenfassungen):<br /><br />https://www.mainz.de/medien/internet/downloads/Radwegebenutzungspflicht_Leitfaden.pdf<br /><br />https://www.nahmobil-hessen.de/wp-content/uploads/2021/01/Qualitaetsstandards_und_Musterloesungen_2te_Auflage_web.pdf<br />Holgerhttps://www.blogger.com/profile/08796160459282863900noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-36015791427254822802021-11-03T13:32:52.581+01:002021-11-03T13:32:52.581+01:00Nein, die gibt es nicht. Ich habe jedenfalls noch ...Nein, die gibt es nicht. Ich habe jedenfalls noch keine gefunden. Dr. Christine Lehmannhttps://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-40606798930913041402021-11-03T13:32:07.354+01:002021-11-03T13:32:07.354+01:00Poller waren jetzt hier nicht das Thema, weil die ...Poller waren jetzt hier nicht das Thema, weil die selten auf Fahrbahnen stehen, aber du hast natürlich Recht, es gibt noch mehr Ungemach auf unseren Wegen als das hier beschriebene.Dr. Christine Lehmannhttps://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-72180377429847007332021-11-03T12:15:18.053+01:002021-11-03T12:15:18.053+01:00"Ich finde sicher bedeutet für mich auch, nic..."Ich finde sicher bedeutet für mich auch, nicht sklavisch in jeder kleine Lücke auf der ein Schutzstreifen befahrbar wäre, das auch zu tun, wenn es sonst eben nicht so ist."<br />Um dir das abzugewöhnen haben autofahrende Rechtsverdreher<br />TBNR 102142- 102145 erfunden.<br />z.B TBNR 102142 : <br />"Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten." € 15Markus Koßmannhttps://www.blogger.com/profile/09495644433433040055noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-26576905637105149802021-11-03T10:31:25.396+01:002021-11-03T10:31:25.396+01:00Für das geforderte möglichst weit rechts fahren gi...Für das geforderte möglichst weit rechts fahren gilt ja die Einschränkung, das es dort sicher zu fahren sein muss. Danach handelt nicht jeder und so lassen sich viele Radler vorauseilend in den Rinnstein drängen und Kraftfahrer fühlen sich wohl andere Menschen an oder manchmal in den Fahrbahnrand zu drängen. Ich finde sicher bedeutet für mich auch, nicht sklavisch in jeder kleine Lücke auf der ein Schutzstreifen befahrbar wäre, das auch zu tun, wenn es sonst eben nicht so ist.<br />Hanneshttps://www.blogger.com/profile/13597977767512017347noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-82614499950302873982021-11-03T10:08:49.650+01:002021-11-03T10:08:49.650+01:00Früher hatte ich auch immer großen Spaß auf Straße...Früher hatte ich auch immer großen Spaß auf Straßenbahnstrecken, bei denen die Haltestellen als Buchten bis an die Schiene ausgeführt wurden. Wahlweise ging dann ein Radweg, am besten nur Rad frei durch die Haltestelle oder man musste eben an regelmäßig zwischen den Schienen springen. Die Bauweise war sogar "modern", um 2010 neu gebaut.<br />Radwege durch Haltestellen auch bei Buslinien scheinen leider Standard zu sein, sieht man hier im Blog auch oft.Hanneshttps://www.blogger.com/profile/13597977767512017347noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-67895014229613849772021-11-03T09:12:23.277+01:002021-11-03T09:12:23.277+01:00Gibt es eigentlich rechtlich sichere Kriterien, ab...Gibt es eigentlich rechtlich sichere Kriterien, ab wann ich wegen des schlechten Fahrbahnzustands einer Radverkehrsanlage, die der Benutzungspflicht unterliegt, diese nicht mehr und stattdessen die Autofahrspur benutzen darf? Die Bandbreite reicht ja von "unbequem" über "unzumutbar", "gefährlich" bis "unbenutzbar". Dazu kommen in dieser Jahreszeit noch verschärfende Bedingungen wie Dunkelheit, Nässe, feuchtes Laub und gelegentlich Schnee und Eis. Welche davon könnten die Benutzungspflicht aufheben?Wolfgangnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-33989350336587282342021-11-03T08:48:25.993+01:002021-11-03T08:48:25.993+01:00Vielleicht hier nochmal der Hinweis auf das Ausmaß...Vielleicht hier nochmal der Hinweis auf das Ausmaß der durch den motorisierten Verkehr verursachten Straßenschäden: diese steigen nämlich in der 4.Potenz zur Achslast.<br />Ein 2t SUV belastet die Straßen also bereits 16mal soviel wie ein "normaler" Kleinwagen von 1t, ein 3,5t Lieferwagen 150mal und ein 40t LKW 100000mal!<br />Aber schon der "Klein"wagen belastet die Fahrbahndecke 50000mal mehr als ein 80kg Radler und immer noch 20000mal mehr als ein 100kg Lastenradler (dies im Grunde aber nur theoretisch, weil die Fahrbahndecke ja auf den Autoverkehr ausgelegt ist, das geringe Gewicht der Radler also gar keine Verformungen auslösen kann).<br />Wenn man dann aber natürlich genau auf der Reifenspur dieser Autos und LKWs Sollbruchstellen (aka Gullideckel) in die Fahrbahndecke einbaut...marmotte27https://www.blogger.com/profile/13546042630903943203noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-44715291993137378122021-11-03T07:25:07.049+01:002021-11-03T07:25:07.049+01:00Du hast noch was vergessen: Poller. Die werden Rad...Du hast noch was vergessen: Poller. Die werden Radfahrern gerne mitten in ihren Weg gestellt. Weil es zu viele Autofahrer gibt, die diesen Weg illegal benutzen. Markus Koßmannhttps://www.blogger.com/profile/09495644433433040055noreply@blogger.com