tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post8846990528602241303..comments2024-03-29T10:34:25.926+01:00Comments on Radfahren in Stuttgart: Aufs Auto hauen - darf man das?Dr. Christine Lehmannhttp://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comBlogger11125tag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-31008477081573627372019-07-26T12:32:41.077+02:002019-07-26T12:32:41.077+02:00Es ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn ich auf ...Es ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn ich auf das Dach schlagen kann, werde ich gerade gefährdet. Eine Klingel dürfte unbestritten zu leise sein. Das rechtfertigt in jedem Fall eine Notwehr/Nothilfe. Wenn ich also mit der flachen Hand (nicht mit der Faust) auf das Dach schlage ist das am deutlichsten im Fahrzeug zu hören. Deutlicher noch als wenn man mit der Faust darauf schlägt.<br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-43322730361987452822019-07-23T21:46:16.626+02:002019-07-23T21:46:16.626+02:00Du musst eine helltönende Glocke dran haben, darfs...Du musst eine helltönende Glocke dran haben, darfst aber zusätzlich andere Schallzeichen abgeben. Ebiker nehmen das Supernova M99 Pro Horn, Bio Biker greifen zum "The Hornit" von Bullet Venture. Beide sind richtig laut.Carsten Ottehttps://www.blogger.com/profile/03648759766451020063noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-91599691722399226412019-07-19T19:39:12.272+02:002019-07-19T19:39:12.272+02:00Also, wenn Vorsatz vorliegen muss, sind spontane, ...Also, wenn Vorsatz vorliegen muss, sind spontane, aus dem Affekt geleitete Reaktionen wohl nicht gemeint. Ich bin aber kein Jurist.<br /><br />Liebe Christine, einen Autoreifen kann man sehr wohl aufpumpen. Bei handelsüblichen Standpumpen für Rennräder ist auch ein Anschluss für Autoventile vorhanden. Ich hatte mal das Vergnügen, einen schleichenden Plattfuß soweit aufzupumpen, dass der Besitzer seine Karre zum nächsten Reifenhändler fahren kann. Dauert zwar ein bisschen und ist ziemlich anstrengend, aber es ist möglich. Somit wäre Luftrauslassen keine Sachbeschädigung.Matthiashttps://www.blogger.com/profile/04758274123260218487noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-13827908354953689852019-07-18T21:39:02.975+02:002019-07-18T21:39:02.975+02:00Autos haben laute Hupen, die Klingel meines Rades ...Autos haben laute Hupen, die Klingel meines Rades hören autofahrende im fließenden Verkehr meist nicht. <br />Inwiefern darf ich eine Dezibel stärkeres Mittel des "auf mich aufmerksam" machens wählen? Wäre so ein stadion-air-horn gesetzlich okay, oder würde ich mich damit strafbar machen? <br />Eine digitale alarmanlage, alla rauchmelder? <br /><br /><br />Persönlich habe ich das erst einmal auf dem Rad erlebt, dass mir ein Auto so knapp die Vorfahrt genommen hat, dass ich aus reflex und schreck gegen den mir zu nahe kommenden Teil des Autos getreten habe. <br />Es war kein starker Tritt, aber stark genug, dass mich der rückstoß fast umgeworfen hätte. dumm. oder reflex halt. Ich habe oft drüber nachgedacht, wie ich hätte sonst vor dem drohenden Aufprall hätte warnen können. <br />Ich denke die meisten "auf das dach klopfer" haben einen ähnlichen Hintergrund...Davenoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-8170520993932041222019-07-17T12:47:55.415+02:002019-07-17T12:47:55.415+02:00Auch bei versuchter Sachbeschädigung muss ein Vors...Auch bei versuchter Sachbeschädigung muss ein Vorsatz vorliegen.D.h: ich habe die erklärte Absicht etwas zu beschädigen, in diesem Fall das Auto, es gelingt mir jedoch nicht<br />Dies ist bei der dargestellten Handlung jedoch nicht der Fall.<br />Sollte es doch eine DElle geben, ist dies vom Autofahrer zivilrechtlich natürlich eintreibbar.EFhttps://www.blogger.com/profile/06232706179452152813noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-51303876659041595992019-07-16T22:30:57.638+02:002019-07-16T22:30:57.638+02:00de jure:
Das letzte, was ich von Martin Winterkorn...de jure:<br />Das letzte, was ich von Martin Winterkorn gehört habe, war, dass er über den Dieselbetrug von seinen Untergebenen in Form von eMails detailliert informiert wurde, diese auch auf seinem persönlichen Laptop aufgespielt waren, das er übers Wochenende zum Aktenstudium nach Hause nahm. Die Verteidigung baut darauf auf, dass aber nicht nachweisbar ist, dass er die Sachen auch tatsächlich gelesen hat und deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden darf.<br />Ja. Das ist der Martin Winterkorn, dem wir die Abwrackprämien für saubere Autos hinterher geschmissen haben.<br /><br />Dann doch lieber zur See fahren.<br />Dort weiss ich wenigstens, in wessen Hand ich bin.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-58901518814636409012019-07-16T21:48:58.376+02:002019-07-16T21:48:58.376+02:00Juristisch gesehen ist das alles kein Problem, sol...Juristisch gesehen ist das alles kein Problem, solange man nichts beschädigt. Schließlich hupen Autos uns dauernd an. Und natürlich darf man den Fahrer nicht durch ständiges Klopfen vom Verkehr ablenken.Ralph Gutschmidtnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-69279340138897075592019-07-16T14:11:59.193+02:002019-07-16T14:11:59.193+02:00Allerdings ist das Hauen aufs Autodach definitiv k...Allerdings ist das Hauen aufs Autodach definitiv keine versuchte Sachbeschädigung, denn das ist ja gar nicht die Absicht. Es ist eher eine Notwehrhandlung. Ich kenne keine Gerichtsurteile dazu (habe gesucht, aber keine gefunden), und es wäre schon mal interessant, wenn so was vor Gericht verhandelt würde. Denn so, wie es derzeit läuft - der Radler kriegt die Verwarnung und der Autofahrer kommt ungeschoren davon, obgleich er den Radler schwer gefährdet hat - geht es eigentlich nicht. Dr. Christine Lehmannhttps://www.blogger.com/profile/13131717025694238922noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-42456274080331761172019-07-16T11:23:15.210+02:002019-07-16T11:23:15.210+02:00Ich muss mich Carsten leider anschließen. Solange ...Ich muss mich Carsten leider anschließen. Solange der Radfahrer nicht am Boden liegt lag keine Gefährdung vor. Das reflexartige Klopfen auf das Fahrzeug um zu zeigen, dass man sich gerade massiv bedrängt fühlt wird von Autofahrern und erfahrungsgemäß der Polizei als aggesiv ausgelegt. Ich weiß mir leider keinen besseren Rat, als an solchen Stellen in der Mitte der Fahrbahn zu fahren und dadurch enges Überholen zu verhindern. Martin Mückehttps://www.blogger.com/profile/06370388102525646449noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-51124863748070800102019-07-16T10:28:28.802+02:002019-07-16T10:28:28.802+02:00"Man sollte aber tunlich "Selbstjustiz&q..."Man sollte aber tunlich "Selbstjustiz" unterlassen, das kommt bei Richtern nicht gut. Und ansonsten nach dem Prinzip "Dulde aber klage" handeln."<br /><br />Dulde aber Klage habe ich versucht, funktioniert im Falle von Gefährdung durch rücksichtsloses Überholen nicht. Obwohl der überholende Autofahrer mit dem Spiegel meinen Arm touchiert hat, wurde die Anzeige von der Polizei fallengelassen, weil kein Schaden entstanden ist. Der Klopfer aufs Dach ist Ausdruck dessen, dass wir dem rücksichtslos und gesetzeswidrig ausgelebten Recht des Stärkeren beim Überholen durch den Rechtstaat nichts entgegen zu setzen wissen.Carsten Ottehttps://www.blogger.com/profile/03648759766451020063noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7245513698435665458.post-26014503487763387312019-07-16T07:50:42.916+02:002019-07-16T07:50:42.916+02:00Hallo Christine,
ich habe mal einen Fachmann gefra...Hallo Christine,<br />ich habe mal einen Fachmann gefragt zu dem Thema.<br />Eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten.<br />Beim Aufsdachhauen könnte man versuchte Sachbeschädigung unterstellen, das ist seit einiger Zeit strafbar.<br />Wenn man aber gegen eine Scheibe klopft (so wie beim Anklopfen) wird wohl nichts gemacht werden, weil Klopfen (so mit dem Fingerknöchel, wie beim Klopfen an die Tür) an eine Schiebe ein eher untaugliches Mittel zur Beschädigung ist.<br />Man sollte aber tunlich "Selbstjustiz" unterlassen, das kommt bei Richtern nicht gut. Und ansonsten nach dem Prinzip "Dulde aber klage" handeln.<br />Das ist für Radfahrer, die zum wiederholten Mal Nötiger, Engüberholer, Gefährder angezeigt haben und keinerlei Erfolg hatten schon sehr frustrierend. Da wird man gefährdet und keinen interessiert es. Hier muss man ein Umdenken auch in der Justiz erwirken.<br />Aber zurück zum Thema. Ratschlag war, besser die Finger davon zu lassen.<br />Gruß<br />KarinAnonymousnoreply@blogger.com