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14. Juli 2017

Der Landwirtschaftsminister und die militanten Mountainbiker


In Baden-Württemberg dürfen Radler im Wald nur dort fahren, wo der Weg mindestens zwei Meter breit ist. Das ist allen ein Ärgernis.

Nicht nur allen Radlern. Auch Politiker kriegen regelmäßig Ärger mit der Regel, wenn sie sich mit unbedachten Äußerungen in die Nesseln setzen.

So wie Landwirtschaftsminister Hauk, der in einem Interview von "ein paar militanten Mountainbikern" gesprochen und damit sein "Wir werden nichts ändern" begründet hat. Aber auch Spaziergänger müssten sich über die Regel ärgern, wenn sie darüber nachdächten.

Denn auf breiten Wegen sind alle unterwegs, auf schmalen Waldwegen dagegen sowohl deutlich weniger Fußgänger als auch weniger Radfahrer. Radfahrer aber zwingt diese Regel auf die breiten Wege. Da stören sie Spaziergänger. Downhiller und Montainbiker, aber auch radelnde Kinder und Jugendliche lieben zudem schmale und gewundene Strecken.


Es zeigt sich, dass die paar militanten Mountainbiker sich auf knapp  60.000 belaufen, die eine Petition gegen diese Regel unterschrieben haben. Und die ärgert die lockerflockig-pauschale Abwertung, die sich in Hauks Satz ausdrückt. Auf 150 empörte, aber höfliche Kommentare in Facebook hat Hauk bislang keine Antwort gegeben.

Ich denke, das ist erst der Beginn der Empörung. Letztlich wird die Zwei-Meter-Regel im Land aufgehoben werden müssen. Wir wollen ja nicht den Familienvater oder die Familienmutter kriminalisiert sehen, die mit ihren Kindern auf dem Fahrrad einen netten kleinen etwas abenteuerlichen, weil schmalen Weg entlang radelt und vom Förster oder der Polizei gestellt wird.
Rund um Stuttgart fahren auch viele Berufspendler durch die Wälder, ohne einen Zollstock dabei zu haben. Es gibt sogar offizielle Radrouten, die über zu schmale Waldwege führen. Ein unsinniges Verbot, dass Radfahrende gar nicht einhalten können, muss weg.

Denn wenn eine Regel nicht eingehalten werden kann, fördert sie  das anarchische Verhalten. Oder steckt auch hier wieder mal der Gedanke der Kontrolle dahinter. Wir halten mal ein Gesetz vor, mit dem wir Radfahrer gängeln und abstrafen können, sobald wir Lust dazu haben. Teile der Politik und Polizei haben es offenbar gern, wenn der Radler mit der permanenten Drohung unterwegs ist, dass sein Mobilitätsmodus illegal ist und bestraft wird. So was nennt man Willkürherrschaft.

Die Zweimeter-Regel ist übrigens so kurios, dass sie sogar bei "Wer wird Millionär" für eine Halbe-Million-Frage taugte.

Es wehren sich zwar regelmäßig Wanderverbände gegen die Freigabe schmalerer Wege im Wald für Radfahrer (die dort ja jetzt schon unterwegs sind) und meinen, die Konflikte würden zunehmen. Aber es spricht nicht viel dafür, dass es so ist. Die meisten Menschen spazieren auf breiten Wegen. Jogger und Radler nehmen an sonnigen Wochenenden dann lieber die schmaleren Nebenwege. Dadurch verringern sich die Konflikte eher. In anderen Bundesländern geht es doch auch. Warum hier nicht?

11 Kommentare:

  1. Ich habe irgendwanneinmal von dieser Regelung gehört. Da bin ich aber schon mehr als einmal schmalere Wege gefahren. Bei uns im Wald gibt es Wege, die starten als asphaltierte 2-3m Wege und enden als Trampelpfad. Muss ich da als Radfahrer einen Meter dabeihaben, um zu Messen, wann ich umdrehen muss? Darf ich nicht mehr mit dem Rad nach Hessen fahren, weil der Weg dazwischen plötzlich schmaler wird als 2 Meter?
    Die Regelung ist Schwachsinn. Erstens kennen sie die wenigsten, zweitens mit etwas Rücksichtnahme ist das doch leicht zu regeln. Uns sind auf den schmalen Wegen auch schon Fußgänger begegnet und dann macht man halt langsam. Mit etwas gutem Willen kommt man unfallfrei aneinander vorbei.
    Hardcore Mountainbiker sollten zum richtigen Schnellfahren lieber ausgewiesene Strecken nutzen und, jetzt an die Fußgänger, die sollten diese Strecken respektieren, sie haben eigene, die bitte die Radfahrer respektieren sollen. Reiter haben übrigens auch ausgewiesene Reiterpfade, die alle anderen respektieren sollten.
    Betrachtet doch den Wald als Shared space (ohne motorisierte Teilnehmer). Jeder nimmt auf jeden Rücksicht.
    Gruß
    Karin

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    1. Die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg ist eine sehr gute!
      Alle anderen Bundesländer verwenden schwammige Begriffe wie:
      "ausreichende Breite", "geeigneter Weg", "ungeeignet", etc.

      Es ist schon eigenartig, dass Radfahrer im Wald plötzlich
      einen Zollstock benötigen um 2 Meter abschätzen zu können,
      im Strassenverkehr jedoch sofort bemerken, wenn sie ein KfZ
      mit 1.40 Meter Abstand überholt anstatt der üblichen 1.50?!

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    2. Wenn die 1,50 Meter "üblich" wären - schön wär's. Und über 1,40 regt sich keiner auf. Was regelmäßig Unmut erregt, sind die Sportfreunde, deren Außenspiegel in Griffweite sind. Und davon gibt es wahrlich genug.

      Und s.u.: Für Radwege gibt es auch Mindestbreiten. Und die muss ich benutzen, auch wenn sie diese Mindestmaße unterschreiten. Man stellt halt einfach ein blaues Schild hin.

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    3. Lieber Hans- Peter, wie klar ist die nicht-"schwammige" 2 Meter regel denn? Wie ist Wegbreite definiert? Der Abstand zwischen 2 Bäumen? Was ist überhaupt ein Weg und was eher ein Pfad? Und gilt das jetzt für den Weg-Anfang oder durchgängig? Ist ein kurzer Engpass akzeptabel (z.B. an einer Schranke vorbei) oder ist der Weg damit verboten? Die Regel ist überhaupt nicht tauglich und muss daher weg.

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  2. Kurios übrigens auch daß die hochoffizielle Strecke des Radelthon teilweise auch über Wege unter 2m führt. Zwischen Sillenbuch un Rohracker ist das eher ein Singletrail für MTBs, als eine Strecke für alle, wie sie beworben wird.

    Martin

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  3. Das Ganze ist ein Symptom für den Verteilungskampf auf knappen Flächen. Im Straßenverkehr will das Auto alles für sich haben, in der Natur und in Parks eigentlich die Fußgänger. Radler sind gegenüber Fußgängern schneller und werden deshalb als gefährlich empfunden. Dabei vermeidet ein Radler Zusammenstöße unbedingt, weil er dann selbst zu Boden geht und sich verletzt. Es kann nur um ein gutes Miteinander gehen, nicht um Ausgrenzung, Kriminalisierung und Vertreibung. Dass aber genau dies so oft Radfahrende trifft, ist ein Symptom unserer Gesellschaft, die von der Dominanz des Autos ausgeht und dabei nicht mehr Fußgänger (so wie früher), sondern Radfahrer diskriminiert. Wie man an der Äußerung des Minister sehr schön erkennen kann.

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  4. Der Mann ist gut, er sitzt nur im falschen Ministerium. Der gehört ins Verkehrsministerium. Seine Forderung: Radler dürfen nur noch Radwege benutzen, die mindestens 2 Meter breit sind.

    Es ist schon ein Witz, wenn Radler in Städten auf kombinierte Rad-/Gehwege gezwungen werden, die unter 2 Meter breit sind und abseits des gefährlichen KFZ-Verkehrs werden sie von solchen Wegen vertrieben. Wohin eigentlich?

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    1. Wohin Diskriminierung und Aburteilung von Gruppen führen kann...

      https://www.swr.de/swraktuell/rp/koblenz/tueckische-falle-im-wald-bei-wershofen-nagelbrett-ausgelegt/-/id=1642/did=19047526/nid=1642/1xuoegi/index.html

      https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/seil-bringt-stuttgarter-radler-zu-fall/-/id=1592/did=18128044/nid=1592/1ysqpt3/index.html

      Allzeit unfallfreie Fahrt

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  5. Ich fahre zwar meist auf breiten Forstwegen herum, zuweilen aber auch mal einen Trail. Man wird von Fußgängern gelegentlich auf die 2 Meter Regel angesprochen, Konflikte hatte ich dort jedoch noch nie: ich nehme Fahrt heraus, warte bis die Fußgänger an einer Stelle angekommen sind an der sie sicher beiseite treten können, und klingele falls sie mich noch nicht bemerkt haben.
    Auf den Forstwegen, die über 2m breit sind, habe ich öfters Konflikte erlebt da ich dort auch zügiger unterwegs bin. Dort springt der Fifi eines Hundehalters aus dem Gebüsch und jagt dem Fahrrad nach (95% der Hunde sind besser erzogen). Man trifft auf Jogger die dank In-Ear Ohrhörern nichts wahrnehmen. Und auf größere Gruppen von Nordic-Walkerinnen die nebeneinander den ganzen Weg blockieren und sich dabei so laut unterhalten das sie eine Fahrradklingel nicht hören können. Bei defensiver Fahrweise alles kein Problem, aber wenn eine der Situationen überraschend nach einer nicht einsehbaren Kurve wartet wird es brenzlig. Zum Glück bisher immer unfallfrei, auch Dank einer Joggerin die sich durch einen Sprung zur Seite rettete als ich mir meinem Sportsfreund quatschend um die Kurve kam und danach verständlicherweise über Fahrradfahrer im Wald geschimpft hat.
    Rücksichtnahme ist genau wie auf der Straße im Wald gefragt, nur das wir da die starken Verkehrsteilnehmer sind und daher besonders umsichtig sein müssen

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    1. Leider ist "Rücksichtnahme" nun nichts, was den Deutschen besonders auszeichnet, drum ist ja jede Kleinigkeit geregelt. Wer wie ich viel im Wald unterwegs ist weiß, dass die Webreite von allerlei Faktoren abhängig ist, Jahreszeit und Pflegezustand gehören da auch dazu. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass man abdreht, wenn der Weg weiter zugewachsen ist als noch vor 3 Monaten.

      Ich muss allerdings auch sagen: Noch nie - wirklich nie - hat mich jemand auf diese Regelung angesprochen.

      In Deiner Aufzählung fehlen übrigens die quatschend nebeneinanderfahrenden RadlerInnen, die auch gerne den ganzen Weg blockieren und auch kein Klingeln wahrnehmen. Oder die, die einfach ganz in Gedanken mitten auf dem Weg fahren - denn das ist nicht nur Fußgängern vorbehalten.

      Toleranz ist wohl das Zauberwort, wenn man sich Wege teilt. Und sowenig wie der Autofahrer auf der Straße ein Anrecht auf seine Maximalgeschwindigkeit hat, haben das RadlerInnen im Wald.

      Ein freundliches "Guten Morgen" statt Klingeln kann manchmal übrigens wahre Wunder wirken.

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  6. Fehler im Bericht: Anstatt „Ein unsinniges Verbot, dass Radfahrende gar nicht einhalten können“ muss es heißen: „... Verbot, das ...“.

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