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6. September 2017

Nebeneinander ist besser als hintereinander

Zwei Menschen dürfen nicht nebeneinander auf ihren Fahrrädern sitzen und sich unterhalten. 

Das gilt als Behinderung des Verkehrs. Nebeneinander sitzen ist aber erlaubt, sobald sich zwei Menschen in einem Auto befinden.

In einem Auto ist es sogar erlaubt, einen leeren Sitzplatz neben sich mitzuführen. Diese Aussage von Wolfgang Rauh veröffentlichte die Seite "Fahrrad Wien".

Sogar drei leere Sitzplätze darf ein Mensch mit sich führen, der in einem Auto sitzt.
Und vier leere Sitzplätze darf er am Straßenrand abstellen, oft tagelang, und damit den Verkehr behindern. Ein leerer Autositz ist demnach in der sozialen Rangordnung auf öffentlichen Straßen höher angesiedelt als ein Rad fahrender Mensch, so die Schlussfolgerung bei der Frage, wo Radfahrende in der Hierarchie tatsächlich angesiedelt sind. Dabei ist Nebeneinanderradeln ein Vorteil für alle.


Rauh spielt auf den Platzbedarf an, den Autos in unseren Städten beanspruchen. Auf dem Foto sieht man, was die Straßen voll macht. Zwei Autos (eines parkt regelwidrig, das andere fährt auf der Gegenfahrbahn vorbei) brauchen die volle zweispurige Straßenbreite. Der Radler, der entgegenkommt, braucht kaum Platz.

In einer ins Auto verbissenen Gesellschaft werden dagegen Radfahrende als Hindernisse definiert, nicht aber als das, was sie eigentlich sind: Verkehrsteilnehmer, die sehr viel weniger Platz beanspruchen und diesen Platz wiederum für den Autoverkehr freiräumen. Es würde der Autogesellschaft sicher gefallen, wenn weniger Leute Auto fahren, damit es weniger Stau gibt. Der Umstieg aufs Fahrrad, den immer mehr machen, ist da eine Lösung. Obgleich gerade Radfahrende entscheidend dazu beitragen können, dass weniger Autos fahren, gelten sie als Feinde, als Störer, als Menschen, die man bekämpfen muss.

Übrigens darf man durchaus nebeneinander radeln. Entscheidend ist, dass man den Verkehr nicht behindert. Das heißt: Entgegenkommende Fahrzeuge müssen den Platz haben, ihren Weg zu verfolgen, und Autofahrer hinter einem dürfen nicht daran gehindert werden, die Radler zu überholen. Ist die Fahrbahn breit genug, dass Radler und Auto draufpassen und kann der Autofahrer innerhalb seiner Fahrbahnbegrenzung mit einem Seitenabstand von 1,5 Metern zum Radler überholen, dann wäre das Nebeneinanderradeln eine Behinderung. So breite Fahrbahnen haben wir in Stuttgart aber eher nicht oder sie haben bereits einen Radstreifen.

In den meisten Fällen muss ein Auto auf die Gegenfahrbahn wechseln, um mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu überholen. Und in diesem Fall ist es egal, ob er ein Rad oder zwei Fahrräder überholt, die nebeneinander fahren. De facto behindern zwei Räder ihn dann nicht mehr als nur eines.   Das ist jedoch eine juristische Grauzone. Die Diskussion mit der Polizei dürfte in diesem Fall schwierig werden und so eine Argumentation eher zu Eskalation beitragen als zur Beruhigung der Lage. Auch in Deutschland ist es ausdrücklich nur in Fahrradstraßen Radlern erlaubt, nebeneinander zu fahren.

Dabei wäre es von Vorteil, wenn Radler nebeneinander fahren, vor allem, wenn sie in einem Familienverband unterwegs sind. Fahren vier Räder hintereinander auf einer Fahrbahn, wird der Überholweg für das Auto auf der Gegenfahrbahn unerwartet lang. Bei vier Radlern mit einem Minimalsicherheitsabstand von zwei Fahrradlängen ist die Schlange schon neun Fahrräder lang. So manches Mal reicht die Lücke im Gegenverkehr dafür nicht aus, und es kommt zu lebensgefährlichen Situationen für die Radler, wenn der Autofahrer erschrocken wieder einschert. Fahren die Vier dagegen kompakt jeweils zu zweit nebeneinander, ist der Überholweg nur noch ein Drittel so lang. Das wäre für alle Beteiligten weniger stressig und gefährlich.

Übrigens geht es bei diesem Nebeneinanderradeln oftmals gar nicht darum, sich zu unterhalten. Ich sehe immer wieder Mütter/Väter mit ihren Kindern oder Jugendlichen, die auf dem Gehweg radeln (nebeneinander), weil sie auf der Fahrbahn nicht hintereinander fahren wollen. Fährt der Papa voraus, hat er das Kind (ab 10 müssen Kinder auf der Fahrbahn fahren), nicht mehr im Blickfeld. Fährt das Kind voraus, muss die Mutter ständig Anweisungen rufen und das Kind ist nach hinten orientiert, statt nach vorn. Da wäre es geschickter, die Mutter/der Vater, könnte das Kind rechts fahren lassen und sich selbst zwischen Kind und Gegenverkehr setzen.

Gefährlicher Sicherheitsstreifen,
Silberburgstraße
Und nachdem mich und meinen Mann kürzlich auf dem schmalen Sicherheitsstreifen (welch eine Ironie, dieses Wort!) in der Silberburgstraße ein Bus mit einem Seitenabstand von einer Handbreit überholt hat (der Luftzug hat mich zusätzlich gegen den Bus gezogen!), bin ich, nachdem ich am Bus an der nächsten Haltestelle vorbei musste, den weiteren Weg neben meinem Mann geradelt, damit der Busfahrer nicht noch einmal auf die Idee kommt, so eng an uns vorbeizuschrappen. Aus reinem Selbstschutz also. Denn gerade diese gestrichelten Streifen für Räder verführen viele Autofahrer und leider auch einige Busfahrer, die es eigentlich wissen müssten, dazu, den gebotenen Sicherheitsabstand zum Radler von 1,5 Meter zu vernachlässigen. Wäre hier gar nichts auf die Straße gemalt, hätte uns der Busfahrer mit Sicherheit nicht so knapp überholt. Hier hätte ich eigentlich mittig auf der Fahrbahn radeln müssen, damit der Busfahrer nicht in Versuchung gerät, auf Tuchfühlung vorbeizuschrammen.

Alte Weinsteige, Blick aus dem Auto.
Abwarten, ich komme sowieso nicht vorbei. 
Gerade auf nomalbreiten Fahrbahnen, die zum Überholen nicht reichen, es sei denn, man riskiert es, den Radler mit dem rechten Außenspiegel zu touchieren, ist es zuweilen besser, nebeneinander zu radeln, um den hinter einem drängelnden Autofahrenr klar zu machen, dass er hier nicht überholen kann und es auch lieber gar nicht erst versucht. Es ist eine Maßnahme der Eigensicherung, die auch den Autofahrer vor einem Manöver schützt, mit dem er andere gefährdet. Alleinradler fahren in solchen Situationen mittig.

Karlsruhe, Radpiktorgramm auf der Fahrbahn
Radzeichen auf der Fahrbahn helfen dabei, sowohl Radfahrenden als auch Autofahrenden zu zeigen, dass hier Radler gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind und fahren dürfen, wo sie fahren, nämlich wie ein Auto auf der Fahrbahn. Karlsruhe hat das schon länger. In Stuttgart fangen wir gerade erst damit an.







23 Kommentare:

  1. Stuttgart bekommt auch solche Radzeichen? Wo?

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  2. Eine Diskussion mit der Stuttgarter Polizei zu den Überholabständen, besonders in Kombination mit Radstreifen, halte ich für dringend nötig. Unseren Polizisten scheinen die Sachverhalte nicht bekannt zu sein. Auch die Polizei glaubt, dass Schutzstreifen automatisch Schutz bieten.
    https://twitter.com/PP_Stuttgart/status/904702990128484352.

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    1. Es gibt schon eine Stelle, wo solche Radzeichen auf der Fahrbahn sind, nämlich auf der rechten Fahrbahn unter dem Kraftwerk Münster hindurch Richtung Münster. Diese Spur ist eine Rechtsabbiegespur für die Zufahrt ins Kraftwerk und zugleich teil des Radwegs, der vor dem Kraftwerk aufhört und danach wieder beginnt. Was wir noch nicht haben, ist das Fahrradzeichen einfach mal so auf Autofahrspuren, damit allen gezeigt wird, dass hier auch Radler unterwegs sein dürfen und sollen. Aber, ich schätze, das wird kommen.

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  3. "Zwei Autos (eines parkt regelwidrig, das andere fährt auf der Gegenfahrbahn vorbei)"
    Da ist doch auch eine gelbe durchgezogene Linie (Z.295) in der Strassenmitte ? Damit wäre das Vorbeifahren des Autos auf der Gegenfahrbahn ebenfalls illegal.

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    1. Das ist aber nicht strafbar/ahndbar wenn es rechts durch Falschparker zu eng ist.

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  4. Würde mich auch interessieren, wo solche Radzeichen, oder noch besser Sharrows, kommen. Mein Vorschlag wäre z.B. Hedelfinger Straße, zwischen Wangen Rathaus und mindestens bis zum Obi. Statt eines dann doch zu schmalen Schutz- oder Radfahrstreifens.

    Martin

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    1. Oben habe ich beschrieben, wo wir schon diese Radzeichen haben. Und was Hedelfingen betrifft, so wird das nur routinierten Radlern helfen. Ich finde nicht, dass wir die Radinfrastruktur (Radstreifen, Radwege) durch Radzeichen auf der Fahrbahn ersetzen sollten, denn das bringt nicht mehr Radler auf die Straße. Wir müssen aber alles tun, damit die, die sich jetzt noch nicht trauen, auch aufs Rad umsteigen. Finde ich jedenfalls. Und viele Radler schaffen dann den Druck, ernsthaft eine gute und bequeme Radinfrastruktur zu schaffen.

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    2. Dein obiger Post war noch nicht da als ich geschrieben habe.

      An der von mir beschriebenen Stelle ist schlicht kein Platz für irgendwelche Radinfrastruktur. Und mit solchen sichtbaren Zeichen würden meiner Meinung nach sehr wohl Radfahrer auf der Fahrbahn ausweichen. Kann ich genauso einfach sagen.


      Martin

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    3. "Sharrows" sind meiner Meinung nach Unsinn. Sie erreichen langfristig nur, das regelignorante Autofahrer glauben werden, das an allen Stellen, wo sie nicht vorhanden sind, Radfahrer nicht fahren dürfen und deshalb zu maßregeln sind.

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    4. Also wie bei Radfahr- und Schutzstreifen

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    5. Sharrows ersetzen keine Radinfrastruktur. Aber ich könnte mir die Dinger zum Beispiel im Schwabtunnel vorstellen, wo schlicht kein Platz ist für Radstreifen, wo aber Autofahrer meinen, dass Radler in Lebensgefahr sind und sie deshalb auch in Lebensgefahr bringen, weshalb viele Radler auf die Gehwege ausweichen. Besser wäre natürlich, den Schwabtunnel zur Fahrradstraße zu machen, wo Radler Vorrang haben, aber auch das wird von Autofahrern und Radlern oft kaum verstanden. Es ist schwierig, eine teils enge Stadt wie Stuttgart radtauglich zu machen, und zwar für diejenigen, die sich heuten noch nicht trauen, Fahrrad zu fahren.

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  5. Wunderbar eloquente Darstellung und Argumentation! Vielen Dank!

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  6. In den Niederlanden gilt die Regel, daß der Autoverkehr durch Schwellen auf 30 km/h begrenzt werden muß, wenn ein Radweg nicht baulich von der Straße getrennt wird. Wendete man diese Regel so auch in Deutschland an, wäre gegen dieses Konstrukt nichts zu sagen.

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    1. Es kommt aber schon auch darauf an, dass die Radler selber nicht über diese Schwellen fahren müssen. Schwellen und 3-cm-Bordsteine haben wir in Stuttgart bereits überreichlich. Und jedes Mal hoppeln auch die Radler darüber.

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    2. Stadtplaner die mitdenken lassen in der Schwelle eine schmale Gasse für Fahrräder. Funktioniert einspurig ganz gut, leider nicht so gut mit Hänger oder Lastenrad.

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  7. Inhaltlich stimme ich vielem zu - aber der Aufhänger scheint mir ausschließlich dazu geeignet, die Gräben zwischen Auto- und Radfahrern möglichst tief zu halten. Wie kann man auf die Idee kommen, einen Bezug zwischen einem Rad und einem leeren Autositz herzustellen? Und wenn man diese Vergleiche unbedingt ziehen will: Es steht jedem frei ein Tandem mit Kinderanhänger am Straßenrand abzustellen. Sich also aus parkenden Fahrzeugen eine Diskriminierung zu stricken, erfordert doch beeindruckenden Willen, sich in der Opferrolle zu sehen.

    Wenn es hier darum ginge, die Rücksichtslosigkeit Stuttgarter Busfahrer gegenüber Radfahrern anzuprangern, wäre ich sofort dabei, denn es braucht keinerlei Straßenmalerei um einen Busfahrer dazu zu verleiten, bergauf ohne Seitenabstand in der Kurve zu überholen (gerne genommen in der Reinsburgstraße). Hier könnte doch die Stadt mit gezieltem Training auf die Fahrer einwirken, oder?

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    1. Lieber Anonymus, gemeint ist damit, dass Autos sehr viel Platz auf der Straße beanspruchen. Und zwar völlig selbstverständlich. Nach meiner Erfahrung ist es nicht sinnvoll, wenn sich Radler zu defensiv verhalten, also sich immer ganz schmal machen. Unterwürfigkeit mindert Hass nicht, im Gegenteil, sie erweckt beim Überlegenen den Eindruck, es ist erlaubt und richtig, respektlos und gefährdend zu handeln. Busfahrer können übrigens nur von der SSB trainiert werden, nicht von der Stadt. Und ich könnte mir vorstellen, dass der Betriebsrat so ein Ansinnen gar nicht lustig findet.

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    2. Lieber Namenloser, wenn es um Abstände geht, geht es immer um Sicherheit. Zu geringer Sicherheitsabstand ("halber Tacho") ist strafbewehrt und wird von Zeit zu Zeit überwacht. Zu geringer Sicherheitsabstand gegenüber Radfahrern wird konsequent nicht verfolgt, sondern als normales Verhalten gewertet.

      Es hängt also davon ab, gegen wen eine Tat verübt wird. Offensichtlich sind nicht alle Verkehrsteilnehmer gleich(-berechtigt).

      Es wird als völlig normal hingenommen, dass ein Autofahrer rund 10 Quadratmeter Fläche beansprucht. Wenn ein Radfahrer rund 1 Quadratmeter Fläche beansprucht, wird von Behinderung gesprochen. Gerne wird auch gemaßregelt (Hupen, Abdrängen, Beschimpfen, ...). Also beleidigt oder genötigt.

      Das ist ebenfalls offensichtliche Ungleichbehandlung. Mit welcher Berechtigung eigentlich? Oder auf welcher Rechtsgrundlage?

      Mit Opferrolle hat das jedenfalls nichts zu tun.

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    3. Ich bestreite inhaltlich nichts. Aber wer einen Radfahrer mit einem leeren Autositz auf eine Stufe stellt macht ihn doch bewusst klein und schürt damit den Hass erst richtig. Und steigt dann in das Reizthema "Seitenabstand" ein. Wer denkt denn da noch in Lösungen? Niemand.

      Gelegentlich die Perspektive zu wechseln schadet doch niemandem. Warum sollte ein SSB Betriebsrat Trainingsmaßnahmen "gar nicht lustig" finden? In einem so stressigen Beruf wie Busfahrer würde sich die Steigerung von Resilienz und Gelassenheit sicher positiv auf Motivation und Krankenstand auswirken. Aber wahrscheinlich gibt man hier halt kein Geld aus (wie in der Wirtschaft auch).

      Nicht alle Rücksichtslosigkeit auf unseren Straßen geht von Autos aus und richtet sich gegen Radfahrer. Um beim Busfahrer zu bleiben: Es ist auch mit dem Auto nicht lustig, wenn der Bus aus der Haltestelle fährt, während man mit dem Auto genau neben ihm ist.

      Die zunehmende Rücksichtslosigkeit auf unseren Straßen betrifft alle - wird aber auch von allen verursacht. Hand aufs Herz: Seid ihr noch nie von einem Radfahrer bedrängt worden?

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    4. Lieber Namenloser,

      hier liegen einige Missverständnisse vor:

      Der Vergleich Radler - leerer Sitz wurde nicht gezogen. Stattdessen wurde der Platzbedarf verglichen. Und dessen unterschiedliche Wahrnehmung. Den Vergleich mit dem leeren Sitz hast du gezogen.

      Somit wird auch der Radler nicht klein gemacht. Und es wird schon gleich gar kein Hass geschürt. Diese Schlussfolgerungen stammen aus Deiner Gedankenwelt.

      Ganz im Gegenteil kannst Du hier immer wieder lesen, dass Radler ihren Platz im Verkehr selbstbewusst beanspruchen sollen.

      Die Rechtslage zum Seitenabstand ist eindeutig. Warum ist das ein Reizthema für Dich?

       SSB: Du kannst Deine Ideen dort gerne vorbringen und Lösungen vorschlagen. Nicht hier diskutieren, was man machen könnte. Mache es einfach.

      Rücksichtslosigkeit: Das bestreitet niemand. Nur die unterschiedlichen Folgen kann eben auch niemand bestreiten. Wieviele Autofahrer werden durch ausscherende Busse (die haben übrigens in aller Regel Vorfahrt) schwer verletzt oder getötet? Und wieviele Radler werden von KFZlern  getötet?

      In Köln wurde dieses Jahr ein 17-jähriger von hinten über den Haufen gefahren.  Seitenabstand: 0 cm. Das (!) ist nicht lustig.

      Ich fahre ca. 40.000 km im Jahr mit dem Auto und ca. 3.000 km mit dem Rad. Als Radler werde ich regelmäßig von Autofahrern bedrängt, gefährdet, ...

      Ich kann mich tatsächlich nicht erinnern, wann ich zuletzt als Autofahrer durch einen Radler gefährdet oder bedrängt wurde. Wie soll das eigentlich gehen?

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    5. Oh - tatsächlich? Im Artikel wird ausgeführt, dass ein Autofahrer einen leeren Sitz neben sich haben darf, Radfahrer aber nicht nebeneinander fahren sollen. Warum erzählt man das gleichzeitig, wenn man keinen Zusammenhang herstellen wollte?

      Aber vielleicht stimmt meine Gedankenwelt ja wirklich nicht. Mag sein. Sie hat mich tatsächlich schon einmal dazu gebracht, mich als Einzelperson an die SSB zu wenden. Amüsante Korrespondenz - aber selbstverständlich wirkungslos.

      In meiner Welt ist die Vorfahrt auch nicht mehr gegeben, wenn sich ein anderer bereits an der Stelle befindet, auf die ich vorrücken möchte. Ich kann auch nicht von Rechts in eine Kreuzung fahren, wenn da jemand steht. Zugegeben, die, die dann ihre Hand nicht mehr von Hupe oder Klingel nehmen können, sehen auch das anders.

      Aber bei einem bin ich mir eben ganz sicher: Rücksichtslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem. Denn so wie ihr Beispiel "nicht lustig" ist, war es auch nicht lustig als ein Radfahrer in Hamburg ein Kind überfahren hat - ohne anzuhalten. Google findet beliebig viele Beispiele zu allen Konstellationen. Allen ist eines gemeinsam: Der Stärkere gewinnt. Und dass das ausgenutzt wird, ist kein Problem des Autoverkehrs. Das war es, worauf ich hinaus wollte.

      Schönen Sonntag!

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  8. Situation letzte Woche: Radausflug mit vier Erwachsenen und zwei 6jährigen. Ein Teil der Strecke verlief durch die Stadt. Nach StVO hätten die Jungs auf dem Bürgersteig fahren müssen, zwei der Begleiter hätten dort fahren dürfen und die anderen beiden fahren auf der Straße.
    Wer denkt sich sowas aus?
    Wir sind selbstverständlich alle und zu zweit nebeneinander auf der Straße gefahren. Die Kids im Blick, reden geht auch und ja, die Überholer musssten auf die Gegenfahrbahn. Gab auch Gehupe - aber das liegt daran, dass die 1,50 m nicht allgemein bekannt sind und hinter Radfahrern bleiben, wenn die Gegenfahrbahn nicht frei ist, irgendwie einer Majestätsbeleidigung gleichkommt.
    Dass die StVO nicht ernst genommen wird, ist nicht verwunderlich: siehe Rettungsgassen-Skandale.

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    1. Typische Situation, aber gut, dass ihr das gemacht habt, und macht es weiter so. Wir haben uns in Deutschland (nicht nur in Stuttgart) noch nicht daran gewöhnt, dass das Auto nicht immer und überall die Straße beherrschen darf. Unsere Gesetzgebung hinkt da hinterher. Sie ist noch nicht geeignet fürs Alltagsradeln von Menschen jeden Alters. Es wird Zeit, dass wir im Bund mal einen anderen Verkehrsminister bekommen (leider stehen die Chancen schlecht), nämlich einen, der auch für Radfahrer denkt und für Fußgänger, nicht nur für Autos. Es liegt aber auch an uns, durch unsere Präsenz auf den Straßen, eine passende Gesetzgebung einzufordern. Also radelt weter, was das Zeug hält.

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