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22. November 2017

Warum wir Straßenverkehrsregeln missachten

 Fußgänger auf Radweg 
Endlich habe ich Grün an der langsamsten Ampel Stuttgarts. Aber den Fußgängern hat ihr Rot zu lange gedauert, sie sind gerade alle losgelaufen. Ich schlängle mich durch sie hindurch.

Würden Fußgänger so vor startende Autos laufen? Ein Auto steht auf dem Radstreifen. Würde der Autofahrer auch eine Autospur so blockieren? Die Ampel ist Rot, aber ein Radfahrer schaut sich kurz um und fährt weiter. Würde er das als Autofahrer auch tun?

Regelverstöße nerven ... aber immer nur die anderen, die gerade keinen begehen. Fußgänger missachten hauptsächlich rote Fußgängerampeln oder queren die Straße zehn Meter neben der Fußgängerfurt oder dem Zebrastreifen. Autofahrer missachten am Häufigsten Geschwindigkeitsbegrenzungen und Park- und Halteverbote. Radfahrer ähneln den Fußgängern im Missachten roter Ampeln und nehmen es nicht so genau mit der Einbahnrichtung von Radwegen und Radstreifen. Lästig ist jeder Regelverstoß für andere. Meistens übrigens nur lästig, manchmal auch gefährlich.


An der Ampel warten: nicht bequem.
Übrigens missachten Fußgänger und Radfahrer deshalb Rotlichter besonders oft, weil für sie das Stehen anstrengender ist als für Autofahrer das Stehen. Autofahrer sitzen, sie müssen ihren Köpermodus nicht ändern. Fußgänger müssen stoppen und stehen, und besonders anstrengend ist das Stehen an Ampeln für Radfahrende, denn sie müssen sich mit einem Bein abstützen oder ganz absteigen, dann zum Start wieder aufsteigen oder heftig antreten. Anhalten und Starten sind für Radfahrer die anstrengendsten Modi beim Radfahren.

Radler/innen warten so ungern lange an roten Ampeln, dass sie es sogar bevorzugen, stattdessen eine winkelige Z-Schranke zur durchfahren. Das sieht man relativ oft an der Ampelanlage am Rosensteinbunker (ist übrigens verboten.) Diese Radampel ist ohnehin nicht mehr zeitgemäß und dem Radverkehr an Wochenenden überhaupt nicht gewachsen.




Auf dem Radstreifen parken: bequem.
Autofahrer missachten deshalb Parkverbote so oft, weil es für sie umständlich ist, in Parkhäuser zu fahren. Sie müssen rein, Kärtchen ziehen, herumkurven, Parkplatz suchen, Wagen einparken, einen Ausgang suchen und später an Automaten umständlich bezahlen, das Autos suchen, herauskurven. Und Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten Autofahrer deshalb so gern, weil der Gashebel sich so leicht runterdrücken lässt und die Kontrolle der Geschwindigkeit, den beständigen Blick auf den Tacho erfordert. Die wenigsten Autofahrer entwickeln ein Gefühl für ihre Geschwindigkeit, weil sie so leicht zu steigern ist.

Fußgänger gefährden sich selbst, wenn sie auf die Fahrbahn treten. Autofahrer gefährden alle anderen, wenn sie zu schnell fahren. Parken sie auf Radwegen und Fußwegen, zwingen sie Radfahrer und Fußgänger um sie herum zu fahren oder zu laufen, meistens über die Fahrbahn. Das ist meistens nicht gefährlich, kann aber gefährlich werden, vor allem, wenn ein Autofahrer auch noch die Fahrertür aufstößt, um auszusteigen.

Geisterradler auf verbotenem Gehweg
Rotlichtfahrten sind für Radfahrende gar nicht so gefährlich. Viel gefährlicher sind Gehwegfahrten, vor allem dort, wo es auch noch verboten ist. Reichlich Unfälle ereignen sich auch, wenn Radler Radstreifen und Radwege in die falsche Richtung befahren. Da gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Radfahrende haben aber noch ein Problem, das kein anderer Verkehrsteilnehmer hat. Die Verkehrsführung ist für sie oft unklar, schwer zu erkennen, verworren oder unterbrochen. Sie sind im Pfadfindermodus unterwegs, und entscheiden letztlich an jeder Kreuzung, jeder Abbiegung, jedem Übergang spontan nach ihrer Einschätzung der Lage. Aus diesem Modus kann man Radfahrende nur herausholen, indem man ihnen eindeutige und durchgängige Routen anbietet, bei denen alle Übergänge und Kreuzungen einfach und klar geregelt sind und die gut beschildert sind. Soweit sind wir leider in Stuttgart noch nicht.

Wir beklagen gern, dass Verkehrsregeln eher als Empfehlung, weniger als Gebote oder Verbote behandelt werden. Aber wir gestatten es uns alle selbst, die Regeln dann zu verletzen, wenn wir einen guten Grund dafür angeben können. An Samstagen stehen Autos überall, auf Gehwegen, im Halteverbot, weil ihre Lenker keine Lust haben, in ein Parkhaus zu fahren. Fußgänger ärgern sich darüber und gehen doch bei der nächsten Ampel bei Rot drüber. Wir sind gut im Veurteilen anderer und gut im Gründe finden für unser eigenes Verhalten. Es würde mir gefallen, wenn wir das ändern könnten.

Übrigens wünschen sich Autofahrer von uns Radfahrern vor allem mehr Berechenbarkeit: Das heißt, wissen, wohin der Radler fahren will (biegt er ab, fährt er weiter, bleibt er stehen?), woher Radfahrer kommen (plötzlich vom Gehweg runter auf die Fahrbahn, gegen die Einbahnstraße, auf der falschen Straßenseite dem Autofahrer entgegen) und vor allem, dass sie nachts mit Licht fahren, damit man sie überhaupt sehen kann. (Sie dazu ein Gedankenaustausch zwischen ADFC und ADAC.)




10 Kommentare:

  1. Guter Artikel, nur beim letzten Abschnitt kann ich Dir nicht Recht geben.
    Ja, ich als Autofahrer wünsche mir, dass sich nicht plötzlich vor mir ein Radfahrer materialisiert. als Radfahrer habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass eine nicht unerhebliche Menge der Autofahrer der Meinung ist, dass Radfahrer auf den Gehweg gehören und dass sie einem Auto auf jeden Fall Platz zu machen haben. Das Thema Dooring haben sie überhaupt nicht auf dem Schirm, d.h. man wird angehupt, wenn man zum eigenen Sicherheit Abstand hält.
    Was ich so täglich auf der Straße erlebe, lässt für mich eher den Schluss zu, dass man gang ganz dringend mal allen Verkehrsteilnehmern Verkehrsregeln nahebringen sollte. Die letzte autofahrerin, die ich angemotzt habe, kannte noch nicht einmal den Unterschied zwischen Einbahnstraße und entgegen der Fahrtrichtung parken (das war das Problem, sie blockierte nämlich meine Weiterfahrt).
    Mein Eindruck ist, dass wirklich sehr sehr viele Verkehrsteilnehmer noch nicht einmal die Basics der Basics kennen und das ist eine echtes Problem.
    Viele Grüße
    Karin

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    1. Danke, Karin. Ich fürchte allerdings, dass mit de Unkenntnis der Verkehrsregeln gilt leider auch für viele Radfahrende. Leider ist die Unkenntnis der Verkehrsregeln bei Autofahrern schwerwiegender, weil sie so leicht jemanden verletzten oder töten können mit ihrem Geschoss. Erstaunlich eigentlich, dass sich Autofahrer die Regeln nicht merken, immerhin haben sie ja mal eine Fahrschule durchlaufen. Was man bei Radlern oder Fußgängern nicht immer sagen kann.

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    2. Na ja, Fahrschule... Ich habe meinen "Lappen" seit über 30 Jahren. Da gab's die ersten verkehrsberuhigten Zonen, dafür z.B
      keinen Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und sonstigen Radwegen, keine besondere Regelungen in Einbahnstraßen für Radler, ...

      Der allgemeine Konsens ist: Je länger ich den Lappen habe, desto erfahrener bin ich und desto besser kann ich Autofahren. Ist halt Quatsch. Dass sich die Welt in der Zwischenzeit zum Teil gravierend wandelt - wen kümmert's!

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  2. Vielen Dank für diesen guten Artikel. Er bringt die Problemlage m.E. super auf den Punkt. Tatsächlich bin ich auch der Meinung, es würde im Straßenverkehr alles reibungsloser und mit weniger Frustpotenzial ablaufen, wenn sich alle etwas mehr an die Regeln halten würden. Ich wünschte mir aber auch, dass es für Radler spezielle Regeln gibt (z.B. Grüner Pfeil), der ihren Ansprüchen gerecht wird. Und zum letzten Abschnitt noch eins: Der Wunsch beruht auf Gegenseitigkeit. Es ist in den letzten Jahren eine Unart geworden, auf das Blinken zu verzichten. Auch ich als Radler muss oft raten, wohin der Autofahrer möchte. Gerade bei Rechtsabbieger ist dies eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Viele Grüße
    Frank

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  3. Ich denke, dass unsere Wahrnehmung oft verzerrt ist. 2016 gab es in Hamburg eine größere Kontrollaktion der Polizei. Das Ergebnis: 153 Autofahrer und 40 Radfahrer missachteten eine rote Ampel.

    Das entspricht auch dem, was ich täglich als Fahrradfahrer, Fußgänger und Autofahrer in Stuttgart registriere.

    Die meisten Ampeltoten bei Radfahrern und Fußgängern gibt es nicht, weil sie bei Rot die Straße überquert haben, sondern weil sie sich auf ihr Grün verlassen haben.

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  4. Mit dem unteren Bild (Radfahrer auf dem Gehweg am Stöckach) wird ein furchtbarer Zustand für Radfahrer an dieser Stelle visualisiert: es ist alles super und machbar, wenn man von der Straßenbahnhaltestelle Stöckach aus in Richtung Stadt radeln will. Aber wehe, man möchte als Radfahrer in die Gegenrichtung! Es gibt weder einen Radweg (hört an der großen Kreuzung vorne abrupt auf), noch kann man mit dem Rad auf der Straße fahren, ohne in starke Bedrängnis durch Autoverkehr zu geraten. Der Gehweg ist verständlicherweise tabu, die ohnehin schon sehr enge Fahrbahn durchgehend komplett zugeparkt. Ich KANN als Radfahrer gar nicht anders, wenn ich keinen riesen Umweg fahren möchte, als dort entlang zu fahren, wo es der Radler auf dem Bild tut.

    Meiner Meinung nach müsste auf der Gegenfahrbahn absolutes Parkverbot herrschen, dann könnte da auch noch ein Radweg in die andere Richtung hin.

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    1. Na ja, man kann schon ganz gut mit dem Fahrrad dorthin radeln, man muss halt nur wie die Autos einen U-Törn machen. Ich finde, dass man die Neckarstraße in beide Richtungen ganz gut radeln kann. Ab dem Stöckach ist sei ja Tempo-30-Straße. Man müsste nur aufhören, sich als Radler wie ein halber oder beräderter Fußgänger zu fühlen, sondern mehr wie ein Auto. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich alle baulichen Maßnahmen ablehne, die aus Radlern Fußgänger machen (zum Beispiel bei Zugängen zu Radabstellanlagen auf Gehwegen). Es führt dazum, dass Radler sich immer wieder auch extrem regelwidrig im Fußgängermodus auf zwei Rädern zu bewegen.

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  5. "Man müsste nur aufhören, sich als Radler wie ein halber oder beräderter Fußgänger zu fühlen, sondern mehr wie ein Auto."

    Mein Problem: Beim Erwachsenwerden ist mir die kindliche Phantasie ein Stück weit abhanden gekommen. Auch die im Laufe des Lebens bei den meisten von uns stattfindende Wissensakkumulation steht dem Vorstellungsvermögen manchmal im Wege. Wenn man einmal vom Unterschied zwischen (Menschen-) Haut und (Blech-) Haut gehört oder ihn gar am eigenen Leibe erfahren hat ...

    Früher haben zwei, drei laute "Vroooaam! Vroooaam!" noch ausgereicht, schon war ich als Porsche unterwegs.
    Heute reichen selbst eine 1/4 Stunde lautes und angestrengtes Brüllen nicht mehr aus, um mich in einen Auto-Modus zu versetzen - und ich rede noch nicht von den Mitmenschen, die mich irgendwie seltsam anschauen.

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  6. "Fußgänger gefährden sich selbst, wenn sie auf die Fahrbahn treten."
    Das ist eine Frage der Sichtweise. Ich zum Beispiel finde es normal. wenn Fußgänger innerorts die Fahrbahn betreten. Man hat schon auch mal auf der anderen Seite zu tun. Auch Kinder laufen gern mal auf die andere Strassenseite, "zwischen parkenden Kfz" heraus. Wie auch sonst, die parken doch überall. Hat schon jemand in diesem Zusammenhang (von Kfz-Fahrern getötete oder verletzte Kinder) von illegal parkenden Kfz gelesen? Dabei sind die gar nicht mal so selten.
    Übrigens: Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Grundgesetz und bezeichnet die körperliche Bewegungsfreiheit, die nicht "gefährdet" werden darf (außer durch "sich selbst" natürlich, da kann man ja nix machen).

    Der Satz beschreibt die Sicht des Stärkeren. Man kann für 'Fußgänger' mit demselben Recht (des Stärkeren), und viele Kfz-Fahrer tun es auch, 'Radfahrer' einsetzen.

    Dieses Verständnis ("gefährden sich selbst") ist bis in die grammatikalische Reflexiv-Konstruktion hinein die Mutter der üblichen Polizei- und Presse-Unfallberichte, wenn's um Unfälle Autofahrer vs Fußgänger/Radfahrer geht. Mit der Standardphrase "...stieß dabei mit dem Auto zusammen und verletzte sich [selbst] schwer ...." wird Auto-Aggression dialektisch-grammatisch in Autoagression gewendet.

    "Wir beklagen gern, dass Verkehrsregeln eher als Empfehlung, weniger als Gebote oder Verbote behandelt werden."

    Diesem Satz liegt nach m.M.n. ein grundlegendes Unverständnis vom Zweck der Rechtsordnung bzw von Menschsein zugrunde. Bei 'normalen' Bürgern kann und muss man dieses Rechtsverständnis hinnehmen. Bei gewählten Volksvertretern halte ich es für höchst problematisch.

    Empfehlung einerseits Gebot und Verbot andererseits sind keine Widersprüche. Das liegt am Menschen und seinem freien Willen. Empfehlung ebenso wie Verbot und Gebot fließen (lediglich) ein in die Risiko- bzw in die Folgeneinschätzung einer Entscheidung.
    Diese Unterscheidung ist sehr wichtig für das Verständnis unserer gegenwärtigen Verkehrskultur.

    Beispiel:
    Ein bloßer Anti-Einbruch Paragraf, oder auch deren fünf, verhindern nicht, dass eingebrochen wird.
    Der Paragraph ist für sich genommen zwar Ausdruck einer gewissen gesellschaftlichen Ächtung des Einbrechens. Gibt es jedoch keine, der gesellschaftlichen Ächtung oder den von der Politik geäußerten Zielen entsprechende Strafbewehrung, keinen entsprechenden Fahndungsapparat, keinen vermehrten baulichen Schutz von Häusern und Wohnungen, dann wird trotzdem mehr eingebrochen, Gesetz, Gebot und Verbot hin oder her.

    Alle würden dann rufen: Mehr Polizei! Härtere Strafen! Und viele würden überlegen: Wie kann ich das Sicherheitsdesign an Türen und Fenstern verbessern?

    Kaum jemand würde appellieren: "Einbrechen ist doch nach § soundso verboten! Lasst uns doch alle "einfach" mehr an das Gesetz halten und gegenseitig auf unsere Wohnungen Rücksicht nehmen. Dann wird alles gut."
    Wohlgemerkt: Bei Einbruch geht es nicht um Menschenleben (Verkehr, besser Kfz-Verkehr: Über 3000 Getötete/Jahr).

    Trotz dieser monströsen Zahl (die Getöteten durch giftige Abgase, Lärm und Stress nicht eingerechnet) und dem Terror, den die täglichen Tötungen auslösen, übernehmen Politik, Verwaltung und Industrie keinerlei Verantwortung und sehen keinerlei Handlungsbedarf: Töten und Verletzen im Strassenverkehr wird in die Verantwortung des Einzelnen gestellt. Politik und Medien halten sich raus. Geahndet wird kaum.

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  7. @ Christine, Du hast zwei weitere Beteiligte "vergessen", der sich nicht an die Straßenverkehrsregeln halten. Ich meine diejenigen, die sich über die Verwaltungsvorschriften hinwegsetzen: Stadtrat, Bezirksräte und Behörden.

    Warum setzen die sich über die Verwaltungsvorschriften hinweg und knallen den Verkehrsteilnehmern so eine katastrophale Infrastruktur vor die Füße bzw. Räder?

    Warum muss ich mich als Verkehrsteilnehmer in Stuttgart alle paar Meter entscheiden, ob ich mich doch lieber nicht an die Beschilderung und Markierungen halte?
    Wenn ich das tue, setze ich mich schließlich Todesgefahr aus und vor Gerichten werde ich mindestens teilschuldig gesprochen.
    Beispielsweise, wenn ich weniger als 1 Meter Abstand vom parkenden Auto gehalten habe bei dooring-Unfall.
    Beispielsweise, wenn ich auf linksseitigem Radweg ohne Radampel bei Fahrbahn-Geradeaus-Grün von einem Linksabbieger überrollt werde.

    A propos linksseitiges Gehweg-Radeln: Die Unfallgefahr ist gleich groß, unabhängig davon, ob da gerade ein Freigabeschild gilt (z.B. bei der Kreuzung am Rosensteinbunkter) oder nicht. Warum triffst Du hier eine Unterscheidung?

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