Seiten

29. September 2018

Der Radverkehr kommt in die Schweizer Verfassung

Fast 74 Prozent der Schweizer Bürger/innen haben dafür gestimmt, dass die Förderung von Radwegen in die Verfassung aufgenommen wird.

Das bedeutet, dass der Ausbau der Radinfrastruktur in der Schweiz nicht mehr nur eine regionale Angelegenheit ist. Die Regierung in Bern kann mitreden. Vor allem aber kann sie Standards festlegen, die für mehr Sicherheit sorgen. Das scheint nötig, denn die Zahl der Verkehrstoten unter Radfahrenden ist in der Schweiz unverhältnismäßig gestiegen. Außerdem rechnen Experten damit, dass der Radverkehr in den kommenden zwei Jahrzehnten um zwei Drittel steigen wird.

In Deutschland haben wir bereits Standards für den Radverkehr, die in den Empfehlungen für den Radverkehr (ERA) festgelegt sind. Nicht dass sich die Radstreifen- und Sicherheitsstreifenbreiten in Stuttgart überall daran orientieren würden, weil sie teils älter sind, aber die neuen werden nach diesen Mindesstandards angelegt.

Unser größtes Problem in Deutschland sind über Radwege, Gehwege und Radstreifen hinweg abbiegende Autos und Lkw, die viele Radfahrende das Leben kosten. Hier sollten wir dringend eine bundesweit gültige Regelung finden und durchsetzen, die solche für Radfahrende meist tödlich endende Zusammenstöße verhindern. ganz dringend! Denn auch bei uns wird in den kommenden zwei Jahrzehnten der Radverkehr sehr stark zunehmen.


5 Kommentare:

  1. Wenn ich die Zahl der beinahe-Unfälle mit abbiegenden Motoristen bedenke, sehe ich da auch Handlungsbedarf. Es bringt einem wenig, wenn auf dem Stein steht "ich hatte Vorfahrt"

    AntwortenLöschen
  2. Radstreifenbreiten in Stuttgart orientieren sich nicht überall an den ERA weil sie teils älter sind? Die erste ERA ist von 1982. Da waren Radfahrstreifen schon mit 1,85 m drin, plus 0,5 m Sicherheitsabstand zu Längsparkständen.

    AntwortenLöschen
  3. Hallo Christine, diese Aussage schockiert mich, dass bei neuer Infrastruktur die Mindeststandards eingehalten werden würden. Genau das Gegenteil ist der Fall, die Vorschriften werden flächendeckend mißachtet!

    Die Mindestbreiten sind bekanntlich bei "erhöhtem" Radverkehrsaufkommen (und von der Zahl der Fußgänger abhängig) erheblich höher als auf Deinen Bildchen dargestellt, sodass die Mindestbreite der HRR1 zumindest ab der Tübinger Straße bis Bad Cannstatt 3m bis über 4m beträgt. Gemischt mit Fußgängern dürfen die Radfahrer ab bestimmten Verkehrsstärken auch nicht mehr geführt werden: bereits bei 200 Fußgängern und Radfahrern in der Spitzenstunde ist (selbst bei 4.5m Breite) die Gehwegbenutzung durch Radverkehr auszuschließen.

    AntwortenLöschen
  4. Also ich persönlich kenne keine einzige Radverkehrsanlage, die auch nur in die Nähe der Era kommt. Dafür kenne ich tausend Stellen, an denen Radverkehrsanlagen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gleichzusetzen sind.

    AntwortenLöschen
  5. Und selbst die Vorgaben der ERA sind viel zu gering dimensioniert. Stimmt, Holger, es gibt vieles, was nicht mal der ERA enspricht, aber neue sogeannte Schutzstreifen werden jetzt mit Abstand zu den geparkten Fahrzeugen angelegt, weil man es nicht anders tun darf. Man sieht aber bei uns auch, wie wenig neues im vergangenen Jahr dazugekommen ist.

    AntwortenLöschen