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4. November 2020

Erst klingeln, dann den Fußgäner überholen

Auf gemeinsamen Geh-/Radwegen dürfen Radfahrende nicht durchbrettern und Fußgänger:innen in Angst und Schrecken versetzen oder gar gefährden. 

An Fußgänger:innen muss man langsam vorbei radeln, und man sollte vorher sicher stellen, dass die Menschen zu Fuß einen auch bemerkt haben. Kommt es nämlich zu einer Kollision, weil man leise vorbeisausen wolte, dann hat man als Radfahrer:in eine Mitschuld auch am eigenen Sturz und seinen Folgen. Das hat ein Gerichtsurteil hat jetzt festgestellt (Oberlandesgerichts Hamburg (1 U 155/18)

Die Einzelheiten:

Will man einen Fußgänger überholen, muss man sichestellen, dass der einen wahrgenommen hat. Das kann man tun, indem man klingelt. Außerdem muss man sich auch versichern, dass die Fußgängerin das gehört hat. In dem Fall hatten ein Radler und eine Radlerin eine Fußgängergruppe mit Hund überholt. Der erste Radler klingelte und wurde wahrgenommen, die zweite nicht mehr. Die zweite Radlerin war zwar langsam, aber der Hund sprang ihr ins Rad und brachte sie zu Fall. (Der Hund zwar zwar nicht angeleint, aber mit einem angeleinten Hund hätte das auch passieren können.) Leider brach sich die Radlerin den Daumen und musste mehrfach operiert werden und leidet immer noch unter Beeinträchtigungen. Sie verklagte den Hundehalter. Zwar muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen, aber nicht allein. Das Gericht sprach der Radlerin eine Mitschuld zu und minderte das Schmerzensgeld.

Im Mischverkehr müssen Radfahrende auf Zufußgehende Rücksicht nehmen. Auf einem gemischten Geh- und Radweg dürfen auch Fußgänger:innen die ganze Breite nutzen und darauf vertrauen, dass die schnelleren Radffahrenden sich bemerkbar machen und auf sie Rücksicht nehmen. Wer scheller und wegen der größeren Aufprallenergie also stärker ist, muss immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Und man sollte wirklich langsam an Fußgänger:innen vorbei fahren, und wenn Kinder und Hunde zu sehen sind, so langsam fahren, dass sofort zum Stillstand anhalten kann. Räuspern hilft übrigens auch, ode rein lauter Freilauf, oder eben Klingeln.

Übrigens: Werden Rad- und Gehweg durch einen weißen Strich getrennt, darf der Radahrer diese Linie nicht überfahren, auch nicht überragen etwa mit dem Lenker oder wenn er oder sie sich in die Kurve legt. Kommt es deshalb zu einer Kollision mit einem Fußgänger, ist der Radfahrer allein schuld. Und selbstverständlich sollte es auch nicht passieren, dass ein Kind, das auf die Radwegseite rennt, in Gefahr gerät, von mir als Radfahrerin überfahren zu werden. Wenn Kinder auf dem parallelen Gehweg gehen, dann radle ich langsam und achte darauf, was dort passiert.

24 Kommentare:

  1. Das mit dem Klingeln ist so eine Sache. Mit der zunehmenden Ohrstöpselritis hat man mit einer Klingel kein Chance. Man klingelt, keinerlei Reaktion, man klingelt nochmal immer noch nichts, man schreit, keine Reaktion. Dann steht man, tippt den an, der mitten auf dem Radweg steht -> Erschrecken. Warum? Ohrstöpsel! Soviel zum Thema, man kann da was hören. Man konnte schon vor 35 Jahren mit Kopfhörern nichts hören und heute mit den Stöpseln erst recht nichts. Früher war es aber einfacher, den Kopfhörer hat man gesehen. Vielleicht sollte man einführen, dass Ohrstöpselträger eine Rosa Flagge auf dem Kopf tragen müssen, damit man als Radfahrer weiß, dass man jetzt auf einen Stocktauben zufährt und man sich entsprechend vorsehen kann.
    Manche Passanten werden auch ärgerlich, aber irgendwie muss man ja auf sich aufmerksam machen. Wo ich allerdings persönlich als Fußgänger nicht reagiere sind klingende Radfahrer auf dem Gehweg. Das finde ich persönlich eine Unverschämtheit, genauso wie Autofahrer auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone. Wer da reinfährt, soll halt zockeln. Und da bin ich bei Gehupe auch ohne Ohrstöpsel stocktaub.
    Grüße
    Karin

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    1. Liebe Karin, Fehler machen wir alle. Für uns Radfahrenden gilt, dass wir eben mit Fußgänger:innen rücksichtsvoll umgehen müssen. Es könnte sich schließlich auch um jemanden handeln, der wirklich taub ist, oder um eine Blinde, die die Straße quert und so weiter. Mir begegenen nur sehr, sehr wenige Fußgänger:innen, die wegen Kopfhörern nichts hören, das sind wirklich sehr seltene Einzelfälle. Und wie gesagt, wir sind alle Menschen und manchmal eben versunken in das, was wir gerade tun.

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    2. Liebe Christine,
      Gerichte sprechen gerne immer mal wieder Urteile, die einfach nur weltfremd sind. Gerade gestern passiert: Ein Rad-/Gehweg (touristisch), regelmäßig von Radfahrenden wie auch Fußgängern frequentiert. Vor mir drei Fußgänger älteren Semesters. Ich klingle bei 30 Metern, ich klingle bei 20 Metern, ich klingle bei 10 Metern, keine Reaktion. Schlussendlich hat nur ein überlautes "Hallo" direkt hinter den Fußgängern geholfen, damit sie erschreckt auseinandergespritzt sind. Natürlich die von links nach rechts und umgekehrt. "Hätten Sie nicht klingeln können" war dann deren Aussage.
      Wenn Fußgänger sich untereinander unterhalten, brauchen drei Personen bereits 3 Meter Breite und kriegen gar nichts von der Umgebung mit. Und werden auch noch pampig, wenn sie mich trotz allen Klingelns nicht hören.
      Fußgänger sind halt im wörtlichen Sinn "rücksichtslos".
      Meines Erachtens gibt es kein gefahrloses Passieren von Fußgängern auf einem kombinierten Geh-/Radweg. Stattdessen hilft nur konsequentes Trennen der Wege - und das auch nur bedingt, weil Fußgänger immer wieder die Tendenz haben, auch deutliche Markierungen auf dem Boden (Radwegzeichen, rote oder grüne Farbgebung des Radwegs) zu ignorieren.

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  2. Wie das Klingeln den Hund in Zaum hätte halten sollen? Das Urteil ist doch absurd! Hätte man warten sollen und die Halterin zum anleinen auffordern sollen? Hat das das Gericht kann praktisch versucht? Köter gehören grundsätzlich angeleint im öffentlichen Raum. Sie machen vielen Menschen Angst und das zu Recht. Bisse sind häufigb und gefährlich. Abgesehen davon, dass Hunde eine CO2 Bilanz haben wir ein KFZ Besitz. Hundehalter sind häufig absolut uneinsichtig. Dieses Urteil ist grotesk.

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    1. Der Artikel sollte keinen Anlass zum Hundehass bieten. Es hätte auch ein kleines Kind sein können, das plötzlich aus einer Gruppe herausspringt. Wir Radfahrenen müssen damit rechnen und wir müssen den Menschen, die zu Fuß mit Kindern, Hunden, Katzen, Ziegen oder Pferden unterwegs sind, Raum geben und damit rechnen, dass sei sich anders bewegen, als wir dachten. Also langsam tun, beim Vorbeiradeln.

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    2. Du benutzt das Wort Hass, meines Erachtens, zu schnell und zu oft. Damit kann man Argumente recht schnell herabsetzen. Nicht gut! Aber das ist off topic und solls gewesen sein.
      Du schreibst, das Gericht hätte entschieden, dass ich als Radfahrer sicherstellen muss, dass der Fußgänger mich wahrgenommen hätte. Wie soll das praktisch gehen? Gut, es gibt Fußgänger die bleiben beim Klingeln erstmal stehen, drehen sich um und kreuzen dann die Fahrlinie. Immerhin, die haben mich wahrgenommen. Es gibt aber auch Fußgänger die Radfahrer gewöhnt sind und einfach, ohne sich umzudrehen oder ihren Schritt zu verlangsamen, einfach auf ihrer Linie weiterlaufen. Wie stelle ich vor dem Vorbeifahren fest, dass diese mich wahrgenommen haben? Das mit den Ohrstöpseln ist ja auch richtig. Ganz zu schweigen von Menschen die taub sind? Da in Stuttgart die meisten Radwege auf Gehwege gelegt wurden ist das meines Erachtens nicht in der Praxis 1:1 umzusetzen. Da bleibt ein Restrisiko. Auch das mit dem getrennten Rad- Fußweg und der Linie beschreibst du richtig. Ist aber auch unrealistisch. Bsp. Wolframstr unter den Eisenbahnbrücken. Der beidseitige benutzungspflichtige Radweg entspricht in der Breite nur zum Teil den Mindestanforderungen der VwV-StVO. Bei Gegenverkehr muss man regelmäßig die Linie überfahren. An der Kreuzung zur Nordbahnhofstr müssen bei roter Ampel die geradeausfahrenden auf dem Radweg warten und blockieren ihn dadurch komplett weil die Aufstellfläche nicht existiert. Die Infrastruktur lässt es gar nicht zu sich an dieser Stelle verkehrsrichtig zu verhalten. Auf meinem Arbeitsweg kenne ich noch einige solcher Stellen. Wobei letztendlich du bzw das Gericht ja recht haben, ich will keinen Fußgänger umfahren und muss mich eben entsprechend verhalten. Wem dann das Vorankommen zu langsam ist , der kann ja das Auto nehmen. Ich hab jedenfalls noch nie gehört, dass ein Autofahrer beim passieren von Fußgängern hupen soll um sicherszustellen, dass sie ihn wahrgenommen haben und nicht unaufmerksam die Straße betreten.
      Wobei das Urteil meines Erachtens absurd ist. Ein freilaufender Hund kann mich jederzeit anspringen, egal ob er oder der Gassigeher mich bemerkt haben oder nicht. Ich halte jedenfalls nicht wenn mich ein Hund ankläfft oder anzuspringen versucht, sondern mache mich aus dem Staub.

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    3. Lieber Rainer, okay, ich werde mich zügeln und die negativen mit Emotionen aufgeladenen Kommentare über andere Menschen anders nennen. Für das Gerichtsurteil kann ich nichts, ich berichte nur. Allerdings fällt mir unangenehm auf, wie schnell RAdler auf dem Gehweg entlang der Hofener Straße an Fu0gänger:innen vorbei fahren und wie aggressiv sie bimmeln, obgleich der Gehweg nur freigegeben ist. Auf dem Wegabschnitt vor dem Ruderclub geht das gerade so weiter, obgleich Radfahrende auch dort keinen Vorrang vor Fußgänger:innen haben. Wir fahren doch immer wieder zu schnell an Fußgänger:innen vorbei. Und ja, ich sehe es den Fußgänger:innen oft nicht an, ob sie mich gehört haben, aber meistens sehe ich das ganz genau, auch wenn sie nur ihren Weg geradeaus fortsethen, und auch, wenn es gereicht hat, nur meien Freilaufauf schnurren zu lassen. Ich vermeide es sowieso, Fußgänger anzubimmeln, ich spreche sie meistens an und sage "ich versuche jetzt links an Ihnen vorbeizufahren", darauf reagieren sie immer. Und ja, es ist Mist, dass die Stadt uns Radler:innen ständig auf Gehwege schickt. Aber wir wollen doch andererseits auch nicht wie Autofahrende auf Fahrrädern immer nur "Platz da, ich komm ich!" rufen. Und wir wollen eigentlich auch keine Fußgänger:innen zu Fall bringen, weil wir zu schnell an ihnen vorbeigerauscht sind. Oder?

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    4. Da bin ich bei dir. Mein Negativbeispel ist der Mittlere Schloßgarten. Am Rennrad hat mir jemand die Klingel "geklaut". ;-) Da rufe ich wenns enger wird "DingDong" und bekomme meistens ein Lächeln zurück.

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  3. Meiner Erfahrung nach, ist es völlig wurst ob ich klingle oder nicht. Die Fußgänger schimpfen mich in beiden Fällen aus. Viel zu oft muss ich mit Fußgängern die Wege teilen, und sie sind in den allermeisten Fällen viel zu unterdimensioniert. Immer wieder hab ich Fußgänger, denen es gar nicht bewusst ist, das hier auch Radfahrer fahren müssen (bei gemeinsamen Fuß-/Radweg). Oft sind es gerade ältere Menschen, die sich erschrecken und die dann schimpfen. Dann halte ich an und suche das Gespräch. Zumal ich es furchtbar finde, wenn mein Klingeln die ältere Dame vor mir auf dem Weg fast an den Rand eines Herzinfarktes führt.
    Ich finde es so schade, dass wir für viele Fußgänger die rasende Pest sind! Darum will ich eigene Wege, getrennt von Fußgängern. Ich will nicht, dass Fußgänger mehr Angst vor Radfahrer haben als von den vielen Autos auf der Straße!
    Sandy

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    1. Liebe Sandy, wann immer es geht, fahre ich auf der Fahrbahn. Und stimmt, wie man es macht ist es falsch. Klingle ich, ärgert das, klingle ich nicht rufen sie mir hinterher: "Klingeln Sie doch!" Deshalb klingle ich nicht mehr, ich spreche mit den Leuten. Oft reicht ein Hüsteln, ich sehe dann, dass ich gehört wurde, wenn ich das nicht sehe, dann saget ich zum Beispiel: "Ich würde jetzt mal rechts an Ihnen vorbeifahren." Und ansonste fahre ich halt langsam, bis sie sich sortiert haben. Es wingt mich ja niemand, mit dieser Autofahrermentalität unterwegs zu sein, jederzeit überall so schnell wie möglich fahren zu können.

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    2. Dito, die Erfahrung habe ich auch gemacht. Mein Resümee: klingen empfinden viele wie Hupen, überhören oder ignorieren es oder ärgern sich. Wenn es doch wahrgenommen wird, springen sie für mich unkoordiniert in meinen Fahrweg. Was mir persönlich hilft ist ein lautes "klack-klack" mit der Schaltung (wahrscheinlich ein ungewohntes Geräusch) und Sie schauen sich um. Oder ein "Entschuldigung, könnte ich..." allerdings ist man dann meistens schon auf Schrittgeschwindikeit runter. Ein "Danke" versuche ich auch von mir zu geben, manchmal höre ich auch ein "Bitte" oder "Entschuldigung"
      Ich habe den Verdacht, dass man klingen über 20-30 Meter mit Autolärm wahrscheinlich nicht hört.

      MfG Georg

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  4. Jeder, der eine gescheite Erziehung genossen hat, nimmt auf sein Umfeld Rücksicht. Man bohrt nicht Nachts Löcher in die Wand, man spukt nicht auf den Boden und man fährt auch nicht mit 20kmh an ahnungslosen Fußgängern vorbei. Wer das trotzdem macht, ist halt asozial und das kommt in unserer rücksichtslosen Gesellschaft ziemlich oft vor. Das mit dem weißen Strich und dem Lenker stimmt so ganz nicht: Es gibt genug Radstreifen, die schmäler sind als mein Lenker breit ist und es gibt Zweirichtungsradwege, da müssten Radfahrer übereinander steigen, um sich zu begegnen. Radfahrer und Fußgänger werden in der Verkehrsplanung nicht ernst genommen, deswegen kommt es überhaupt erst zu Konflikten.

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    1. Es gibt einige Gerichtsurteile über Radler, deren Räder über den weißen Streifen zum Fußgängerteil hinaus geragt haben oder die mit dem Anhänger auf den Fußgängeteil geraten sind, und sie sind immer zu Ungunsten für die Radfahrenden ausgegangen. DAss unsere Radinfrastruktur an etlichen Stellen nur ein regelwidriges Fahren zulässt, steht auf einem anderen Blatt.

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  5. Ich fahre am liebsten auf der Straße, aber manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden. Meine Erfahrungen mit dem Klingeln sind größtenteils gut. Ich klingle, die/die Fußgänger*in tritt zur Seite oder macht durch einen Schlenker klar, dass sie/er mich registriert hat. Selten muss ich da mit der Klingel laut werden. Und im Vorbeifahren sage ich "Danke".

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  6. Ein Problem, das ich nur selten habe, weil ich nur auf der Straße fahre...

    Ich würde allerdings gern mal ein paar Gerichtsurteile lesen, die Autofahrer so behandeln, wie die Radlerin hier. Wobei der Autofahrer selbst ja gar nicht verletzt werden kann und in Folge von Geschwindigkeit und Gewicht mindestens 50mal gefährlicher ist als ein Radler, denn mit Schrittgeschwindigkeit fährt kein Autofahrer jemals an eine Radler vorbei. Der Radfahrer springt auch dem Autofahrer nicht vor die Motorhaube, wie der Hund hier der Radlerin.
    Der Gerichtsalltag sieht da ganz anders aus.

    Hier ein Post genau zu dieem Thema von dem exzellenten Mark Treasure, der mal die Forderungen der Autofahrer an die Radler (Warnkleidung, Helm, hintereinanderfahren etc.) so betrachtet, als würden sie von radlern an Fußgänger gerichtet. Auf einmal sieht man da, wie sehr wir unserem Verkehrssystem eigentlich auf dem Kopf stehen:
    https://aseasyasridingabike.wordpress.com/2020/10/28/being-reasonable/

    Mark Treasure hatte mit der gleichen messerscharen Logik vor einiger Zeit mal die Helmpflicht erledigt.:
    https://aseasyasridingabike.wordpress.com/2018/03/28/from-the-specific-to-the-general/

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  7. 1. Hunde SOLLTEN/MÜSSEN immer zum Fahrbandrand geführt werden und NICHT zur Mitte. Eigentlich logisch- aber eine hartnäckige Unsitte in Deutschland. Ich klingle grundsätzlich bei jedem Hund.

    2. Ob ein Hund im öffentlichen Raum angeleint werden muss, regelt die Gemeindesatzung. Leider haben viele Hundehalter ihren Hund null im Griff oder sind mit ihrem Handy beschäftigt. Oder beides. Inakzeptabel

    3. Was die Kopfhörer angeht: Ob on-ears oder in-ears – wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss dafür Sorge tragen, das er seine Umwelt wahrnimmt. Mehr wie klingeln kann ich nicht. Und hier setzt das Urteil an: Lt. diesem Urteil müsste nach meinem Klingeln jetzt auch eine Rückmeldung vom Fußgänger erfolgen. Wie? Handzeichen? Soviel zum Thema Judikative und Lebenswirklichkeit.

    4. Mich stört massiv in Deutschland, das es keinerlei Regelung gibt, auf welcher Seite Fußgänger zu laufen haben. Die einen laufen links- gegen den Verkehr. Die anderen rechtsseitig. Wildes Durcheinander und Slalomlauf für Radfahrer. Ich klingle grundsätzlich bei VZ 240. Bei VZ 241 nicht.

    5. Die Judikative hofiert hier zweifelsfrei das Auto. Die Schwelle zur Mithaftung ist bei Radfahrern deutlich niedriger.

    Mich stört an Dir Christine Lehmann, das Du auffallend oft reflexartig das Wort 'Hass' bei Gegenargumenten verwendest. Du erweckst damit den Eindruck, das Du keine andere Meinung grundsätzlich nicht tolerierst. Was soll das bitteschön? Wirkt auf mich sehr totalitär und befremdlich...

    Claudia Klein

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    1. Ich mag Kritik, liebe Claudia, so wie du sie zum Beispiel hier vorträgst. Ich mag es nicht so gern, wenn Personen oder Personengruppen mit emotional negativ gefärbter Sprache abgewertet werden. Und ich mag es gar nicht, wenn wir Radfahrenden auf Fußgänger:innen herumhacken. Die haben so wenig Platz bei uns, auf ihren Gehwegen sind sauch noch Radler:innen unterwegs, und die fordern manchmal so drängelig wie Autofahrende, dass Fußgänger:innen ihnen Platz machen. Ich finde, wir solten nicht die Platz-da-Mentalität von Autofahrenden übernehmen. Und ich finde auch, dass Fußgänger:innen auf ihren Wegen und in ihren Bereichen kopflos vor sich hin schusseln dürfen, sie müssen nicth immer in Hab-acht-Stellung ihre Hunde und Kinder oder sich selbst spazieren führen, sie müssen auf nichts achten müssen, wenn sie auf Gehwegen unterwegs sind, sie müssen ja schon auf Fahrbahnen und beim Queren auf so viel achten. Ich finde, es steht und Radfahrenden gut an, dafür Verständnis zu haben. Wir wollen ja auch, dass Autofahrende für uns und unsere nicht immer regelkonforme Fahrweise auf Fahrbahnen Verständnis haben und auf uns Rücksicht nehmen. Auch wenn es etliche nicht tun, so ist es doch kein Weg für uns, finde ich, uns den noch Schwächeren gegenüber im Recht zu fühlen und darauf zu pochen, dass sie nur ja keine Fehler machen und keinen falschen Schritt zur Seite tun. Davon handelt dieser Artikel.

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  8. OFF Topic @ Christine: Kannst Du bitte nachfolgenden Paukenschlag von VM Hermann thematisieren?
    https://remszeitung.de/2020/11/4/ueberraschung-aus-stuttgart-verkehrsminister-schlaegt-reaktivierung-der-hohenstaufenbah-vor/

    Der 'heimlich-längste-Quasi-Schnellradweg' in BW, soll jetzt der Bahn zum Opfer fallen. Schock! Und wo fahren dann die Radfahrer?

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  9. wenn nur ein Strich aufgemalt ist und keine Verkehrschilder wie VZ241 ist nicht klar wo der Radler fahren soll.

    Ich sehe leider die ganzen E-Scooter udn auch Pedelecs als Problem an, die fahren nämlich oft rücksichtsloser als normale Radfahrer. Wo ich wegen Fußgängern noch abbremse und zum überholen ansetze, überholt mich doch sehr häufig ein stolzer Elektromotor-"Radfahrer" mit 25km/h noch rechts. Ganz zu schweigen von S-Pedelec ohne Kennzeichen aber mit 40km/h auf derartigen Wegen.

    gilt das mit dem Hineinragen eigentlich auch für Fußgänger, die an der Linie laufen, oder gar für Reisende, die Ihren noblen Trolleykoffer wegen der Rillen zwischen den Gehwegplatten auf dem gut asphaltierten Radweg ziehen um die empfndlichen Minirollen zu schonen?

    Ich stimme zu, wie mans macht, macht man falsch, wenn ich rufe oder mich anderweitig bemerkbar mache kommt "habense keine Klngel" (dann mach ich gleich Bing um die dumme Frage zu beantworte), oder ich klingele und die Leute erschrecken sich. Vielleicht sollte ich ein Drucklufthorn vom LKW anbauen und 100-200m vorher dezent betätigen ;-)

    -Anonymous von woanders-

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    1. Ich habe noch kein Gerichtsurteil zu Fußgänger:innen gesehen, die mit Koffern oder Trolleys auf Radwege kamen und dabei einen Unfall verursacht haben. Aber ich habe auch noch nicht recherchiert. Eigentlich geht es ja auch nicht darum, dass wir uns von Gerichten erklären lassen, wie vorsichtig, vorausschauend und freundlich wir fahren und mit Fußgänger:innen umgehen sollten. Das Unrecht, das andere begehen, kann ja auch kein Argument sein, sich selbst im Recht zu fühlen, wenn man einen Fehler gemacht hat.

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  10. Was noch gar nicht gesagt wurde bzgl. "nicht auf klingeln reagieren: ältere Menschen hören hohe Frequenzen immer schlechter je älter sie werden. Viele Klingeln machen genau nur diese hohen Frequenzen. Wer will, dass auch die Alten die Klingel hören, muss eine Klingel anbauen, die gescheit klingelt, auch mit tieferen Frequenzen dabei. Tried and tested ��

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  11. Jörg
    § 25 StVO sagt zum Fussgänger er gehört auf den Gehweg. "Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden." Das mit dem Hintereinander gehen erfordert die Verkehrslage gefühlt immer wenn ein Auto kommt, spätestens wenn es drei sind. Auf dem Kombiweg muss der Fußgänger Null Rücksicht nehmen. Ich finde beide Vorschriften zu radikal. Ich finde der Fußgänger sollte auf der Straße an der Seite Nebeneinander gehen dürfen. Das eben auch auf Radwegen, wenn kein Gehweg da ist und auch auf dem Kombiweg auf der Seite gehen. In der Mitte oder auf 2 Drittel links laufen ist ziemlich nervig. Geschlossen Reihen ebenso.
    Wir brauchen Kombiwege, zumindest da wo nicht so viel Verkehr ist. Am Kräherwald mit ca. 500 Radfahrern (Zählstelle) am Tag geht es noch, weil wenig Fussgänger da sind.

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  12. Bei Fußgängern habe ich - wie bei den Radfahrern - folgende verschiedene Typen kennengelernt:

    Typ 1: sie laufen nebeneinander und nehmen fast die gesamte Breite des Weges ein. Auf jeden Fall so viel, dass man nicht dran vorbeikommt, ohne dass sie Platz machen. Wenn sie dann Platz gemacht haben und überholt wurden, nehmen sie wieder die gesamte Breite des Weges ein. Dies tun sie auch an hoch frequentierten Wegen wie zum Beispiel entlang des Neckars. Wenn sie dann zum Xten Mal Platz "machen mussten", raunzen sie den nächsten Radfahrer an und beschweren sich, dass man dort nicht mal in Ruhe nebeneinander gehen könne und dauernd Platz machen müsse.
    Auf das Kommentar hin, dass man bei auf einem hoch frequentierten Weg bei schönem Wetter eben nicht nebeneinander, sondern halt HINTEReinander gehen muss, raunzen sie zurück, dass man sich unterhalten wolle... aber Radfahrer sollen bitte hintereinander fahren.
    Das nächste Mal versuche ich das beim Fahrrad auch so zu argumentieren ... ich fahre nebeneinander und mache keinen Platz mehr, weil ich mich ja auch mal unterhalten will.

    Typ 2: Er geht rechts auf dem Weg, damit man ihn gut überholen kann und er möchte auch nicht mehr Platz beanspruchen, als nötig. Trotzdem klingelt man, damit er beim Überholen nicht erschrickt und sich mental darauf vorbereiten kann, gleich überholt zu werden. Dann wird man angeraunzt, wieviel Platz man denn als Radfahrer noch bräuchte, er gehe doch schon ganz rechts, ob er jetzt auch noch ins Gebüsch springen soll!?

    Typ 3: Geht ebenfalls rechts, man klingelt wieder um sein Überholen anzukündigen. Da man für sein Empfinden zu nah an ihm dran war, erschrickt er sich und raunzt den Radfahrer an, ob er nicht 500 Meter vorher klingeln kann. Was insbesondere dann nicht funktioniert, wenn man ihn durch schlechte Einsichtbarkeit oder enge Kurven erst fünf bis zehn Meter vorher sieht.

    Typ 4: Man klingelt aus großer Entfernung. Keine Reaktion. Man klingelt nochmal wenn man näher dran ist. Keine Reaktion. Man klingelt wenn man direkt hinter ihm ist. Man erkennt, dass es sich um einen Smombie handelt (Smartphone-Zombie mit Kopfhörern). Er nimmt nichts war. Man weiß nicht, was tun, schreit vielleicht noch. Wenn das nicht hilft, versucht man langsam dran vorbeizufahren, sofern der Platz dazu da ist. Anschließend wird man angeraunzt, dass man sich doch gefälligst bemerkbar machen soll.

    Welchen habe ich vergessen?

    Ich tendiere zunehmend dazu, einfach bei JEDER Situation prophylaktisch zu klingeln. Vielleicht hole ich mir für die Zukunft noch ein AirZound Bicycle Horn (Drucklufthorn) ... damit erschrecke ich zwar jeden, aber ich werde auf jeden Fall gehört, auch von Smombies.

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  13. Ausser in den Föllen wo shared-space sinnvoll ist gehören Fahrzeuge auf Fahrbahnen und Fußgehende auf Gehwege.
    Zu Fuß gehend sollte es selbstverständliches Recht sein NICHT auf etwaige Gefahren von hinten achten zu müssen zumal mittlerweile ein beträchtlicher teil der Bevölkerung so stark hörbeeinträchtigt ist, dass akustische Singnale nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen werden können.
    Wenn schon durch die Unsitte Fußgehende aund Radfahrende auf gemeinsame Flächen zu zwingen Konflikte abwehbar sind sollte selbstverständlich auf Fußgehende (DIE Basismobilität) Rücksicht genommen werden, auch wenn die Reisegeschwindigkeit und Komfort des Radfahrens dann NOCH weiter sinkt.
    Der automobile Teufelskreis mit reinen Autofahrbahnen und zusammengepferchtem 'Restverkehr' muss endlich durchbrochen werden.
    Alfons Krückmann

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