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14. Oktober 2021

Begegnung in der Einbahnstraße

Ich darf verkehrtherum nicht durch jede Einbahnstraße radeln, aber wenn ein Zusatzschild mir die Einfahrt freigibt, dann darf ich. Aber muss ein mir ein entgegenkommender Autofahrer auch Platz lassen, damit ich in Ruhe radeln kann? 

Ja, muss er. Auf dem Fahrrad habe ich normale Fahrrechte. Autofahrer übersehen zwar die Zusatzschilder unter den Einbahnpfeilen meist, die ihnen zeigen, dass hier Radverkehr entgegenkommt, aber sie müssen dennoch immer mit Radverkehr rechnen, rechts fahren und mir Platz lassen. Ohnehin sollten solche Einbahnstraßen mindestens 3,50 Meter breit sein, sodass Rad und Auto aneinander vorbei kommen. Und weil es dennoch etwas eng zugeht, muss der Autofahrer auch langsam machen (StVO § 3), damit ich nicht gefährdet werde. Grundsätzlich müssen beide Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern, wenn sie nicht mit mindestens einem Meter Abstand zwischen sich und angemessenem Abstand zu parkenden Autos oder dem Straßenrand aneinander vorbei kommen. Das gilt auch für Einbahnstraßen.

Und was ist, wenn es so eng ist, dass wir nicht aneinander vorbeikommen, ohne dass eine:r von uns anhalten muss?

Dann muss der Autofahrer anhalten, denn sein Fahrzeug benötigt mehr als die Hälfte der Fahrbahn (siehe hier). Er fährt also aus seiner Sicht auch auf der linken Hälfte der Fahrbahn, während ich mit dem Rad in meiner Hälfte bleibe. Autos haben keinen Vorrrang in engen Straßen, ganz im Gegenteil. Parken auf beiden Seiten Autos, gilt das ebenfalls. Parken die Autos nur auf meiner Seite, dann fahre ich an einem Hindernis vorbei und muss gegebenenfalls auch mal warten (siehe Foto). Fährt der Autofahrer an geparkten Fahrzeugen (rechts von sich) entlang, hat er die Hindernisse auf seiner Seite (fährt also an einer Verengung vorbei, StVO § 6) und muss den Gegenverkehr durchlassen. 

Die meisten machen vermutlich alles richtig, auch ohne die StVO zu kennen. Aber es gibt durchaus Autofahrende, die meinen, Radfahrende dürften ihnen in der Einbahnstraße, in der sie gerade fahren, nicht entgegenkommen, und sich darum aggressiv oder strafend verhalten, was grundsätzlich nicht erlaubt ist. Die Frage, wer eigentlich anhalten muss, dürfte in einzelnen Fällen, wo Rad und Auto nicht aneinander vorbeikommen, zu Hupereien oder Diskussionen führen. Für uns Radfahrende hat es keinen Sinn, eine Vorfahrt zu erzwingen, schließlich haben wir keinen Blechpanzer um uns herum, auch wenn das dicke und breite Fahrzeug nicht allein deshalb Vorrang hat, weil es so dick und breit und so panzerhaft daherkommt. Die meisten Autofahrenden verhalten sich übrigens abwartend, machen Platz und halten an. Allerdings sollte ich als Radfahrerin bei solch engen Vorbeifahrten unbedingt auf die Autotüren der geparkten Fahrzeuge achten. Ich radle nämlich im Dooring-Bereich (was für alle beidseitig zugeparkten Fahrbahnen gilt, sobald der Restplatz eng wird). 

Vorsicht ist geboten, wenn man aus einer Einbahnstraße herauskommt, die man in Gegenrichtung befahren hat. Autofahrende, die hier immer fahren, wissen, dass es rechts in eine Einbahnstraße geht, und gehen davon aus, dass da niemand herauskommen kann, auch wenn sie grundsätzlich damit rechnen müssten und ich auf dem Fahrrad (bei rechts vor links) sogar Vorrang hätte. Manchmal gibt es eine, wenn auch zuweilen unklare Bodenmarkierung für Radfahrende, wie hier in er Lindenspürstraße im Westen. Die ist Einbahn entgegen meiner Fahrrichtung, und man radelt hier auf die Johannesstraße hinaus, hat allerdings ein Vorfahrt-achten-Schild vor sich, muss also warten. 

Münden unsere Ausfahrten aus einer Gegenrichtungseinbahnstraße auf eine Nicht-Vorrangstraße, so sind sie in der Regel aufwändig markiert (so wie hier in der Liststraße, wo der Radler auf dem Radstreifen gegen die Einbahnrichtung hochfährt und Vorrang vor dem Autoverkehr hat, der von links kommt, inzwischen auch noch rot markiert), sodass Autofahrende von Radfahrende nicht unvermutet überrascht werden können. Sie sehen auch an der Radinfrastrukturmalerei auf dem Boden, dass hier Radfahrende unterwegs sind. 




22 Kommentare:

  1. Hier in Mannheim wurden von der Stadt Einbahnstraßen freigegeben, die selbst mit äußerst rechts halten und anhalten nicht auch nur annähernd ausreichend Platz für Radfahrer zum Passieren lassen. Da sind dann nur noch wenige Zentimeter zwischen Lenker und Außenspiegeln. Ich habe schon an die Stadt geschrieben wegen dieser Situation, aber anscheinend kennt man sich dort mit Platz und Abstand und Physik nicht so aus. Rückmeldung: da müsse man halt Rücksicht nehmen. Aha, und wie geht das, wenn ich mit dem Auto stehe und die zur Verfügung stehende Restbreite der Fahrbahn nicht für die Breite des entgegenkommenden Radfahrers ausreicht? Können die dann fliegen? oder wo kommt der Platz her?
    Aus genau diesen Gründen fahre ich mit dem Rad keinerlei freigegebene Einbahnstraßen und bin auch dafür, dass das wieder abgeschafft wird. Denn die Erfahrung zeigt, einmal irgendwo eingeführt (mit Schild erlaubt), wird das doch von recht vielen Radfahrern als allgemeine Regel auf alle Straßen übernommen. Und dies führt nur zu Konflikten. Wie bei Gegenverkehrsradwegen. Die sind auch nur mit Schild erlaubt und trotzdem wird fast überall gegen die Fahrtrichtung gefahren, oder auf Gehwegen. Alles irgendwann einmal im Einzelfall erlaubt worden und dann von Radfahrern als generell genutzt. So wird das nichts mit dem Miteinander im Straßenverkehr. Wobei das Thema Regelkenntnis keines des Fahrzeugs, sondern des Fahrers ist. Und da geben sich Autofahrer und Radfahrer nichts.
    Karin

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    1. Ich finde die Möglichkeit, Einabahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben, sehr gut. Ich erinnere mich an Strecken, die für Radfahrende richtig kompliziert wurden, nur weil eine Einbahnstraße im Weg lag, die man nicht radeln durfte (Umwege bergauf, statt direkt bergab), und welche Erleichterung es war, als die endlich für den Radverkehr freigegeben wurden. Ich finde, der Autoverkehr muss sich auch daran gewöhnen, für Radfahrende zu bremsen, weil es eng wird, was die meisten auch tun. Der Radverkehr ist ja die bessere Verkehrsform in der Stadt, er muss Raum einnehmen, und Radfahrende müssen die für sie kürzeren und bequemeren Wege angeboten bekommen. Und wenn man bei Fahrradstraßen , mit Anlieger-frei bespielweise einen Abschnitt zur Einbahnstraße macht, kann man den Autoverkehr vermindern.

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    2. Jörg
      Sind die Straßen unter 3,5 m oder stehen dort doch nur Autos womöglich noch ohne Gebühren zu zahlen im Weg herum?
      Einbahnstraßen sind nur für Autos nötig. Auf Fußwegen gibt es nur bei Corona und Großveranstaltungen Einbahnregelungen.

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    3. Miteinander im Straßenverkehr= Weil Autos so fett sind, darf der Radfahrer nicht entgegen kommen- Hab ich das richtig verstanden @Karin? Na zum Glück denken nicht alle so verquert, denn warum sollte der Radfahrer die Rechnung für ein Problem tragen, dass er gar nicht verursacht? Wenn das Auto zu fett ist (vermutlich weil die Ränder zugeparkt sind),so muss der Autofahrer ausgeschlossen werden- niemand sonst.

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  2. Wenn auf einer Straße der tatsächliche Verkehr hauptsächlich aus einspurigen Fahrzeugen besteht, dann ist freigegebene Einbahnstraße bei drei Meter Breite auch kein Problem, oder?

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    1. Autofahrende müssen dann halt langsam tun und gegebenenfalls anhalten, Radfahrende auch. Aber wenn da eh hauptsächlich Fahrräder fahren und nur gelegentlich mal ein Auto, dann müsste das gehen. Ist halt Ermissenspielraum einer Stadt, ob sie so eine Einbahnstraße freigeben will.

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  3. Das mit der aufwändigen Markierung kann ich in der Erfahrung nicht bestätigen. Z.B. in Möhringen-Mitte gibt es einige Kreuzungen wo ich selbst als Fahrrad-Vielfahrer im Auto überrascht wurde, weil ich nicht genau genug in die "falsche" Richtung geschaut hatte und dann ein Fahrrad mit Stinkefinger am Kotflügel stand.

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  4. Ich erinnere an den Blog-Artikel vom 22.09.21. Genauso kommt es zu Konflikten. Straße zu eng, Autofahrer ein Depp, fehlende Rücksicht des Autofahrers, anscheinend auch keine gescheite Ausweichmöglichkeit und schon ist der Konflikt da. In unserer derzeitigen Gesellschaft ist die Rücksichtnahme rückläufig und das Machotum auf dem Vormarsch. Da sollte man mögliche Konfliktpunkte tunlichst vermeiden. Sowie man denkt "da muss halt jeder etwas zurückstecken(Rücksicht walten lassen" ist die Lösung schon obsolet. Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer hat, selbst mit Führerschein, keinen blassen Schimmer von Verkehrsregeln, sind blind, haben kein Hirn und sind schon garnicht rücksichtsvoll. Und mit diesem Wissen sollte man Verkehr planen.
    Karin

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    1. Und was machen wir da nun, Karin? Wir können ja nicht wieder den Radverkehr beschneiden, damit Autofahrende von der Verpflichtung enthoben werden, auf uns zu achten und Rücksicht zu nehmen. Ich sehe in Stuttgart, dass der zunehmende Radverkehr in Stuttgart, bei nicht zunehmenden Flächen, die Autofahrenden durchaus dazu bringt, mit Fahrrädern zu rechnen und ihr Fahrtempo zu drosseln. Sie lernen, dass sie überall mit Radfahrenden rechnen müssen. und reagieren in der riesigen Mehrzahl auch durchaus gelassen und angemessen. Eine Stadt ist immer eng.

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    2. "Und was machen wir da nun, Karin? Wir können ja nicht wieder den Radverkehr beschneiden, damit Autofahrende von der Verpflichtung enthoben werden"
      Natürlich nicht. Aber man muss (Rad)infrastruktur so bauen, dass der Autofahrer gar nicht da hin fahren kann, wo er nicht hinfahren soll. Straße zu eng für Autos UND Radfahrer? -> keine Autos durch diese Straße = modal filter rein und nur noch Anwohnerverkehr.

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    3. Hier zeigt sich der Zynismus der gesetzgebenden Politikerinnen, die die StVO entworfen und verabschiedet haben: Zweirichtungs-Radverkehrsstraßen sollen in eine Richtung für den Kfz-Verkehr grundsätzlich freigegeben werden, auch wenn der Platz für Begegnungsverkehr zu eng ist. Dann soll man sich bei massivst ungleich verteiltem Risiko zwischen Autofahrer und Radfahrer angeblich gleichberechtigt eben irgendwie einigen und aneinander vorbeimogeln.

      (Ja, ich weiß, die Formulierung klingt ungewohnt, die ich gewählt habe. Die uns vertraute Formulierung in der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften ist autozentriert. Das Auto ist in der eingeübten und eingetrichterten Denkweise seit der Politik der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts immer schon zuerst da. Selbst in den letzten Novellen der StVO hat sich diese Denkweise materialisiert. Dort heißt es "Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radverkehr freigeben".)

      Einmal konsequent sein, und Autofahrer oder Fußgänger zugunsten von schnellem, unbehindertem Radverkehr ernsthaft auszusperren, das bringt offensichtlich niemand fertig.

      Selbst für eine Christine ist das ein unantastbares Dogma. Fußgänger auf einer Hauptradroute und Radverkehrs-Vorrangstrecke aussperren? Undenkbar, absolutes Denkverbot.

      Folgerichtig halten es fast alle für völlig in Ordnung, wenn z.B. an Kraftfahrstraßen (also die Schnellstraßen mit dem rechteckigen blauen Auto-Schild) und Autobahnen die langsameren, umweltfreundlichen Verkehrsarten "wegen Sicherheit" verboten sind. Und wie konsequent geahndet wird, wenn dieses Gebot übertreten wird.

      Andererseits halten es fast alle für völlig in Ordnung, wenn das grüne rechteckige Schild für Radschnellstraße bedeutet "Ja, hier dürfen durchaus auch Radfahrer fahren, aber alle anderen Verkehrsarten auch, von Fußgängern über Autofahrer und landwirtschaftlicher Verkehr bis zu Motorradfahrern." Als i-Tüpfelchen stellt man dann noch ein Schild auf "Nehmt Rücksicht aufeinander!" wie am Radschnellweg in Böblingen.

      Motorisierter (Individual-) Verkehr, Fußverkehr und Massenverkehrsmittel, an die wird gedacht und für die wird zuerst geplant und das dann festgeschrieben. An den Radverkehr denkt man gar nicht oder bestenfalls in einem zweiten Schritt. Dann wird der Radverkehr irgendwie reingemogelt oder irgendwie ausgesperrt und manche Radverkehrs-PolitikerInnen sind dann auch noch stolz auf ihr Radfahrer-Dasein im Pfadfinder-Modus.

      Exemplarisch und symptomatisch zeigt sich diese Denkweise an der Freigabe von (zu schmalen) Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr - vor allem, wenn die Straßenbreite für fließenden Verkehr ausreichen würde, aber die "unverzichtbaren" Kfz-Parkplätze den Begegnungsverkehr gefährlich machen.

      Dass die Verkehrswende real existiert, glaube ich erst dann, wenn in amtlichen Mitteilungsblättern zu lesen ist: "Weil hier Radabstellplätze unverzichtbar sind und die verbleibende Fahrbahn dadurch für Begegnungverkehr zu schmal ist, wurde die Straße in einer Richtung für den Kfz-Verkehr gesperrt."

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  5. Bei beiseitig beparkten Straßen ist die verbleibende Fahrbahn meist zu eng, als dass zwei Autos aneinander vorbeikommen würden. Beispiel aus Untertürkheim: Stubaier oder Oberstdorfer Straße.

    Es gibt dann auch unter Autofahrern eine ungeschriebene Verkehrsregel:
    wer zuerst in die Straße eingefahren ist (Autofahrer A), hat Vorfahrt und derjenige, der entgegekommt (Autofahrer B), wartet an der Kreuzung, bis Autofahrer A durch ist. Sobald A durchgefahren ist und die Straße frei ist, darf dann B in Gegenrichtung durchfahren.

    ABER:
    Diese Regel scheinen viele Autofahrer bei Radfahrer auszusetzen! Erfahrungsgemäß warten nur ca. 20% der Autofahrer, der Rest fährt mir entgegenkommend in die Straße rein, obwohl ich da schon fahre. Denn der Radfahrer kann ja Platz machen und ist ja eh nicht so breit! Außerdem ist er vielleicht langsamer als ein PKW und man müsste warten.

    Natürlich hat der Autofahrer keinen Schimmer von der Dooring-Zone und dass man zu dieser besser Abstand einhält. Fahre ich also nicht in der Dooring-Zone, so würde ich extrem nah am entgegenkommenden Auto vorbeifahren, zum Teil würde ich gerade so mit ihm zusammenstoßen.

    Darum praktiziere ich es inzwischen so, dass ich in der Mitte der Fahrbahn fahre, frontal in Richtung des mir entgegenkommenden Autos und dann langsam bremse. Wenn wir beide dann ca. Schrittgeschwindigkeit erreicht haben, umkurve ich das Auto.
    Ich fühle mich dabei wohl, weil der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und mir sehr gering ist und ich den (meist) fluchenden Autofahrer schnell hinter mir lasse.
    Ihm in dieser Situation vom Mindestabstand beim Aneinander Vorbeifahren zu erzählen oder ihm die Dooring-Zone zu erklären macht leider keinen Sinn.

    Funktioniert ganz gut.

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    1. Schönes Gedankenexperiment. Es gibt allerdings eine Regel, die gilt: Man hat auf der ganzen breite der Fahrbahn Vorrang vor in die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmenden, das heißt, wer einbiegen will, muss warten, bis das Auto rausgefahren ist, das so viel Platz braucht, dass er für das zweite Auto nicht reicht. Einbahnstraßen braucht man ja nur für Autofahrende, sie werden eingerichtet, wo die Straße zu schmal für den Gegenverkehr ist. Mit dem Radverkehr hat das eigentlich nichts zu tun. Insofern verhält es sich schon so, wie du es als einen anderen Denkansatz beschreibst.

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  6. Letztlich sind Einbahnstrassen für Autos. Radfahrer brauchen das nicht.

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    1. Richtig, und zwar in den allermeisten Fällen werden sie angelegt, damit mehr Lagerplätze für Autos in der Straße vorhanden sind. Straßen, die so schmal sind, das zwei Autos nicht aneinander vorbeikommen, sind eine seltene Ausnahme.

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  7. Ich finde die Freigabe von Einbahnstraßen schon sinnvoll. ABER
    (1) muss es auch klar erkennbar sein: das kleine Zusatzzeichen sehen viele Autofahrer nicht oder können es nicht deuten. Im Idealfall also bitte Fahrbahnmarkierung der gegenläufigen Radspur oder zumindest alle paar Meter Pfeile + Piktogramme auf den Asphalt (hab ich das letztens nicht in Frankreich so gesehen....?) --> hier sollte nur nicht jede Kommune selber das Rad neu erfinden müssen, sowas sollte doch besser die StVO eindeutig regeln !
    (2) wenn es zu gefährlich ist (also zu enge Straße, beidseitiges Parken, starker MIV etc.) dann geht es halt nicht...!

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    1. zu 1) Ist klar geregelt für Verwaltungen. Man darf nur Verkehrszeichen aufstellen die unbedingt erforderlich sind. Steht ein Blechschild sind zusätzliche Zeichen auf der Straße nicht erforderlich und deshalb nicht erlaubt.
      zu 2) Fragen über Fragen? Wer soll eingeschränkt werden? Von wem geht die Gefahr aus? Wer hat die breiten Fahrzeuge mit in der Regel einen leeren Sitz nebendran der spazierengefahren wird? Geht Fließverkehr bei der Abwägung vor oder ruhender Verkehr?

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    2. zu (2) heiligs Bleche. Umsonst verschlossenes Privateigentum anderen Menschen in den Weg stellen. Krasse Güterabwägung - ich dachte die Idee der Autogerechten Stadt ist begraben.

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  8. Jörg
    Manchmal kann man dem Konflikt nicht aus dem Weg gehen. So bin ich mehrfach so einem Platzeinnehmer begegnet.
    Meine Handlung war in der Mitte anhalten. Fahrrad ablegen. Handy raus. Situation fotografieren (heute würde ich das Video starten). Dann bin ich neben das Auto zum Fahrer Fenster. Dort habe ich mein Statement hinterlassen. Was genau weiß ich nicht mehr. Man kann Dinge wie z.B. "Wo ist der rechte Bordstein? Kann es sein dass Sie auf der linken Seite fahren? Was kann ich dafür das auf ihrer Seite Autos parken?" sagen. Laßt den oder die andere sagen was er/sie/es will und macht anschließend den Weg frei.
    Bei mir hat der Kamerad an den nächsten Tagen die Lücke auf seiner Seit genutzt. Morgens begegnet man häufig den selben Leuten.
    Sollte einer/eine über das wehrlos liegende Fahrrad fahren, bitte filmen. Die Person riskiert einen Führerschein.

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  9. Man könnte das Problem ganz einfach lösen: Einbahnstraßen-StVO ändern und zwar dahingehend, dass Einbahnstraßen nur für mehrspurige KFZ gelten= Verursacherprinzip.

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  10. Danke für den Beitrag, habe mich nach der genauen Regelung geftagt nachdem mich in Untertürkheim mal ein Autofahrer umfahren wollte, in einer für Fahrräder frei gegebenen Einbahnstraße...
    LG
    Simon

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