22. September 2021

Im Straßenverkehr dürfen Männer Frauen ungestraft schlagen - stellt die Staatsanwaltschaft fest

Es erreichen mich immer wieder ähnliche Geschichten. Radfahrende waren im Recht, wurden von Autofahrenden mit dem Auto bedroht, dann in eine Schreierei verwickelt und sogar tätlich angegriffen, bekamen aber keinen Beistand von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft. 

Die heutige Geschichte ist die: Eine Radfahrerin radelt die Seestraße hinauf, was erlaubt ist. Die Straße ist schmal, links und rechts parken Autos, unten beidseitig gegen die Fahrtrichtung der Radlerin. Ein Autofahrer kommt mit seinem breiten Auto herab, die Radfahrerin sieht, dass er noch mal beschleunigt, sie bremst zum Stillstand ab, er bremst so, dass er erst ein paar Zentimeter vor ihrem Vorderrad zum stehen kommt. Sie äußert ihren Unmut. Er beschimpft sie aus dem Auto heraus als Bitch und Fotze und fordert sie auf, mit dem Rad sofort von der Straße auf den Gehweg zu verschwinden.

So sieht die Radlerin die Einfahrt
Sie dürfe hier nicht radeln. (Das Foto unten zeigt, dass er bei der Einfahrt in diesen Straßenabschnitt ein Schild sieht, das ihm sagt, dass er mit Gegenverkehr rechnen muss.) Die Radlerin sagt genervt: "Sie müssen wohl noch mal den Führerschein machen." Er beschimpft sie als hysterische Tante, sie will den Wortwechsel gar nicht weiterführen und schiebt ihr Rad zwischen den geparkten Autos und dem SUV hindurch. Er schreit: "Sie zerstören mein Auto!", steigt aus und schlägt zu. Er trifft sie auf der linken Schulter, sie macht eine reflexhafte Abwehrbewegung, und das alles löst den Kopf-Airbag von Hövding aus. Da holt sie die Polizei. Denn einen einmal ausgelösten Hövding muss man für rund 200 Euro ersetzen. Die Kosten hätte sie gern von dem Mann erstattet. Sie rechnet damit, dass die Polizei ihre Anzeige aufnimmt. 

Das Schild rechts sagt dem Autofahrer, dass er
mit Gegenverkehr rechnen muss. 
Das tut sie aber nicht. Die Situation erscheint ihr "uneindeutig". Wobei ich mich frage, was Polizisten denken, wenn sie einen aufgeregten Mann mit einem breiten SUV vor sich sehen, und eine schmächtige Radlerin, deren Kopf-Airbag aufgegangen ist. Sie müssten doch zunächst annehmen, die Frau sei gestürzt. In jedem Fall ist ihr etwas sehr Abruptes und Heftiges, etwas Stoßartiges widerfahren. Und wenn sie erklärt, ein Schlag habe den Airbag ausgelöst, so sehen sie den Beweis des Schlags ja vor sich. 

Die Radlerin schreibt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie wird nun von der Dienststelle eingeladen, man entschuldigt sich und verspricht, die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Die aber sieht keinen Grund, gegen den Mann ein Strafverfahren einzuleiten. Sie schreibt der Radlerin, hier komme nur eine Privatklage in Betracht, weil der "Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt." (Das heißt, der allgemeine Rechtsfrieden auf der Straße ist für andere nicht gestört, das geht nur die beiden was an.) Der Weg der Privatklage steht ihr immerhinoffen, weil die Staatsanwaltschaft diese ausdrücklich als Möglichkeit genannt hat. Zu den Delikten, für die eine Privatklage erlaubt ist, gehört auch Körperverletzung. 

Der Mann wird für sein gewalttätiges und bedrohliches Verhalten im Straßenverkehr also nicht belangt. Er geht aus der Auseinandersetzung mit der Radfahrerin als Sieger hervor, obgleich er nicht einmal im Recht war, die StVO nicht kannte, das Schild nicht gesehen hat, eine Radlerin mit Hilfe seines Autos bedrohte und dann auch noch geschlagen hat. Die Radfahrerin zieht geknickt Leine und bestellt bei Hövding auf eigene Kosten einen neuen Kopfairbag für rund 200 Euro. Die Mühen, Kosten und den Ärger einer Privatklage spart sie sich. 

Mir stellen sich angesichts vieler ähnlicher Vorkommnisse die Fragen: Ist gewalttätiges Verhalten im Straßenverkehr nicht eigentlich doch von öffentlichem Interesse? Dürfen Autofahrende ungestraft und unermahnt die Masse und Lautstärke ihres Autos zur Einschüchterung von Radfahrenden einsetzen?  Dürfen sie Radfahrende schlagen oder anders körperlich angreifen, ohne dass die Staatsanwaltschaft das interessieren muss? Stört nicht die Aggression mithilfe des Autos gegen Radfahrende den Frieden des öffentlichen Raums doch erheblich? Müssen Radfahrende also immer Angst haben, dass einer sein Auto bedrohlich einsetzt und zuschlägt, und dabei wissen, die Polizei wird sie weder schützen noch sie hinterher stärken? Müssen sich Frauen wirklich immer und überall davor fürchten, von Männern geschlagen zu werden, wenn sie die darauf hinweisen, dass diese nicht im Recht sind, ohne nachträglich Beistand von Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen? Sind wir wirklich als Gesellschaft (die Auto fährt, Rad fährt und zu Fuß geht) der Meinung, dass die physisch und fahrzeugmäßig Stärkeren aus solchen Situationen gestärkt hervorgehen, die Schwächeren im Straßenverkehr aber nicht, sondern geschwächt?

Ist das der Verkehrsfrieden, den rechte Politker:innen? Radfahrende und Fußgänger:innen, haltet euch fern von Fahrbahnen, weicht Autos immer aus, diskutiert nicht herum, geht weg, haltet Abstand und Ruhe ist. Und geht uns fort mit euren blöden Anzeigen! Und übrigens: Radfahrende halten sich ja eh an keine Regeln, also bitte: Ruhe im Karton!

Gewalt im öffentlichen Raum geht doch uns alle etwas an. 



22 Kommentare:

  1. Ja, das ist das große Problem, immer und überall: unsere komplette Gesellschaft fußt auf dem Recht des Stärkeren. Im Straßenverkehr, bei der Gewalt gegen Frauen etc. tritt es "nur" besonders klar zu Tage. Eigentlich. Den wie man sieht, ist es gleichzeitig so sehr ins System eingebaut, dass man trotzdem eine besondere Aufmerksamkeit dafür braucht, wie etwa der/die Radverkehrsaktivist/in oder der/die Frauenrechtlerin. Der Polizist, der Staatsanwalt sieht es einfach nicht.

    Für mich geht das noch wesentlich weiter. Der Kapitalismus (als Gesellschaftsformation) beruht auf der (grundfalschen Idee) der Ungleichheit zwischen den Menschen und dem daraus resultierenden Wettkampf, der Konkurrenz, die uns ja alle nach vorne bringen soll. Wo sie uns wirklich hinbringt sieht man immer wieder an Fällen wie dem dort oben: zum Recht des Stärkeren. Die gesamte Gesellschaftsstruktur fußt auf einem falschen Menschenbild.

    Und wie wir im Straßenverkehr eine völlige Umkehr der Herangehensweise brauchen, ein anderes System brauchen, in dem der meiste Platz den schwächeren Verkehrsteilnehmern, vorbehalten ist und motorisierten Verkehr nur in strikt Räumen stattfindet, so brauchen wir auch in der Gesellschaft ein anderes System, eines das nicht von Anfang an auf völlig falschen Vorraussetzungen beruht.

    Welche Parteien in der kommenden Bundestagswahl wofür stehen, das kann man auch an ihrer Verkehrspolitik erkennen.

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    1. ich denke auch, dass dieses Verhalten des Mannes und der Rechtsorgane unsere Gesellschaft widerspiegelt: die Dominanz der Männer, die Dominanz der Bewaffnung (also der Vergrößerung der Kraft und tödlichen Bedrohung durch Technik, Maschinen, Autos, Waffen), die allgemeine Akzeptanz von gewalttätigem, wütenden und drohendem Verhalten denen gegenüber, die als Minderheit gelten (Radfahrende sind ja eine Minderheit und werden auch so behandelt). Ein Radler sagte mir mal, als Radfahrer verstehe er feministische Frauen. Als Radfahrende haben wir tatsächlich zu Chance zu erleben, wie es Minderheiten in unserer Gesellschaft ergeht. Auch die erhalten nicht den öffentlichen Rechtsbeistand und die öffentliche Unterstützung und Strärkung, die sie sich wünschen und die es ihnen erlaubt, sich sichr zu fühlen.

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    2. "Ein Radler sagte mir mal, als Radfahrer verstehe er feministische Frauen. Als Radfahrende haben wir tatsächlich zu Chance zu erleben, wie es Minderheiten in unserer Gesellschaft ergeht."

      Exakt, sage ich auch oft, auf dem Rad kann auch ich als weißer, mittelalter, heterosexueller Mann erleben, was Diskriminierung ist,was es heißt zu einer Outgroup zu gehören, ständig victim blaming zu erfahren, und zu erleben, wie meine Erfahrungen und Argumente mit den immer gleichen Platitüden vom Tisch gewischt werden...

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  2. Der Fall ist ein Skandal.
    Ich kenne aus eigener Erfahrung diese automobile Gewalt gegenüber Radfahrern und ich kenne auch die grenzenlos überheblichen Antworten, wenn man die Täter zur Rede stellt. Hält man als Radfahrer einen Autofahrer an, um ihn zur Rede zu stellen, ist das Nötigung, umgekehrt nix. Da frägt man sich ja schon, ob die Juristen ihr Thema noch lernen, oder ob die nur noch nach Gutdünken entscheiden.
    Vielleicht hilft eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft (das ist die Aufsichtsbehörde für die Staatsanwaltschaft).
    Man muss diese allgegenwärtige Gewalt gegen andere Verkehrsteilnehmer jetzt endlich stoppen. Hierfür müssen die entsprechenden Rechtsorgane sensibilisiert werden. Wehret den Anfängen.
    Karin

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  3. Wir sollten für solche Menschen einen Pranger einführen, um andere Menschen vor solchen Monstern zu warnen. Die Rechtsprechung hat es eindeutig zu verstehen gegeben: Sie versagt und man muss sich selber behelfen.

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    1. Die ganze Argumentation der Staatsanwaltschaft ist eine Frechheit und äußerst inhomogen. Wenn mann sein Fahrrad vor einem Dieb verteidigt und zufällig Kampfsport macht, wird man wegen Körperverletzung belangt.

      Was der Typ gemacht hat, ist Nötigung und sein weiteres Verhalten zeigt eindeutig, daß er geistig nicht fähig ist, ein Auto zu fahren. Hier müsste die Führerscheinstelle eingreifen und mindestens eine MPU einleiten.

      Mein Mitleid mit der Frau, die wahrscheinlich davon auch erstmal einen tiefen Schreck davongetragen hat.

      Und ich finde, dass es die Allgemeinheit sehr wohl angeht, wenn hier Angst und Schrecken ungestraft verbreitet werden. Das bestärkt ja (verallgemeinernd) die Autofahrer das Recht des Stärkeren gegen den Radfahrer durchzusetzen.

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  4. Michael, ich denke, wir sollten auf Gewalt nicht mit Gewalt reagieren, auch niemanden an den Pranger stellen. Die Aufgabe, Gewalt zu bestrafen, haben unsere Gerichte. Ich finde, in solchen Fällen wie diesem wäre auch eine "Täteransprache" (wie man das eindringliche Reden und Warnen mit Gewalttätern nennt) sehr hilfreich. Und wir müssen als Gesellschaft schon auch lernen, dass wütendes und aggressives Verhalten anderen gegenüber zu nichts Gutem führt.

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  5. Hoffentlich macht wenigstens die Führersteinstelle ihre Arbeit und verordnet eine MPU.

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    1. Wieso sollte sie das tun? Das frage ich aus Neugierde, weil ich gar nicht weiß, wie da das Prozedere ist.

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  6. Hallo Christine,
    Hallo zusammen,

    ... der geschilderte Fall veranschaulicht sehr deutlich wie wenig Polizei und Staatsanwaltschaft das Recht der schwächeren (Radfahrer / Fussgänger / Kinder ...) schützen. Erst wenn etwas passiert, werden die "Verursacher/ Täter" bestraft ... vorher bewegen wir uns gefühlt in einem rechtsfreien Raum in dem der "Stärkere" meist gewinnt.
    Allerdings muss ich als Vertreter der männlichen Gattung anmerken, dass die "Täter" auch und oft und zunehmend Frauen sind, die in ihren großen Autos auf freie Fahrt bestehen. Das ist zumindest meine subjektive Wahrnehmung die ich auf meiner fast täglichen Pendelei von Hedelfingen in die Innenstadt erlebe.

    Grüße Jahn

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    1. Ohne Zweifel, aber die Mehreit ist es nicht, und sie schlagen auch eher nicht einfach mal so zu. Aber es verhalten sich auch Frauen im Straßenverkehr und woanders gewalttätig. Aus sich einer Frau ist die Bedrohung durch gewalttätige Männer aber beängstigender, vor allem, wenn sie ihre körperlichee Masse auch noch einsetzen.

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  7. Überrascht mich nicht, so laufen ein die meisten meiner Begegnungen ab.
    Staatsanwälte nach Einstellung wegen mangelndes öffentliches Interesse: "Bei Radfahrern stelle ich das Verfahren immer ein, da sind die Schäden nicht so groß..." oder "belästigen Sie uns bitte in Zukunft mit sowas nicht"
    Polizei am Unfallort: "wozu brauchen wir ihre Aussage" oder "der Radfahrer ist bestimmt betrunken oder hat irgendwelche Drogen genommen" (Gelächter des Unfallgegners) oder "da müssen Sie selber Bremsen" nachdem ein Polizist gesehen hatte, wie mich ein Auto zur Vollbremsung beim kreuzen eines Radwegs gezwungen hatte oder "Selber schuld, wenn sie so provokativ in der Mitte fahren" - Zweispurig, 30er Zone, beidseitig beparkt.

    Habe auch positive Erfahrungen mit der Polizei gemacht, allerdings nicht im Zusammenhang mit Radfahren.

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    1. Ich nehme hier auch gern eine Schildeerung eines Radfahrers oder eine Radfahrerin entgegen und stelle sie breit dar, in der sie oder er eine positive Erfahrung mit den Ordnngskräften gemacht hat. Gibt es sicher auch.

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    2. Liebe Frau Lehmann,
      mit positiven Schilderungen kann ich leider nicht dienen.
      Der vorgenannte Sachverhalt spiegelt jedoch meinen Alltag weitgehend vollständig wider:
      - einzig auf MIV ausgelegte Verkehrsinfrastruktur
      - unklare Verkehrsregelungen die mich systemisch kriminalisieren
      - rechts-staatliche Milde im Umgang mit agressiv ignoranten Tätern
      - victim-blaming und Privatisierung der Verantwortung zu meinen Ungunsten

      Allein ein Sachverhalt blieb unerwähnt:
      - das Abstreiten jeglicher Zuständigkeit durch politisch Verantwortliche.

      Was ich mittlerweile möchte, sind skrupelose Machtpolitikerinnen, die sich allein um meine Interessen kümmern.
      Gerne auch korrupt, wenn's hilft.

      Wir brauchen Lösungen.
      Jetzt.

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  8. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    1. Diesen Kommentar habe ich gelöscht, weil er anonym war und zur Gewalt aufgerufen hat. Auch wenn es anders gemeint gewesen sein sollte (ironisch oder so), was ich nicht beurteilen kann, möchte ich hier nicht das gewalttätige Klima in unserer Gesellschaft verstärken, sondern zum Nachdenken anregen und lösungsorientiert diskutieren.

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  9. Ich hatte schon so oft Lust, einfach mal auf das Auto eines aggressiven Autofahrers drauf zu schlagen.
    Abgesehen davon, dass Selbstjustiz illegal ist, wäre ich dann aber nicht besser als diese Typen. Was mich jedoch am meisten davon abhält, ist die Angst, dass dem Autofahrer dadurch etwas passieren könnte, weil er sich ggf. erschrickt.
    Traurig, dass dem Autofahrer mein Wohl scheinbar eher egal ist.

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    1. Wobei man vielleicht sagen sollte, dass die allermeisten Autofahrenden nett und rücksichtsvoll sind. Einige wenige aber vergiften das Klima im Straßenverkehr. Und für uns Radfahrnden reichte es ja, wenn wir dem einen begegenen, der uns in Gefahr bringt. Auf jeder Radfahrt habe ich ein bis zwei solcher Begegnungen, während an mir hunderte Autos vorbeifahren oder mir entgegenkommen, deren Fahrer:innen mich sehen und sich an die Verkehrsregeln halten.

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    2. So ist es wohl leider bei vielen Dingen: einige wenige Versauen es für alle. Und die negativen Erlebnisse bleiben immer hängen.
      Und schon werden ganze vermeintlich homogene Gruppen über einen Kamm geschert.
      Ich bin auch nicht davor gefeit.

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  10. Großes Lob möchte ich der Stuttgarter Polizei aussprechen. Die Beamten und Beamtinnen sind sehr verständnsvoll und sehr kooperativ und kennen die Probleme der Radfahrenden. Leider nutzt das nicht viel, wenn nach der Anzeige die Staatsanwaltschaft dann mit ""Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt" argumentiert. Diese Sicht ist ja sogar in soweit richtit, weil jeder tote Radfahrer oder jeder, der sich nicht mehr aufs Rad traut, ein Gewinn für die Autofahrenden darstellt und so tatsächlich nur der Lebenkreis des Radlers gestört wurde. Gleichwohl hindert dies nicht darauf hinzuweisen, dass die Anzeige eh verjährt ist (weil sie auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft viele Monate lag) und dass die Beweise für die Straftat (wie ein Film oder ein Photo) entweder nicht zulässig sind oder aber selbst eine Straftat darstellen (Verletzung der Persönlichkeit des Autofahrenden). Sprich, egal welches Geschlecht, der Radfahrende ist der Mops. Mir tut die Polizei leid, die hier viel Zeit investiert, ohne dass es zu den offensichtlichen Konsequenzen (sprich Begrenzung/Bestrafung des asozialen Verhaltens der Autofahrenden) kommt.

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  11. Das Ding hat einen Namen: Institutioneller Rassismus. Auch wenn keiner darüber reden will, im Strassenverkehr herrschen m.E. Umstände wie in den US-Südstaaten in den 60er Jahren. Ein Schwarzer wurde von einem Weißen verprügelt - welcher Polizist, Staatsanwalt, Richter, hätte die Geringfügigkeit dieser Tatsache in Frage gestellt?

    In den USA mussten irgendwann FBI-Leute aus dem Norden in den Süden kommen, um das offizielle Recht (Civil Rights Act, 1964) durchzusetzen, das die lokalen Behörden einfach ignorierten und nicht anerkennen wollten.

    Für Rassisimus in D ist m.W. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in DenHaag zuständig. Eine Frage der Zeit, bis die erste Klage bzgl. Rassismus im Strassenverkehr dort anhängig werden wird. Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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  12. Hallo,
    die Berliner Staatsanwaltschaft ist total unterbesetzt. Es wird so häufig wie möglich die Ausrede "Geringfügigkeit" oder auch "Kein öffentliches Interesse" verwendet, um die Akte schnell vom Tisch zu haben. Dadurch gibt es in Berlin praktisch keine Verfolgung von nicht schweren Straftaten mehr und der Stärkere setzt sich durch.

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