Ein Stella-Roller auf dem Gehweg. Verboten? Nein, das muss jetzt so. Dafür ist das Abstellen am rechten Fahrbahnrand in Stuttgart nun verboten.
Jetzt haben Stella-Mitglieder eine E-Mail erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Mopeds unter Androhung von Strafe bei Zuwiderhandlung auf dem Gehweg abzustellen haben (natürlich so, dass Rollstühle und Kinderwagen noch vorbeikommen). Auf der Internetseite heißt es jetzt: "Stella-Roller müssen ab September auf Gehwegen abgestellt werden, Fahrbahnparkplätze sind verboten."
Ich staune. Wer hat das denn verboten? Das kann ja nur auf Anweisung des Amts für öffentliche Ordnung geschehen sein. Stellt die Stadt also jetzt an allen Gehwegen entsprechende Verkehrszeichen auf, damit E-Roller-User legal handeln? Sicher nicht. Und vor allem: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Nutzer:innen bestraft, wenn sie den Roller StVO-konform am Straßenrand abstellen?
Das ist ein Paradigmenwechsel zum Nachteil der Menschen, die zu Fuß gehen.
In einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten über illegal auf Gehwegen abgestellte Stella-Roller (damals noch blau) bekräftigte 2022 die Stadt Stuttgart noch, die E-Roller sollten „am besten auf einem ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerstellplatz abgestellt werden, können aber auch auf allen ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen kostenfrei abgestellt werden.“ So sah es auch 2020 die Cannstatter Zeitung: "Der Gehweg ist kein Parkplatz."
bislang illegal |
Die Stadt Stuttgart ist nun also entschlossen, nicht nur "ein Auge zuzudrücken", sondern zwingt zum Verstoß gegen die StVO. Es geht auch nicht mehr darum, dass man das Roller-Parken auf Gehwegen duldet, sondern darum, dass man das Roller-Parken am Straßenrand bestraft. Auf welcher rechtlichen Grundlage eigentlich?
bislang illegal |
Kurios: Im Jahr 2020 konnte das vom Bundesverkehrsministerium in Erwägung gezogene Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand abgewendet werden, Räder müssen also nicht auf Gehwegen abgestellt werden. Sie werden es meist, sie sind auch deutlich schmaler als Kleinkrafträder. Während man Fahrräder am Straßenrand abstellen kann (beispielsweise breite Lastenräder), soll es für in Stuttgart für E-Roller ein Parkverbot am Fahrbahnrand geben? Wirklich? Noch mal: Auf welcher rechtlichen Grundlage?
neuerdings legal und Pflicht |
Wir sehen wieder einmal, dass der Gesetzgeber unter "Fahrzeugen" prinzipiell nur Autos versteht, denn das Wort steht in diesen Gesetzestexten synonym für "Carsharing-Fahrzeuge",("Car" = engl.: "Auto"), und sich Sharing-Mopeds nicht vorstellen konnte und kann und auch nicht will. Ich kann nur hoffen, dass das Landesverkehrs- oder Justizministerium hier schnellsten Klarheit schafft, damit die Stella-Roller wieder runter kommen von den Gehwegen.
Aber man muss doch auch einmal an die Autofahrer denken - der wertvolle Parkraum!
AntwortenLöschenThomas
Wenn diese Anordnung tatsächlich vom Amt kommen sollte dann hoffe ich doch, dass dagegen jemand klagt und der/die verantwortliche Person eine Abmahnung bekommt.
AntwortenLöschendanke fuer den artikel. als lieferfahrer habe ich mein fahrrad nur kurz zur abholung am strassenrand geparkt (tagsueber, trotzdem mit beleuchtun) und habe gesehen, wie das fahrzeug vor mir mein fahrrad touchiert hat. gluecklicherweise ist es nicht umgefallen und es gab keinen schade. dennoch parke ich deswegen ungern am fahrbahnrand, weil mein fahrrad schlichtweg uebersehen werden kann von den sperrigen parkenden pkws.
AntwortenLöschenIch hoffe ebenfalls, dass jemand gegen diese Anweisung vorgeht. Wieso stellt sich die Stadt über geltende Regeln/Ordnungen?
AntwortenLöschendie es können wollen uns nicht.
AntwortenLöschendie uns wollen können es nicht.
aber im zweifel sind ja eh fremde und arme an allem schuld.
karl g. fahr