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12. August 2018

Zu weit rechts radeln ist gefährlich

Linksabbiegen ist gefährlich für Radfahrende, wenn sie dabei zu weit am rechten Fahrbahnrand bleiben. 

Über diese Gefahr in Kreisverkehren habe ich oft geschrieben. Dasselbe gilt für nach links abknickende Vorfahrten. Theoretisch muss ein Autofahrer blinken, wenn er der abknickenden Vorfahrt folgt (machen aber die wenigsten). Genauso muss ein Radfahrer den Arm nach links rausstrecken, wenn er der Vorfahrtsstraße folgen will. Dann hat er Vorrang gegenüber einen Autofahrer, der die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen will. Diesen Vorrang würde ich als Radfahrerin aber nicht versuchen durchzusetzen. Denn das Auto ist stärker. Kommt es hier zu einem Unfall, trifft den Autofahrer die ganze Schuld. (OLG Oldenburg v. 03.12.1992OLG Oldenburg v. 14.01.1999)
Das Foto zeigt die abknickende Vorfahrt von der Hofener Straße in die Teinacher Straße in Cannstatt. Für Radfahrende die hier die Hofener Straße lang kommen, wird es übrigens noch komplizierter, weil sie eigentlich aus der Linkskurve heraus den Radweg auf dem Gehweg Teinacher Straß  anfahren müssten, also für Autofahrer völlig unberechenbar herumschlingern.

Um kritische Situationen zu vermeiden, sollten wir auf dem Fahrrad nicht zu weit am rechten Rand der Straße fahren. (Mindestabstand zum rechten Fahrbahnrand, 70 cm, zu geparkten Fahrzeugen 1 Meter.) Ein guter Anhaltspunkt, wo wir mit unseren zwei Reifen rollen sollten, ist die meist auf dem Asphalt sichtbare Spur der rechten Autoreifen. Wenn wir auf der Linie fahren, die von der rechten Autoseite abgedeckt wird, dann sind wir für Autofahrer als Verkehrsteilnehmer vor ihm sichtbar.

Dieser Radler fährt dagegen zu weit rechts, nämlich im höchst gefährlichen Dorring-Bereich. Macht ein Autofahrer seine Tür auf, ohne vorher nach hinten zu gucken, dann prallt der Radler hinein. Solche Dooring-Unfälle gehen oft mit schwersten Verletzungen einher oder enden sogar tödlich für den Radfahrer. Egal, wie drängelig in schmalen Straßen Autos hinter einem mögen, man sollte sich nicht rechts abdrängen lassen. Es ist nämlich nicht der Autofahrer, sondern der Radfahrer, der verletzt wird, wenn ein Auto zu eng überholt oder ein jemand die Fahrertür aufstößt.

Übrigens dürfen Radler durchaus nebeneinander fahren und so die ganze Spurbreite einer Fahrtrichtung einnehmen, was noch mehr Sicherheit schafft (und was Eltern mit Kindern, die über 10 Jahre alt sind, durchaus machen sollten). Entscheidend ist, dass Autofahrer/innen nicht am Überholen gehindert werden. Und das werden sie nicht, denn sie müssen dazu auf die Gegenfahrbahn wechseln, was sich auch müssten, wann sie nur einen Radler überholen. Allerdings muss der linke der beiden nebeneinander fahrenden Radler/innen dem Auto ermöglichen, den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu ihm einzuhalten.


9 Kommentare:

  1. Ich habe diesen Sommer einige unschöne Erlebnisse mit überholenden KFZ gehabt. Irgendwann war es mir zu viel. Seit dem fahre ich konsequent fast in der Mitte der Fahrbahn. Ich hatte erwartet, dass ich wild angehupt oder beschimpft werde. Passiert tatsächlich, ist aber die absolute Ausnahme.

    Der positive Effekt: ich werde kaum noch knapp überholt. Eine große Mehrheit meiner motorisierten Freunde wechseln komplett auf die andere Fahrspur. Und sollte es mal wirklich eng werden, habe ich rechts von mir jede Menge Platz, um auszuweichen.

    Erfordert das ganze Mut? Weiß ich nicht, ich bezeichne mich selbst nicht als mutig. Ich habe es einfach gemacht und war gespannt, was passiert. Und wurde positiv überrascht.

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    1. @Matthias 08:25: Wie willst du Richtung Fahrbahnrand ausweichen? Wenn du merkst, dass dich jemand überholt ohne Abstand zu halten ist es zu spät um zu regieren, oder? Mich hat noch keiner gestreift, aber ich stelle mir das schwierig vor.
      Naja, wenigstens wird man so nicht in ein geparktes Auto gestoßen oder zwischen zwei Autos gequetscht. Und man hat bessere Möglichkeiten um auf Fahrbahnbeschädigungen, Fußgänger und Dooring zu reagieren.
      Fährst du auch links neben den Fahrradschutzstreifen falls dieser zu schmal oder aus anderen Gründen gefährlich ist? Wie reagieren darauf die Autofahrer?

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    2. Gestreift wurde ich auch noch nie. Bei engen Überholmanövern erschrecke ich mich hin und wieder doch (trotz viel Routine). Und bei LKW und großen KFZ entstehen je nach Wind bisweilen starke Sogwirkungen. Dann ist Platz nach rechts hilfreich.

      Gefährliche Schmutz- oder Gefährdungsstreifen nutze ich nicht. Autofahrer reagieren unterschiedlich. Gerne zeigen sie Revierverhalten - meine Spur, deine Spur. Ich halte diese Verkehrsführung für gefährlich und informiere die zuständigen Behörden. Meist leider ohne Erfolg.

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  2. Der ADAC empfiehlt übrigens:
    "Beim Fahren lieber mittig auf der Straßenseite oder sogar eher links fahren, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen."

    Zumindest für Rollerfahrer auf
    https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/verkehr/roller-fahren-will-geuebt-werden.html ;-)

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  3. Ich mache meinen Kindern auch klar, dass dort wo Autos parken, zwei Lenkerbreit Abstand zu halten sind, wo nicht immer noch eine Lenkerbreit. Funktioniert prima. Man muss halt früh üben, selbstbewußt seinen Raum einzunehmen - das hat nichts mit Mut zu tun, nur ein wenig mit Selbstvertrauen. Signalisiert man dieses, lassen einem die Mitmenschen diesen Raum.

    @Anonym: Überholunfälle dürften beim selbstwußten Raum einnehmen weit seltener sein, als beim sehr weit rechts fahren. Wer mit 50cm Abstand zu parkenden Autos fährt, signalisiert, dass es ihm auch genügt, mit 50cm Abstand überholt zu werden.

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  4. Mittig fahren und gut ist. Auf der Weinsteige hat mich trotzdem so ein Profi überholt, ohne die Spur zu wechseln. Sein Aussenspiegel küsste meinen Arm und die GoPro hat ihn dabei erwischt. Und die Staatsanwaltschaft? Die hatte kein Interesse an der Verfolgung dieser Straftat. "Das Recht auf schnelles vorankommen" rechtfertigt Nötigung und versuchte Körperverletzung; so jedenfalls hat es der Staatsanwalt begründet. Ein ganz klarer Schrei nach Selbstjustiz.

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    1. Das Recht auf was bitte? Wo soll denn das verankert sein? Also da würde ich doch mal den Anwalt meines Vertrauens zum Sttasanwalt schicken.

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    2. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann ich keine Rechtsmittel einlegen. Einzig eine Beschwerde ist zulässig und die- naja- wird genauso "erfolgreich" verlaufen.

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  5. Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema "nicht zu weit rechts fahren":

    https://www.blogrebellen.de/2016/04/19/4-gute-gruende-mit-dem-fahrrad-in-der-mitte-des-fahrstreifens-zu-fahren/

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