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27. August 2021

Verkehrsregeln - das unbekannte Terrain

Der ADAC weiß es genau: Radfahrende kennen die Regeln nicht. Er hat eine Umfrage gemacht, in der Regelkenntnisse abgefragt werden. 

In dem Artikel ist auch der Link zum Test. Für den wünsche ich viel Vergnügen. Ihr Blogleser:innen dürftet gute Ergebnisse erzielen. 

Das Ergebnis ansonsten ist eher mau. Allerdings unterscheiden sich Radfahrende in Sachen Regelkenntnis nicht von Autofahrenden. Nach eigenen Angaben hat der ADAC online knapp 4500 Radfahrende befragt und stellt fest, es gebe erhebliche Wissenslücken, im Durchschnitt seien nur 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet worden. Nur 1 Prozent der Leute habe fast alle Fragen richtig beantwortet (zwischen 33 und 37). In seinem Artikel schreibt der ADAC, zwei Drittel der Befragten Radfahrenden hätten angegeben, die StVO gut zu kennen, fast 80 Prozent erklärten, sie würden sich an die Verkehrsregeln halten. Am schlechtesten kannten sich dem Bericht zufolge die aus, die ihren Fahrstil als offensiv oder aggressiv bezeichneten. Ältere wussten mehr als Jüngere, Männer mehr als Frauen, Vielradler:innen mehr als Gelegenheitsradler:innen und Führerscheininhaber:innen mehr als solche, die keinen hatten. Das ist nicht weiter überraschend. 

Ich bin bei 35 von 37 richtigen Antworten gelandet. Schwierigkeiten hatte ich mit der Frage, ob Kinder bis 8 auf einem Radweg radeln dürfen. Es ist neu in der StVO, dass Kinder unter 8 auch auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren dürfen (aber nach wie vor nicht auf Radfahrstreifen). Wusste ich nicht. Ist aber an sich nicht entscheidend für die Sicherheit meines Kindes, denn es darf auch dann noch auf dem Gehweg radeln. (Was übrigens ungeklärt bleibt, ob ich mit meinem sechsjährigen Kind die Fahrradstraße entlang radeln darf. Ist das ein baulich getrennter Radweg? Nein. Aber wenn keine Autos darauf fahren dürften, dann wäre es eigentlich einer. Oder doch nicht, weil eben immer noch Straße mit Gehwegen? Wieder mal ungeklärt in der StVO.)

Und ich habe mich geirrt bei der Bedeutung des grünen Verkehrszeichens für den Beginn eines Radschnellwegs. Ich dachte, um weiteren, anderen Verkehr zuzulassen, seien ergänzende Verkehrszeichen notwendig (auf dem Radschnellweg darf halt niemand anders fahren), stimmt aber nicht, richtig ist, dass von diesem Zeichen gar keine Gebote oder Verbote ausgehen. Es beschreibt nur. Um Autos zu verbieten, müssen demzufolge weitere Verkehrszeichen her. Tja, das werden wir in Zukunft lernen, wenn es dann endlich viele Radschnellverbindungen gibt. 

Die Fragen sind teils verzwickt, teils aber auch sehr einfach und grundlegend. Es geht um Handynutzung auf dem Fahrrad, um Trunkenheitsfahrten und die zu erwartenden Strafen, um Radwege und Einbahnstraßen, um Rotlichtfahrten, aber beispielsweise nicht die Frage, welche Ampeln jeweils für Radfahrende gelten oder ob man an Ampelstopps rechts an Autos vorbeifahren darf, also nicht um Fragen, die sich auf Sonderrechte von Radfahrenden beziehen, sondern nur um solche, bei denen klar wird, was (auch) Radfahrende nicht dürfen. Wobei der ADAC bei seinen online-Tests für Autofahrende auch so abfragt, dass sie sich mit den Rechten des Rad- und Fußverkehrs auseinandersetzen müssen. 

Ein bisschen Häme schwingt aber schon mit (Radfahrer halten sich nicht nur an keine Regeln, sie kennen auch keine), der ADAC ist aber so fair, eine Stellungnahme des ADFC in diesen Artikel zu integrieren, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Verkehrsregelkenntnis ganz allgemein, auch unter Autofahrenden, eher gering ist und abnimmt. So ist beispielsweise die Unkenntnis vieler Autofahrenden über den Überholabstand regelrecht gefährlich für Radfahrende. Und wenn man sich im Internet auf die Suche macht, dann stößt man auf Berichte (wie diesen hier) von eigentlich noch viel fataleren Fehleinschätzungen unter den Autofahrenden, die sich in der Mehrheit für gute Fahrer:innen halten, aber 30 Prozent können 4 von 6 Fragen nicht richtig beantworten. Aber auch die Regeln, die sie kennen, übertreten Autofahrende zu einem sehr hohen Prozentsatz, wie das Handelsblatt berichtete. 79 Prozent halten es für unnötig, an einem Stoppschild anzuhalten. 68 Prozent telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer, und ein langsameres Fahrzeug überholen 72 Prozent, auch wenn es ein Überholverbot gibt. Zu schnell gefahren ist eigentlich schon fast jeder, blinken ist auch eher egal. Diesem Bericht zufolge glaubt die Hälfte der Befragten auch nicht, dass er oder sie die Führerscheinprüfung ohne Vorbereitung noch mal bestehen würde. Ohnehin sind die Deutschen wohl die größten Verkehrsrüpel, wenn sie im Auto sitzen. Einer Studie zufolge beleidigen 67 Prozent andere nach eigenen Angaben regelmäßig. 34 Prozent drängelt absichtlich durch zu dichtes Auffahren. 93 Prozent überschreiten Tempolimits, 60 Prozent blinken nicht beim Spurwechsel. Sie halten sich selber aber aber zu 97 Prozent für aufmerksam und zu 57 Prozent als rücksichtsvoll. 

Eine detaillierte Auswertung der Umfrageergebnisse des ADAC habe ich nicht, der ADAC hat sie nicht veröffentlicht und meine Anfrage nicht beantwortet. Aber so viel steht im Aritkel: 

Nur 18 Prozent wussten, dass Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren auf Gehwegen radeln müssen (82 Prozent wussten das nicht).

60 Prozent wussten immerhin, dass der Führerschein weg ist, wenn man mit 1,6 Promille und mehr Alkohol im Blut Fahrrad fährt. Wie überhaupt die Regelungen bekannter sind, die zu drastischen Maßnahmen und Punkten in Flensburg führen, beispielsweise Rotlichtfahrten. 

Rund 65 Prozent wussten nicht, dass man nicht mit dem Handy in der Hand radeln darf, auch wenn man gar nicht telefoniert. 

Ca. 75  Prozent wussten nicht, dass man auf Radwegen radeln muss, wenn das blaue Schild mit Radzeichen, auch in Kombination mit dem Fußgängerzeichen, zu sehen ist. 


21 Kommentare:

  1. Ketzerische Frage : Welcher Anteil der befragten Radfahrer sind Führerscheinbesitzer ?

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  2. der adac hat sich in sachen umfragen und glaubwürdigkeit terminal diskreditiert.
    wir können also getrost davon ausgehen dass die zahlen falsch sind.

    nicht falsch ist jedoch, dass etwa jeder 4 autofahrerin, die an der ampel mit unverschämt langer rotphase, an der ich oft warten muss, vorbeifährt, am handy telefoniert.
    das zähle ich nämlich selbst.

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  3. ich habe den Artikel auh gelesen und dann auch den Test gemacht. Ergebnis wie bei Dir Christine.
    Ich fand die Fragen zum Teil unfähr und sie hatten auch nichts mit Verkehrsregeln zu tun, wie z.B. die Fragen nach der Höhe der Bussgelder.
    Übrigens hat Regelkenntnis auch nicht unbedingt etwas mit dem Fahrzeug zu tun. Aber man könnte erwarten, dass es einen höheren Anteil an Nichtführerscheinbesitzern unter den Radfahrern als unter den Autofahrern (gibt es auch, Polizeibericht lesen) gibt. Und mit der Regelkenntnis unter den Autofahrern ist es auch nicht weit her. Sonst wäre mir die Dame am Stoppschild nicht ins Heck gebrummt. Regeln für Autofahrer gegenüber Radfahrern sind besonders unbekannt. Was bekommt man da an Mythen erzählt. Nur zurück zum ADAC-Test. Ich fand ihn, wie bereits erwähnt, schon so gestaltet, dass ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmer daran scheitern muss. Mein Eindruck war, dass man mit den Fragen ein schlechtes Egebnis provozieren wollte. Auch die Fragen zu den Schildern "Wer darf hier was" war schon vom Verständis her nicht gerade trivial.
    Übrigens wer sich nicht für Regeln interessiert, wird sich auch nicht daran halten. Das sieht man auch, wenn Autofahrer aufs Rad umsteigen. Da fragt man sich zum Teil schon, ob die einen Führerschein haben.
    Es tut also Not, Verkehrsregeln an die Teilnehmer zu bringen.
    Vielleicht sollte man über eine regelmäßige Schulung (Auto- und Radfahrer) nachdenken.
    Karin

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  4. Autofahrerlobby versucht, Radfahrer zu diskreditieren. So weit so bekannt.

    Vergessen wir nicht, dass die StVO, dass Ampeln etc. überhaupt nur wegen des motorisierten Verkehrs existieren!

    Was mich persönlich angeht, hatte ich ich im Quiz mit den Schildern Probleme. Kein Wunder, da ich die schlechte Radfinfrastruktur im Allgemeinen ignoriere.

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  5. Naja, die Auswertung ist etwas zu strickt.
    Wenn ich mit der Promillegrenze falsch liege und 1.1 statt 1.6 im Kopf habe ist das meines Erachtens nicht so schlimm wie die Unkenntnis, ob ich in einer Fußgängerzone mit dem Fahrrad fahren darf.

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  6. Also ist VZ 350.1 "Radschnellweg" eigentlich mehr ein Radwegweiser und man müsste noch einen zusätzlichen Schilderwald aufstellen um KFZ zu verbieten?
    Grandiose Leistung! Statt die StVO zu vereinfachen und den überflüssigen Schilderwald auszumisten werden es immer mehr mit teils identischen Bedeutungen.

    Und das viele nach 25 Jahren die genaue Bedeutung von VZ 237, 240, 240 nicht kennen, also Anzeige der Benutzungspflicht, ist doch auch auf fehlende Schulung zurückzuführen. Hier könnten ja Radelclubs wie der ADFC mal ne Art Fahrradfahrschule ins Leben rufen. Aber die Mitglieder und Tourenleiter fahren ja teilweise auch wie Sau, selbst bei geführten Radtouren glänzt man mit Unwissen umd fährt sozusagen in die "Falle" der bürokratischen Feinheiten in der StVO. Wer weiß denn schon, dass man auf Fußgängerampeln seit 2017 nicht mehr achten soll, sondern auf die Fahrbahnampel, wenn keine Fahrradampel vorhanden ist?

    -Anonymous von woanders-

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    1. Lieber Anonymous von woanders, ich freie mich über deine Kommentare, aber ich möchte auch, dass du nicht pauschal andere Leute oder Organisationen abfällig kommentierst, wie hier zum Beispiel den ADFC. Ich möchte, dass wir, wenn es irgend geht, in einem freundlichen und wertschätzenden Ton miteinander diskutieren. ich bin nicht Mitglied des ADFC, ich bobachte ein großes Interesse des ADFC für Regelkenntnis und Training für Radfahrende.

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    2. Jörg
      Kann es sein, dass wenn jemand für Schulungen/Erklärungen verantwortlich ist, es die Institution ist, die die Regeln gestaltet?

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  7. Jörg
    Als Kind fand ich die Sendung "Der 7.Sinn" der Verkehrswacht gut. Es ist wieder an der Zeit Verkehrsregeln zu erklären und richtiges Verhalten in Videos zu zeigen. Herausgegeben von einer vom Staat bezahlten mehr oder minder offiziellen Stelle.
    Vor der Veröffentlichung sollten Vertreter von ADAC und ADFC ihre Anmerkungen einbringen können. So sind schlimme Fehler und übertriebene Helm Empfehlungen zu verhindern. Wenn sie dann falsches oder unerhörtes veröffentlichen, werden sie es an den Reaktionen schon merken.
    Ich wünsche mir schon lange solche offiziellen Videos. Die könnte man sogar bei Diskussionen auf der Straße auf dem Handy abspielen.
    Wie der ADAC im Kleingedruckten feststellte ist die Regelkenntnis bei allen schlecht.

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  8. Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Straßenbauamtes und des örtlichen Bauamtes sagte mir mal eine Mitarbeiterin des örtlichen Bauamtes, dass sie Radfahrende möglichst von der Fahrbahn (für Autos) fernhalten wolle, weil sich Radfahrende ja nicht an die Verkehrsregeln hielten.

    Daraufhin entgegnete ich ihr, dass man dann ja auch die Autofahrenden von der Fahrbahn fernhalten müsse, da die sich auch nicht an die Verkehrsregeln hielten.

    Irgendwie scheint sie das nicht ganz verstanden zu haben.

    Zurück zum Thema: Ich erlaube mir, das Verhalten von Radfahrenden und Autofahrenden mit zweierlei Maß zu messen. Denn anders als die Radfahrenden mussten die Autofahrenden ihren Wissensstand um die Verkehrsregeln nachweisen.

    Doch was darf man erwarten, wenn sogar die Fahrlehrer im Halteverbot vor den Räumen der Fahrschule parken?

    Ich erwarte da eigentlich nichts positives. Autofahrende lernen aus dem Verhalten der anderen Autofahrenden, dass Regelüberschreitungen zulasten schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen nur extrem selten geahndet werden.

    Und genau das ist das Problem: Der "ruhende" Verkehr (was für ein bekloppter Ausdruck!) - das sind die tonnenschweren Blechdosen, die den allergrößten Teil des Tages nur unnütz öffentlichen Raum blockieren, wird nur in größeren Städten kontrolliert und auch dort viel zu wenig, und der "fließende" Verkehr praktisch überall viel zu selten.

    Kein Wunder dass sich immer weniger Menschen an die StVO halten.

    Ach ja - ich habe auch mal ein paar der Test gemacht, auf die Christine und der ADAC und T-Online sich beziehen: Bei den Bußgeldern bin ich grandios gescheitert, bei den Verkehrsregeln und -schildern eher nicht. Mag daran liegen, dass ich mit Bußgeldern wenig Erfahrung habe.

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    1. Ralph Gutschmidt27. August 2021 um 19:14

      Ich kenne eine Fahrlehrer, der immer um Schüler aussteiggen zu lassen auf den Gehweg fährt, obwohl alle anderen Autos in der Nähe korrekt auf der Fahrbahn stehen. Zudem hält er stets im absuluten Haltverbot, weil dies legales halten erst etwa 5-7 Meter weiter möglich ist.

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  9. "Ca. 75  Prozent wussten nicht, dass man auf Radwegen radeln muss..." Um es mal mit meinen Worten zu formulieren:
    1. Man muss gar nichts- außer sterben
    2. Maximal wäre es schön, wenn der Radfahrer diesen Weg benutzen würde, sofern er benutzbar ist
    3. 99% aller Radverkehrs-Anordnungen (Verwaltungsakte) verstoßen gegen geltendes Recht- es ist also irrsinnig die Einhaltung von Rechtsbrüchen zu fordern. Vielmehr sollten alle Radfahrer und Fußgänger zivilen Ungehorsam leben und bewusst das Regelwerk für "komfortables Autofahren" boykottieren. Viele Grüße

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    1. "Regelwerk für "komfortables Autofahren""

      Sehr schön ausgedrückt, Micha, so habe ich es noch gar nicht betrachtet :-)

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    2. Sehr gut analysiert @MichaelSche.

      Die Aussage "man muss auf Radwegen radeln" (ich habe jetzt nicht nachgeschaut, ob der ADAC das wirklich so pauschal behauptet) ist sowieso falsch. Man muss auf *benutzungspflichtigen* Radwegen radeln (wenn und nur wenn, wie du sagst, diese in einem entsprechenden Zustand sind). Und die werden Gottseidank seltener.

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    3. Natürlich unterscheidet das der ADAC auch sehr genau, die Schilder müssen da stehen, und das sind auch die Beispiele in der Frage. Da macht der ADAC keine Fehler. Der ADFC übrigens auch nicht. Das ärgerliche an diesem Test ist eigentlich, dass teils für die Sicherheit relevante Fragen gestellt werden, teils aber weniger entscheidende Kriterien abgefragt werden. Dass ich die Radwegpflicht (mit Schildern) kenne, ist wichtig, ob ich weiß, dass ein Kind unter 8 auch auf einem baulich getrennten Radweg (neben dem Gehweg) fahren darf, nicht, oder welche Bußgelder auf welches Vergehen stehen, ich sollte ja die Regel eh beachten. Und so entsteht auch eine recht hohe Fehlerquote.

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  10. Ralph Gutschmidt28. August 2021 um 15:40

    Im Test geht es doch kaum um Verkehrsregeln. Stattdessen werden immer nur die Bußgelder abgefragt. Daher habe ich irgendwann abgebrochen.

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  11. Ralph Gutschmidt28. August 2021 um 15:47

    Das Blöde ist ja, dass auch die Straßenverkehrsbehörde, die die Regelungen anordnet, sich nicht besonders auskennt. Dies zeigt sich an den sog. "roten Lollis" (Verbot für Radfahrer, Zeichen 254) oder den vielen Einbahnstraßen, die nicht für Rad Fahrende freigegeben sind. Oder ganz extrem bei Baustellen.

    Kurioserweise aber auch bei Regelungen zu Gunsten des Radverkehrs, wie etwa das Stopp-Schild für links abbiegende Autofahrer in der Tübinger Straße oder dem Vorrang der Fahrradspur in der Fritz-Elsas-Straße.

    Das zeigt, dass die Verwaltung nicht nur fahrradfeindlich ist, sonder schon grundlegende Kenntnisse über die Anordnungsbefugnisse fehlen. Anlässlich von privatem Emailverkehr musste ich auch feststellen, dass die Regelung, wonach man an einigen Haltestellen an Bussen mit Warnblinker nur mit Schrittgeschwindigkeit verbeifahren darf sowie auch der Begriff "unechte Einbahnstraße" zumindest einigen Mitarbeiterinnen nicht bekannt sind.

    Das Dumme: Selbst haarsträubende und gefährliche Falschregelungen führen nicht zu einem Bußgeld für die Mitarbeitenden. Aber wenn ich - überrascht von dem Fehler - vielleicht nicht auf Anhieb richtig reagiere, riskiere ich durchaus ein Bußgeld.

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    1. Um das Stoppschild für Autofahrende an der Tübingerstraße haben wir (ich und die Radverbände) ja auch mächtig gekämpft, mit Demonstrationen und Videos, weil es erst für Radfahrende aufgestellt worden waren. Wenn man Öffentlichkeit herstellt und demonstriert, kann man viel erreichen. Wir müssten das öfter tun, aber dazu braucht man halt eben auch Zeit, Ideen und Kraft, und die bringen wir Radfahrenden im Alltag ja auch nicht immer auf.

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  12. Über die StVO-Novelle habe ich mich schon mehrfach aufgeregt. Die offizielle Begeisterung odr zumindest Zufriedenheit des ADFC kann ich nicht nachvollziehen.

    Ein Verkehrsschild ohne Bedeutung, reine Kosmetik. Was soll der Unfug? Es suggeriert etwas, worauf manche Leute reinfallen. Klarheit schaffen: Fehlanzeige.

    Die Frage nach den Bußgeldern ist m.E. "typisch Autofahrer", passt zur Strategie des ADAC und ist der Autofahrerlobby ein ganz wichtiges Thema: welche Regelverletzungen sind Straftaten, kosten mehrere hundert Euro und führen sofort oder langfristig zu Fahrverboten. Das sind aus Sicht des ADAC die wichtigen Verkehrsregeln, die jeder Autofahrer kennen sollte. Deren Anzahl will er so klein wie möglich halten und möglichst alles als Kavaliersdelikt bagatellisieren. Diese Denkweise überträgt der ADAC eben auch auf Radfahrer. Immerhin hat der ADAC keine 5-Euro-Verstöße abgefragt und dramatisiert wie das freihändige Radfahren.

    Welche Konsequenzen zieht der ADAC? Immerhin kennt offensichtlich ein beträchtlicher Anteil von Führerscheininhabern und vermutlich auch von ADAC-Mitgliedern die Verkehrsregeln erschreckend schlecht.

    Welche Rückschlüsse lässt die Umfrage auf die schulische Verkehrserziehung zu? Ich hätte erwartet, dass Kinder und Jugendliche besser abschneiden, da sie der "Fahrradfühereschein" machen, den es in meiner Generation noch nicht gab. Da läuft offensichtlich gründlich was schief, wenn sich ältere Leute besser auskennen als junge.

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  13. Hallo Christine,

    ich lese in dem Original-Artikel des ADAC: "Dafür wurden im Mai dieses Jahres bundesweit 4500 Interviews geführt. Personen ab 14 Jahren, die an mindestens drei Tagen im Jahr Rad fahren, beantworteten dabei 37 Testfragen". Mindestens 3 Tage im Jahr!!! Ich behaupte frech, dass FAST 100% der Menschen in D mindestens 3x im Jahr Fahrrad fahren! Also ist doch logisch, dass hier bestimmt auch sehr viele Mehrheitsautofahrer ebenfalls den Test gemacht haben. Solange der ADAC nicht solche statistisch relevanten Informationen für abgefragt hat, ab wann ein Mensch „Radfahrender“ sit, kann man auch sagen: "Eine bundesweite Online-Umfrage des ADAC unter 4500 Personen ab 14 Jahren zum Thema Fahrrad, zeigt Wissenslücken bei den Regeln im Straßenverkehr." Wenn ich dann lese "Am schlechtesten kannten sich dem Bericht zufolge die aus, die ihren Fahrstil als offensiv oder aggressiv bezeichneten.", dann kann ich mir schon denken, welches Fahrzeug diese Personen an den anderen 362 Tagen im Jahr fahren könnten. ;-)

    Viele Grüße
    Michael
    Michael

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    1. 😊 Da hast du absolut recht. Es sind allerdings viele Leute, die befragt wurden. Interessant wäre allerdings, dass die Mehrheitsautofahrenden nicht mal wussten, dass Radwege mit blauen Zeichen verpflichtend sind. Sollte man sich merken.

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