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17. August 2021

Wann muss man eigentlich am Fahrrad das Licht einschalten?

Fahrräder müssen vorn und hinten Lichter haben. Sie müssen nicht mehr dauerhaft angebracht sein, aber sie müssen da sein, wenn man Licht braucht. 

Also, sobald es dunkel wird, oder wenn Regen oder Nebel oder anderes Wetter die Sicht erheblich behindern. Wer sein Rennrad an einem sonnigen Tag radeln möchte, braucht also keine Beleuchtung mit sich zu führen. Man sollte sich aber sicher sein, dass man nicht in die Abenddämmerung kommt und auch nicht in einen finsteren Regen. Dann nämlich braucht man das Licht. Und wenn man keins hat, sollte man sich unterstellen und das Ende des Wolkenbruchs abwarten. 

Die StVO definiert "Dämmerung" und die "erhebliche Behinderung" durch Wetter nicht eindeutig. Sie spricht in § 17 von Fahrzeugen, und damit müssten auch Fahrräder gemeint sein, denn sie sind Fahrzeuge, sie werden aber nicht extra erwähnt (ich vermute es wurde an sie nicht gedacht). Wir müssen also selber entscheiden, ab wann wir glauben, schlecht gesehen zu werden. Dass wir Licht brauchen, wenn es dunkel wird, ist noch relativ einfach zu entscheiden, und wir sollten es nicht erst anschalten, wenn es stockfinster ist. Die Dämmerung beginnt, wenn die Sonne hinter dem Horizont verschwunden ist. (Das ist auch die offizielle Definition von Dämmerung, auf die sich vermutlich die StVO bezieht.) Das merken wir eigentlich ziemlich deutlich, dann das Licht verändert sich, aus dem gelblichen Grundton wird ein grauer. Spätestens, wenn die Straßenlaternen angehen, sollten wir unser Licht anschalten. 

Aber wie ist das beim Wetter: Brauche ich die Radbeleuchtung, wenn es nieselt und viele Autofahrende schon ihr Abblendlicht an haben, oder erst, wenn ein Wolkenbruch niedergeht? Darauf gibt es keine Antwort, aber viele Meinungen. 

Kürzlich schrien zwei Herren auf mich ein, die im Juni gegen 17 Uhr bei Nieselregen mit dem Fahrrad fuhren und mir erklärten, von 50 Radlern hätten gerade mal fünf Licht angehabt. Drei vorwurfsvolle Ausrufungszeichen. Auch Radfahrende müssten wie Autofahrende bei Regen Licht an machen. Was ich bestritten habe. Denn auch Autofahrende müssen das ja nicht machen. Ein normaler Regen bei Tag erzeugt eigentlich keine Sichtbehinderung, schon gar keine erhebliche. Manchmal sind es dann die sich sich überall reflektierenden Scheinwerfer, die die Sichtbehinderungen erzeugen. Aber es ist eben Auslegungssache. 

Die entscheidende Frage ist: Wie gut werden eigentlich Radfahrende gesehen, wenn es nicht regnet, wenn es regnet oder schneit oder wenn die Dämmerung hereinbricht? Manche empfehlen Radfahrenden, sie sollten immer mit Licht radeln, das sei sicherer, und  das tun auch immer mehr Radelnde. Auch Motorradfahrende müssen immer mit Licht fahren. Die werden, weil sie schmal, dunkel und sehr schnell sind, von Autofahrenden oft nicht rechtzeitig erkannt, etwa, beim Einbiegen in eine Straße, auf der ein Motorrafahrer kommt. Da hofft man, dass sie mit Licht besser erkannt werden. Motorräder haben in großes Licht. Fahrräder haben kleine Lichter. Und die Frage ist, ob sie in der Konkurrenz großer Lichter, eine bessere Chance haben, wenn sie selber ein kleines Lichtchen haben. Ich kann das nicht beurteilen. Und ich vermute, es gibt keinerlei Untersuchungen darüber. Es ist ja schon ein kleines Rätsel, warum Radfahrende so oft nicht gesehen werden, obgleich es hell ist. 

Ohne Licht. Das Auto sieht man gut, den Radler nicht.
Ich weiß aber dass ich, wenn es finster ist, Radfahrende zu spät erkenne, wenn sie kein Licht haben, und dass mir das im Auto noch schwerer fällt, als wenn ich selber auf dem Fahrrad sitze. Und wenn Regenschlieren die eigene Windschutzscheibe trüben oder Tropfen außerhalb des Scheibenwischerfeldes alles undeutlich machen, dann ist die Reflexion eines roten Rücklichts bei einem Fahrrad am rechten Fahrbahnrand sehr hilfreich. Wenn aber wiederum alle Fahrzeuge mehr oder weniger stark beleuchtet sind, geraten die kleinen Fahrradbeleuchtungen arg ins Hintertreffen, vor allem wenn es bei Dunkelheit stark regnet. Ich weiß übrigens auch, dass ich Radfahrende, die nur mit Stirnleuchte unterwegs sind, auch erst viel zu spät erkenne. Das Licht ist zu weit oben und viel zu klein. As Radfahrerin gucke ich ja eh schräg nach unten. 

Es spricht viel dafür, am Fahrrad ein Licht zu haben und es eher einmal zu viel als einmal zu wenig anzumachen. Ob ein Tagfahrlicht sinnvoll ist, wage ich nicht zu entscheiden. Ich bin lange so geradelt, aber es hat mich immer befremdet, anderen Rädern mit Tagfahrlicht zu begegenen. Es kam mir unnötig vor und auf solchen Wegen wie dem Neckardamm, der ja eigentlich nur ein Gehweg mit Rad-frei ist, wirkte es irgendwie aggressiv, so als erleuchtete ich mir das Recht auf freie Fahrt. Inzwischen fahren aber sehr viele mit Dauerlicht, weil das bei den modernen Pedelecs per Einstellung nahegelegt wird. Die Nabendynamos stören ja nicht beim Radeln. 

Den meisten Menschen fällt übrigens auf, dass recht viele Radler:innen ohne Licht unterwegs sind. Der Vorwurf gehört zu den Standardvorwürfen gegen Radfahrende. "Die fahren immer ohne Licht" (und "Die fahren immer bei Rot"). Ich  zähle bei Fahrten durch den dunklen Stadtgarten bei 10 bis 13 Begegnungen so 2 bis 3, die kein Licht haben. Das ist schon ein Phänomen. Als Jugendliche bin ich mit einem Felgendynamo geradelt, und da mochte man das Licht nicht gern anschalten, weil er bremste und pfiff. Aber wer fährt denn heute noch mit Felgendynamo? 

Okay: Manche haben sich schicke Räder gekauft, die standardmäßig ohne Beleuchtung geliefert werden (was ich verbieten würde, auch Autos dürfen nicht ohne Licht geliefert werden), dann kaufen sie sich batteriebetriebene Lichter dazu, die aber, wenn sie sie brauchen, entweder zu Hause liegen oder nicht aufgeladen sind. Oder sie wurden wieder mal vom Fahrrad geklaut, weil sie nicht fest verschraubt sind. Und plötzlich ist die Nacht da, und man möchte nach Hause. Eigentlich müsste man dann das Rad schieben, aber wenn der Weg 5 km lang ist ...? Manche weichen dann auf die Gehwege aus und tun so als wären sie Fußgänger mit zwei Rädern. Aber das macht es nicht besser. Mag auch sein, dass manche in einer doch recht hellen städtischen Nacht einfach vergessen, ihr Licht einzuschalten. Es sind aber doch recht viele, die in Lichtnotlagen geraten. Und alle täuschen sich, wenn sie meinen: Ich sehe doch alles gut, dann werde auch ich gut gesehen. Das stimmt nicht. Wenn sie einmal selbst mit dem Auto beinahe einen unbeleuchteten Radler umgefahren hätten, weil sie ihn erst im allerletzten Moment gesehen haben, dann wüssten wie, wie schwer sie zu erkennen sind. 

Und wie muss nun mein Fahrrad ausgestattet sein? Seit 2017 gilt: 

  • Pedelecs und Fahrräder sind gleich gestellt und brauchen Lichter mit K-Nummern
  • Dynamo-, Baterrie-, Akku und spezielle E-Bike-Beleuchtung sind gleichermaßen möglich. 
  • Es dürfen auch zwei Schweinwerfer und mehrere Rücklichter verwendet werden. 
  • Tagfahrlicht, Fernlicht und Rücklicht mit Bremslichtfunktion sind erlaubt. 
  • Breite Fahrräder (bestimmte Lastenräder, breite Liegeräder, Räder mit Anhänger, wo man Handzeichen schlecht sieht) müssen mit einem Blinker ausgestattet sein. Ist ein Rad breiter als ein Meter, braucht es zwei Scheinwerfer und zwei Rücklichter. 
  • Verboten ist eine blinkende Fahrradbeleuchtung. 
  • Nur mit einer Helmleuchte oder Stirnleuchte zu fahren, ist verboten
  • Eine Zusatzbeleuchtung am Helm oder Körper ist aber erlaubt (Sie darf aber nicht andere blenden). 
  • Am Fahrrad müssen außerdem vorn ein weißer und hinten ein roter Reflektor angebracht sein. 
  • Und an jedem einzelnen Laufrad müssen sich entweder reflektierende Reifen- oder Felgenstreifen oder aber zwei Reflektoren in den Speichen (Katzenaugen) befinden. Oder man hat Speichenhülsen, damit ein Fahrrad auch von der Seite sichtbar in Autoscheinwerfern aufleuchtet. 
  • An den Pedalen müssen jeweils vorn und hinten zwei Reflektoren angebracht sein. 

Übrigens sollte man das Vorderlicht richtig eingestellt haben, vor allem, wenn man mit sehr hellen Scheinwerfern radelt. Oft sind sie viel zu hoch eingestellt und blenden Fußgänger:innen und entgegenkommende Radler:innen. Der Scheinwerfer muss nach unten gerichtet sein. Der Lichtkegel sollte knapp anderthalb Radlängen vor mir auf dem Boden auftreffen. Wie das aussehen muss und wie man das hinkriegt, kann man hier nachschauen. Vor allem in der Stadt muss er nicht so hoch eingestellt sein. 


24 Kommentare:

  1. Ein Spezialfall: Kinderfahrräder sind Spielzeug und in der StVO nicht als Fahrzeug eingeordnet. Sie benötigen daher keine StVO-Ausrüstung, wie sie für Fahrräder als Fahrzeug vorgeschrieben ist (Beleuchtung, Reflektoren, Klingel).

    Manche der besonders hellen Scheinwerfer blenden übrigens auch Autofahrer. Nebenbei, in Einzelfällen wird man Autofahrern übersehen, obwohl man ein hoch eingestelltes Frontlicht hat, das den Autofahrer eigentlich sogar blenden müsste. Ich habe den starken Verdacht, dass "Ich habe den Radfahrer nicht gesehen" häufig eine billige Ausrede ist (zusätzlich zu den psychologischen Erklärungen, warum Radfahrer schwer wahrgenommen werden), um nicht offenzulegen, wodurch sich der Autofahrer eigentlich hat ablenken lassen.

    Nabendynamos benötigen auch Leistung, nur eben nicht ganz so viel wie die extrem ineffizienten Uralt-Seitenläufer. 5 W sind das auch. Das klingt nicht viel, es sind aber schon ca. 10% dessen, was ein gemütlich fahrender nicht sportlicher Radfahrer auf die Pedale bringt. Akkuleuchten haben auch keinen Gewichts-Nachteil, sind in dieser Hinsicht also eine bessere Alternative. Auf einer längeren Pendlerstrecke summiert sich das ganz ordentlich im Lauf eines Jahres. Wen es interessiert, kann ja "kreuzottern", also sich ausrechnen lassen, wie viel Leistung ein Radfahrer für welche Geschwindigkeit benötigt: www.kreuzotter.de

    Tagfahrlicht an Autos und Motorrädern senkt nachweislich deren Unfallgefahr. Das kann eigentlich nur zu Lasten von Fußgängern und unbeleuchteten Radfahrern gehen, wenn die sowieso schon besser sichtbaren Fahrzeuge beleuchtet sind und viel Leuchtreklame im Straßenumfeld installiert ist, um Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker auf sich zu ziehen.

    Bei der Einstellung des Lichtkegels bin ich regelmäßig im Zielkonflikt. Vorschriftsmäßig und blendfrei nach unten gerichtet, dann sehe ich Zweige nicht, die in Kopf- und Augenhöhe in den Weg ragen. Die AWS sowie manche städtischen Ämter und Behörden als Anlieger bekommen vom Ordnungsamt offensichtlich keine Bußgeldbescheide, wenn sie "vergessen", Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, um das Lichtraumprofil frei zu halten.

    Da solche Zweige von oben oder von der Seite kommen - besonders heimtückisch sind einzelne Zweige - , sind sie unsichtbar außerhalb des Lichtkegels. Ich empfehle daher (und wegen der Insekten), auf jeden Fall immer mit Brille zu fahren, und fahre auf bestimmten Routen mit höher eingestelltem Licht, z.B. auf dem Neckartalradweg. Bei Gegenverkehr drücke ich die Lampe runter in den "Abblendlicht-Modus" oder schirme mein "Fernlicht" mit der Hand ab.

    Mit etwas Verzögerung ziehen evtl. auch technische Neuerungen bei Fahrrädern Einzug, die wir von modernen Autos kennen (Fernlicht-Assistent, Matrix-Licht). ABS gibt es ja auch schon bei Pedelecs.

    Nachteil sind natürlich die negativen Umweltaspekte einer hochgezüchteten, computerisierten, stromhungrigen elektromobilen Fahrzeugtechnik. Die unsäglichen Massen an Batterien und Akkus halten überall Einzug für eigentlich doch recht grenzwertig geringen Nutzwert.

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    1. Das gilt für Kinderfahrräder, die von unter 8-Jährigen nur auf dem Gehweg (nicht auch wie erlaubt auf einem baulich getrennten Radweg) im Spiel- und Lernmodus gefahren werden. Nur die brauchen kein Licht und keine Klingel. Alle anderen Kinderfahrräder (also solche, mit denen Kinder draußen im Gelände herumadeln oder (ab 10 Jahre) auch woanders als auf dem Gehweg gefahren werden, brauchen die Ausrüstung, die jedes Fahrrad haben muss.

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    2. Wenn ich das recht verstehe, dann lassen sich Nabendynamos ja nicht abschalten (man kann nur das Licht abschalten), sie bremsen also immer, aber der Leerlaufverlust beträgt nur ein paar Minuten auf 100 km. Für mich war das nie spürbar.

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    3. Bei den Kinderfahrrädern, die kein Fahrrad sind, erwähnt die StVO was von "Vorschulalter". Dass bei Fahren auf einem baulich getrennten Radweg auch die StVO-Ausrüstung gefordert ist, war mir nicht bewusst. Das muss ich wohl überlesen haben. Ich dachte, dort sind sie ohne weitere Voraussetzung erlaubt. Das wäre analog zu den Inline-Skatern auf Radwegen, wenn diese per Verkehrszeichen auf dem Radweg erlaubt wurden. Aber wir wissen eigentlich alle, Analogieschlüsse und Logik allgemein braucht man in der StVO nicht zu erwarten.

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  2. "Dämmerung" muss die StVO nicht definieren, da der Begriff klar definiert ist: Stand der Sonne in einem bestimmten Winkelbereich unterhalb vom Horizont. Für Erbesenzähler: https://www.timeanddate.de/astronomie/daemmerung-phasen

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    1. Wo bei diese Dämmerung, die da beschrieben wird, erst nach Sonneuntergang eintritt, also wenn sich, wie ich beschrieben habe, das Licht für uns spürbar ändert.

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  3. Ralph Gutschmidt17. August 2021 um 08:08

    Mein vorletztes Fahrrad vor fünfzehn Jahren hatte einen Helligkeitssensor. Das war super, funktionierte sehr zuverlässig, ich musste nie mehr ans Licht denken.

    Beim Auto weiß ich gar nicht mehr, wo man das Licht anschaltet.

    Aber als ich vor drei Jahren ein Pedelec kaufte, gab es das nicht mehr. Jetzt muss ich wieder selbst denken :-(

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    1. Die zwei Scheinwerfer die ich benutze, einen edlen Edelux und einen einfachen B&M gibt es nach wie vor mit Automatik.

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    1. marmotte2717. August 2021 um 08:18
      Ich plädiere immer für Nabendynamo mit LED-Scheinwerfer und -Rücklicht, jeweils mit Standlichtfunktion. Die Produkte eines bekannten Tübinger Pioniers des Nabendynamos sind in Punkto Qualität und Langlebigkeit unschlagbar, der hohe Preis relativiert sich über die lange Nutzungsdauer. Der Scheinwerfer ist so konstruiert, dass er bei richtiger Einstellung nicht blendet und das Licht auf die Straße geht. Auch für Zweige ist genug Licht vorhanden. Einmal angeschraubt ist im Prinzip Ruhe bei der Fahrradbeleuchtung.
      Was die von Holger genannten 5 Watt für den Nady angeht, ja das kann 10% der Radfahrerleistung sein, wenn einer gemütlich vor sich hin radelt, ein normaler nicht unbedingt tranierter Radler kann aber ohne Weiteres 100-150 Watt leisten. Dann tritt der o.g. Radler eben mit 55W immer noch gemütlich in die Pedale. Kein Vergleich mit den 15-20W, die für einen herkömmlichen Seitenläufer zu verabschlagen sind/waren.

      Batterielichter mag ich nicht, sind im Zweifelsfall nicht geladen oder nicht auffindbar oder verloren,das Müllproblem kommt noch dazu.

      Bei Sachen wie Bremslicht o.Ä. werde ich allerdings höchst misstrauisch. Da könnte man schnell in Situationen geraten, wo das als Ausrede von Autofahrern bei einem Unfall genutzt wird: "Der hatte ja kein Bremslicht"...

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  5. Als Radfahrer sollte man sich immer klar machen, dass die eigene Beleuchtung immens wichtig zum Gesehenwerden ist. Im Außenspiegel sind unbeleuchtete Radfahrer nicht(!) (nicht schlecht, sondern garnicht) zu sehen. So ein Licht schadet doch nicht. Es sollte aber bitte nicht die Version "Glühwürmchen im Glas" sein. Das ist ein reines "nur so da Licht". Bei meinen eigenen Beobachtungen aus dem Auto heraus fahren vielleicht 50% der Radfahrer im Dunkeln mit Licht. Die Polizei in Heidelberg hat das mal im Dunkeln kontrolliert und unbeleuchtete Radfahrer mussten dann mit halbplatten Reifen schieben. War eine Aktion, die viel Resonanz erzeugt hat.
    Diese Eigenlösungen bei Licht finde ich fahrlässig. Besonders die Stirnlampe am Helm, ist ist einmal zu hoch, als Autofahrer sieht man in den Spiegel und erkennt durch die Höhe nicht, dass das wohl ein Radfahrer ist, weil die Höhe des Lichts nicht stimmt. Außerdem weiß ja jeder, dass ein Radfahrer immer nach vorne und nie zur Seite oder zurücksieht. Dann ist das Licht nämlich verschwunden.
    Seit es Nabendynamos gibt, hat keiner mehr eine Ausrede, der Dynamo bremst so. Mit meinem Nabendynamo fahre ich auch tagsüber mit Licht. Früher hatte ich eine Automatiklampe, aber die habe cih zerlegt und als Ersatz gab es leider keine mehr, daher jetzt Dauerlicht. Bislang hat es nicht geschadet.
    Karin

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    1. Nur Helmlampe ist ja auch gar nicht erlaubt. Es muss immer am Fahrrad auch ein Licht angebracht sein. Mir fällt übrigens auch auf, dass manche mit so kleinen und funzeligen Lichtern herumradeln, dass man sie wirklich kaum sieht oder auch erst im letzten Moment.

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    2. diese kleinen und funzeligen Lampen sind bestimmt auch ohne Zulassungszeichen. Hier müsste einerseits die Polizei viel härter durchgreifen, was sie zumindest bis Ende der 1980er noch tat.
      Andererseits muss schon der Vertrieb unterbunden werden, ich sehe immer wieder in Supermärkten und anderen Geschäften "Freizeitlampen" mit Fahrradhalterung, im Kleingedruckten steht dann "nicht zugelassen im Bereich der STVO". Diese Lampen liegen dann auch in unmittelbarer Nähe zu den zugelassenen Lampen, sind lediglich billiger.
      Das Gleiche im Übrigen auch bei vielen Mini-E-Bikes und E-Scootern.

      -Anonymous von woanders-

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  6. Hmm. Ich selbst fahre immer mit Licht, solange ich auf Straße oder Radweg unterwegs bin. Nur alleine im Wald, da lasse ich es manchmal ausgeschaltet.

    Jetzt ist an meinem Pedelec ab Werk ein ganz ordentliches Licht verbaut, noch dazu mit automatischer Standlichtfunktion. Die finde ich richtig gut, denn das etwas diffuser streuende Standlicht wird tagsüber wohl besser wahrgenommen als das sehr gerichtete Abblendlicht. Ein Rücklicht aus viel sehr hellen LEDs macht das Rad von hinten sehr gut sichtbar, besonders wenn man bei voller Sonne über eine teilweise beschattete Straße am Waldrand entlang fährt. Ohne Licht bist Du dort für Autofahrende unsichtbar!

    Ich bin häufiger in Berlin. Dort fällt mir regelmäßig auf, wie hoch der Prozentsatz der Radfahrenden mit eingeschalteter und funktionierender Beleuchtung ist. Mir scheint dass man dort als Radler*In ein gutes Gefühl dafür entwickelt hat, wie gefährdet man ohne Beleuchtung ist. Dort fahren gfühlt 95% der Radfahrndden mit Licht, bei uns in der Kleinstadt sind es vielleicht 60-70%, geschuldet nicht zuletzt dem Umstand, dass es extrem viele "Mountain-Bikes" ohne Beleuchtung gibt.

    In meiner Eigenschaft als Autofahrer plädiere ich für ein ordentliches Licht am Rad, das gerne auch bei heftigem Regen oder bei Nebel eingeschaltet sein darf. Und in meiner Eigenschaft als Radfahrer fahre ich mit Licht, weil ich damit auch an hellen Tagen einfach besser gesehen werde.

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  7. Aber warum fördert der Staat über Vergünstigungen für Leasing Fahrräder ohne Licht?
    Salopp gesagt: Es sollte kein Jobrad-Pedelecs ohne Licht geben.
    Wer da wohl wieder geschlafen hat?

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  8. Punkt 1:
    "Ob ein Tagfahrlicht sinnvoll ist, wage ich nicht zu entscheiden. Ich bin lange so geradelt, aber es hat mich immer befremdet, anderen Rädern mit Tagfahrlicht zu begegenen. Es kam mir unnötig vor und auf solchen Wegen wie dem Neckardamm, der ja eigentlich nur ein Gehweg mit Rad-frei ist, wirkte es irgendwie aggressiv, so als erleuchtete ich mir das Recht auf freie Fahrt."

    Das kann ich beantworten: Definitiv Ja!
    Auf genau diesem Radweg habe ich schon mehrfach mir entgegenkommende Radfahrer nicht wahrgenommen. Diese waren zum Teil sogar in rote Signalfarbe gekleidet. Und trotzdem hat es nicht gereicht, meine Aufmerksamkeit auf sie zu lenken! Warum? Wie du selbst schon erkannt hast, schaut man als Radfahrer eher nach vorne unten. Alles was auf dem Radweg vor einem liegt, befindet sich hauptsächlich im peripheren Sichtbereich. Weit nach vorne bewusst in Fahrtrichtung zu schauen erfordert - zumindest bei einer etwas sportlicheren Haltung - immer ein aktives "Hinschauen", ein nach Hinten Neigen des Kopfes, Augen nach oben rollen, Gesamteindruck gewinnen, Situation einordnen, Hindernisse und Gefahren erkennen.
    Und sehr oft fährt man nunmal im "Vorwärtskommen"-Modus oder "ich schau mich um, genieße die Umgebung und fahre gemütlich-Modus", man nimmt sehr viel nur peripher war. Ein Licht hingegen zieht sofort die Aufmerksamkeit auf sich und ist auch schnell identifiziert (meistens Licht = Auto oder Radfahrer, auf jeden Fall mal = Hindernis).

    Darum fahre ich entweder mit Dauerlicht oder Tagfahrlicht (M99 Pure+)

    Punkt 2:
    Zum Thema "Warum fahren Radfahrer im Dunkeln" und Akkulicht.
    Ganz einfach: man hat vielleicht ein Akkulicht, aber die Akkus muss man dauernd laden. Man muss immer drandenken. Das ist nicht wie beim Dynamo: losfahren und Licht an. Drum sind bei vielen Leuten die Batterien einfach leer bzw. es ist ihnen lästig, diese dauernd zu laden!

    Punkt 3:
    "Der Lichtkegel sollte knapp anderthalb Radlängen vor mir auf dem Boden auftreffen."
    Da wiederspreche ich entschieden. 1,5 Radlängen ... das ist ja wie blind fahren! Mir ist bewusst, dass viele Scheinwerfer zu hoch eingestellt sind. Oftmals liegt das auch an den Akkuleuchten, die man einfach an den Lenker klemmt. Die haben somit nie dieselbe Position, also bei jedem Dranklipsen eine andere und müssen jedes mal neu ausgerichtet werden.
    Meine Leuchte M99Pure+ hat beispielsweise eine sehr gut sichtbare Hell/Dunkelgrenze. Diese stelle ich so ein, dass sie auf einer ebenen Strecke weit vor mir (100 Meter) auf den Boden trifft.
    Natürlich hat dies den Nachteil, dass, sobald ich zum Beispiel eine Kuppe hochfahre, der Gegenverkehr geblendet wird. Das führt manchmal zu Beschwerden der entgegenkommenden Radfahrer. Aber wer das mal beobachtet hat, erkennt, dass dies im Autoverkehr auch nicht anders ist - geht physikalisch leider nicht anders.

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    1. Ich hätte es vermutlich präzisieren sollen, die radnahe Kante des Lichtkegels, der ja deutlich weiter reicht, sollte ungefähr ... etc. (wenn du dir die Skizze im Link zur richtigen Einstellung anschaust, ist das ungefähr so). Für den Stadtverkehr ist das ausreichend, und radelt man mal durch finstere Nacht ohne Straßenlaternen, dann kann man den Lichtkegel ja höher stellen. Aber meistens radelt man eben nicht so.

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  9. Die besserem Scheinwerfer etwa von B&M oder SON haben eine Optik, die den Lichtkegel nach oben begrenzt. Da ist die richtige Einstellung sehr einfach: Scheinwerfer exakt senkrecht = richtige Lichtverteilung.

    Ich bin gegen Tagfahrlicht, wie ich strikt gehen alles bin, was bei Autofahrern ein Anspruchsdenken auslösen kann, bzw. im Falle eines Unfalls von diesen (oder von Versicherern!) als billige Entschuldigung hergenommen werden kann, wen der Radfahrer es nicht hat. Oder von Politikern als 'Maßnahme zur Sicherheit von Radverkehr' verkauft werden kann, die in Wirklichkeit nur wieder ein Abwälzen von Verantwortung auf die Radfahrer darstellt.

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  10. Jörg
    Ich wundere immer wieder darüber wieso mir jemand sagen kann, dass man Radfahrer ohne Licht nicht sieht, er hätte schon viele gesehen. Also was jetzt? Gesehen oder nicht gesehen? Eigentlich wissen wir alle, dass man Radfahrer und Fussgänger im Dunkel der Stadt sieht. Nur eben nicht so gut, nicht auf 100 m Entfernung. 100 m sind 7 Sekunden bei 50 km/h und 12 sec bei 30 km/h.
    Auf der anderen Seite bin ich "übersehen" worden und es wurde behauptet ich hätte kein Licht angehabt. Dabei war mein Licht an. Die Licht Geschichte steckt voller Vorurteile.
    Mich wird im Dunkeln wieder das Blenden stören. Durch Radfahrys und Autos mit LED Licht. Schaut man sich die Ausleuchtung der Straße vom LED Auto an, erkennt man die Wertigkeit die anderen. In die Gegenfahrbahn wird nur über Kuppen geblendet. Nach rechts auf den Fussweg (2-Richtungsradweg) ist die Ausleuchtung extra prima hoch. Die Auto-LED schaffen auf 100m eine Blendung die mich Hunde diesmal echt übersehen lässt, oder auch die Restmülltonne auf dem Kombiweg.

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    1. Es ist sicher ein Vorurteil, dass die Hälfte der Radfahrenden kein Licht anhat, aber der Radler oder die Radlerin ohne Licht fällt auf, weil er/sie jedes Mal ein Schreckmoment erzeugt, weil man sie/ihn erst ziemlich spät gesehen hat. Ich finde, Autoscheinwerfer blenden mehr als Radscheinwerfer (wenn man linksseitig an der B-10 am Neckar entlang radelt, wird man geblendet, genauso, wenn man über die König-Karls-Brücke Richtung Leuze radelt, die Autos blenden so, dass man manchmal Mühe hat, die Radler:innen vor sich zu erkennen oder Entgegenkommende zu sehen. Kommt da ein Radler ohne Licht, wird es für mich heikel, und ich bin um jede:n froh, der oder die mit heller Radbeleuchtung unterwegs ist. Ich finde auch an entgegenkommenden Fahrräder die hellen LED-Leuchten besser als die funzeligen gelblichen kleinen Lichter, die Scheinwerfer sollten halt nur richtig eingestellt sein.

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    2. "wenn man linksseitig an der B-10 am Neckar entlang radelt, wird man geblendet"

      Das ist "norma", frmn der Lichtkegel von Autos ist nicht symmetrisch. Rechts geht er, damit Straßenschilder gut ausgeleuchtet sind, wesentlich weiter nach oben als links, wo der Gegenverkehr nicht geblendet werden soll. Deshalb sind linksseitige Radwege sehr unangenehm.

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    3. Und da soll der Radschnellweg hin!
      Das geht nur, wenn man dann eine Trennwand zur B10 hin aufbaut.
      Dieser Radweg ist linksseitig nicht so schlimm, da man dann ja neckarabwärts fährt, man hat also die Autos im Rücken. Problematisch ist er rechtsseitig, also wenn man neckaraufwärts fährt, vom Leuze Richtung Esslingen. Dann kommen einem die ganzen Autos direkt nebenan entgegen mit den von Marmotte beschriebenen Nebenwirkungen.

      Ich hatte das Vergnügen dort selbst schon nachts im Regen und zwar VOR der Sanierung. Dank der Regentropfen auf der Radbrille, in welchen das Scheinwerferlicht der Autos reflektiert wird, sieht man den Weg vor sich nicht mal mit starker Beleuchtung.
      Und dann kamen damals noch die bösen Bodenwellen, die man nicht mehr erkennen konnte. Die haben mich manchmal fast abgeworfen.

      Hier noch ein interessanter Beitrag zum Thema Fahrradlicht vs. Autolicht und Blendung: https://fahrradzukunft.de/14/ueble-blender

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  11. Das Problem, kein Licht an, ist meist nicht der Radfahrer, der einem entgegenkommt oder dem man sich nähert. Das größte Problem sind die, die man im Rückspiegel sehen muss. Mein AHA-Erlebnis hatte ich im Dunkeln bei Regen. Der Radfahrer auf dem Schutzstreifen ohne Licht. Ich habe ihn überholt, ich wusste, dass er da sein muss, nur sehen konnte ich ihn im Rückspiegel nicht, nicht schlecht, sondern überhaupt nicht, trotz Wissens, dass er dasein muss, trotz längerem Hinsehen und Suchen. Keine Chance, da war nichts, überhaupt nichts zu sehen, auch nicht mit langsamer fahren oder ähnlichen Vorschlägen. Wer es nicht glaubt, sollte es ausprobieren und dann fährt er nie wieder im Dunkeln ohne Licht.
    Und dann sollte auch niemandem mal auf der Landstraße so ein unbeleuchtetes schwarzes Gespenst ohne Licht und Rückstrahler vor den Kühler fahren. Ich konnte nur noch eine Vollbremsung hinlegen. Und wer jetzt kommt mit Sichtfahrgebot, dem muss ich entgegnen, Beleuchtungsvorschriften am Fahrrad. Im Dunkeln Licht an, immer, an allen Fahrzeugen. Stromsparer sind da keine Ökos, sondern Selbstmörder.
    Karin

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    1. Ein Alptraum, was du da beschreibst. Davor habe ich auch immer Angst, wenn ich Auto fahren muss, dass ich zwar weiß, dass einer da sein muss, ihn aber nicht mehr sehe, wenn ich meine Fahrtrichtung ändern will. Vom Auto aus sieht man Radfahrende ohne Licht und ohne Reflektoren wirklich viel schlechter als viele Radfahrende denken. Manchmal sehe ich (auch, wenn ich auf dem Fahrrad unterwegs bin), die Strahler der Pedale sogar noch eher als ein winziges Rücklicht. Wie nützlich Reflektoren sind (wenn man schon ohne Licht radelt), kann nciht genug betont werden, und deren Zusatzgewicht am Rad ist ja nun wirklich minimal.

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