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14. Mai 2023

Die fahren doch alle bei Rot!

Sowohl Autofahrende als auch Radfahrende und Fußgänger:innen begehen Rotlichtverstöße, und zwar in ungefähr ähnlicher Menge. 

Aber anders als Autofahrende und Fußgänger:innen werden Radfahrende mit drei verschiedenen Ampelsystemen konfrontiert: der Autoampel (hoch oben und groß), der Radlerampel (klein und weiter unten, dafür oft nicht in Blickrichtung) und der Fußgängerampel mit Radzeichen (auf der anderen Straßenseite stehend und ohne Gelbphase). Sie müssen an jeder Kreuzung herausfinden, welche Ampel für sie gilt. 

Auch Autofahrende halten ungern an roten Ampeln. Sie heizen frappierend häufig bei schon Rot noch durch, sogar dann noch, wenn die Ampel schon mehr als 1 Sekunde auf Rot steht. In Berlin passiert das an 19 Ampeln mit Blitzer ca. 5 Mal am Tag. Rechnet man das auf die 2000 Ampelanlagen hoch, dann sind es schon 10.000 Mal.  Statistiken zu Unfällen nach Rotlichtverstößen von Autofahrenden habe ich nicht gefunden. Für den Radverkehr hat der ADFC Berlin gerechnet: In Berlin waren im Jahr 2015 Radfahrende für 229 Unfälle verantwortlich, weil sie eine rote Ampel missachteten. Dies sei ein Anteil von 3 Prozent, also sehr wenig. Auch eine solche Rechnung gibt es für den Autoverkehr nicht. Autofahrenden werden Rotlichtfahrten ja auch nicht so laut und vehement vorgeworfen wie Radfahrenden, obgleich sie häufig geschehen und lebensgefährlich für Radfahrende und Fußgänger:innen sind. Wenn Menschen hinterm Steuer ein Rotlicht nicht sehen oder nicht darauf achten, dann sterben Menschen, so wie hier oder hier.

Auch Fußgängerinnen gehen gern bei Rot. Der Rotlichtverstoß eines Fußgängers ist aber nicht zu vergleichen mit dem Rotlichtverstoß eines Autofahrers. 

Autos sind schwer, schnell und haben lange Bremswege. Sie können andere töten. Der Gesetzgeber sieht das genauso. Das Bußgeld für den Rotlichtverstoß eines Menschen zu Fuß beträgt 5 Euro, hat man einen Unfall verursacht, dann 10 Euro. Hoch geahndet wird nur das Überqueren einer Bahnlinie bei geschlossener Schranke. Das kostet 350 Euro und 1 Punkt in Flensburg, denn die Notbremsung eines Zugs hat Folgen für viele Insass:innen, sie können sich verletzen. Ein Fußgänger, der bei Rot über die Straße geht, kann allerdings auch Autofahrer:innen zu einem Ausweichmanöver veranlassen, bei dem er/sie und Unbeteiligte verletzt werden (wie hier geschehen). Doch selbst bei einem Fehlverhalten von Fußgänger:innen erhalten Autofahrende meistens eine Mitschuld, weil von ihrem Auto eben eine hohe Gefahr ausgeht und sie entsprechend langsam und vorausschauend fahren müssen. Übrigens haben alle auf der Fahrbahn Vorrang, die damit beschäftigt sind, die Fahrbahn zu räumen, also auch die Fußgängerin mit Rollator, die noch auf der Fahrbahn ist, obgleich ihre Fußgängerampel schon eine Weile rot geworden ist und der Autofahrer schon Grün bekommen hat. 

Wie viele Fußgänger:innen zu Schaden kommen, weil sie bei Rot über eine Straße gehen, kann ich nicht herausfinden. 2021 starben in Deutschland knapp 380 Menschen zu Fuß im Straßenverkehr (22.000 wurden verletzt, wobei zu 55 Prozent Pkw-Fahrer für Unfälle verantwortlich sind). In jedem zehnten Todesfall haben sich laut Dekra-Statistik Fußgänger:innen falsch verhalten, also nicht auf den Autoverkehr geachtet. 38 auf 84 Millionen Einwohner:innen, das sind jetzt nicht eben viele, und von denen sind nicht alle bei Rot über eine Ampel gegangen.  

Was unterscheidet beim Rotlichtverstoß Radfahrende von Fußgänger:innen? Sind Radfahrer:innen, weil sie auf einem Fahrzeug sitzen, das auch mal 30 km/h fährt, näher am Autoverkehr, der in der Stadt mit bis zu 50 km/h fährt und lebensgefährlich für alle ohne Auto ist, oder sind sie, weil sie sich ungeschützt mit Muskelkraft bewegen, näher an Fußgänger:innen? Ja, Radfahrende können Fußgänger:innen verletzen - sogar töten -, wenn sie gegen sie stoßen. Allerdings können im umgekehrten Fall auch Fußgänger:innen Radfahrende schuldhaft zu Fall bringen und sogar töten. Kürzlich hat ein Jugendlicher eine Radfahrerin absichtlich geschubst, die fiel und im Krankenhaus starb. Und in Hamburg stießen im vergangenen Sommer ein Fußgänger und ein Radfahrer auf dem Radweg zusammen, der Radfahrer erlag seinen Verletzungen. Radfahrende und Fußgänger:innen können sich also mit tödlichen Folgen für einen von beiden in die Quere kommen. Das ist allerdings extrem selten. Was beide nicht können, ist, eine:n Autofahrer:in bei einem Crash verletzten oder gar töten, ohne selbst verletzt oder getötet zu werden. Auch Radfahrende gefährden also hauptsächlich sich selbst (nicht andere!), wenn sie bei Rot fahren. 

In der Wahrnehmung von Regelverstößen gibt es allerdings einen krassen Unterschied zwischen Fußgänger:innen und Radfahrenden. Während niemand das zu Fuß Gehen als gefährlich für Radfahrende skandalisiert, wird das Radfahren schnell als gefährlich für Fußgänger:innen dargestellt. Während niemand ruft: "Fußgänger gehen immer bei Rot", heißt es ständig: "Radfahrer halten sich an keine roten Ampeln." Zu Fuß gehen gilt auch nicht als gefährlich für sich selbst, das Radfahren aber schon

Dazu passt, dass der Gesetzgeber Radfahrende für beinahe so gefährlich hält wie Autofahrende. Rotlichtverstöße von Radfahrenden kosten je nach Rotdauer 60 bis 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg und damit fast so viel wie für Autofahrende. Während Radfahrende ständig unter Fußgänger:innen gemischt und mit ihnen zusammen über Kreuzungen oder Fahrbahnen geschickt werden - also offensichtlich als ungefährlich betrachtet werden -, behandelt der Gesetzgeber sie an allen Ampeln wie Autofahrende, nicht wie Fußgänger:innen. Warum? Bei der Betriebsgefahr für andere kann das Fahrrad mit dem Auto - oder gar Lkw - nicht mithalten. Geht es also darum, Radfahrende mit drastischen Strafen vor sich selbst zu schützen? Warum dann aber die Fußgänger:innen nicht? 

Vor allem: Welchen Grund gibt es, Radfahrende und Fußgänger:innen, die man gemeinsam über eine Fußgänger-/Radfurt schickt, unterschiedlich zu betrachten? Die StVO unterscheidet nämlich nicht zwischen den verschiedenen Ampelsystemen für Radfahrende. Würde der Radler an einer Fußgängerfurt absteigen und bei Rot sein Rad rüber schieben, müsste er nur 5 Euro zahlen, sitzt er auf dem Fahrrand, sind 60 bis 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. (Wobei der Radler die Gefahrenzone Fahrbahn schneller wieder verlassen hat als ein Fußgänger.) Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fußgänger-/Radampeln und reinen Fußgängerampeln ohne Radzeichen? Die gelten ja für Radfahrende nicht mehr. Wenn ich da bei Rot radle, kann ich gar nicht zur Kasse gebeten werden. 

Spätestens jetzt spüren wir, dass die Verkehrsregeln bestens auf Fußgänger:innen und Autofahrende abgestimmt sind, nicht aber auf uns Radfahrende. Wir sind irgendwas, was zwischen Auto- und Fußgängerverkehrsflächen hin und her geschoben wird und nur manchmal eine eigene Infrastruktur hat. Unsere Routen sind nie von einheitlicher Struktur, wechseln zwischen Gehweg, Fahrbahn und Radweg und zwischen den dazugehörigen Ampelsystemen. Für den Fußverkehr werden wir dann nicht als gefährlich eingestuft, wenn wir auf Gehwegen (der verschiedenen Kategorien) radeln müssen. Doch beim Rotlichtverstoß werden wir behandelt und bestraft wie der für andere hochgefährliche Autoverkehr. 

Da fragt man sich doch, ob das eigentlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Er besagt, dass der Staat nicht härter durchgreifen soll als es erforderlich ist, um einen legitimen öffentlichen Zweck durchzusetzen. Dabei geht es immer um öffentliche Interessen, also die der Allgemeinheit. Ein Fußgänger, der bei Rot geht, gefährdet sich selbst, nicht die Allgemeinheit. Ein Autofahrer, der bei Rot fährt, gefährdet nicht sich selbst, sondern in erster Linie andere an Leib und Leben. Und ein Radfahrer, eine Radfahrerin? Gefährdet nicht auch er oder sie - allemal an einer Fußgängerampel - in erster Linie sich selbst und nicht andere? 

Das Paradoxe ist: Wir Radfahrende können auch nicht davon ausgehen, dass es für uns sicherer sei, bei Grün zu fahren. 

Abbiegende Pkw, vor allem aber Lkw, sind eine reale Todesgefahr für Radfahrende auf Radstreifen oder Radwegen. Abbiegeunfälle geschehen in genau dem Moment, wo wir Grün haben und geradeaus fahren wollen, während gleichzeitig links neben uns der rechts abbiegende Autoverkehr Grün hat. Die meisten Kreuzungen sind so organisiert. Ungefähr 10.000 Menschen werden jedes Jahr verletzt, weil Autofahrende ohne zu gucken abbiegen, ungefähr 140 Radfahrende oder Fußgänger:innen werden dabei getötet, wobei zu 90 Prozent Radfahrende die Opfer sind. 20 Prozent aller Zusammenstöße von Auto mit Rad haben mit falschem Abbiegen der Autofahrenden zu tun. Je weiter weg der Radweg von der Autofahrbahn ist, desto gefährlicher werden Autofahrende für Radfahrende, am gefährlichsten werden sie, wenn wir einen Radweg/Gehweg linksseitig entgegen der Fahrrichtung des Autoverkehr befahren müssen. Gemessen an der Gefahr, die von rechts abbiegenden Autofahrenen für uns ausgeht, kann es sogar sicherer sein, wenn wir bei Rot losradeln, dann sind wir schon weg, wenn der Autofahrer startet und abbiegt. Radfahrampeln an Radfahrstreifen, die ein paar Sekunden früher auf Grün schalten als die Autoampel tragen dem Rechnung. Aber in Stuttgart gibt es nur wenige Radfahrampeln an Radstreifen auf der Fahrbahn, wir müssen uns meistens nach den Autoampeln richten. 

Das Risiko durch abbiegende Autofahrende könnte man an Kreuzungen per Ampelschaltung und Fahrstreifenorganisation durchaus verringern. Autofahrer dürften eben nicht mehr gleichzeitig mit Radfahrenden Grün bekommen. Das aber würde den Grünumlauf für Autofahrende an Kreuzungen deutlich verlängern, sie müssten insgesamt länger warten, der Autoverkehr wäre weniger flüssig. Da nimmt man dann doch lieber tote und schwerst verletzte Radfahrer:innen in Kauf. 
Übrigens: Elektronische Abbiegeassistenten für Lkw und Pkw helfen nur bedingt, auch die gesetzliche Vorgabe, dass Lkw ab 7,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) abbiegen dürfen, ist keine reale Hilfe, denn wer kontrolliert das mit der nötigen Strenge? 

Damit mich niemand missversteht. Ich plädiere nicht dafür, dass wir Radler:innen das Rotlicht missachten, obwohl Ampeln nicht dazu dienen, den Radverkehr zu erleichtern oder uns vor Gefahren zu schützen. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass wir an Ampeln bei Grün auch nicht besser geschützt sind, dass wir mit zahlreichen unterschiedlichen Ampelsystemen und speziellen Regelungen konfrontiert sind, dass wir uns bei Rotlichtfahrten wie Fußgänger:innen nur selbst gefährden und dass die Strafen dafür unverhältnismäßig hoch sind. Die Verkehrswelt ist nicht für uns organisiert, sondern für Autofahrende und Fußgänger:innen. Weil man uns irgendwie dazwischen quetscht, sehen wir uns schnell wechselnden Verkehrssystemen gegenüber, die gar nicht zu unserer speziellen Fortbewegungsart passen. Ähnlich sieht das auch dieser Artikel, den der ADFC Frankfurt veröffentlichte. 


11 Kommentare:

  1. Wir drehen uns endlos im Kreis. Müssen die aktiven Verkehrsarten endlich in den Mittelpunkt gestellt werden? Ja natürlich! Werden Sie es? Natürlich nicht! Die Politik wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen. In Berlin sitzt als Verkehrsminister der Bock im Krautgarten.
    Wann wird das anders? Nach der Revolution.

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  2. Meiner Meinung nach haben Sie einen wichtigen Punkt übersehen. Im Auto und zu Fuß wurde ich bisher immer erkannt. Mit dem Rad oft nicht. Was vielleicht auch daran liegen kann, dass ich öfter mit dem Rad unterwegs bin. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das nur auf meinen Routen so oder muss man überall damit rechnen nicht erkannt zu werden. Vermutlich wartet man als Radfahrer manchmal auch nicht lange genug. Aber das kann man ihnen nicht verübeln.

    Ich warte nicht auf eine Revolution. Dafür sehe ich auch keine Zeichen. Ich denke lieber darüber nach was ich heute tun kann. Und als Radfahrer wurde ich von Politik und Gesellschaft bisher meist verarscht, also gehe ich meinen eigenen Weg.

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    1. Liebe:r Anoymima/us, die meisten Ampeln in Stuttgart sind völlig unabhängig von Induktionsschleifen oder Drückern geschaltet, zumindest tagsüber. In der Nacht merkt man dann, dass nicht alle Induktionsschleifen Radfahrende erkennen, vor allem natürlich dann nicht, wenn man gar nicht über sie hinweg radelt. Die Regel lautet: Bei offenbar defekter Ampel muss man mindestens vier Minuten warten. Wenn man das als Radler:in nicht tut, sollte man sich vorher wirklich umschauen, ob Polizei in der Nähe ist. Ist sie es, kann man sie sogar fragen, wie man sich verhalten soll, und sie wird keine Antwort parat haben. Ich keine ein-, zwei Ampeln, die nicht auf Radfahrende reagieren (siehe hier: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2023/03/die-ampel-die-fur-radlerinnen-nicht.html). In diesem Fall hilft es, das Fahrrad auf den Gehweg heben, zu Fuß ein Stück gehen und es hinter der Kreuzung und hinter Fußgängerfurten wieder auf die Fahrbahn zu setzen. Und vor alle, empfehle ich, an die Stadt Stuttgart (falls du hier wohnst) eine Gelbe Karte zu schreiben und darauf hinzuweisen. Man kann die Induktionsschleifen nämlich so einstellen, dass sie auch Räder, die nicht aus Stahl sind, erkennt.

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    2. Danke für deine Antwort!
      Ich bin selten nachts unterwegs. Es sei denn zwischen 7 Uhr morgens oder Spätabends vor Mitternacht zählt als nachts.
      4 Minuten sind lang. Ich warte nicht immer länger als ein Durchgang.

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  3. Liebe Christine,

    zu dem letzten (untersten) Bild: es ist ziemlich perfide, die Radler auf die benutzungspflichtige Geradeausspur zu locken (verpflichtend), wo sie dann von den Rechtsabbiegern umgemäht werden. Da freuen sich bestimmt welche über den Erfolg ihrer Planung, mission accomplished! Wie man auf die Idee kommt, die Geradeausspur rechts von den Rechtsabbiegern zu markieren (auch wenn es das typische Vorgehen ist), kann ich mit meinem kleinen Hirn nicht nicht so richtig nachvollziehen.

    Das mit den Gelben Karten ist eher eine sinnlose Veranstaltung. Es passiert regelmäßig nichts bzw. man bekommt eine "Verwarnung", nicht nach Jahren schon wieder nachzufragen. Bis so eine Induktionsschleife eingestellt wird, ist erstmal eine mindestens 3 jährige Beratung durch die verschiedenen Ämter der Stadt notwendig und die gelben Karten stören diesen Beratungsprozess (dies ist hier nicht ironisch, sondern belegbar).

    Zur Planung: es gibt dazu bekanntlich die sehr vernünftigen und sehr einfach umsetzbaren Vorgaben des Landes (Musterlösungen Radverkehrsanlagen von 2017), aber diese in möglichst vielen Punkten zu konterkarieren kann ja auch ein Sport sein. Und dazu haben wir ja unser Stuttgarter Teufelchen.

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  4. Jörg
    Das angewandte Rechtssystem ignoriert die Gefährdung. Es ist einfach eine großer Unterschied ob ein Auto mit seinen üblichen 40 km/h nach Anbremsen oder ein Fahrrad mit 15 km/h nach Anbremsen gegen einen Menschen fährt. Zumal ungleich schwerer ist mit einem Fahrrad zu "Treffen" 70 cm Front, gegen 180 cm ist schon eine Ansage. Da macht die Rechtsprechung Fehler in der Sache.
    Es gibt die "Fußgänger/Bettelampel" die in Grundstellung für den umweltfreundlichen Verkehr auf Rot steht, super.
    Dann ist es außerdem noch so Ampeln sind für den Autoverkehr notwendig. Ampelschaltungen werden für die "Leistungsfähigkeit des Knoten" rein für Autos optimiert, das widerspricht sogar den Vorschriften (RAST06). Klar das man solche Ampeln umfährt oder sich durch mogelt. Hier würde es schon helfen geltendes Recht anzuwenden und die gleiche Verkehrsqualität für alle Fußgänger, Rad, ÖV und Auto zu schaffen. Das werden Autofahrende natürlich als Bevorzugung der Radfahrende sehen und "Ökodiktatur" schreien.

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    1. Die Tatsache ist, MIV ist so ineffizient, dass man alles nur Erdenkliche tun muss, um ihn am Laufen zu halten. (Oft genug reicht ja auch das nicht aus.)
      Solange wir nicht von dieser Ideologie, und der dazugehörigen wirtschaftlichen Ideologie wegkommen, wird sich nichts ändern. Und da stehen wir halt im Sinne von George Monbiots 'Pollution Paradox' der geballten Macht des Geldes gegenüber.

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  5. "Im Auto und zu Fuß wurde ich bisher immer erkannt. Mit dem Rad oft nicht"

    Auf jeden Fall verhalte ich mich als Fußgänger und Radfahrer als ob ich unsichtbar wäre. Auch wenn ein Auto für mich anhält, winke ich ihn/sie durch, denn ich weiß nicht, was das Auto dahinter macht.

    Ich glaube, das ist auch der Grund, wieso ich mich missverstanden fühle, wenn jemand mir sagt, dass ich "so schlecht gesehen werde" (ich fahre Liegerad ohne Wimpel). Als Radfahrer bin ich immer davon ausgegangen, dass der MIV mich nicht wahrnimmt. Die Lebenserwartung von Radfahries, die denken "jetzt bin ich wirklich gut sichtbar" ist halt nicht sehr hoch.

    Ed

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    1. Ich glaube wir haben ein Missverständnis. Ich habe von Ampeln gesprochen, nicht von anderen Verkehrsteilnehmern. Ampel erkennen Autos an der Haltelinie und Fußgänger nachdem sie gedrückt haben. Mit dem Rad habe ich weniger Glück. Das ist zumindest meine bisherige Erfahrung.

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  6. Für mich ist die Sache einfach: wurde bei der Verkehrsplanung das Fahrrad bedacht, muss ich mich an die Ampeln halten. Wenn nicht, bin ich für mich selbst verantwortlich und entscheide selbst, ob eine Ampel für mich gilt. Gefähre ich mich nicht selbst und störe niemand anderen (weder Auto noch Fußgänger), fahre ich mit gutem Gewissen über rot. Täglich im Schnitt vielleicht 2 mal, ich wurde noch nie von der Polizei angehalten.

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    1. so ist es:
      #keinerechtekeinepflichten

      karl g. fahr

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