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4. Mai 2023

Polzei kennt Verkehrsregeln nicht

Eine Radfahrerin fährt durch den Schwabtunnel, wird von zwei Autofahrenden und dann von von einem Polizeiauto überholt und kriegt Überraschendes von der Polizei zu hören.

An der nächsten Ampel sieht man sich ja immer wieder (weshalb diese Überholmanöver völlig sinnlos sind). Die beiden Autos stehen an der roten Ampel und auch das Polizeiautoto steht dort. Die Radfahrin spricht die Beamten an. 

 "Guten Abend", sagt sie, "Sie dürfen das natürlich, aber die beiden anderen Autofahrer haben mich gerade im Tunnel überholt."

"Ja, das dürfen die ja auch mit einem gewissen Abstand", antwortet die Polizei. 

"Nein, düfen die nicht! Da ist Überholverbot."

"Echt? Seit wann das?" 

"Da steht ein Schild und da ist eine durchgezogene Linie." 

"Wir haben jetzt andere Sorgen", antwortet die Polizei. 

Es war die Nacht des 1. Mai, und im Westen brannte ein Polizeiauto. Im Blaulichteinsatz war der Streifenwagen aber nicht, sonst hätten er ja auch nicht an der Ampel gestanden.

Es stimmt mich nachenklich, dass die Polizei die Verkehrsregeln nicht kennt.  Am Eingang zum Schabtunnel hängt das Verkehrszeichen das es Autofahrenden ausdrücklich verbietet, Radfahrende zu überholen. Es ist eine Bekräftigung des ohnehin geltenden Überholverbots im Tunnel, das die durchgezogenene Linie ausdrückt. Dass die Polizei Verkehrszeichen genauso wenig sieht und beachtet, wie viele privaten Autofahrer:innen finde ich bestürzend. Kein Wunder  - so scheint mir -, dass sie oftmals so viel Nachsicht mit Menschen hat, die in Autos sitzen und falsch parken, verboten halten oder in eine für Autos gesperrte Straße reingefahren sind. Hätten sie doch nur auch so viele Verständnis für Radfahrende, die vor dem drängelnden Autoverkehr auf verbotene Gehwege geflüchtet sind. 

Am selben Tag am Nachmittag: Dieser Streifenwagen fährt durch die als autofrei ausgeschilderte Eberhardstraße. Vor dem Bäckerei steht dieses Auto, der Fahrer sitzt drin. Der Streifenwagen hält an, beide Fahrzeuge blockieren nun alle Radfahrenden, die von beiden Seiten auf der Fahrradstraße kommen (so auch mich). Die Polizei spricht aus dem Fenster heraus mit dem Fahrer des schwarzen Autos - vermutlich sagt sie ihm, dass er hier mit seinem Auto nicht sein darf, denn der startet den Wagen und fährt weg. 

Ich frage mich, warum konnte die Polizei ihr Fahrzeug nicht so abstellen, dass die Fahrbahn nicht blockiert wird, und aussteigen und dem Falschfahrer hingehen und ihm einen Bußgeldbescheid ausstellen? Hatten sie auch gerade wieder andere Sorgen? 

Unsere Sorgen scheinen jedenfalls nicht die so mancher Polizist:innen zu sein. 

Nachtrag: Gestern, Mittwoch, 3. Mai, kontrollierte die Besatzung eines Streifenwagens wenigstens zwei Autofahrer, die mit ihren Boliden in die Eberhardstraße (autofreie Fahrradstraße)  reingefahren waren. 

 

 

 

22 Kommentare:

  1. Andere Interessen trifft es wohl leider besser..

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  2. Wie heißt es so schön? Die Polizei stellt das Abbild unserer Gesellschaft dar.
    Warum soll es dort weniger Ignoranten geben als im Rest der Gesellschaft.
    Karin

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  3. Als Journalistin würde ich jetzt versuchen, ein Interview mit der Fahrradstaffel zu genau diesem Thema zu bekommen. Der Kontakt bei der Critical Mass ist locker und entspannt, dort herrscht in Ansätzen eine andere Denke.

    Ansonsten wundert mich nichts bei Polizei, BGS und Bundeswehr. Die Arbeitsbedingungen dort sind schlecht, bzw. schlechter als in anderen Bereichen des Arbeitsmarktes, dass dies zu einer ungewollten Auswahl führt.
    Es bleiben übrig: konservative Überzeugungstäter und jene, die woanders nicht unterkommen. Nicht divers und schon gar nicht repräsentativ für unsere Gesellschaft. Eine toxische Mischung.
    Die Missachtung von Radfahrern ist da noch eines der kleineren Probleme.

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    1. Die Fahrradstaffel der Polizei ist etwas anderes als der Ordnungsdienst in Streifenwagen. Auch bei der Anfahrt zur CM habe ich schon Polizei gesehen und erlebt, die nicht aufmerksam war, als ein Autofahrer eine Radfahrerin sehr knapp überholte. (https://dasfahrradblog.blogspot.com/2022/10/ein-ganz-normaler-beinahecrash-mit.html) Und ich habe gesehen, wie die Polizei einen Mopedfahrer über den Gehweg am Tross der CM vorbei winkte. Klar, wenn man zu einem Einsatz unterwegs ist, kann man sich nicht um einen offenbar vernachlässigbaren Verkehrsverstoß wie knappes Überholen kümmern. Eigene Eindrücke sind auch immer sehr subjektiv, aus ihnen kann man keine Regeln ableiten, andererseits ist es für uns Radfahrende oftmals mühselig, die Polizei bei Falschparkern auf Radfahrstreifen zum Handeln zu bringen. Und all die vollgeparkten Gehwege, die vollgeparkte Fläche vor dem Rewe am Marienplatz, sodass Fußgänger:innen gar nicht mehr durchkommen ... Wie viel Verständnis für Autofahrende darf die Polizei haben?

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    2. Bei Falschparkern das :innen vergessen. Typisch.

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  4. Jörg
    Privat konnte ich schon mit Polizisten reden. Sie müssen es irgendwie schaffen zwischen den sehr schwierigen Personen und den Normalos zu unterscheiden. Teilweise denke ich das es eine bessere psychologische Betreuung bräuchte. Was die Herrschaften sehen, wollen wir nicht sehen, das will verarbeitet werden.
    Im Dienst erwarte ich korrektes Verhalten und Freihalten von Wegen gerade der Wege für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Die Polizei hat eine Vorbildfunktion der muss sie einfach gerecht werden. Das können wir verlangen.

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  5. Alexander Müller4. Mai 2023 um 11:42

    Es ist ihnen einfach egal.

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  6. Autofahrer wird gelobt, weil er auf dem Radweg Nürnbergerstr steht, Radweg blockiert um zu telefonieren und dies nicht während des Fahrt tut - Revier Waiblingerstr. Bei VZ240 darf man auch auf der Straße fahren, es gibt keine Benutzungspflicht - Revier Wolframstr. für den Abschnitt Im Kaisermer-Kriegerstr. wo die Litfaßsäule die Sicht behindert. Gartenfirma parkt mit 3 Fahrzeugen auf gemeinsamen Rad- Gehweg bei U-Haltestelle Hallschlag, nur vorbeischieben möglich, aber es gibt ja eine Ausnahmegenehmigung für 1! Fahrzeug zum Be-und Entladen! (was nicht stattfand-es wurde geparkt) - kein Problem für die herbeigerufene Polizistin des Reviers Hallschlag. Auf der Bundestr. unter dem Charlottenplatz darf man nicht Rad fahren, weil es eine Bundesstraße ist - Streifenwagenbesatzung. Ab der Kriegerstr, darf man nicht auf der Heilbronnerstr stadteinwärts fahren sondern muss den benutzungspflichtigen Radweg in die Jägerstr nehmen (auch wenn man gar nicht in die Jägerstr hin möchte) - Revier Mitte. Die Stuttgarter Polizei ist in Bezug auf Radverkehr schlecht ausgebildet und glänzt immer wieder durch Nichtkenntnisse der StVO. Ärgerlich wird es, wenn sie uneinsichtig sind und aufgrund ihrer Uniform sich als Herrgöttle von Biberach aufführen. Zugegeben, StVO und Radverkehr ist speziell, ein Führerschein für Autos hilft da nicht viel. Aber eine Polizei, die nicht selbstkritisch mit sich umgeht wenn sie falsch liegt, braucht niemand. Aber veileicht erwarte ich da auch etwas zuviel. Bevor jemand frägt, eine Beschwerde ist aussichtlos da sie ja von der Polizei und nicht einer unabhängigen Stelle bearbeitet wird. Die Polizeifamilie hält zusammen.

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    1. Wer sich von der Polizei falsch behandelt erachtet, der kann in Ba-Wü sehr wohl eine unabhängige Instanz zur Beschwerde anrufen. Dafür gibt's die Bürgerbeauftragte: https://www.buergerbeauftragte-bw.de/

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    2. Jörg
      Eine Qualitätskontrolle und Verbesserung sollte es da wirklich geben. Erst später mit Disziplinarmaßnahmen einzugreifen ist nicht so effektiv. Uns betreffen da nur Kleinigkeiten, da gibt es noch ganz andere Betroffenheiten von der Polizei.
      Schon alleine die Auswahl von zu kontrollierenden Personen ist nicht in Ordnung.

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    3. Eine Bundesstraße stellt kein Benutzungsverbot für Radfahrer da. Entweder wird die Benutzung der Straße (jeder Straßenform) per Schild verboten oder es ist ein Kraftfahrstraße (beschildert mit dem blauen quadratische Schild mit dem weißen Auto drauf, Verkehrszeichen 331.1).
      Karin

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  7. Ich denke schon, dass die Polizei die Verkehrsregeln kennt, und zwar sehr gut. Das Problem ist m.E. ein anderes: Die Polizei ist als Teil der Exekutive sozusagen ein Partner der Verwaltung. Sie haben die gleichen Interessen, sie arbeiten zusammen, die Polizei agiert nach den Maßstäben, die die Verwaltung setzt, sie nutzt ihren Ermessensspielraum so, wie es die Verwaltung erwartet.

    Die Polizei ist der Arm der Verwaltung, nicht der Arm des Gesetzes. Andernfalls würden Rechtsstaaten überall perfekt funktionieren. Auch Mexiko ist ein Rechtsstaat.

    Bei uns in Fürstenfeldbruck arbeiten STVB und Polizei perfekt zusammen. Bei Verkehrsschauen z.B. sind sich beide einig, dass alles so bleiben soll, wie es ist, selbst wenn es illegal ist.

    Die einzigen, die daran was ändern könnten, sind die Stadträte, und die wollen nicht.

    Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    1. Die Polizei gehört zum Land Baden-Württemberg und ist dem Innenministerium unterstellt. Die Stadt Stuttgart hat zwar einen "städtischen Vollzugsdienst", kümmert sich aber mehr um den ruhenden Verkehr. Um den wiederum mag sich die Landespolizei nicht so gern kümmrn. In diesem Fall kannten die Polizisten offensichtlich die geltende Regel im Schwabtunnel nicht, oder sie hätten sich über die Radfahrerin grob lustig gemacht, was auch nicht besser wäre.

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  8. Ralph Gutschmidt5. Mai 2023 um 06:02

    Wie kommt die Radfahrerin darauf, dass die Polizei die im Schwabtunnel "natürlich" überholen darf? Nein, darf sie nicht, die Verkehrsregeln gelten Auch für die Polizei.

    Die Polizei darf Verkehrsregeln nur ignorieren, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Also auch das leidige Parken auf dem Geh- oder Radweg darf sie nur, wenn sie z. B. einem Fußgänger den Weg abschneiden will.

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    1. Ich denke, es war eher eine taktische Aussage. Denn da so reingehen mit "Sie haben mich gerade überholt, das dürfen Sie gar nicht!", wäre für eine erfolgreiche Kommunikation nicht hilfreich gewesen. Nebenbei unterhalten wir uns hier auch immer wieder darüber, ob die Polizei illegal links abbiegen, in Fahrradstraßen reinfahren oder sich auf Fahrradwege stellen darf, und wie wir den "Einsatz im Ordnungungsdienst" interpretieren wollen. Auch ich lese immer wieder, die Polizei dürfen nur im Blaulichteinsatz Verkehrsregeln übertreten, aber okay, die macht auch keinen einfachen Job und alle dürfen öffentlich an ihr herumnörgeln. Deshalb habe ich diese Frage jetzt hier nicht aufgeworfen, habe aber damit gerechnet, dass es jemand tut. Nix für ungut, Ralph. Hast ja Recht.

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    2. Bitte mal hierzu den §35 StVO lesen. Das Blaulicht hat erstmal mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten nichts zu tun. Die Polizei darf in Ihrem ermessen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben welche dringend geboten sind gegen die StVO verstoßen. Die Bedeutung von blauem Blinklicht in Kombination mit Martinshorn sind im §38 geregelt und dieser behandelt das Thema Wegerecht.

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  9. Ich bin vor 2½ Jahren auf der critical mass von einem Umstehenden während der Fahrt umgeschaut und anschließend getreten worden. Die Polizei stand 2m weiter und Schritt erst ein, nachdem ich aufstehen konnte und auf den Typen zu ging. Die hielt mich dann fest und schickte den Typen weg. Als ich sagte, dass ich seine Personalien will, da ich leicht verletzt war und Schäden am Rad und Kleidung hätte: "Ist mir egal, und jetzt verpiss dich!"
    -"Ich hätte jetzt gern ihre Dienstnummer"
    "Die kriegst du erst, wenn ich dich mit aufs Reviers nehme, WILLST DU DAS?!?"
    Habe noch mehr, aber soviel dazu...
    Gruß, Georg

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  10. Man sollte autoritären Leuten das drei oder vier fache an Strafe zahlen lassen. Kleine Bürger das Geld aus der Tasche ziehen und selbst machen sie diese Vergehen 😡

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    1. Welcher kleine Bürger? Faktisch ist alles, was man mit dem Auto macht, straffrei. Geldstrafen bedeuten übrigens auch Straffrei, denn eine echte Strafe wäre das Schreddern von Führerschein und KFZ.

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  11. Ein durchgezogener Strich bedeutet kein Überhohlverbot. Mit dem Motorrad kann ich einen Fahrradfahrerli sehr wohl überholen, wenn ich denn so will, ich muss nur den Abstand zum Radlerli einhalten.
    Auch das Schild bedeutet kein Überhohlverbot für Motorräder.

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    1. Laut Definition des Überholen ist ein Spurwechsel nötig, andernfalls ist es ein Vorbeifahren.
      Ich bezweifle, dass du 1,50m Abstand mit dem Motorrad einhalten kannst, ohne die Linie zu überfahren.

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    2. Aber dort steht halt auch noch ein Schild, dass Zweirädern nicht überholt werden dürfen. Und eine durchgezogene Linie ist ein Verbot, darüber zu fahren, und das schaffst du mit dem Motorrad auch nicht, wenn du 1,5 Meter Abstand halten willst, was du musst.

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