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8. November 2024

Eine Umlaufsperre, die nur Menschen in Autos nützt - Tübingen

Tübingen ist eine Fahrradstadt, auf die wir von Stuttgart aus zuweilen mit Neid blicken. Da gibt es beheizte Fahrradbrücken und viel Infrastruktur.

Es gibt den West-Ost-Radschnellweg Das blaue Band, ein Radparkhaus am Bahnhof mit Radstation und Radwege sind für S-Pedelecs freigegeben. Läuft. 

Wenn ich in Tübingen unterwegs war, war ich allerdings zuweilen auch etwas erstaunt, dass so mancher Infrastruktur der Glanz fehlt. Ich bin zum Beispiel 2019 auf eine Fahrradstraße gestoßen, die für Kraftfahrzeuge als Durchfahrtsstraße freigegeben ist und damit den Namen eigentlich nicht verdient. Jetzt hat mir Blogleser Stefan geschrieben. Er wundert sich, dass es auf einmal eine Umlaufsperre auf einem Verbindungsweg zwischen zwei Sackgassen gibt. Sie verengt den Weg nun für alle, die nicht Auto fahren. 

Sie befindet sich im Wohngebiet Alte Weberei, das vor knapp zehn Jahren nach seinen Aussagen mit dem Ziel geplant wurde, dass die Anwohner:innen ihre Autos nicht auf der Straße, sondern in Tiefgaragen parken. Pro Wohneinheit gab es aber demnach nur einen Stellplatz, und man konnte sich freikaufen. Immerhin kosteten die Tiefgaragenplätze rund 30.000 Euro. Schaut man sich das Gebiet auf Internetkarten an, sieht man, dass es recht viele Autoabstellfllächen auch im verkehrsberuhigten Bereich gibt und etliche Autos auf den Straßen oder auf Stellplätzen auf Grundstücken stehen. So ein privater Stellplatz ist auch auf dem Foto zu sehen. Für für Fußgänger:innen und Radfahrende gibt es einen Durchgang zwischen den Sackgassen Jörg-Unkair-Straße und Weiherhaldenstraße. Die Verkehrsfläche ist auf der Seite der Weiherhaldenstraße nicht eindeutig als Gehweg oder Radweg gekennzeichnet, ist aber durch eine bordsteinartige Pflastersteinreihe von der Fahrbahn abgegrenzt. Man könnte den Weg also auch als Gehweg verstehen, auf dem ohne Radfreigabe keine Räder fahren dürften. Am andern Ende des Wegs stand bisher ein Poller, um Autofahrenden die Durchfahrt zu verwehren. Kürzlich wurde er durch eine Umlaufsperre ersetzt, die für Radfahrende, aber auch Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder in Rollstühlen ein Hindernis darstellt. Und warum? Auf eine Antwort der Fahrradbeauftragten wartete Blogleser Stefan zwei Wochen. Dann kam sie, wie sie lautet, kommt weiter unten. 

Die einzige Erklärung, die mir einfiel, ist, dass man die Besitzer:innen der Autos in der Garage davor schützen will, dass sie eine Person auf dem Fahrrad anfahren, die sie nicht haben kommen sehen, weil sie nicht geschaut und nicht langsam genug aus der Garage gefahren sind. Vermutlich haben sich auch Fußgänger:innen über "rasende Radler" beschwert. Vielleicht aber kamen auch die Menschen mit Kinderwagen zu unvermutet aus dem Weg hervor und haben die Autobesitzenden erschreckt, die aus der Garage fahren. 

In unserer Verkehrswelt kehren wir die Verantwortung für Gefahren ja dann schnell mal um, zu Lasten der Gefährdeten. Dann heißt es, das Hindernis für Fuß- und Radfahrende diene ihrem eigenen Schutz. An einer viel befahrenen Straße mag eine Umlaufsperre einleuchten, aber das hier ist eine Spielstraße (eine verkehrsberuhigte Straße). Und bei Ausfahrten vom Grundstück sind es die Autofahrenden den Menschen zu Fuß und auf Fahrrädern immer schuldig, auf sie zu achten, also langsam zu fahren. Ohnehin dürfte man mit dem Auto an dieser Stelle tatsächlich kaum schneller als mit 20 km/h unterwegs sein. Unter 30 km/h ist aber die Geschwindigkeit, bei der Kinder (und andere) nicht sterben, wenn ein Auto mit ihnen kollidiert. Es geht also nicht um Lebensgefahr, sondern eher darum, einen Zusammenstoß zu verhindern, an dem der Autofahrende zu hundert Prozent schuld wäre. Diese Umlaufsperre dient deshalb vor allem den Autofahrenden. 

Die Antwort der Verkehrsplanung Tübingen lautet denn auch, es habe Hinweise von den dort Wohnenden gegeben, wonach Kinder und zu Fuß Gehende von einer Gefährdung durch Radfahrende betroffen gewesen seien. Außerdem sei die Sicht wegen des Stellplatzes und der Garage eingeschränkt, Fahrzeuge aus der Tiefgarage (gemeint sind wohl die Fahrenden dieser Fahrzeuge) könnten die Radfahrenden nicht früh erkennen. Nicht alle radelnden Personen hätten ihre Geschwindigkeit angepasst. Deshalb sei nun ein deutliches Hindernis notwendig. Man könne da noch radeln, eben nur langsam, oder eine andere Route wählen.

Aus der Antwort schließe ich: Es hat keine Vorfälle gegeben, die polizeibekannt geworden wären. Es hat auch keine Zusammenstöße zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden oder von Autos mit Fahrrädern gegeben. Und noch mal: Wer aus Grundstücken rausfährt, muss aufpassen und seine Geschwindigkeit anpassen, es sind nicht die Radfahrenden, die das müssen, sie haben wie Fußgängerinnen auch Vorrang. Klar, wir wollen da keine schmerzhaften Zusammenstöße. Aber das "Muss erst was passieren" gilt für den Autoverkehr nicht - da wartet man auf Unfälle oder einen Unfallschwerpunkt - , für den viel ungefährlicheren Radverkehr aber soll es gelten? Wer zu Fuß unterwegs ist, neigt dazu, Fahrräder für viel schneller zu halten als sie gefahren werden. Fußgänger:innen fühlen sich oft von Radfahrenden gefährdet, mehr als von Autofahrenden, die für sie viel gefährlicher sind. Sie erleben Begegnungen mit Radfahrenden als riskant, die es gar nicht sind, weil Radfahrende ja Augen im Kopf haben und sehen, was vor ihnen ist, während die Person zu Fuß das Fahrrad noch gar nicht bemerkt hat und dann erschrickt, wenn sie es wahrnimmt. Sie glauben sich oftmals einem Zusammenstoß nur knapp entgangen, dabei sind sie vom Radfahrenden längst gesehen worden, und nichts ist passiert. Aber Radfahrenden mit Misstrauen begegnen, geht immer. Sogar in Tübingen. 

So ganz leuchtet mir auch nicht ein, warum die nachträglich und womöglich nicht legal eingerichteten privaten Stellplätze am Straßenrand die Umlaufsperre notwendig machen. Wenn wir das zweite Bild betrachten, sehen wir, dass ein auf der Stellfläche geparktes Auto tatsächlich die Sicht in den Weg und aus dem Weg heraus versperren würde - wie so oft an Einmündungen. Wer hier zu Fuß (mit oder ohne Kinderwagen) auf die Querstraße hinaustritt oder mit dem Rad rausfährt, könnte von Autofahrenden zu spät bemerkt und angefahren werden, vorausgesetzt er oder sie würde selber nicht gucken, ob was kommt. Wenn das aber so ist, dass ein dort abgestelltes Auto eine Gefahr für Fußgänger:innen und Radfahrende darstellt, wieso nimmt man dann nicht den Autoabstellplatz weg und verlegt ihn woandershin? Wieso stellt man stattdessen Menschen zu Fuß und auf Rädern lieber noch ein Hindernis in den Weg? Die Umlaufsperre verkleinert jetzt Fläche, die Fußgänger:innen und Radfahrende gleichzeitig nutzen können, alle müssen sich durch die Sperre schlängeln und kommen sich dabei noch mehr in den Weg als vorher. Für die Fußgänger:innen, die sich da beschwert haben, ist das auch keine gute Lösung. 

Das muss nicht sein. Dass der Schutz der Autofahrenden vor ihren eigenen Fehlern beim Rausfahren aus Garagen oder von Grundstücken nicht zwingend notwendig ist, zeigt diese Stelle in Stuttgart-Vaihingen, wo der Radweg direkt an einer Tiefgaragenausfahrt vorbeiführt. Hier mögen Autofahrende die Rampe etwas zu schwungvoll hinauffahren und von Radfahrenden, die aus ihrer Sicht von rechts kommen, überrascht werden. Aber noch steht hier nur der Poller, der Autofahrende daran hindern muss, den Radweg zu benutzten. Über Zusammenstöße an dieser Stelle ist mir nichts bekannt. 



24 Kommentare:

  1. Ja, in Tübingen gibt es einige Maßnahmen, welche dem Radverkehr nutzen. Aber praktisch nur dann, wenn sie dem MIV (v. a. de individuell motorisierten Einpendlern) nicht schaden und wo bei der Eröffnung unser OB im TV zu sehen ist. So gibt es ein (m. E. rechtswidriges) Radfahrverbot im Schlossbergtunnel, eine Vielzahl von Schutzstreifen in Dooringzonen und stattdessen ein millionenteures Straßenbauvorhaben (Turbokreisel) zur Förderung des MIV. Auch der Lärmaktionsplan ist ein Armutszeugnis. OB Palmer hat schon vor einigen Jahren voller Stolz gesagt, dass er der autofahrerfreundlichste OB sei, den Tübingen je hatte. Und damit hat er leider bis heute Recht.
    Thomas

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  2. Ich gebe Dir recht, die Umlaufsperren sind nur Autofahrerschutz. Es gibt an der Stelle gleich mehrere Dinge zu bemängeln. Der Weg ist recht schmal, das wird durch die Umlaufsperren nicht besser. Diese wild wachsende Hecke ist schön für die Natur, ist aber, egal für wen, eine maximale Sichtbehinderung. Wenn daneben auf dem Stellplatz einer steht wird die Sicht noch weiter eingeschränkt.
    Der Mensch, der aus der Garage fährt, sieht natürlich auch nicht unbedingt was, aber wenn er langsam und vorsichtig fährt, dann sieht man ja auch als sonstiger Verkehrsteilnehmer, dass da jetzt was kommt, das ist nämlich auf einem Garagenhof und einem Supermarktparkplatz auch nicht anders. Die Position der Sperren ist für Radfahrer bescheiden. So wie es aussieht, kommt man, wenn der Stellplatz belegt ist, kaum durch die Sperren durch.
    Meines Erachtens hätten es Warnmalereien auf dem Boden undein Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme auch getan. Das Ganze dort ist ja wirklich schön verkehrsberuhigt. Und Heckeschneiden, würde auch helfen.
    Karin

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  3. ... Hecken schneiden und ggf Spiegel aufstellen.
    DIe Garagenwand scheint bis zum Weg vorgezogen zu sein, d.h als Autofahrer kann man gar nichts sehen bis man mit mehr als 1m Fahrzeug auf dem Weg ist.
    Ich kenne auch solche Situationen und verstehe nicht wie die jemals genehmigt werden konnten. Leider meinen Autofahrer oft, dass 5 km/h schon "langsam vortasten" ist aber ein Radfahrer mit 10 km/h viel zu schnell fährt.
    Wo keine Sichtbeziehung möglich ist darf keine (Garagen) Ausfahrt sein, so einfach sollte das sein.

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    1. Eigentlich ist das ja geregelt (in STVO 10 Einfahren "... erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen") -- woran sich erwartungsgemäß praktisch niemand hält, aber ja, ich finde es auch fahrlässig entsprechend Ausfahrten zuzulassen oder zu bauen.

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  4. Es ist schon erstaunlich wie konsequent in diesem Blog das 'Subjektive Sicherheitsgefühl' der Fußgehenden für irrelevant erklärt wird bzw. quasi als objektiv unbegründete Anstellerei abqualifiziert wird, während genau dieses 'Subjektive Sicherheitsgefühl' bei Radfahrenden als sakrosankt verklärt wird und als Basis für die autogerechte 'Radwegisierung' unseres Verkehrssystems hergenommen wird.
    In der Hoffnung dass mein Kommentar nicht wieder weggelöscht wird:
    Alfons Krückmann

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    1. p.s.:
      es kann hilfreich sein mal Behinderteninitiativen zu kontaktieren und sich zu informieren ob es in der Nähe die Möglichkeit gibt Hilfsmittel auszuprobieren, die Altersgebrechlichkeit (Gewichtsjacken), starke Sehbeeinträchtigung etc. auch für nicht Behinderte erfahrbar machen.
      Notfalls einfach mal die Augen verbinden und so durch das Quartier bewegen.
      Danach dann nochmal drüber neu nachdenken ob es wirklich Anstellerei ist, wenn sich von Seiten der wirklich grundlegenden(!) Basisimobilität 'Fußverkehr' Menschen über beängstigenden Radverkehr beschweren?
      Alfons Krückmann

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    2. Lieber Alfons, du weißt, dass das nicht so ist. Aber hier geht es nicht wirklich um die Menschen zu Fuß, sondern um die Autofahrenden. Eine Umlaufschranke wie diese muss die Sicherheit der Fußgänger:innen nicht erhöhen. Wenn sie dazu dienen sollte, dann würde man sie vor dem Durchgang installieren, so wie das auf dem Weg zum Max-Eyth-See der Fall ist, bevor es unter der Brücke eng wird. Die Angst der Fußgänger:innen vor Radfahrenden steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die von ihnen im Gegensatz zur viel größeren Gefahr des Autoverkehrs ausgeht. Ich kenne Menschen, die haben Angst eine Fahrradstraße zu überqueren, aber keine, eine Fahrbahn zu überqueren, auf der schneller als 30 gefahren werden darf. Radfahrende erscheinen oftmals als gesichtslose Ungeheuer (weil sie sich so leise nähern), dabei sind sie es, die viel mehr Vorausblick und Überblick haben, als Leute, in ihren Boxen hinterm Lenkrad. Der Autoverkehr (und unsere Autoverkehrsperspektive) schafft es immer wieder, Fußgänger:innen und Radfahrende gegeneinander auszuspielen, obgleich das Problem hier (und vielerorts anderswo) der Autoverkehr ist, nämlich die, die aus ihren Garagen rausfahren wollen. ohne zu gucken.

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    3. Sorry, weder möchte ich als Fußgängerin von einem Auto erfasst werden und auch nicht von einem Radfahrer geschweige denn Pedelec Fahrer mit Aufprall Körpergewicht + Fahrrad...., und der Apell an Rücksichtnahme, der ist zwar ehrenwert aber leider nix mehr wert. Habe in 40 Jahren Autofahrerei nie eine Kollision gehabr, Augen auf und präsent sein. Auch das vermisse ich heute leider immer mehr bei Verkehrsteilnehmenden. Und solche Dinge wie shared space im Egeria Viertel sind eh komplett daneben.

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  5. Ja, aber genau das ist doch der Punkt!
    Viele Fußgehende fürchten sich subjektiv vor einer objektiv recht sicheren Situation, während eine objektiv unsichere Situation (Querung von Autoverkehr) als subjektiv sicher empfunden wird.
    Genau diese Diskrepanz gibt es ja beim Radverkehr auch, zumindest in den vielen Fällen wo die 'subjektiv sicheren' Radwege zusätzliche Gefahren (Einmündungen, Knotenpunkte, Blendung, Gegenverkehr, ...) im Vergleich mit Mischverkehr mit sich bringen.
    Bei Radverkehr der subjektiven Sicherheit eine höhere Priorität als der objektiven Sicherheit einzuräumen, während gleichzeitig beim Fußverkehr genau umgekehrt argumentiert wird (objektive Sicherheit hat Priorität, subjektive Sicherheit ist weitgehend irrelevant) ist doch offensichtlich ganz grundlegend widersprüchlich.
    Wissenschaftstheoretisch gesehen ist Widerspruchsfreiheit bzw. möglichst große Widerspruchsarmut eines der zentralen Qualitätskriterien.
    Alfons Krückmann

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    1. Ich selber versuche ja schon, uns allen klar zu machen, dass Radwege sich zwar super anfühlen, aber ziemlich gefährlich sind, wenn der Autoverkehr sie queren kann. Und dass wir in Stuttgart so wenige Abbiegezusammenstöße haben, liegt auch daran, dass wir gerade mal 8 km Radwege haben (also baulich von der Fahrbahn getrennt auf Gehwegniveau). Ich bin ein Fan der Trennung von Fuß- Und Radverkehr und der Trennung des Radverkehr vom Autoverkehr mithilfe von extra Radstraßen oder aber Radfahrstreifen auf Fahrbahnnivau, die aber durchgängig. Leider kriegt man den Radverkehr nur gesteigert, wenn man ihn optisch sicher erscheinen lässt. Ein Dilemma.

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    2. Ja.
      Alfons Krückmann

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  6. Ist doch völlig egal, wie sich Radverkehr zu Fußverkehr verhält, solange sich beide mit Brosamenbegnügen müssen.

    «Ein Banker, ein Hartz-IV-Empfänger und ein Asylbewerber sitzen an einem Tisch. Auf dem Tisch liegen zwölf Kekse. Der Banker nimmt sich elf Kekse und sagt zum Hartz-IV-Empfänger: ‹Pass auf, der Asylant will deinen Keks.›»

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  7. Hallo zusammen, als unmittelbarer Anwohner dieser Engstelle beobachtete ich täglich dass sehr viele Radfahrer die in der alten Weberei und speziell in der Weiherhaldenstrasse und in dieser Engstelle dermaßen schnell und rücksichtlos unterwegs sind obwohl das Gebiet verkehrsberuhigt (bedeutet Schritt-Tempo, max 7 kmh) ist. Ich bin sowohl Radfahrer als auch Autofahrer und mir ist es schon so ergangen dass ich mit dem PKW auf meinen Parkplatz einbiegen wollte und mich dabei noch dreist ein Radler überholen wollte welcher dann eine Vollbremsung hinlegte. Meine langjährige Beobachtung an der jetztigen Engstelle ist auch dass die Verbindung häufig von Krafträdern (Motorräder, Motorroller ect.) als Abkürzung durch’s Viertel genutzt wurde. Daher finde ich es voll o.k. dass dem Abhilfe geschaffen wurde.
    Zu dem beanstandeten möglicherweise illegalen Parkplatz kann ich nur soviel beitragen als dass das ein Privatparkplatz ist und das mit der ehemaligen Firma Egeria und den damaligen Parkrechten der Egeriahäusern zusammenhängt.
    Mfg Dieter

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    1. Ui, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, dass Motorrad- und Mopedfahrende diese Durchfahrt benutzen. Aber glaube ich sofort. Also steht das Hindernis für Radfahrende und Fußgänger:innen wieder einmal nur da, weil die Motorisierten die Verkehrsregeln nicht respektieren. Sehr, sehr traurig. Wir müssen dringend zu anderen Ideen finden, um den Kraftfahrverkehr aus Fußgängerbereichen herauszuhalten als Sperren, die zu Hindernissen für uns Menschen zu Fuß und auf Fahrrädern werden.

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    2. Der zweite Punkt war aber das Rasen der Radfahrer. Schwellen, die das weniger komfortabel machen, behindern aber auch wiederum Fussgänger und Kinderwagenschiebende.
      christo

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    3. Die Umlaufsperre behindert jetzt aber auch Fußgänger:innen, sie verengt den Weg für alle. Gegenverkehr ist nicht möglich, Fußgänger:innen müssen warten oder warten freiwillig, wenn ein Radler kommt. Keine gute Lösung. Der umwelfreundliche Verkehr stellt sich selber die Hindernisse in den Weg und macht die eigenen Flächen kleiner. Außerdem passieren an solchen Stellen praktisch keine Zusammenstöße, Radfahrende sehen ja ziemlich gut und haben einen guten Überblick. Sie sehen Fußgänger:innen in der Regel lange, bevor die Fußgänger:innen sie bemerkt haben. Fußgänger:innen erschrecken dann oft, weil sie wiederum die Radfahrenden gar nicht bemerkt haben. Sie sehen sie erst, wenn sie an ihnen vorbeifahren. Und das kommt ihnen dann fast immer viel zu schnell vor. Wenn ich mir solche Stellen genau anschaue, lässt sich das Argument, die Radler würden "rasen" meist nicht halten. Was ist auch "rasen"? Wenn ein Radfahrer hier 14 bis 17 km/h fährt, kommt einem das schnell vor, bei einem Auto fände man das sehr langsam.

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    4. Siehe oben:
      WARUM ist es sinnvoll das Primat der 'subjektiven Sicherheit' für den Radverkehr absolut zu sezten und andererseits beim Fußverkehr zu negieren.
      Messen mit zweierlei Maß ist keine dauerhaft tragfähige Methode.
      Alfons Krückmann,
      der hier nicht rumnerven will, sondern an konstruktiven Lösungen und Agenden interessiert ist, die nicht Konflikte innerhalb des Umweltverbundes schüren, sondern in Richtung einer autoarmen ökologischen Mobilitätswende gehen.

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    5. Umlaufsperre und Motorroller: https://youtu.be/jSl3jgNLceI?feature=shared

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    6. Hallo Dieter, etwas abseits des Themas: das ist ein wichtiger Grund, warum linksseitiges Parken nicht erlaubt ist. Schrittgeschwindigkeit bedeutet üblicherweise "deutlich unterhalb 20km/h, z.B. 15km/h". Siehe zum Beispiel https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001099724
      Etwas konkreter auch mit Bezug auf Radfahrer hier im Urteil des AG Leipzig https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4127-ag-leipzig-urteil-wie-schnell-ist-eigentlich-schrittgeschwindigkeit

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    7. Hallo Dieter. Du schreibst von einem beinahe-Unfall als Du beim Einparken "dreist" überholt wurdest, ich nehme also an, dass du links eingeparkt hast. In dem Fall wäre ich vorsichtig mit Schuldzuweisung an Andere, da Fahrzeuge auf der rechten Seite parken müssen, und beim Verstoß schon eine gewisse Vorsicht erwartet werden darf. Auch die maximale Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen, zwar "Schrittgeschwindigkeit" genannt, ist von Gerichten als "deutlich unter 20km/h" im Sinne von 7km/h, 10km/h oder 15km/h konkretisiert, insbesondere bei Radfahrern eher 15 als 7 damit ein sicheres Fahren möglich ist. Aus meiner Sicht ist damit den Fußgängern immer noch Genüge getan wenn man mal die erwartbaren Unfallschäden ansieht -- und um die Sicherheit von (falsch fahrenden) Fahrzeugen geht es dort eigentlich nicht.
      Hannes

      [1] "Schrittgeschwindigkeit ist eine sehr langsame Geschwindigkeit, die in etwa der eines normal gehenden Fußgängers entspricht. Es kann dahinstehen, ob dies eine Geschwindigkeit von maximal 7, 10 oder 15 km/h bedeutet. Sie muss jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegen (vgl. König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 42 StVO Rn. 147 und 181 m. w. N.)." Aus https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001099724

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  8. Es ist sicherlich kein Fehler, an der einen oder anderen Stelle übermotivierte Radfahrer einzubremsen. Das schreibe ich als passionierter S-Pedelec Fahrer. Auch ein Porschefahrer sollte es schaffen in einer verkehrsberuhigter Zone 6 kmh zu fahren.
    Allerdings finde ich diese "Umlaufschranken" in ihrer üblichen Abmessung ziemlich kontraproduktiv, da sie für viele nahezu unüberwindbare Hindernisse darstellen. Beispiele: Fahrrad mit Anhänger, Lastenrad, diverse Behindertenfahrzeuge.

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    1. Tja, da wäre eine technisch infrastrukturelle Lösung schön, die zugleich Verlangsamung und Durchlässigkeit für langsamen Radverkehr, Rollis, Lastenräder, etc. herstellt, aber wie kann diese aussehen?
      Bei den derzeitigen Varianten gilt noch:
      was bremst behindert und grenzt aus , und was nicht behindert und ausgrenzt bremst nicht.
      Ohne die Notwendigkeit(???) überall und bis in die letzten Winkel viel Raum für Autoverkehr (fahrend wie auch ruhend) zur Verfügung zu stellen gäbe es den Konflikt nicht, aber nun:
      "Deutschland muss Autoland bielben"
      Alfons Krückmann

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    2. Hallo Werner,
      Da kann ich tatsächlich nur bedingt mitgehen. Richtig ist, dass es Situationen gibt ein denen man den fließenden Verkehr einbremsen muss. ABER warum ich sage ich kann nur bedingt mitgehen ist, dass man solche Stellen nicht dort geben darf wo eine Hauptroute für den Radverkehr verläuft. Viele Lokalpolitker meinen Wohngebiete und kurze Abschnitte von Rad / Fußweg Verbindungen wie im Bild wären die ideale, billige Lösung für den Radverkehr. Und das passt dann eben nicht, eine Hauptroute für den Radverkehr muss größtenteils gut mit normaler Geschwindigkeit befahrbar sein. D.h kein Wohngebiet mit zugeparkten oder durch Hecken nicht einsehbaren Rechts vor Links, und keine Spielplätze, Garagenausfahrten oder sonstigen Stellen an denen man auf Schritttempo eingebremst werden muss weil sonst die Sicherheit leidet. D.h in den konkreten Situationen kann ich die Forderung nachvollziehen, auch wenn es u.U andre Lösungen gäbe, aber nicht wenn das eine für den Radverkehr wichtige Verbindung ist.
      Dann braucht es andere Lösungen oder andere Routen.

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  9. Hier wird Schwarzmalerei Autofahrer = böse Verkehrsteilnehmer, Fahrradfahrer = gute Verkehrsteilnehmer betrieben. Was macht das mit mir? Bin ich auf meinem Fahrrad, das ich oft benutze ein umsichtiger und verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer und sobald ich ins Auto steige, was ich auch ab und an mache, ein rücksichtsloser Raser? Jeder am Verkehr Teilnehmender hat die Pflicht umsichtig und nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung sich zu bewegen.
    Nun zu der konkreten Situation:
    Es stimmt, dass die Weiherhaldenstraße eine Sackgasse ist (die Jörg-Unkair-Straße nicht), aber nur für Autos. Für alle anderen gibt es insgesamt drei Möglichkeiten aus der Weiherhaldenstraße in die umliegenden Straßen zu gelangen. Es ist eine Umstellung, aber für niemand ein Umweg wenn z.B. 50 m weiter westlich die Straße benutzt wird, die sehr viel breiter und einsichtiger ist (übrigens für Autos auch gesperrt).

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