Seiten

15. Februar 2023

Jetzt darf, wer will, auf der Fahrbahn radeln

Eben noch da, nun ist es weg: Das Schild für Radfahrende, das am Rotebühlplatz das Linksabbiegen Richtung Rotebühlstraße verbot. 

Wie man auf dem Foto oben sieht, befand es sich auf der Verkehrsinsel über dem blauen Pfeil. Unter ihm hing ein Pfeil, der nach links zeigte, auf weißem Grund. Ein bisschen rätselhaft war immer, was der eigentlich bedeutet? Dass man, wenn man links abgebogen ist, auf ein Fahrverbot für Radfahrende stößt, oder dass man hier nicht auf der Fahrbahn links abbiegen darf. Wir vermuteten immer letzteres. Dann hätte aber das Verkehrszeichen nicht links neben der Fahrbahn stehen dürfen. Anordnungen müssen rechts stehen. 

Egal. Ein Rätselraten weniger. Wer mag, kann also die Fahrbahn nehmen. 

Und das kann jetzt auch, wer vom Charlottenplatz her kommt und die Holzstraße lang fahren muss. Für den schwierigen und unfallträchtigen Radweg wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Statt des blauen Radwegschilds hängt dort jetzt ein weißes Schild mit "Rad frei" darauf (wenn auch missverständlich, so wie es platziert ist, denn es erlaubt Radfahrenden eigentlich nur, von der Fahrbahn der Holzstraße nach rechts in die Dorotheenstraße einzubiegen, was Autofahrende nicht dürfen). Weil hier kein blaues Fußgängerschild hängt, bedeutet Rad-frei, dass wir NICHT Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. So kennzeichnet man vorerst nicht benutzungspflichtige Radwege. (Siehe auch Bericht Stuttgarter Zeitung.) 

Man kann, man muss aber nicht dort radeln, wenn man zur Markt- und Eberhardstraße will. In Gegenrichtung gibt es keine Alternative dazu. 

12 Kommentare:

  1. Die Holzstraße ist eine gute Nachricht. Das andere Schild am Rotebühlplatz hab ich immer schon ignoriert :).

    Frage: ist denn das Fahrradweg-Schild direkt am Planie-Überweg auch weg? (siehe https://www.google.com/maps/@48.7760532,9.1827998,3a,19.9y,217.97h,89.34t/data=!3m7!1e1!3m5!1s_ZHcnEe17QWmSNDWnmyPhA!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fpanoid%3D_ZHcnEe17QWmSNDWnmyPhA%26cb_client%3Dmaps_sv.tactile.gps%26w%3D203%26h%3D100%26yaw%3D202.89113%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656)
    Dann könnte man ja dort direkt auf die Busspur abbiegen und spart sich den Wechsel auf die Fahrbahn ein paar Meter weiter.

    AntwortenLöschen
  2. so wie ich das sehe darf man nicht direkt auf die busspur: https://ibb.co/0KfM4zD (so sieht es neu aus)

    AntwortenLöschen
  3. Das Schild hängt (oder hin zumindest bis kürzlich noch) über der zweiten Fahrspur von rechts, also links neben der Fahrbahn der Planie, auf der man nach rechts in die Holzstraße abbiegt. Ein Radverbotsschild ganz links am Mast ist mir noch nie aufgefallen, gilt aber fürs Rechtsabbiegen noch weniger. Verkehrzeichen müssen rechts der gemeinten Fahrbahn stehen. Ich sehe das so, dass es sich nicht auf mich bezieht, sondern auf alle, die auf den linken Spuren radeln, vor allem aber für linksabbiegewillige Radfahrende.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ergänzung: Auf der Busspur darf man nicht radeln, sie ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Da sie vor der Ampel aufhört kann man sich danach auf die rechte Spur einordnen. Daneben gibt es eine Hochfahrt auf den Gehweg mit Rad-frei-Schild, was eigentlich sagt: man kann, muss aber nicht den Gehweg nehmen, kann auch auf der Fahrbahn bleiben. Das Radverbotsschild hängt über der Spur daneben und meint - würde ich sagen - das geradeaus über den Charlottenplatz radeln. Ist aber alles sehr interprestionsbedürftig, wie so oft in unserer Radfahrwelt.

      Löschen
  4. Es ist immer wieder beeindruckend, wie man Verkehrsregelungen machen kann, die für normal Sterbliche nicht erfassbar sind. Man fährt an die Kreuzung und grübelt. Vermutlich ist das auch der Grund, warum (zumindest für die Radler) die Kreuzungsquerung nur in mehreren (Ampel-) Phasen erfolgen kann (das gibt viel Grübelzeit). Schön ist auch wieder auf dem unteren Bild von der Holzstraße zu sehen, wie das Stuttgarter Teufelchen die Radler "beglückt". Man kann nur vermuten, dass jemand massenweise die "Ösikleber" (rot-weiß-rote Reflektoren) gekauft hat, und jetzt müssen an jeder Stelle irgendwelche, komplett überflüssigen, Pfosten auf den Fahrradweg gesetzt werden (damit die Radler dagegendotzen) und damit man das Teufelchen nicht dafür schuldig machen kann, werden die Ösikleber drangepappt. ("Das Lichtraumprofil umfasst bei Geh- und Radwegen eine Breite von 0,20 m ab Radwegskante und eine Höhe von 2,25 m."). Teufelchen, das hier ist die HRR1, wo täglich Tausende langfahren!
    Und das Teufelchen ist aktuell auch in Heslach unterwegs: für die neue Fahrradstraße werden, extrem aufwändig, bei den Kreuzungen hohe Bordsteine gesetzt, damit man bei Verlassen der Fahrradstraße beim Abbiegen leichter stürzt (sowas könnte ich mir nicht ausdenken).

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja, das mit den Bordsteinen würden sich planende Radfahrende nie so ausdenken, und leider sieht man das den Plänen nicht an, die man vorgelegt kriegt. Radinfrastruktur wird immer so geplant, das Radfahrende nur geradeaus bequem fahren können, sie scheinen nie links oder rechts abbiegen zu müssen. Die Gehwegüberfahrten mit den Bordsteinen dienen natürlich wieder mal dazu, den Autoverkehr auszubremsen. Seufz!

      Löschen
  5. Für mich sind übrigens die Schilder ganz eindeutig. Oberstes Photo: Hier wird auf ein Durchfahrtverbot für Radfahrer in der Straße links hingewiesen. Man könnte hier links abbiegen, kann dann aber als Radfahrer nicht weiterfahren, weil auf der betroffenen Straße die Durchfahrt für Radfahrer verboten ist. Das ist ja nett bei Euch, dass man das mal vorher angekündigt bekommt und nicht erst nach dem Abbiegen vor dem Schild steht und dann schimpft, weil man dann rumschieben darf, mitten im Verkehr.
    Die Schilderkombi auf dem Photo ganz unten hat nichts mit einem Radweg oder einer Benutzungspflicht oder einer Geschwindigkeit zu tun, sondern das Radfahrer frei bezieht sich auf den Geradeauspfeil, der darüberhängt. Die Kombi bedeutet: Es ist hier generell für alle nur Geradeausfahren erlaubt, bis auf Radfahrer, die dürfen auch zusätzlich rechts oder links abbiegen. Das ist so ähnlich wie die freigegebene Einbahnstraße. (Es ist die Einfahrt für alle generell verboten, nur Radfahrer dürfen durchfahren.)
    Karin

    AntwortenLöschen
  6. Das stimmt, aber es ist das einzige Schild, das da steht. Und es bedeutet eigentlich tatsächlich, dass Radfahrende, die auf der Fahrbahn kommen, nach rechts gegen die Fahrrichtung der Einbahnstraße (Dorotheenstraße) einbiegen dürfen. Allerdings war bisher nicht vorgesehen, dass ein Radler auf der Fahrbahn kommt. Und für die auf dem Radweg steht das Schild links von ihnen und ist eindeutig dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn zugeordnet. Seufz. Es ist halt immer sehr kompliziert für uns.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Vielleicht sollte das Amt in Stuttgart, das für die Verkehrsschilder zuständig ist, mal jemanden einstellen, der von dem Thema Ahnung hat.
      Karin

      Löschen
  7. So oft habe ich mir vorgenommen, dieses Relikt der Verachtung zu verschönern, nun hat es sich wohl erledigt. Ignoriert hat es sowieso jeder, der nicht auf den Gehwegen geradelt ist.

    AntwortenLöschen
  8. Hallo Danke für die Info, habe das Schild auch nicht kapiert. Wurde aber beim Linksabbiegen von Porschefahrern und SSB-Bussen angemacht. Habe die Route über die Ampel gemieden und fahre lieber die unsichere Theo anstatt die Route über die Eberhardstraße.

    AntwortenLöschen
  9. Gerade nachgeschaut: Wenn ich vom Landtag komme über die Fahrrad- / Fußgängerampel, dann gibt es noch einen verpflichtenden Radweg. Aber von der Planie her oder der Charlottenstraße her der es ein Fußgängerweg, der frei für Radfahrer ist (außer, man biegt von der Charlottenstraße indirekt links an, dann muss man über die Fahrradampel und der Radweg ist verpflichtend.

    Es gibt eine Markierung für Fahrräder, aber das Schild sagt Fußgänger (Fahrrad frei). Ich muss also mit Schrittgeschwindigkeit fahren, zu Fuß gehende haben Vorrang, obwohl sie auf der Fahrradmarkierung laufen.

    Wer vom Landtag über die Ampel kommt, darf sich hingegen erbarmungslos den Weg frei klingeln.

    Genial gelöst.

    AntwortenLöschen